Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
18. Dezember 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2017 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 18.12.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:00 Uhr bis 19:45 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth bis 18:50 Uhr Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Stadträtin Böhmer Rehm -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Günther Mauch Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 12 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung hält Stadtrat Dr. Caroli als dienstältestes Mitglied des Gemeinderats anlässlich des 20 jährigen Jubiläums von Oberbürgermeister Dr. Müller im Namen des Gemeinderats eine Rede und überreicht ein Geschenk des Gemeinderats. Oberbürgermeister Dr. Müller zieht eine persönliche Bilanz über seine bisherige Amtszeit und dankt Gemeinderat und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Oberbürgermeister Dr. Müller teilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, dass der in der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vorgesehene Punkt 14, Ausstattung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und Bahnhofs in Lahr mit Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI) von der Tagesordnung abgesetzt wird. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. ll. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.11.2017 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat beschlossen gegenüber der Volksbank Lahr e.G. zugunsten der Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr, für die Anschlussfinanzierung eines Darlehens eine Ausfallbürgschaft i.H.v. 80% für die Dauer von 10 Jahren zu übernehmen und hat die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. 2. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat über die Verwendung der Mittel und über die Rechtsansprüche aus zwei Vermächtnissen und einer Erbschaft des Hospital- und Armenfonds Beschluss gefasst. 3. Der Gemeinderat hat über eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Wasser mit der badenova AG & Co. KG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau- und Betrieb von Leitungen für die Wasserversorgung im Gemeindegebiet der Stadt Lahr beschlossen. 4. Der Gemeinderat hat die Vorgehensweise und den Zeitplan der Ausschreibung der Stelle "Erster/Erste Beigeordnete/r" mit der Amtsbezeichnung "Erster/Erste Bürgermeister/Bürgermeisterin“ beschlossen. 5. Der Gemeinderat hat über den Stellenplan 2018 Beschluss gefasst. -4lll. INFORMATION 314/2017 10/101 1. Konzept „Lahr PAVILLON“ auf dem Landesgartenschaugelände Im Anschluss an die Präsentation von Frau Dworak beantwortet diese und Frau Ohnemus weitere Fragen aus dem Gremium. Mitteilung: Ursula Dworak, Museo Consult, informiert das Gremium über die Konzeption der Außen- und Innengestaltung des Lahr PAVILLON. 2. Information Landesgartenschau Frau Karl, Geschäftsführerin Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gibt einen Überblick über den aktuellen Fortschritt auf dem Landesgartenschaugelände und beantwortet dazu Fragen aus dem Gremium. lV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 252/2017 201 1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2018 Einleitend gibt Oberbürgermeister Dr. Müller einen Überblick über den Ablauf der Aufstellung des Haushaltsplans. Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann halten im Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadtrat Roth verlässt die Sitzung nach der Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2018 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2018 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2017 bis 2021 (Kernhaushalt) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -5311/2017 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt den Beschlussvorschlag mündlich um die Vertreterin des Jugendgemeinderats im Interkulturellen Beirat. Der Gemeinderat beschließt: Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in die verschiedenen Gremien berufen: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten Vertreter: Sino Boeckmann Stellvertreter: Manuel Moßmann Interkultureller Beirat Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten Vertreter: Sino Boeckmann Stellvertreterin: Stephanie Kunzer Ahmadiyya Muslim Jamaat Vertreter: Sarhan Ahmad Jugendgemeinderat Vertreterin: Rojda Duyigu Abstimmungsergebnis: Einstimmig 290/2017 14 3. Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2016 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung Der Gemeinderat beschließt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2016 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung 2016 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: -6a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 10.234.162,03 EUR und einem Jahresverlust von 76.213,34 EUR. Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 23.214,83 EUR und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 7.018,93 EUR. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO abgesehen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 295/2017 201 4. Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7305/2017 Spital 5. Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2018 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 248/2017 202 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 und 2019 Folgendes: 1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober 2017 wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2018 und eine Hochrechnung für das Jahr 2019 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zu- -8schüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung laufende Kosten Kläranlage kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Kläranlage 25 % 0% 50 % 5% 25 % 0% 50 % 5% 7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt. 8. Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse: Bei der Schmutzwasserbeseitigung werden die noch offene restliche Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 204.511,98 € sowie die Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 440.680,05 € ausgeglichen. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt der Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 46.680,05 €. 9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen für die Jahre 2018 und 2019, jeweils Stand Oktober 2017, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. 10. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2018 und 2019 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebühr: Niederschlagswassergebühr: € 1,75 je m³ Schmutzwasser € 0,47 je m³ Schmutzwasser € 0,26 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 11 Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -9299/2017 201 7. Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren - Verwaltungsgebührenordnung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 263/2017 201 8. Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird ermächtigt, den mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. bestehenden Fundtiervertrag ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Als Fundtierpauschale ist für den Verlängerungszeitraum der Betrag von 150 Cent pro Einwohner vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 288/2017 302 9. Anmietung der Immobilie Kaiserstraße 85 zur Unterbringung von Obdachlosen und Personen in der Anschlussunterbringung Aus dem Gremium wird angeregt zum Thema der Anmietung für 15 Jahre zu prüfen, ob der Zeitraum verkürzt werden kann. Aus der Verwaltung wird dazu berichtet, dass dies zum derzeit vereinbarten Mietpreis voraussichtlich nicht möglich sein wird. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Anmietung der Immobilie Kaiserstraße 85 zur Unterbringung von Obdachlosen und Personen in der Anschlussunterbringung für zunächst 15 Jahre zu einem Mietpreis von 6.600 Euro pro Monat (9,57 €/m² kalt). Das im Jahr 1900 errichtete Gebäude wird für diesen Zweck vom (neuen) Eigentümer für ca. 750.000 € umgebaut und saniert. Der Mietvertrag beginnt daher ungefähr 1 Jahr nach Unterzeichnung. Im Haus entstehen auf einer Gesamtwohnfläche von 690 m² voraussichtlich drei 1-Zimmer-Wohnungen, zehn 2-Zimmer-Wohnungen und zwei 3-Zimmer-Wohnungen. - 10 Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 289/2017 603 10. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.6150.942000-005 (Stadtsanierungsmaßnahme Nördl. Altstadt - Stadtgeschichtliches Museum) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000,00 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 297/2017 603 11. Jugendbegegnungsstätte Schlachthof - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.4604.942000-999 (Jugendbegegnungsstätte Schlachthof, bauliche Verbesserung) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 115.000,00 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 (Straßenbeleuchtung, Stromverbrauch). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 298/2017 603 12. Energie und Klima Fortschrittsbericht 2017 Der Gemeinderat beschließt: Der Energie und Klima Fortschrittsbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 11 - 310/2017 603 13. Stadthalle/Stadtparkrestaurant - Beteiligung der Stadt Lahr an der Dachsanierung im Bereich des Bestandsfoyers und dem Zugang zur Stadthalle Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt entsprechend den Bestimmungen der gültigen Hauptsatzung, der Schlossbrauerei Stöckle Schmieheim e.K. einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gesamtkosten für die im Betreff genannte Sanierungsmaßnahme zu gewähren. Gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden bei der Finanzposition 1.7670.718000 (Zuweisungen/Zuschüsse an übrige Bereiche) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 22.000 € für das Jahr 2017 bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben kann über die Finanzposition 1.9000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 312/2017 61 14. Pedelec-Verleihsystem - Vergabe des Betriebs Zum Tagesordnungspunkt wird intensiv über das Projekt diskutiert. Das Gremium legt großen Wert darauf, dass vor dem Beschluss über eine Verlängerung ausführlich berichtet wird. Der Gemeinderat beschließt: Die Firma nextbike GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom 11.12.2017 mit dem Betrieb des Pedelec-Verleihsystems im Zeitraum 01.04.2018 – 31.12.2021 beauftragt. Die Auftragssumme für diesen Zeitraum beträgt inkl. MwSt. 455.953,26 EUR. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 8 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 293/2017 61 15. Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Oberbürgermeister Dr. Müller weist auf die ergänzend ausgeteilte Tischvorlage zum Themenkreis „Verortung und Umsetzung der artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen“ hin. - 12 Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2017 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 05.10.2017 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 28.11.2017 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 18.12.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin