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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

17. Dezember 2018
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 13/2018
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 17.12.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

16:35 Uhr bis 19:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Lettau

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Rehm
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Böhmer

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat

Llombart
Trahasch

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

130

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Oberbürgermeister Dr. Müller informiert vor Eintritt in die Tagesordnung, dass der bisherige Tagesordnungspunkt 17, Bebauungsplan ALTENBERG auf Grund des großen Interesses der Öffentlichkeit vorgezogen und als Tagesordnungspunkt 10 behandelt wird. Zusätzlich teilt er mit, dass der Tagesordnungspunkt 21, Teilbebauungsplan WILLY-BRANDTSTRASSE, abgesetzt wurde.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2018 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat über einen Vergleichsvorschlag im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens Beschluss gefasst.
2. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Vertrags zur Durchführung der Landesgartenschau das Angebot von bwgrün.de zur Personalgestellung im Jahr 2019 angenommen.
3. Der Gemeinderat hat der Übernahme eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis
auf Probe zugestimmt.
4. Der Gemeinderat hat über den Stellenplan 2019 Beschluss gefasst.
II. INFORMATION
Information Landesgartenschau
Frau Karl informiert unter Anderem zu den Themen Freigabe der Parkteile,
Eintrittskartenverkauf und zur Dokumentation, die an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt wurde.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
314/2018
10/101

1.

Ausscheiden von Herrn Anton Trahasch aus dem Gemeinderat
hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach
§ 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat
Anton Trahasch ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

315/2018
10/101

2.

-4Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Anton Trahasch
hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Frau Sigrid Lettau vorliegen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Frau Sigrid Lettau als
Nachfolgerin für Herrn Stadtrat Anton Trahasch in den Gemeinderat kein
Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3.

Verpflichtung der Nachfolgerin Frau Sigrid Lettau als Stadträtin für
Herrn Stadtrat Anton Trahasch

Oberbürgermeister Dr. Müller spricht folgende Gelöbnisformel vor:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der
Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das Wohl
ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Daraufhin legte Frau Sigrid Lettau das Gelöbnis mit den Worten ab:
„Ich gelobe es.“
316/2018
10/101

4.

Nachwahl in gemeinderätliche Ausschüsse, Kommissionen und sonstige Gremien für Herrn Stadtrat Anton Trahasch

Oberbürgermeister Dr. Müller informiert, dass Herr Trahasch zusätzlich zu
den in der Vorlage aufgeführten Gremien ordentliches Mitglied im Abwasserverband Raumschaft Lahr (Verbandsversammlung) und stellvertretendes
Mitglied im Zweckverband Vis-à-Vis (Verbandsversammlung) war.
Stadtrat Hirsch teilt mit, dass Stadträtin Lettau alle Gremienmitgliedschaften
von Herrn Stadtrat Trahasch übernimmt. Auch die Stellvertretungen werden
entsprechend übernommen.
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Stadträtin Lettau übernimmt alle Gremienmitgliedschaften einschließlich der
Stellvertretungen von Herrn Stadtrat Trahasch.
Ordentliches Mitglied:
Technischer Ausschuss
Gemeinsamer Ausschuss
Abwasserverband Raumschaft Lahr (Verbandsversammlung)

-5-

Stellvertretendes Mitglied:
Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten
Haupt- und Personalausschuss
Partnerschaftskomitee
Zweckverband Vis-à-Vis (Verbandsversammlung)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
292/2018
502

5.

Finanzielle Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen
werden

Der Gemeinderat beschließt:
1. Zur Sicherung der häuslichen Versorgung durch freiberufliche Hebammen gewährt die Stadt Lahr als freiwillige Leistung befristet für die
Jahre 2019, 2020 und 2021 ein Betreuungsgeld für die Sicherstellung
der permanenten Rufbereitschaft in der Vor- und Nachsorge (ohne
Geburtshilfe) auf Gutscheinbasis in Höhe von 50,00 Euro für werdende Mütter, die ihren Wohnsitz in Lahr haben.
2. Die operative Abwicklung wird derzeit in Absprache zwischen dem
Amt für Soziales, Schulen und Sport und dem Bereich der Wirtschaftsförderung der Stadt Lahr konzipiert. Über das Ergebnis soll zu einem
späteren Zeitpunkt im entsprechenden Fachausschuss berichtet werden.
3. Das Unterstützungsprogramm hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021.
Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit ist von den Hebammen ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um die Unterstützung auf ihre Wirksamkeit
zu evaluieren und die Notwendigkeit der Fortführung bei gegebenenfalls veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen festzustellen.
4. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 werden Haushaltsmittel in Höhe
von 20.000 Euro pro Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

246/2018
602

6.

-6Landesgartenschaugelände
Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der
Ausstellungsflächen

Aus dem Gremium wird angeregt, zum Thema Zugänglichkeit der Berieselungsanlage im Seepark alternative Vorschläge zu entwickeln, die im Technischen Ausschuss vorgestellt werden sollen.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Ergänzungen zu den
Daueranlagen zu.
2. Für die Umsetzung der Ergänzungen zu den Daueranlagen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
3. Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind Mittel in Höhe von 1,5 Mio € veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)
269/2018
61

7.

Förderprogramm (E-)Lastenräder
- Richtlinien für die Beantragung einer Kaufprämie für (E-)Lastenräder

Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Lahr führt im Zusammenhang mit dem Förderprogramm (E-) Lastenräder die als Anlage beigefügten Richtlinien für die Beantragung einer
Kaufprämie ein.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)
303/2018
St. Feuerw

8.

Standortentwicklung West zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt am Flughafenareal einen
neuen Standort West zu planen und zu entwickeln.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

252/2018
201

9.

-7Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2019

Einleitend führt Oberbürgermeister Dr. Müller kurz in das Thema ein.
Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat
Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann halten im
Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadträtin Böhmer nimmt Stellung
zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2019 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2019 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“,
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr“.
2. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die
Jahre 2018 bis 2022 (Kernhaushalt) wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
312/2018
1. Erg.
61

10.

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
Satzungsbeschlüsse
Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Bürgermeister Petters führt in das Thema ein. Während der engagierten Diskussion nehmen Herr Birk und Herr Kunz von der DBA Deutsche Bauwert AG
Stellung zu einzelnen Fragestellungen.
Schwerpunkt der Diskussion ist das Baustellenkonzept und die Unterbringung der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“.
Frau Boehmer teilt mit, dass sie nicht alle der teilweise nachgesandten Unterlagen zum Tagesordnungspunkt erhalten hat. Oberbürgermeister Dr. Müller
sagt eine entsprechende Prüfung zu.
Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird, auch im Hinblick auf die Petition zum Thema an den Landtag, entsprechend § 17 Abs. 3 e) Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr Antrag auf Verschiebung der Abstimmung um sechs Wochen gestellt.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme(n)
22
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)
Damit ist der Antrag auf Vertagung abgelehnt.

-8Nach weiteren Redebeiträgen und Rückfragen an die DBA Deutsche Bauwert
AG zum Baustellenkonzept erfolgt die Abstimmung.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stellungnahmen vom 22.11.2018 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan und den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils gültigen Fassungen vom 22.11.2018 als Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
9
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
300/2018
201

11.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
306/2018
Spital

12.

Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2019

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2019 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

302/2018
14

13.

-9Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung
für das Rechnungsjahr 2017 des Hospital- und Armenfonds Lahr und
Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2017 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung
2017 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a)

den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege -

mit einer Bilanzsumme von 9.973.459,65 EUR und einem Jahresverlust von
31.350,52 EUR.
Der Jahresverlust wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
gegeben werden.
b)

die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen -

auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit
24.896,11 EUR
und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit
84.384,25 EUR.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2
GemO ortsüblich bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG
i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
305/2018
14

14.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von
36.233.090,95 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

- 10 2. Es ist ein Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR entstanden, der mit
dem Verlustvortrag verrechnet wird.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
318/2018
501

15.

Einrichtung eines neuen Profilfachs IMP (Informatik, Mathematik, Physik) am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Einrichtung eines neuen Profilfachs IMP (Informatik, Mathematik, Physik) am Max-Planck-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens einen entsprechenden Antrag gemäß § 30 Schulgesetz
beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
310/2018
603

16.

Max-Planck-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle
- Vergabe von Architektenleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Das Büro DU+ Donnig Unterstab Architekten PartGmbB aus Rastatt erhält
den Auftrag für die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Gebäudehülle“ im Max-Planck-Gymnasium Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
311/2018
603

17.

Scheffel-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle
- Vergabe von Architektenleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Das Büro Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB aus Lahr erhält
den Auftrag für die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Gebäudehülle“ im Scheffel-Gymnasium Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

287/2018
2. Erg.
605

18.

- 11 Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße
- Überarbeitete Ausbauplanung
- Übertragung Verpflichtungsermächtigung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurfsplanung für den Ausbau der Brestenbergstraße und Gerichtsstraße wird zugestimmt. Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Variante III mit folgender Änderung: Der Fahrbahnbelag der nördlichen Gerichtsstraße (zwischen Brestenberg- u. Turmstraße) wird anstatt in Asphalt- in Pflasterbauweise ausgeführt.
2. Gemäß § 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzpositionen 2.6150.950700/005 (Ausbau Brestenbergstraße) in Höhe von
30.000,- € und bei 2.6150.950800/005 (Ausbau Gerichtsstraße) in Höhe
von 90.000,- € bewilligt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch anteiligen
Übertrag der Verpflichtungsermächtigung bei der Finanzposition
2.6300.950000/702 (Ausbau Ortsmitte Sulz) in Höhe von insgesamt
120.000,- €. Der Gesamtbetrag der in der Haushaltssatzung festgesetzten
Verpflichtungsermächtigungen wird damit nicht überschritten. Die VE der
Ortsmitte Sulz wird im laufenden Haushaltsjahr 2018 auf Grund zeitlicher
Verschiebung nicht vollumfänglich benötigt. Eine entsprechende Berücksichtigung im Haushaltsjahr 2019 erfolgt.
3. Der verkehrsberuhigte Bereich wird um den Teilabschnitt der nördlichen
Gerichtsstraße gekürzt, stattdessen wird dort ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20 Zone) eingerichtet. Das hierzu erforderliche
Einvernehmen nach § 45 Abs. 1b, 1c, 1d StVO wird hiermit erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
299/2018
61

19.

Erweiterung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“
- Abgrenzung der Erweiterungsflächen
- Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebiets „Kanadaring“

Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird das Thema Mietpreiserhöhungen und damit zusammenhängende Kündigungen angesprochen. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt dazu eine Information zu.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Erweiterung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ um die im beigefügten Plan eingetragenen Flächen wird
zugestimmt.
2. Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Kanadaring“ wird nach Maßgabe des in der Anlage
beigefügten Entwurfs beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

313/2018
61

20.

- 12 Einfacher Bebauungsplan WESTLICHE TRAMPLERSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans WESTLICHE
TRAMPLERSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
3. Die Planungsziele vom 22. November 2018 werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)
IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
19.11.2018

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 27.09.2018

3.

Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen des Umweltauschusses
am 16.07.2018 und 15.11.2018

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 17.12.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin