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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

18. Dezember 2017
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2017
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 18.12.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:00 Uhr bis 19:45 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
bis 18:50 Uhr
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadträtin
Stadträtin

Böhmer
Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat

Günther
Mauch

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

12

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung hält Stadtrat Dr. Caroli als dienstältestes Mitglied des
Gemeinderats anlässlich des 20 jährigen Jubiläums von Oberbürgermeister Dr. Müller im
Namen des Gemeinderats eine Rede und überreicht ein Geschenk des Gemeinderats.
Oberbürgermeister Dr. Müller zieht eine persönliche Bilanz über seine bisherige Amtszeit
und dankt Gemeinderat und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.
Oberbürgermeister Dr. Müller teilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, dass der in der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vorgesehene Punkt 14, Ausstattung des Zentralen
Omnibusbahnhofs (ZOB) und Bahnhofs in Lahr mit Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI) von der Tagesordnung abgesetzt wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
ll. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
am 20.11.2017 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat beschlossen gegenüber der Volksbank Lahr e.G. zugunsten
der Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr, für die Anschlussfinanzierung eines Darlehens eine Ausfallbürgschaft i.H.v. 80% für die Dauer von 10 Jahren zu übernehmen und hat die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderliche Genehmigung der
Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
2. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat über die Verwendung der Mittel und über die Rechtsansprüche aus
zwei Vermächtnissen und einer Erbschaft des Hospital- und Armenfonds Beschluss
gefasst.
3. Der Gemeinderat hat über eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Wasser mit der badenova AG & Co. KG über die Nutzung öffentlicher
Verkehrswege zum Bau- und Betrieb von Leitungen für die Wasserversorgung im
Gemeindegebiet der Stadt Lahr beschlossen.
4. Der Gemeinderat hat die Vorgehensweise und den Zeitplan der Ausschreibung der
Stelle "Erster/Erste Beigeordnete/r" mit der Amtsbezeichnung "Erster/Erste Bürgermeister/Bürgermeisterin“ beschlossen.
5. Der Gemeinderat hat über den Stellenplan 2018 Beschluss gefasst.

-4lll. INFORMATION
314/2017
10/101

1.

Konzept „Lahr PAVILLON“ auf dem Landesgartenschaugelände

Im Anschluss an die Präsentation von Frau Dworak beantwortet diese und
Frau Ohnemus weitere Fragen aus dem Gremium.
Mitteilung:
Ursula Dworak, Museo Consult, informiert das Gremium über die Konzeption
der Außen- und Innengestaltung des Lahr PAVILLON.
2.

Information Landesgartenschau

Frau Karl, Geschäftsführerin Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gibt einen Überblick über den aktuellen Fortschritt auf dem Landesgartenschaugelände und beantwortet dazu Fragen aus dem Gremium.
lV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
252/2017
201

1.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2018

Einleitend gibt Oberbürgermeister Dr. Müller einen Überblick über den Ablauf
der Aufstellung des Haushaltsplans.
Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat
Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann halten im
Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden.
Stadtrat Roth verlässt die Sitzung nach der Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschließt:
1.

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan
der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2018 nach Maßgabe der
angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2018 der
Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“.

2.

Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre
2017 bis 2021 (Kernhaushalt) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-5311/2017
10/101

2.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt den Beschlussvorschlag mündlich um
die Vertreterin des Jugendgemeinderats im Interkulturellen Beirat.
Der Gemeinderat beschließt:
Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in die verschiedenen Gremien berufen:
Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten
Vertreter: Sino Boeckmann
Stellvertreter: Manuel Moßmann
Interkultureller Beirat
Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten
Vertreter: Sino Boeckmann
Stellvertreterin: Stephanie Kunzer
Ahmadiyya Muslim Jamaat
Vertreter: Sarhan Ahmad
Jugendgemeinderat
Vertreterin: Rojda Duyigu
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
290/2017
14

3.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung
für das Rechnungsjahr 2016 des Hospital- und Armenfonds Lahr und
Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2016 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung
2016 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:

-6a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen
und Pflege mit einer Bilanzsumme von 10.234.162,03 EUR und einem Jahresverlust von
76.213,34 EUR.
Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
gegeben werden.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds- Stiftungs- und
Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit
23.214,83 EUR
und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit
7.018,93 EUR.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2
GemO ortsüblich
bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1,
96 Abs. 3 GemO
abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

295/2017
201

4.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7305/2017
Spital

5.

Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2018 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

248/2017
202

6.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 und 2019 Folgendes:
1.

Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand
Oktober 2017 wird zugestimmt.

2.

Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche
Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

3.

Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die
überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

4.

Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in
einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze
des Jahres 2018 und eine Hochrechnung für das Jahr 2019 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

5.

Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die
angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene
Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde
gelegt.

6.

Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in
der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug
bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zu-

-8schüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

7.

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden,
wird zugestimmt.

8.

Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:
Bei der Schmutzwasserbeseitigung werden die noch offene restliche Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von
204.511,98 € sowie die Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in
Höhe von 440.680,05 € ausgeglichen.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt der Ausgleich
der Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 46.680,05
€.

9.

Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und
stimmt den Kalkulationen für die Jahre 2018 und 2019, jeweils
Stand Oktober 2017, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen
Erläuterungen zu.

10. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2018 und
2019 folgende Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,75 je m³ Schmutzwasser
€ 0,47 je m³ Schmutzwasser
€ 0,26 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche

11 Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).

Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-9299/2017
201

7.

Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren
- Verwaltungsgebührenordnung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt
Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen
Benutzungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – nach Maßgabe des
angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

263/2017
201

8.

Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.

Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. bestehenden Fundtiervertrag ab dem 01.01.2018 bis zum
31.12.2018 zu verlängern. Als Fundtierpauschale ist für den Verlängerungszeitraum der Betrag von 150 Cent pro Einwohner vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

288/2017
302

9.

Anmietung der Immobilie Kaiserstraße 85 zur Unterbringung von Obdachlosen und Personen in der Anschlussunterbringung

Aus dem Gremium wird angeregt zum Thema der Anmietung für 15 Jahre zu
prüfen, ob der Zeitraum verkürzt werden kann. Aus der Verwaltung wird dazu
berichtet, dass dies zum derzeit vereinbarten Mietpreis voraussichtlich nicht
möglich sein wird.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Anmietung der Immobilie Kaiserstraße 85
zur Unterbringung von Obdachlosen und Personen in der Anschlussunterbringung für zunächst 15 Jahre zu einem Mietpreis von 6.600 Euro pro Monat
(9,57 €/m² kalt).
Das im Jahr 1900 errichtete Gebäude wird für diesen Zweck vom (neuen)
Eigentümer für ca. 750.000 € umgebaut und saniert. Der Mietvertrag beginnt
daher ungefähr 1 Jahr nach Unterzeichnung. Im Haus entstehen auf einer
Gesamtwohnfläche von 690 m² voraussichtlich drei 1-Zimmer-Wohnungen,
zehn 2-Zimmer-Wohnungen und zwei 3-Zimmer-Wohnungen.

- 10 Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

289/2017
603

10.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 GemO bei
der Finanzposition 2.6150.942000-005 (Stadtsanierungsmaßnahme Nördl.
Altstadt - Stadtgeschichtliches Museum) überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von 200.000,00 Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen
– Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

297/2017
603

11.

Jugendbegegnungsstätte Schlachthof
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
2.4604.942000-999 (Jugendbegegnungsstätte Schlachthof, bauliche Verbesserung) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 115.000,00 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Einsparungen bei der Finanzposition
1.6700.575000 (Straßenbeleuchtung, Stromverbrauch).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

298/2017
603

12.

Energie und Klima Fortschrittsbericht 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Energie und Klima Fortschrittsbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 -

310/2017
603

13.

Stadthalle/Stadtparkrestaurant
- Beteiligung der Stadt Lahr an der Dachsanierung im Bereich des Bestandsfoyers und dem Zugang zur Stadthalle

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt entsprechend den Bestimmungen
der gültigen Hauptsatzung, der Schlossbrauerei Stöckle Schmieheim e.K.
einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gesamtkosten für die im Betreff genannte Sanierungsmaßnahme zu gewähren.
Gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden
bei der Finanzposition 1.7670.718000 (Zuweisungen/Zuschüsse an übrige
Bereiche) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 22.000 € für das Jahr
2017 bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben kann über die Finanzposition
1.9000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

312/2017
61

14.

Pedelec-Verleihsystem
- Vergabe des Betriebs

Zum Tagesordnungspunkt wird intensiv über das Projekt diskutiert. Das
Gremium legt großen Wert darauf, dass vor dem Beschluss über eine Verlängerung ausführlich berichtet wird.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma nextbike GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom 11.12.2017
mit dem Betrieb des Pedelec-Verleihsystems im Zeitraum 01.04.2018 –
31.12.2021 beauftragt.
Die Auftragssumme für diesen Zeitraum beträgt inkl. MwSt. 455.953,26 EUR.
Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

293/2017
61

15.

Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Oberbürgermeister Dr. Müller weist auf die ergänzend ausgeteilte Tischvorlage zum Themenkreis „Verortung und Umsetzung der artenschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen“ hin.

- 12 Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 20.11.2017

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Schulen und Sport am 05.10.2017

3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
am 28.11.2017

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 18.12.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin