Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
23. Juli 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 9/2018 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 23.07.18, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 20:40 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt bis 20:55 Uhr Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder bis 18:20 Uhr Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann Linke Liste Lahr Stadträtin Stadträtin Böhmer Rehm bis 20:15 Uhr -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Ortsvorsteher Frei Straubmüller Volk Fäßler Protokollführung: Frau Müller Zuhörende: 32 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.07.2018 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat der Ablehnung eines Vergleichsvorschlags zur Gewerbesteuer und Veranlagungszinsen eines Gewerbesteuerschuldners zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege ermächtigt, Pflegesatzverhandlungen zu führen und neue Pflegesätze zu vereinbaren. 3. Der Gemeinderat hat über den Verkauf des Gewerbegrundstücks Flst. Nr. 1364 mit 6.728 m², Hans-Inderfurth-Straße, Gewerbegebiet Langenwinkel, zu einem Kaufpreis von 370.040,- € inklusive öffentlich rechtlicher Beiträge beschlossen. 4. Der Gemeinderat hat über die Vergabe der Jagdpacht im Eigenjagdbezirk 3, Jagdbogen 2, Bereich Blinsberg Beschluss gefasst. II. INFORMATION 1. Information Landesgartenschau Frau Karl informiert über die täglichen Pflege-, Gelände- und Aufbauarbeiten. Weiter gibt sie einen Überblick, wie viele Personen bei der Reinigung oder auch im Sicherheitsdienst tätig und wie lange die Aussteller auf dem Gelände tätig sind. Stadtrat Mauch erscheint zur Sitzung. Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt, dass am 01. August eine HalbzeitPressekonferenz abgehalten werde. Erfreulicherweise konnte der 400.000 Besucher bereits vor der Halbzeit begrüßt werden. 166/2018 14 2. Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2018 zum Verfahren des Materialeinkaufs Herr Zanger informiert an Hand einer Präsentation über den Einkauf der Stadt Lahr und stellt die ermittelten Zahlen für den Einkauf im Handel, von Dienstleistungen sowie Bau- bzw. Planungs- und Ingenieurleistungen dar. Stadträtin Rompel führt aus, dass eine genaue Erläuterung, wie viele Einzelpreise bei der Materialbeschaffung im Einzelhandel unter 1.000 €, sowie zwischen 1.000 und 10.000 € anzahl-und volumenmäßig von in Lahr bezogenen Produkten, wichtig wäre. Deshalb werden diese Informationen nachgefordert. -4Oberbürgermeister Dr. Müller informiert über die Routinegespräche mit der Werbegemeinschaft, in der auch dieses Thema erörtert wurde und auch über das Gespräch mit den zwei angesprochenen Lahrer Firmen. Er bittet Stadträtin Rompel schriftlich zu formulieren, welche Informationen sie genau nachfordere. Danach werde das Thema in einer Sitzung des Ältestenrates erörtert. Mitteilung: Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Müller zum CDU-Antrag vom 16.02.2018 zur Handhabe des Materialeinkaufes bei der Stadtverwaltung Lahr 102/2018 201 3. Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr Die finanzpolitischen Sprecher geben kurz ihre Stellungnahmen ab. Stadtrat Schwarzwälder verlässt die Sitzung. Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2017, Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. 103/2018 201 4. Haushalt 2018 -Bericht über die Haushaltsentwicklung Die finanzpolitischen Sprecher geben kurz ihre Stellungnahmen ab. Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 117/2018 1. Erg. 61 1. Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a und 13b BauGB - Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Stadtrat Uffelmann verlässt wegen Befangenheit vorübergehend den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt: -51. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung zum geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird um die Flurstücke 6014/24 und 5838 reduziert. Im Bereich der Altvaterstraße wird der Geltungsbereich um die Flurstücke 1318/1 teilweise, 1508 teilweise, 1508/2 teilweise, 1508/3 teilweise und 1316 teilweise vergrößert. Die genaue Abgrenzung ist der ersten Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a und 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 147/2018 61 2. Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch Der Gemeinderat beschließt: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Der Geltungsbereich kann dem Bestandsplan vom 21. Juni 2018 entnommen werden, der ebenfalls Anlage dieser Beschlussvorlage ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 172/2018 61 3. Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Stadtrat Uffelmann kehrt zurück in den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung vom 2. Juli 2018 wird beschlossen. -62. Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 2. Juli 2018 beschlossen. Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 150/2018 61 4. Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch Der Gemeinderat beschließt: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 173/2018 1. Erg. 61 5. 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Geänderter Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE vom 30. November 2015 geänderte Geltungsbereich und die Aufteilung in zwei Teilbebauungspläne werden beschlossen. 2. Der Entwurf zum 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE vom 12. Juli 2018 inklusive der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 4 Enthaltung(en) -7174/2018 202 6. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2017 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2017 die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017, den Lagebericht 2017 und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr, in der Gesellschafterversammlung a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, b) der Entlastung des Geschäftsführers und c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 125/2018 41 7. Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragabschluss für die Spielzeit 2019/2020 Der Gemeinderat beschließt: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2019 bis Juli 2020 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 ( Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf von Euro 159.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2018 bereitgestellten Mittel. 2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2019 erteilt: 2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2018 bereitgestellten Höhe. 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2018 bereitgestellten Höhe. -82.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2018 bereitgestellten Höhe von Euro 19.100,-. 2.4) Puppenparade Ortenau 2019 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: Gegenüber 2018 um ca. Euro 2.000,- in den Ausgaben und Einnahmen erhöht und insofern voraussichtlich bei gleichbleibendem Zuschussbedarf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 148/2018 41 8. Umbenennung der Stadthalle in "Parktheater" ab Beginn der Spielzeit 18/19, also ab 01. September 2018 Nach kurzer Diskussion über die möglichen Varianten zur Umbenennung der Stadthalle stellt Stadtrat Uffelmann den Antrag über „Theater am Stadtpark“ abzustimmen. Über diese Variante wird wie folgt abgestimmt. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimme(n) 26 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Stadträtin Waldmann stellt danach den Antrag über die Variante „Theater am Park“ abzustimmen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n) 21 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Danach wird über die ursprünglich vorgeschlagene Variante in der Vorlage abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt: Ab 01. September 2018 trägt die bisherige Stadthalle den Namen „Parktheater“. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n) 9 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -9178/2018 St. Umwelt 9. Maßnahmen aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm 20182022 Nach kurzer Diskussion stellt Stadträtin Rompel den Antrag, über Ziffer 10 des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Dem wird zugestimmt. Somit wir zunächst über die Ziffern 1-9 und 11-18 abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein Klimaanpassungskonzept zu den lokalen Auswirkungen des Klimawandels und den notwendigen Anpassungsmaßnahmen erstellen lässt und dazu Fördergelder beantragt (1.1.4 a). 2. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei allen größeren Bauprojekten routinemäßig die Möglichkeiten des Aufbaus einer neuen Nahwärmeinsel und den Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz prüfen lässt (1.3.2 c). 3. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt. Zu jedem neu geplanten kommunalen Gebäude erhält das Gremium für das Wärme (Klimatisierungs-)konzept eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 b). 4. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt. Zu jedem zu sanierenden kommunalen Gebäude erhält das Gremium für das Wärme (Klimatisierungs-)konzept eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 c). 5. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze anstrebt, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen. Zu jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 d). 6. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2018 bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-NiedrigstenergieStandard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten wird (2.1.1 e). - 10 7. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-NeubauAnforderungen + 10 % oder KfW-Effizienzhaus 100 oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten wird. Zu jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur Einzelfall-Entscheidung vorgelegt (2.1.1 f). 8. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung grundsätzlich E-Fahrzeuge beschafft, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (4.1.2 b). 9. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für den restlichen Bedarf die Auswahl in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut PkwEnVKV erfolgt (4.1.2 c). 11. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr einen Förderantrag beim Bund stellt, um die Personalstelle Klimaschutzmanagement befristet fortzuführen. 12. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2019 generell Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) nutzt (5.2.4 c). 13. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen, die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schu len, Kindergärten u.a.), mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anbietet (5.2.4 d). 14. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr für alle dienstlichen Flugreisen einen Klimaausgleich einführt, vorerst mit einem jährlichen Maximalbetrag von 1.000 Euro (5.3.1.a). 15. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei einkommensschwachen Haushalten den Neukauf energieeffizienter Kühlgeräte bezuschusst, dafür stehen vorerst 5.000 Euro zur Verfügung (6.4.2 a). 16. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr das Fifty-Fifty-Projekt ab 2019 auf alle städtischen Schulen ausweitet und ab 2021 auf alle städtischen Kindergärten und Horte (6.4.3). - 11 17. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein SanierungsFörderprogramm erarbeiten lässt und dieses SanierungsFörderprogramm zur Abstimmung vorlegt (6.5.3 b). 18. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den je weiligen Haushaltsjahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Anschließend stimmt das Gremium über die Ziffer 10 des Beschlussvorschlages ab. Der Gemeinderat beschließt: 10. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 gestattet (4.5.1 e). Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n) 11 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 152/2018 602 10. Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Bauabschnitt 3 der Außenanlage / Spitalgarten - Angepasste Entwurfsplanung und Kostendarstellung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat stimmt der beigefügten Entwurfsplanung für den Spitalgarten zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 177/2018 602 11. Kleinfeldpark- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Stadtrat Kleinschmidt verlässt die Sitzung. Stadtrat Vollmer verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt: - 12 Die Firma Schöllmann Garten GmbH aus Schutterwald wird mit den Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 647.982,37 € brutto beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 167/2018 603 12. Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den Haushaltsjahren 2019 - 2022/2023 - Anpassung des Schulsanierungsprogramms an die Antragszurückstellungen des Regierungspräsidium Freiburg - Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelum-schichtungen) Stadtrat Vollmer kehrt zurück in den Sitzungsaal. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der geänderten Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude infolge der Antragszurückstellungen von drei beantragten Schulsanierungsförderungsmaßnahmen wird zugestimmt. 2. Dem Vorschlag, wie die Mittel zur Umsetzung der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) geförderten Schulsanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2019 – 2022/2023 einzustellen sind (Selbstbindungsbeschlüsse) wird zugestimmt. 3. Die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. 4. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Ausgaben bei den Finanzpositionen 1.2113.505700 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 237.000 € 1.2114.505700 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 258.000 € 1.2311.505700 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 1.041.000 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch deckungsgleiche Einsparungen bei der im jeweiligen Unterabschnitt veranschlagten Finanzposition 1.2113.505500 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 237.000 € 1.2114.505500 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im - 13 Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 258.000 € 1.2311.505500 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 1.041.000 € im Vergleich zum Planansatz 2018 (Mittelumschichtungen). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 181/2018 603 13. Scheffel-Gymnasium - Sanierung Wasserschaden Erdgeschoss Vergabe der Bodenbelagsarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG aus Offenburg erhält den Auftrag zur Ausführung der Bodenbelagsarbeiten im Erdgeschoss des ScheffelGymnasium zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 156.371,95 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 164/2018 61 14. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird zuge- stimmt. 2. Gemäß § 47d (3) BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört. Es wird ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit gegeben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken (Offenlage). 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf- gabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann, werden unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 14 165/2018 61 15. Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West" - Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs - Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Durchführung eines nicht offenen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das im beigefügten Lageplan ersichtliche Gebiet wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Betreuung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt. 2. Als Vertretung des Gemeinderats im Preisgericht entsenden die Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP je eine/-n Sachpreisrichter/-in mit Stimmrecht. Es werden aus dem Gremium vorgeschlagen: SPD: Stadtrat Hirsch, Stellvertretung Stadtrat Dr. Caroli, CDU: Stadtrat Dörfler, Stellvertretung Stadträtin Rompel, Freie Wähler: Stadtrat Wagenmann, Stellvertretung Stadtrat Girstl, Grüne: Stadtrat Täubert, Stellvertretung Stadträtin Granderath, FDP: Stadtrat Uffelmann, Stellvertretung Stadträtin Kmitta. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.07.2018 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 23.07.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin