Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
19. März 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2018 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 19.03.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:35 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters bis 20:30 Uhr -2entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ortsvorsteher Rehm Schwarzwälder Schweickhardt Wille Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 38 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.02.2018 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat der Umsetzung einer Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Teamprämien bei der Stadtverwaltung Lahr und ihren Eigenbetrieben zugestimmt. II. INFORMATION Information Landesgartenschau Frau Karl, Geschäftsführerin Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, gibt einen Überblick über den aktuellen Fortschritt auf dem Landesgartenschaugelände und beantwortet dazu Fragen aus dem Gremium zu den Themen Beeinträchtigung der Pflanzungen durch den aktuellen Kälteeinbruch und zur Aktion „Blattgrüße“. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 55/2018 1. Erg. 10/102 1. Besetzung der Stelle "Erste/r Beigeordnete/r der Stadt Lahr" - Persönliche Vorstellung - Wahl Zu Beginn der Beratung stellt Oberbürgermeister Dr. Müller den beabsichtigten Verlauf des Verfahrens dar. Der Gemeinderat beschließt: 1a) Der Gemeinderat entspricht der Vorauswahl des Haupt- und Personalausschusses vom 05.03.2018 und beschließt, den Bewerber Guido Schöneboom zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat zuzulassen. 1b) Weitere Bewerber/innen werden nicht zur persönlichen Vorstellung im Gemeinderat zugelassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Alle in der Bewerberliste (Anlage 1) geführten Bewerber werden zur Wahl zugelassen. Entsprechend wird der Stimmzettel zur Wahl verwendet, der alle Bewerber umfasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Oberbürgermeister Dr. Müller weist darauf hin, dass der Bewerber Guido Schöneboom 15 Minuten Redezeit hat und anschließend dem Gremium für Fragen zur Verfügung steht. -4Herr Guido Schöneboom stellt sich anschließend persönlich vor. Von der Möglichkeit Fragen zu stellen nimmt das Gremium keinen Gebrauch. Herr Schöneboom verlässt nach seiner Vorstellung den Sitzungssaal. In Übereinstimmung mit dem Gremium werden dann die Stadträte Dörfler und Dreyer zu Wahlbeisitzern bestellt. Die Wahl des Ersten Beigeordneten erfolgt mit den vorbereiteten Stimmzetteln, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Namen aller Bewerber/innen für dieses Amt aufgeführt sind. Im Rahmen des Wahlgeheimnisses geben die Wahlberechtigten ihre Stimme ab und werfen den Stimmzettel in die Wahlurne. Nach Ende des Wahlgangs öffnen die Wahlbeisitzer die Wahlurne, zählen die Stimmzettel und verlesen die einzelnen Stimmabgaben. Als Ergebnis des ersten Wahlgangs stellt der Vorsitzende fest: Von den 29 anwesenden Stimmberechtigten sind 29 Stimmzettel abgegeben worden, davon ist kein Stimmzettel ungültig. Die Stimmen verteilen sich wie folgt: Herr Guido Schöneboom erhielt alle 29 Stimmen. Die beiden weiteren Kandidaten erhielten keine Stimme. Damit ist im Ersten Wahlgang Herr Guido Schöneboom einstimmig gewählt. Der Vorsitzende spricht im Anschluss Herrn Guido Schöneboom seine Glückwünsche zur Wahl aus. Herr Guido Schöneboom teilt im Rahmen einer kurzen Erklärung mit, dass er die Wahl annimmt und dankt für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend des Wahlergebnisses. Nach einer kurzen Unterbrechung wird die Sitzung wieder fortgeführt. 59/2018 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Der vorgeschlagenen Änderung bei der Besetzung des Beirats für Straßenverkehrsangelegenheiten mit sachkundigen Einwohnern durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club wird wie folgt zugestimmt: -5Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Kreisverband Ortenaukreis Vertreter: Helmut Schönberger bisher: Georg Singrin Stellvertreter: Georg Singrin bisher: Helmut Schönberger Abstimmungsergebnis: Einstimmig 20/2018 202 3. Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2017); Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße Der Gemeinderat beschließt: Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 24.07.2017 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 806.500,- € bewilligt: - 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) in Höhe von 99.000,- €, - 2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.-Str./Einsteinallee) in Höhe von 346.000,- €, - 2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA)) in Höhe von 190.500,- €, - 2.6300.951000/090 (Verkehrseinrichtung – Beleuchtung) in Höhe von 25.000,- € und - 2.6300.980000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse an Bund) in Höhe von 146.000,- € Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte zum damaligen Zeitpunkt teilweise durch erwartete Mehreinnahmen in Gesamthöhe von 413.700,- €. Die Deckung der restlichen Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 392.800,- € erhöhte Rücklagenentnahme. Der Eingang der erwarteten Mehreinnahmen erfolgt erst im Haushaltsjahr 2018. Daraus folgt, dass im Haushaltsjahr 2017 den Mehrausgaben keine Deckungsmittel aus Mehreinnahmen gegenüberstehen. Aufgrund von insgesamt sieben Nachträgen steigt der notwendige Ausgabebedarf bei der Finanzposition 2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2.BA)) inzwischen um insgesamt rd. 69.850,- €. Bei Finanzposition 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) steigt der Ausgabebedarf dadurch um rd. 17.200,- €. Bei der Finanzposition 2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.-Str./ Einsteinallee) hingegen sinkt der Finanzbedarf um rd. 9.650,- €. Der Mehrbedarf -6beträgt somit zusammen rd. 77.400,- €. Diese Mehrausgaben sind ebenfalls noch überplanmäßig zu bewilligen. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für die Durchführung der Maßnahmen an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Mittel in neuermittelter Gesamthöhe von 883.900,- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 883.900,- € bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Schlüsselzuweisungen vom Land). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 26/2018 202 4. Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Lahr zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 39/2018 202 5. Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2018 - Verlängerung des Finanzierungsvertrages Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt a) die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2018, b) die Darstellung der noch möglichen Gebäude- und Grundstückserlöse und c) die Auswirkungen der Fristüberschreitungen aus dem Bund-Kaufvertrag (Nachzahlungspflicht) zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. 2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg wird bis zum 31.12.2019 verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung einzuholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -732/2018 202 6. Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale BadenWürttemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen. Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere): a. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg b. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich c. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR) d. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT Abstimmungsergebnis: Einstimmig 31/2018 1. Erg 502 7. Neubau eines Schul-, Hort- und fünfgruppigen Kitakomplexes in der Geroldsecker Vorstadt (Planungsstand, Raumbedarf und Trägerschaft) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Planungsstand wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lahr e.V. wird mit der Trägerschaft der fünfgruppigen Kindertagesstätte und der zwei Hortgruppen beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8- 301/2017 St. Umwelt 8. Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022 Zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine kontroverse Diskussion. Frau Rompel stellt für die CDU-Fraktion einen Antrag in Aussicht, der entgegen des Beschlussvorschlags in der Vorlage eine bloße Kenntnisnahme des Arbeitsprogramms zum Ziel hat. Die Fraktionen der Freien Wähler Lahr und der FDP schließen sich im Rahmen der Aussprache dieser Auffassung grundsätzlich an. Oberbürgermeister Dr. Müller formuliert als Kompromiss eine Anpassung des Beschlussvorschlags. Das Gremium kommt überein, dass über diesen abgestimmt werden soll. Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Gremium nimmt das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Umsetzung. Das Arbeitsprogramm gibt den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen Energie und Klima-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren vor und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst. 2. Die folgenden im „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ aufgeführten Punkte werden zur Kenntnis genommen und durch die Verwaltung zur Umsetzung vorbereitet: 2.1.1 b) Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt (2018 Beginn, Daueraufgabe). 2.1.1 c) Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt (2018 Beginn, Daueraufgabe). 2.1.1 d) Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fernund Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (2018 Beginn, Daueraufgabe). 2.1.1 e) Die Stadt Lahr wird ab 2018 darauf achten, bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-NiedrigstenergieStandard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einzuhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe). 2.1.1 f) Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-NeubauAnforderungen + 10 % oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte -9Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau- Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe). 4.1.2 b) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung haben E-Fahrzeuge Vorrang, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (ab 2018, Daueraufgabe). 4.1.2 c) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV (ab 2018, Daueraufgabe). 4.5.1 e) Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 (ab 2018 bis 2025). 5.2.4 c) Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) (ab 2019, Daueraufgabe). 5.2.4 d) Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anzubieten (ab 2018, bei neuen Ausschreibungen). 5.3.1 a) Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen (ab 2018, Daueraufgabe). 3. Die Umsetzung des „Energie und Klima – Arbeitsprogramms 2018 2022“ steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 6/2018 St. Umwelt 9. Klima- und umweltfreundliche Bauleitplanung Der Gemeinderat beschließt: 1. In der Bauleitplanung werden die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung anhand des Leitfadens besonders beachtet. 2. Zur besseren Steuerung und Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Klima, Soziales und Nachhaltigkeit wird die Stadt Lahr Instrumente der vorausschauenden Bodenpolitik entwickeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 49/2018 St. Umwelt 10. Energetisch nachhaltiges Baulandmanagement für Wohnbauvorhaben Der Beschlussvorschlag wird im Gremium kontrovers diskutiert. Der Gemeinderat beschließt: 1. Bei dem Verkauf von Baugrundstücken aus dem alleinigen Besitzstand der Stadt Lahr für Wohnbauvorhaben wird der KfW-Energieeffizienzhaus 55-Standard (auf Grundlage der EnEV Stand 2016) oder besser verpflichtend festgesetzt. Diese Verpflichtung gilt, bis gesetzlich höherwertige Energieeffizienzstandards in Kraft treten. 2. Die Regelung unter 1 soll auch für städtebauliche Verträge für Wohnbau- vorhaben gelten. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n) 15 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 47/2018 603 11. Zeitplan Gebäudemanagement 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 11 50/2018 603 12. Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Anpassung des Schulsanierungsprogrammes an die rechtskräftigen Verwaltungsvorschriften zur Schulsanierungsförderung des Landes und des Bundes Der Gemeinderat beschließt: 1. Der geänderten Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude wird zugestimmt. 2. Gem. der geänderten Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Förderanträge in den Förderprogrammen „Kommunaler Sanierungsfonds Schulgebäude Schulsanierungsfonds“ (SSF) und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG II) bis zum 31.03.2018 zu stellen. 3. Sobald die entsprechenden Förderbescheide vorliegen, sind dem Gemeinderat Beschlussvorschläge zu unterbreiten, wie die Mittel zur Umsetzung der Konzeption in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2019 – 2022/2023 einzustellen sind (Selbstbindungsbeschlüsse). Für ggf. nicht bewilligte Maßnahmen ist eine Entscheidung über das weitere zeitliche Vorgehen zu treffen. 4. Die Umsetzung der Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 51/2018 61 13. Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stadtrat Girstl verlässt im Verlauf der Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt die Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans HOSENMATTEN II, 3. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 26.02.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 6 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) - 12 - 28/2018 61 14. Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Bürgermeister Petters weist darauf hin , dass in der Satzung für die planungsrechtlichen Festsetzungen unter „§ 2 Bestandteile der Satzung“ in der Rubrik „Beigefügt sind“ der „Bestandsplan mit Geltungsbereich M 1:500 vom 05. Februar 2018“ entsprechend der allen Mitgliedern des Gemeinderats vorliegenden Tischvorlage ergänzend aufgenommen wurde. Der Beschluss über die Satzung für die planungsrechtlichen Festsetzungen wird entsprechend der vorliegenden ergänzten neuen Version gefasst. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung vom 5. Februar 2018 wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 5. Februar 2018 beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 40/2018 61 15. Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ vom 22. Februar 2018 wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan TEMPRORÄRER PARKPLATZ wird in der beigefügten Fassung vom 22. Februar 2018 beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 13 IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2018 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 22.11.2017 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 20.03.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin