Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
17. Dezember 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 13/2018 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 17.12.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 16:35 Uhr bis 19:50 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Lettau CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Rehm Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Llombart Trahasch Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 130 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Oberbürgermeister Dr. Müller informiert vor Eintritt in die Tagesordnung, dass der bisherige Tagesordnungspunkt 17, Bebauungsplan ALTENBERG auf Grund des großen Interesses der Öffentlichkeit vorgezogen und als Tagesordnungspunkt 10 behandelt wird. Zusätzlich teilt er mit, dass der Tagesordnungspunkt 21, Teilbebauungsplan WILLY-BRANDTSTRASSE, abgesetzt wurde. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2018 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat über einen Vergleichsvorschlag im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens Beschluss gefasst. 2. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Vertrags zur Durchführung der Landesgartenschau das Angebot von bwgrün.de zur Personalgestellung im Jahr 2019 angenommen. 3. Der Gemeinderat hat der Übernahme eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis auf Probe zugestimmt. 4. Der Gemeinderat hat über den Stellenplan 2019 Beschluss gefasst. II. INFORMATION Information Landesgartenschau Frau Karl informiert unter Anderem zu den Themen Freigabe der Parkteile, Eintrittskartenverkauf und zur Dokumentation, die an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt wurde. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 314/2018 10/101 1. Ausscheiden von Herrn Anton Trahasch aus dem Gemeinderat hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Anton Trahasch ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 315/2018 10/101 2. -4Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Anton Trahasch hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Frau Sigrid Lettau vorliegen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Frau Sigrid Lettau als Nachfolgerin für Herrn Stadtrat Anton Trahasch in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 3. Verpflichtung der Nachfolgerin Frau Sigrid Lettau als Stadträtin für Herrn Stadtrat Anton Trahasch Oberbürgermeister Dr. Müller spricht folgende Gelöbnisformel vor: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Daraufhin legte Frau Sigrid Lettau das Gelöbnis mit den Worten ab: „Ich gelobe es.“ 316/2018 10/101 4. Nachwahl in gemeinderätliche Ausschüsse, Kommissionen und sonstige Gremien für Herrn Stadtrat Anton Trahasch Oberbürgermeister Dr. Müller informiert, dass Herr Trahasch zusätzlich zu den in der Vorlage aufgeführten Gremien ordentliches Mitglied im Abwasserverband Raumschaft Lahr (Verbandsversammlung) und stellvertretendes Mitglied im Zweckverband Vis-à-Vis (Verbandsversammlung) war. Stadtrat Hirsch teilt mit, dass Stadträtin Lettau alle Gremienmitgliedschaften von Herrn Stadtrat Trahasch übernimmt. Auch die Stellvertretungen werden entsprechend übernommen. Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Stadträtin Lettau übernimmt alle Gremienmitgliedschaften einschließlich der Stellvertretungen von Herrn Stadtrat Trahasch. Ordentliches Mitglied: Technischer Ausschuss Gemeinsamer Ausschuss Abwasserverband Raumschaft Lahr (Verbandsversammlung) -5- Stellvertretendes Mitglied: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten Haupt- und Personalausschuss Partnerschaftskomitee Zweckverband Vis-à-Vis (Verbandsversammlung) Abstimmungsergebnis: Einstimmig 292/2018 502 5. Finanzielle Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden Der Gemeinderat beschließt: 1. Zur Sicherung der häuslichen Versorgung durch freiberufliche Hebammen gewährt die Stadt Lahr als freiwillige Leistung befristet für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ein Betreuungsgeld für die Sicherstellung der permanenten Rufbereitschaft in der Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) auf Gutscheinbasis in Höhe von 50,00 Euro für werdende Mütter, die ihren Wohnsitz in Lahr haben. 2. Die operative Abwicklung wird derzeit in Absprache zwischen dem Amt für Soziales, Schulen und Sport und dem Bereich der Wirtschaftsförderung der Stadt Lahr konzipiert. Über das Ergebnis soll zu einem späteren Zeitpunkt im entsprechenden Fachausschuss berichtet werden. 3. Das Unterstützungsprogramm hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021. Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit ist von den Hebammen ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um die Unterstützung auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren und die Notwendigkeit der Fortführung bei gegebenenfalls veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen festzustellen. 4. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 werden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 246/2018 602 6. -6Landesgartenschaugelände Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der Ausstellungsflächen Aus dem Gremium wird angeregt, zum Thema Zugänglichkeit der Berieselungsanlage im Seepark alternative Vorschläge zu entwickeln, die im Technischen Ausschuss vorgestellt werden sollen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Ergänzungen zu den Daueranlagen zu. 2. Für die Umsetzung der Ergänzungen zu den Daueranlagen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. 3. Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind Mittel in Höhe von 1,5 Mio € veranschlagt. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 269/2018 61 7. Förderprogramm (E-)Lastenräder - Richtlinien für die Beantragung einer Kaufprämie für (E-)Lastenräder Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Lahr führt im Zusammenhang mit dem Förderprogramm (E-) Lastenräder die als Anlage beigefügten Richtlinien für die Beantragung einer Kaufprämie ein. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 303/2018 St. Feuerw 8. Standortentwicklung West zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt am Flughafenareal einen neuen Standort West zu planen und zu entwickeln. 2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 252/2018 201 9. -7Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2019 Einleitend führt Oberbürgermeister Dr. Müller kurz in das Thema ein. Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann halten im Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadträtin Böhmer nimmt Stellung zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2019 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2019 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2018 bis 2022 (Kernhaushalt) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 312/2018 1. Erg. 61 10. Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Satzungsbeschlüsse Berichtigung des Flächennutzungsplanes Bürgermeister Petters führt in das Thema ein. Während der engagierten Diskussion nehmen Herr Birk und Herr Kunz von der DBA Deutsche Bauwert AG Stellung zu einzelnen Fragestellungen. Schwerpunkt der Diskussion ist das Baustellenkonzept und die Unterbringung der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“. Frau Boehmer teilt mit, dass sie nicht alle der teilweise nachgesandten Unterlagen zum Tagesordnungspunkt erhalten hat. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt eine entsprechende Prüfung zu. Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird, auch im Hinblick auf die Petition zum Thema an den Landtag, entsprechend § 17 Abs. 3 e) Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr Antrag auf Verschiebung der Abstimmung um sechs Wochen gestellt. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n) 22 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag auf Vertagung abgelehnt. -8Nach weiteren Redebeiträgen und Rückfragen an die DBA Deutsche Bauwert AG zum Baustellenkonzept erfolgt die Abstimmung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stellungnahmen vom 22.11.2018 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan und den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils gültigen Fassungen vom 22.11.2018 als Satzungen beschlossen. 3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 9 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 300/2018 201 11. Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 306/2018 Spital 12. Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2019 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2019 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 302/2018 14 13. -9Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung Der Gemeinderat beschließt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2017 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung 2017 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - mit einer Bilanzsumme von 9.973.459,65 EUR und einem Jahresverlust von 31.350,52 EUR. Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen - auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 24.896,11 EUR und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 84.384,25 EUR. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO abgesehen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 305/2018 14 14. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Der Gemeinderat beschließt: Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 36.233.090,95 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. - 10 2. Es ist ein Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR entstanden, der mit dem Verlustvortrag verrechnet wird. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 318/2018 501 15. Einrichtung eines neuen Profilfachs IMP (Informatik, Mathematik, Physik) am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Einrichtung eines neuen Profilfachs IMP (Informatik, Mathematik, Physik) am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens einen entsprechenden Antrag gemäß § 30 Schulgesetz beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 310/2018 603 16. Max-Planck-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe von Architektenleistungen Der Gemeinderat beschließt: Das Büro DU+ Donnig Unterstab Architekten PartGmbB aus Rastatt erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Gebäudehülle“ im Max-Planck-Gymnasium Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 311/2018 603 17. Scheffel-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe von Architektenleistungen Der Gemeinderat beschließt: Das Büro Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Gebäudehülle“ im Scheffel-Gymnasium Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 287/2018 2. Erg. 605 18. - 11 Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße - Überarbeitete Ausbauplanung - Übertragung Verpflichtungsermächtigung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurfsplanung für den Ausbau der Brestenbergstraße und Gerichtsstraße wird zugestimmt. Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Variante III mit folgender Änderung: Der Fahrbahnbelag der nördlichen Gerichtsstraße (zwischen Brestenberg- u. Turmstraße) wird anstatt in Asphalt- in Pflasterbauweise ausgeführt. 2. Gemäß § 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzpositionen 2.6150.950700/005 (Ausbau Brestenbergstraße) in Höhe von 30.000,- € und bei 2.6150.950800/005 (Ausbau Gerichtsstraße) in Höhe von 90.000,- € bewilligt. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch anteiligen Übertrag der Verpflichtungsermächtigung bei der Finanzposition 2.6300.950000/702 (Ausbau Ortsmitte Sulz) in Höhe von insgesamt 120.000,- €. Der Gesamtbetrag der in der Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen wird damit nicht überschritten. Die VE der Ortsmitte Sulz wird im laufenden Haushaltsjahr 2018 auf Grund zeitlicher Verschiebung nicht vollumfänglich benötigt. Eine entsprechende Berücksichtigung im Haushaltsjahr 2019 erfolgt. 3. Der verkehrsberuhigte Bereich wird um den Teilabschnitt der nördlichen Gerichtsstraße gekürzt, stattdessen wird dort ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20 Zone) eingerichtet. Das hierzu erforderliche Einvernehmen nach § 45 Abs. 1b, 1c, 1d StVO wird hiermit erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 299/2018 61 19. Erweiterung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ - Abgrenzung der Erweiterungsflächen - Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebiets „Kanadaring“ Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird das Thema Mietpreiserhöhungen und damit zusammenhängende Kündigungen angesprochen. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt dazu eine Information zu. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Erweiterung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ um die im beigefügten Plan eingetragenen Flächen wird zugestimmt. 2. Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Kanadaring“ wird nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Entwurfs beschlossen. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 313/2018 61 20. - 12 Einfacher Bebauungsplan WESTLICHE TRAMPLERSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans WESTLICHE TRAMPLERSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 22. November 2018 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2018 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 27.09.2018 3. Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen des Umweltauschusses am 16.07.2018 und 15.11.2018 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 17.12.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin