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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2018
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 26.02.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Stadträtin
Stadträtin

Böhmer
Rehm

Linke Liste Lahr

bis 20:00 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Straubmüller

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

23

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
am 29.01.2018 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Ausschreibung der Stelle Erste/r Beigeordnete/r mit
der Amtsbezeichnung "Erste/r Bürgermeister/in" beschlossen, dem Haupt- und Personalausschuss die Aufgabe zu übertragen, alle Bewerber zur Vorstellung einzuladen. Nach
den Vorstellungen der Bewerber soll eine Auswahl zur persönlichen Vorstellung im
Gemeinderat getroffen werden.
III. INFORMATION
Information Landesgartenschau
Frau Karl, Geschäftsführerin Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, gibt einen Überblick über den aktuellen Fortschritt auf dem Landesgartenschaugelände und beantwortet dazu Fragen aus dem Gremium zu den Themen
Moschee und Partnerschaftsgärten.
IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
48/2018
10/101

Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2018
hier: Materialeinkauf
Frau Rompel erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Oberbürgermeister Dr.
Müller nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung zum Antrag. Der Antrag wird
im Gremium im Hinblick auf die Vorgehensweise kritisch diskutiert. Das
grundsätzliche Anliegen wird weitgehend positiv bewertet.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Handhabung des Materialeinkaufs in
den einzelnen Verwaltungsabteilungen, hierunter auch die Städtische Musikschule, sowie die städtischen Kindergärten, darzulegen.Im Weiteren ist darzulegen, in welcher Größenordnung der Einkauf per Internet erfolgt. Ebenso,
inwieweit bei ausschreibungspflichtigen Vorgängen Lahrer Einzelhändler miteinbezogen werden, bzw. zum Zuge kommen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

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V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
27/2018
10/101

1.

Städtefreundschaft mit der Stadt Kasama in Japan

Die Vertreter der Fraktionen äußern sich positiv zum Vorhaben eine
Städtefreundschaft mit Kasama einzugehen.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt einer Städtefreundschaft mit der Stadt Kasama
in Japan zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zum Besuch der Delegation aus Kasama zur Landesgartenschau am 13.05.2018
zu treffen.
3. Die Freundschaftsurkunde (siehe Anlage) soll im Rahmen dieses Besuchs
unterzeichnet werden.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

42/2018
10/101

2.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt, dass nach Erstellung der Vorlage
durch den Gesamtelternbeirat noch zusätzliche Personen für den Ausschuss
für Soziales, Schulen und Sport und den Interkulturellen Beirat nachgemeldet
wurden.
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in die Gremien berufen:
Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
Gesamtelternbeirat Schulen der Stadt Lahr
Vertreterin:

Sütterlin, Marion

Stellvertreterin:

Dr. Bibbo, Sabrina

-5Interkultureller Beirat
Verein Ahmadiyya Muslim Jamaat
Stellvertreter: Amir Shehzad Kausor
Gesamtelternbeirat Schulen der Stadt Lahr
Vertreterin:

Dr. Roth, Monika

Stellvertreterin:

Hauser, Kirsten

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

37/2018
202

3.

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Oberbürgermeister Dr. Müller führt in das Thema ein. Erster Bürgermeister
Schöneboom übernimmt anschließend die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt.
Für die SPD-Fraktion schlägt Stadtrat Dr. Caroli Stadtrat Hirsch, für die CDUFraktion schlägt Stadtrat Dörfler Stadträtin Rompel und für die Fraktion der
Freien Wähler schlägt Stadtrat Girstl Stadtrat Roth zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Gesellschafterversammlung vor.
Stadtrat Dr. Caroli schlägt Oberbürgermeister Dr. Müller zur Entsendung in
den Aufsichtsrat vor.
Die vorgeschlagenen Personen begeben sich in den Zuschauerraum.
Das Gremium kommt überein, dass offen abgestimmt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt:
1. In den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG wird
Herr Oberbürgermeister Dr. Müller entsandt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Gemeinderat beschließt:
2. Stadtrat Hirsch, Stadträtin Rompel und Stadtrat Roth werden der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.
KG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6-

5/2018
St. Feuerw

4.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) im
Feuerschutz-Deckungskreis „GD 13005200“

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 13005200“ (Ausgabepositionen 1.1300.520100 „Anschaffung Ausrüstungsgegenstände“, 1.1300.520200 „Instandhaltung Feuerwehrgeräte“,
1.1300.525000 „Unterhaltung der Funktechnik“, 1.1300.550000 „ Haltung von
Fahrzeugen“, 1.1300.562000 „ Aus- und Fortbildung“, 1.1300.575000 „Betriebsaufwand“, 1.1300.575100 „Persönliche Entschädigungen“,
1.1300.575300 „Betriebsaufwand zentr. Atemschutzwerkstatt“, 1.1300.66100
„Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine“, 1.1300.668000 „ Vermischte
Ausgaben“, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (aufgerundet) €
181.650,00.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.1300.150100 „Kostenerstattung n. d. Feuerwehrgesetz“
in Höhe von € 163.350,00 und zum anderen durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.1300.150300 „Kostenerstattung vorbeugender Brandschutz“
in Höhe von € 18.300,00.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

9/2018
202

5.

Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2017);
Beschaffung von neuen Ausgehuniformen
hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 24.07.2017 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr
2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei der
Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 115.000,- bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um € 115.000,- erhöhte Rücklagenentnahme.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 115.000,-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-715/2018
602

6.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017)
Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.5620
„Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 153.000,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

22/2018
605

7.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017)
- Kostenerstattung an BGL
(Beschlußfassung)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL) für die Bereiche 1.6300
„Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800
„Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810
„Feld- und Wirtschaftswege“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
242.700.- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch die Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem.
Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 206.400.- € und
durch Einsparungen in Gesamthöhe von 36.300.- € bei folgenden Positionen:
 GD 63005100 Straßenunterhaltung, Sanierung Brücken, Sanierung von
Stützmauern in Höhe von 20.000.- €
 1.6300.520200 (Unterhaltung von Stromanschlüssen) in Höhe von
10.000.- €
 1.6300.520300 (Stromkosten und Wartung von Lichtsignalanlagen) in Höhe von 1.400.- €
 1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen –Sondermarkierungen-) in
Höhe von 4.900.- €.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8-

12/2018
502

8.

Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz
- Endgültige Deckung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr
2017)

Stadträtin Dreyer und Ortsvorsteher Mauch berichten von den positiven
Rückmeldungen vor Ort.
Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 24.07.2017 und 25.09.2017 hat der Gemeinderat gemäß
§ 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 bei der Finanzposition 2.4648.987000/998 „Zuschüsse für
Baumaßnahmen und Erstanschaffungen“ Mehrausgaben in Höhe von Euro
50.000, bei der Finanzposition 2.4649.935000/701 (Kauf von Containern einschließlich Aufstellkosten und kitaspezifischen Anpassungen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von Euro 360.000 sowie bei der Finanzposition
2.4649.962000/701 (Spielfläche und Einzäunung) Euro 25.000 bewilligt. Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um Euro 435.000 erhöhte Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage.
Die endgültige Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.4640.110000 i.H.v. Euro 27.000, 1.4640.171010 i.H.v. Euro 21.000,
1.4641.171010 i.H.v. Euro 20.500, 1.4648.171010 i.H.v. Euro 158.000,
1.4641.110000 i.H.v. Euro 18.400 und Einsparungen bei der Finanzposition
2.4649.935000/999 i.H.v. Euro 7.100, somit insgesamt Euro 252.000 aus
dem Einzelplan 4 – Soziale Sicherung sowie durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.010000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen
– Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von Euro 183.000.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

19/2018
605

9.

1. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Tiefbauarbeiten)
2. Stellplätze nördlich des historischen Bahnhofs
3. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Planung,
ÖBÜ, LGVFG)
4. Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr (Tiefbauarbeiten)
- Endgültige Deckung der Mehrausgaben (Haushalt 2017)

Oberbürgermeister Dr. Müller informiert, dass die offizielle Einweihung am
08. April erfolgen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch die dynamische Fahrgastinformation in Betrieb sein.
Der Gemeinderat beschließt:

-9Mit Beschluss vom 23.10.2017 bewilligte der Gemeinderat gem. § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
2.6300.950000/080 (Straßenbau) für die o.g. Maßnahmen, überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 390.000,00 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich
zum Planansatz 2017 um 390.000,00 € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 390.000,00 € kann
durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Schlüsselzuweisungen vom Land) erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

283/2017
2. Erg.
61

10.

Parkraumerhebung Klinikviertel
- Neuordnung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum

Zu Beginn der engagierten Diskussion stellt die SPD-Fraktion den Antrag,
den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Im Verlauf der Diskussion schlägt
Oberbürgermeister Dr. Müller einen alternativen Beschlussvorschlag vor, auf
dessen Grundlage die SPD-Fraktion ihren Antrag zurückzieht.
Über diesen geänderten Beschlussvorschlag wurde am Ende der Diskussion
abgestimmt.
Stadtrat Volk verlässt im Verlauf der Verhandlungen über den
Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich zu, eine Neuordnung der Stellplätze
im Klinikviertel gemäß vorliegendem Konzept vorzunehmen. Die während der
Aussprache vorgebrachten Argumente und Vorschläge werden im Rahmen
einer Vorlage aufbereitet, bewertet und mit einer Zeitschiene versehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3/2018
61

11.

Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach
- Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
- Planentwurf
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Stadtrat Kleinschmidt verlässt während der Beratung und Abstimmung zum
Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.

- 10 -

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 10. Juli 2017 geänderten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung aufgestellt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung
vom 10. Januar 2018 wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 29.01.2018

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
am 25.01.2018

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 28.02.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin