Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
29. Januar 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2018 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 29.01.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 19:45 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther bis 19:45 Uhr Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann Linke Liste Lahr Stadträtin Stadträtin Böhmer Rehm beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters -2- entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ortsvorsteher Dr. John Schwarzwälder Volk Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 13 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.12.2017 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat über den Zuschlag für die Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten, Papier und sonstigem Reinigungsbedarf für die Gebäude der Stadt Lahr Beschluss gefasst. 2. Der Gemeinderat hat die Auftragsvergabe über die Ausstattung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und Bahnhofs in Lahr mit Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation (DFI) beschlossen. II. INFORMATION Information Landesgartenschau Herr de Haen informiert über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen auf dem Gelände der Landesgartenschau. Anschließend informiert Oberbürgermeister Dr. Müller und Herr de Haen dass sich die Fertigstellung der Brücke nach aktuellen Informationen des damit beauftragten Unternehmens noch einmal bis zum 10. April 2018 verschieben soll. Als Reaktion darauf ist ein Termin bei dem Stahlbauunternehmen vorgesehen. III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE 319/2017 10/101 Antrag der SPD-Fraktion hier: Vermeidung des Pflanzen- und Insektengifts Glyphosat Der Antrag der SPD-Fraktion wird kontrovers diskutiert. Er wird von vielen Mitgliedern als zu weitgehend und nicht sachgerecht aufgefasst. Als Ergebnis der Diskussion wird von Seiten der SPD-Fraktion die im Antrag noch vorgesehene Ziffer 4 „4. öffentlich bei Landwirten, Gärtnern und Gartenbesitzern für den Verzicht auf Glyphosat zu werben.“ zurückgezogen. Als Kompromiss formuliert Oberbürgermeister Dr. Müller folgenden Beschlussvorschlag: „Der Antrag der SPD-Fraktion zum Glyhosateinsatz wird in den Umweltausschuss verwiesen. Dort soll mit Bezug auf den Antrag der SPD das Thema Landwirtschaft diskutiert werden“ -4Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n) 16 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en Damit ist dieser Beschlussvorschlag abgelehnt. Nach rechtlicher Prüfung wurde im weiteren Verlauf der Sitzung ergänzend über den ursprünglichen Antrag abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt 1. Bei der Pflege des öffentlichen Grüns auf Glyphosat zu verzichten, 2. bei städtischen verpachteten Flächen mittelfristig auf die Nichtanwendung von Glyphosat hinzuwirken, 3. beim Abschluss neuer Pachtverträge und bei Vertragsverlängerungen eine Klausel über das Verbot des Glyphosateinsatzes einzufügen. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n) 16 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 331/2017 10/101 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Die vorgeschlagene Person wird durch Wahl als sachkundiger Einwohner in das Gremium berufen: Umweltausschuss Ortenauer Energieagentur Vertreter: Hesso Gantert Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5320/2017 14 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs "Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 52.992.448,01 EUR und einem Jahresgewinn von 1.040.678,77 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 1.040.678,77 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 327/2017 14 3. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Der Gemeinderat beschließt: Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 34.697.044,06 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Es ist ein Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR entstanden, der mit dem Verlustvortrag verrechnet wird. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6301/2017 St. Umwelt 4. Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022 Nach intensiver Diskussion zu einzelnen Punkten des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms kommt das Gremium überein, das Thema in den Technischen Ausschuss zu verweisen. Beschlussvorschlag an den Gemeinderat: 1. Das Gremium beschließt das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das Arbeitsprogramm gibt den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen Energie und Klima-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst. 2. Die folgenden im „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ aufgeführten Punkte werden direkt zur Umsetzung beschlossen: 2.1.1 b) Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt (2018 Beginn, Daueraufgabe). 2.1.1 c) Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt (2018 Beginn, Daueraufgabe). 2.1.1 d) Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fernund Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (2018 Beginn, Daueraufgabe) 2.1.1 e) Die Stadt Lahr wird ab 2018 bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe). 2.1.1 f) Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-NeubauAnforderungen + 10 % oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau- Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe). 4.1.2 b) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung haben E-Fahrzeuge Vorrang, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (ab 2018, Daueraufgabe). 4.1.2 c) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl -7in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV (ab 2018, Daueraufgabe). 4.5.1 e) Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 (ab 2018 bis 2025). 5.2.4 c) Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) (ab 2019, Daueraufgabe). 5.2.4 d) Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anzubieten (ab 2018, bei neuen Ausschreibungen). 5.3.1 a) Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen (ab 2018, Daueraufgabe). 3. Die Umsetzung des „Energie und Klima – Arbeitsprogramms 2018 2022“ steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Abstimmungsergebnis: Verweisung an den Technischen Ausschuss einstimmig 284/2017 61 5. Fußverkehrsförderung in Lahr - Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2016 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Bericht über die Teilnahme der Stadt Lahr an den FußverkehrsChecks 2016 Baden-Württemberg wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Fußverkehrs-Checks werden auf weitere Quartiere ausgedehnt, sobald Maßnahmen in den zuvor analysierten Quartieren umgesetzt sind bzw. eine Umsetzung durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gesichert ist. 3. Für den Jahreshaushalt 2018 ist eine Finanzposition zur Fußverkehrsförderung eingerichtet worden. Der Fußverkehr soll aber auch über das Jahr 2018 hinaus gefördert werden. Die dafür benötigten Finanzmittel sollen in die jährlichen Haushaltsberatungen eingebracht werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8321/2017 61 6. Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE im Stadtteil Mietersheim Neuaufstellung statt Änderung, neuer Name Beratung des Entwurfs Teilaufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN und Aufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 1. Änderung Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB der Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE neu aufgestellt. Der Geltungsbereich entspricht dem Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Blockschluck Götzmann vom 23.3.2015. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE wird gebilligt. 3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN und der Aufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 1. Änderung wird zugestimmt. 4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 258/2017 61 7. Bebauungsplan WEILERFELD II, Gemarkung Sulz Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans WEILERFELD II, Gemarkung Sulz wird gefasst. 2. Zum Zweck der Aufhebung des Bebauungsplans WEILERFELD II, Gemarkung Sulz ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2017 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 30.01.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin