Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
26. Februar 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2018 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 26.02.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Stadträtin Stadträtin Böhmer Rehm Linke Liste Lahr bis 20:00 Uhr -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Straubmüller Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 23 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.01.2018 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat hat im Rahmen der Ausschreibung der Stelle Erste/r Beigeordnete/r mit der Amtsbezeichnung "Erste/r Bürgermeister/in" beschlossen, dem Haupt- und Personalausschuss die Aufgabe zu übertragen, alle Bewerber zur Vorstellung einzuladen. Nach den Vorstellungen der Bewerber soll eine Auswahl zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat getroffen werden. III. INFORMATION Information Landesgartenschau Frau Karl, Geschäftsführerin Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, gibt einen Überblick über den aktuellen Fortschritt auf dem Landesgartenschaugelände und beantwortet dazu Fragen aus dem Gremium zu den Themen Moschee und Partnerschaftsgärten. IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE 48/2018 10/101 Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2018 hier: Materialeinkauf Frau Rompel erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Oberbürgermeister Dr. Müller nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung zum Antrag. Der Antrag wird im Gremium im Hinblick auf die Vorgehensweise kritisch diskutiert. Das grundsätzliche Anliegen wird weitgehend positiv bewertet. Der Gemeinderat beschließt: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Handhabung des Materialeinkaufs in den einzelnen Verwaltungsabteilungen, hierunter auch die Städtische Musikschule, sowie die städtischen Kindergärten, darzulegen.Im Weiteren ist darzulegen, in welcher Größenordnung der Einkauf per Internet erfolgt. Ebenso, inwieweit bei ausschreibungspflichtigen Vorgängen Lahrer Einzelhändler miteinbezogen werden, bzw. zum Zuge kommen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -4- V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 27/2018 10/101 1. Städtefreundschaft mit der Stadt Kasama in Japan Die Vertreter der Fraktionen äußern sich positiv zum Vorhaben eine Städtefreundschaft mit Kasama einzugehen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt einer Städtefreundschaft mit der Stadt Kasama in Japan zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zum Besuch der Delegation aus Kasama zur Landesgartenschau am 13.05.2018 zu treffen. 3. Die Freundschaftsurkunde (siehe Anlage) soll im Rahmen dieses Besuchs unterzeichnet werden. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 42/2018 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt, dass nach Erstellung der Vorlage durch den Gesamtelternbeirat noch zusätzliche Personen für den Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport und den Interkulturellen Beirat nachgemeldet wurden. Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in die Gremien berufen: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Gesamtelternbeirat Schulen der Stadt Lahr Vertreterin: Sütterlin, Marion Stellvertreterin: Dr. Bibbo, Sabrina -5Interkultureller Beirat Verein Ahmadiyya Muslim Jamaat Stellvertreter: Amir Shehzad Kausor Gesamtelternbeirat Schulen der Stadt Lahr Vertreterin: Dr. Roth, Monika Stellvertreterin: Hauser, Kirsten Abstimmungsergebnis: Einstimmig 37/2018 202 3. Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Wahlen zum Aufsichtsrat Oberbürgermeister Dr. Müller führt in das Thema ein. Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt anschließend die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt. Für die SPD-Fraktion schlägt Stadtrat Dr. Caroli Stadtrat Hirsch, für die CDUFraktion schlägt Stadtrat Dörfler Stadträtin Rompel und für die Fraktion der Freien Wähler schlägt Stadtrat Girstl Stadtrat Roth zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Gesellschafterversammlung vor. Stadtrat Dr. Caroli schlägt Oberbürgermeister Dr. Müller zur Entsendung in den Aufsichtsrat vor. Die vorgeschlagenen Personen begeben sich in den Zuschauerraum. Das Gremium kommt überein, dass offen abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: 1. In den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG wird Herr Oberbürgermeister Dr. Müller entsandt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Gemeinderat beschließt: 2. Stadtrat Hirsch, Stadträtin Rompel und Stadtrat Roth werden der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6- 5/2018 St. Feuerw 4. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) im Feuerschutz-Deckungskreis „GD 13005200“ Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 13005200“ (Ausgabepositionen 1.1300.520100 „Anschaffung Ausrüstungsgegenstände“, 1.1300.520200 „Instandhaltung Feuerwehrgeräte“, 1.1300.525000 „Unterhaltung der Funktechnik“, 1.1300.550000 „ Haltung von Fahrzeugen“, 1.1300.562000 „ Aus- und Fortbildung“, 1.1300.575000 „Betriebsaufwand“, 1.1300.575100 „Persönliche Entschädigungen“, 1.1300.575300 „Betriebsaufwand zentr. Atemschutzwerkstatt“, 1.1300.66100 „Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine“, 1.1300.668000 „ Vermischte Ausgaben“, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (aufgerundet) € 181.650,00. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150100 „Kostenerstattung n. d. Feuerwehrgesetz“ in Höhe von € 163.350,00 und zum anderen durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150300 „Kostenerstattung vorbeugender Brandschutz“ in Höhe von € 18.300,00. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 9/2018 202 5. Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2017); Beschaffung von neuen Ausgehuniformen hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 24.07.2017 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei der Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 115.000,- bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um € 115.000,- erhöhte Rücklagenentnahme. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 115.000,-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -715/2018 602 6. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 153.000,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 22/2018 605 7. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) - Kostenerstattung an BGL (Beschlußfassung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL) für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „Feld- und Wirtschaftswege“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 242.700.- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch die Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 206.400.- € und durch Einsparungen in Gesamthöhe von 36.300.- € bei folgenden Positionen: GD 63005100 Straßenunterhaltung, Sanierung Brücken, Sanierung von Stützmauern in Höhe von 20.000.- € 1.6300.520200 (Unterhaltung von Stromanschlüssen) in Höhe von 10.000.- € 1.6300.520300 (Stromkosten und Wartung von Lichtsignalanlagen) in Höhe von 1.400.- € 1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen –Sondermarkierungen-) in Höhe von 4.900.- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8- 12/2018 502 8. Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz - Endgültige Deckung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) Stadträtin Dreyer und Ortsvorsteher Mauch berichten von den positiven Rückmeldungen vor Ort. Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 24.07.2017 und 25.09.2017 hat der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 bei der Finanzposition 2.4648.987000/998 „Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen“ Mehrausgaben in Höhe von Euro 50.000, bei der Finanzposition 2.4649.935000/701 (Kauf von Containern einschließlich Aufstellkosten und kitaspezifischen Anpassungen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von Euro 360.000 sowie bei der Finanzposition 2.4649.962000/701 (Spielfläche und Einzäunung) Euro 25.000 bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um Euro 435.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.4640.110000 i.H.v. Euro 27.000, 1.4640.171010 i.H.v. Euro 21.000, 1.4641.171010 i.H.v. Euro 20.500, 1.4648.171010 i.H.v. Euro 158.000, 1.4641.110000 i.H.v. Euro 18.400 und Einsparungen bei der Finanzposition 2.4649.935000/999 i.H.v. Euro 7.100, somit insgesamt Euro 252.000 aus dem Einzelplan 4 – Soziale Sicherung sowie durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von Euro 183.000. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 19/2018 605 9. 1. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Tiefbauarbeiten) 2. Stellplätze nördlich des historischen Bahnhofs 3. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Planung, ÖBÜ, LGVFG) 4. Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr (Tiefbauarbeiten) - Endgültige Deckung der Mehrausgaben (Haushalt 2017) Oberbürgermeister Dr. Müller informiert, dass die offizielle Einweihung am 08. April erfolgen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch die dynamische Fahrgastinformation in Betrieb sein. Der Gemeinderat beschließt: -9Mit Beschluss vom 23.10.2017 bewilligte der Gemeinderat gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6300.950000/080 (Straßenbau) für die o.g. Maßnahmen, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 390.000,00 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um 390.000,00 € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 390.000,00 € kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Schlüsselzuweisungen vom Land) erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 283/2017 2. Erg. 61 10. Parkraumerhebung Klinikviertel - Neuordnung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum Zu Beginn der engagierten Diskussion stellt die SPD-Fraktion den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Im Verlauf der Diskussion schlägt Oberbürgermeister Dr. Müller einen alternativen Beschlussvorschlag vor, auf dessen Grundlage die SPD-Fraktion ihren Antrag zurückzieht. Über diesen geänderten Beschlussvorschlag wurde am Ende der Diskussion abgestimmt. Stadtrat Volk verlässt im Verlauf der Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt die Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich zu, eine Neuordnung der Stellplätze im Klinikviertel gemäß vorliegendem Konzept vorzunehmen. Die während der Aussprache vorgebrachten Argumente und Vorschläge werden im Rahmen einer Vorlage aufbereitet, bewertet und mit einer Zeitschiene versehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 3/2018 61 11. Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Planentwurf - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stadtrat Kleinschmidt verlässt während der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. - 10 - Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 10. Juli 2017 geänderten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung aufgestellt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung vom 10. Januar 2018 wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2018 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 25.01.2018 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 28.02.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin