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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 9/2018
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 23.07.18, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 20:40 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt bis 20:55 Uhr
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder bis 18:20 Uhr
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadträtin
Stadträtin

Böhmer
Rehm

bis 20:15 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

entschuldigt fehlen:
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Frei
Straubmüller
Volk
Fäßler

Protokollführung:

Frau

Müller

Zuhörende:

32

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.07.2018
gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat der Ablehnung eines Vergleichsvorschlags zur Gewerbesteuer und Veranlagungszinsen eines Gewerbesteuerschuldners zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen.
2. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und
Pflege ermächtigt, Pflegesatzverhandlungen zu führen und neue Pflegesätze
zu vereinbaren.
3. Der Gemeinderat hat über den Verkauf des Gewerbegrundstücks Flst. Nr.
1364 mit 6.728 m², Hans-Inderfurth-Straße, Gewerbegebiet Langenwinkel,
zu einem Kaufpreis von 370.040,- € inklusive öffentlich rechtlicher Beiträge
beschlossen.
4. Der Gemeinderat hat über die Vergabe der Jagdpacht im Eigenjagdbezirk 3,
Jagdbogen 2, Bereich Blinsberg Beschluss gefasst.
II. INFORMATION
1.

Information Landesgartenschau

Frau Karl informiert über die täglichen Pflege-, Gelände- und Aufbauarbeiten.
Weiter gibt sie einen Überblick, wie viele Personen bei der Reinigung oder
auch im Sicherheitsdienst tätig und wie lange die Aussteller auf dem Gelände
tätig sind.
Stadtrat Mauch erscheint zur Sitzung.
Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt, dass am 01. August eine HalbzeitPressekonferenz abgehalten werde. Erfreulicherweise konnte der 400.000
Besucher bereits vor der Halbzeit begrüßt werden.
166/2018
14

2.

Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2018 zum Verfahren des Materialeinkaufs

Herr Zanger informiert an Hand einer Präsentation über den Einkauf der
Stadt Lahr und stellt die ermittelten Zahlen für den Einkauf im Handel, von
Dienstleistungen sowie Bau- bzw. Planungs- und Ingenieurleistungen dar.
Stadträtin Rompel führt aus, dass eine genaue Erläuterung, wie viele Einzelpreise bei der Materialbeschaffung im Einzelhandel unter 1.000 €, sowie zwischen 1.000 und 10.000 € anzahl-und volumenmäßig von in Lahr bezogenen
Produkten, wichtig wäre. Deshalb werden diese Informationen nachgefordert.

-4Oberbürgermeister Dr. Müller informiert über die Routinegespräche mit der
Werbegemeinschaft, in der auch dieses Thema erörtert wurde und auch über
das Gespräch mit den zwei angesprochenen Lahrer Firmen.
Er bittet Stadträtin Rompel schriftlich zu formulieren, welche Informationen
sie genau nachfordere. Danach werde das Thema in einer Sitzung des Ältestenrates erörtert.
Mitteilung:
Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Müller zum CDU-Antrag
vom 16.02.2018 zur Handhabe des Materialeinkaufes bei der Stadtverwaltung Lahr
102/2018
201

3.

Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr

Die finanzpolitischen Sprecher geben kurz ihre Stellungnahmen ab.
Stadtrat Schwarzwälder verlässt die Sitzung.
Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2017 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage
„Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2017,
Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis.
103/2018
201

4.

Haushalt 2018
-Bericht über die Haushaltsentwicklung

Die finanzpolitischen Sprecher geben kurz ihre Stellungnahmen ab.
Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die
Haushaltsentwicklung 2018.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
117/2018
1. Erg.
61

1.

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a und 13b BauGB
- Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Stadtrat Uffelmann verlässt wegen Befangenheit vorübergehend den Sitzungssaal.
Der Gemeinderat beschließt:

-51. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung
zum geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird
um die Flurstücke 6014/24 und 5838 reduziert. Im Bereich der Altvaterstraße wird der Geltungsbereich um die Flurstücke 1318/1 teilweise, 1508
teilweise, 1508/2 teilweise, 1508/3 teilweise und 1316 teilweise vergrößert.
Die genaue Abgrenzung ist der ersten Anlage zur Beschlussvorlage zu
entnehmen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a und 13b Baugesetzbuch
im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
7
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

147/2018
61

2.

Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
Baugesetzbuch

Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen.
Der Geltungsbereich kann dem Bestandsplan vom 21. Juni 2018 entnommen
werden, der ebenfalls Anlage dieser Beschlussvorlage ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

172/2018
61

3.

Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Stadtrat Uffelmann kehrt zurück in den Sitzungssaal.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung vom 2.
Juli 2018 wird beschlossen.

-62. Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 2. Juli 2018 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
7
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

150/2018
61

4.

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
Baugesetzbuch

Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

173/2018
1. Erg.
61

5.

1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Geänderter Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE vom 30. November 2015 geänderte Geltungsbereich und die Aufteilung in zwei Teilbebauungspläne werden beschlossen.
2. Der Entwurf zum 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
vom 12. Juli 2018 inklusive der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß §
3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
4
Enthaltung(en)

-7174/2018
202

6.

Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2017

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt





die Bilanz zum 31.12.2017
die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01.01.2017 bis zum 31.12.2017,
den Lagebericht 2017 und
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr, in der
Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

125/2018
41

7.

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragabschluss für die Spielzeit 2019/2020

Der Gemeinderat beschließt:
1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der
Spielzeit September 2019 bis Juli 2020 Künstlern/Agenturen/Firmen ab
sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41
auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 (
Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf von Euro
159.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2018 bereitgestellten Mittel.
2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten
Bereiche des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort
verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2019 erteilt:
2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2018
bereitgestellten Höhe.
2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210:
In der im Haushalt 2018 bereitgestellten Höhe.

-82.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA
3210: In der im Haushalt 2018 bereitgestellten Höhe von
Euro 19.100,-.
2.4) Puppenparade Ortenau 2019 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung
aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: Gegenüber
2018 um ca. Euro 2.000,- in den Ausgaben und Einnahmen erhöht
und insofern voraussichtlich bei gleichbleibendem Zuschussbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

148/2018
41

8.

Umbenennung der Stadthalle in "Parktheater" ab Beginn der
Spielzeit 18/19, also ab 01. September 2018

Nach kurzer Diskussion über die möglichen Varianten zur Umbenennung der
Stadthalle stellt Stadtrat Uffelmann den Antrag über „Theater am Stadtpark“
abzustimmen.
Über diese Variante wird wie folgt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
3
Ja-Stimme(n)
26
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

Stadträtin Waldmann stellt danach den Antrag über die Variante „Theater am
Park“ abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimme(n)
21
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

Danach wird über die ursprünglich vorgeschlagene Variante in der Vorlage
abgestimmt.
Der Gemeinderat beschließt:
Ab 01. September 2018 trägt die bisherige Stadthalle den Namen „Parktheater“.
Abstimmungsergebnis:
19
Ja-Stimme(n)
9
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

-9178/2018
St. Umwelt

9.

Maßnahmen aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm 20182022

Nach kurzer Diskussion stellt Stadträtin Rompel den Antrag, über Ziffer 10
des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Dem wird zugestimmt.
Somit wir zunächst über die Ziffern 1-9 und 11-18 abgestimmt.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein Klimaanpassungskonzept zu den lokalen Auswirkungen des Klimawandels und den
notwendigen Anpassungsmaßnahmen erstellen lässt und dazu Fördergelder beantragt (1.1.4 a).
2. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei allen größeren Bauprojekten routinemäßig die Möglichkeiten des Aufbaus einer neuen
Nahwärmeinsel und den Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz
prüfen lässt (1.3.2 c).
3. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Neuplanung von
kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der
Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben
(EEWärmeG) liegt. Zu jedem neu geplanten kommunalen Gebäude
erhält das Gremium für das Wärme (Klimatisierungs-)konzept eine
Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren
Entscheidung vorgelegt (2.1.1 b).
4. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung
mindestens 30 % beträgt. Zu jedem zu sanierenden kommunalen Gebäude erhält das Gremium für das Wärme (Klimatisierungs-)konzept
eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur
weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 c).
5. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Sanierung von
Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an
Fern- und Nahwärmenetze anstrebt, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen. Zu jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium
eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur
weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 d).
6. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2018 bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-NiedrigstenergieStandard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten wird
(2.1.1 e).

- 10 7. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der umfassenden
Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-NeubauAnforderungen + 10 % oder KfW-Effizienzhaus 100 oder besser und
bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten wird. Zu jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium eine Standard- und eine Klima-Variante
mit Kostenbetrachtung zur Einzelfall-Entscheidung vorgelegt (2.1.1 f).
8. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung
(Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für die hauptsächlich
innerstädtische Nutzung grundsätzlich E-Fahrzeuge beschafft, auch im
Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (4.1.2 b).
9. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung
(Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für den restlichen Bedarf die Auswahl in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut PkwEnVKV erfolgt (4.1.2 c).
11. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr einen Förderantrag
beim Bund stellt, um die Personalstelle Klimaschutzmanagement
befristet fortzuführen.
12. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2019 generell
Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte
Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) nutzt (5.2.4 c).
13. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen, die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schu
len, Kindergärten u.a.), mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch,
Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie
eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anbietet
(5.2.4 d).
14. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr für alle dienstlichen
Flugreisen einen Klimaausgleich einführt, vorerst mit einem jährlichen
Maximalbetrag von 1.000 Euro (5.3.1.a).
15. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei einkommensschwachen Haushalten den Neukauf energieeffizienter Kühlgeräte bezuschusst, dafür stehen vorerst 5.000 Euro zur Verfügung (6.4.2 a).
16. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr das Fifty-Fifty-Projekt
ab 2019 auf alle städtischen Schulen ausweitet und ab 2021 auf alle
städtischen Kindergärten und Horte (6.4.3).

- 11 17. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein SanierungsFörderprogramm erarbeiten lässt und dieses SanierungsFörderprogramm zur Abstimmung vorlegt (6.5.3 b).
18. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen steht grundsätzlich
unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den je
weiligen Haushaltsjahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Anschließend stimmt das Gremium über die Ziffer 10 des Beschlussvorschlages ab.
Der Gemeinderat beschließt:
10. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr gebührenfreies Parken
für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen
gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im
Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 gestattet
(4.5.1 e).
Abstimmungsergebnis:
18
Ja-Stimme(n)
11
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

152/2018
602

10.

Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege:
Bauabschnitt 3 der Außenanlage / Spitalgarten
- Angepasste Entwurfsplanung und Kostendarstellung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat stimmt der beigefügten
Entwurfsplanung für den Spitalgarten zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

177/2018
602

11.

Kleinfeldpark- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Stadtrat Kleinschmidt verlässt die Sitzung.
Stadtrat Vollmer verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal.
Der Gemeinderat beschließt:

- 12 Die Firma Schöllmann Garten GmbH aus Schutterwald wird mit den
Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 647.982,37 € brutto beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

167/2018
603

12.

Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude
- Information über die erteilten Bewilligungsbescheide und Vorschlagsunterbreitung zur Umsetzung in den Haushaltsjahren 2019 - 2022/2023
- Anpassung des Schulsanierungsprogramms an die Antragszurückstellungen des Regierungspräsidium Freiburg
- Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018
(Mittelum-schichtungen)

Stadtrat Vollmer kehrt zurück in den Sitzungsaal.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der geänderten Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen
Schulgebäude infolge der Antragszurückstellungen von drei beantragten Schulsanierungsförderungsmaßnahmen wird zugestimmt.
2. Dem Vorschlag, wie die Mittel zur Umsetzung der im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) geförderten Schulsanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2019 – 2022/2023 einzustellen sind (Selbstbindungsbeschlüsse) wird zugestimmt.
3. Die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der
Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren.
4. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Ausgaben bei den Finanzpositionen
1.2113.505700 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des
KInvFG II) in Höhe von 237.000 €
1.2114.505700 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im
Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 258.000 €
1.2311.505700 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im
Rahmen des KInvFG II) in Höhe von 1.041.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch deckungsgleiche
Einsparungen bei der im jeweiligen Unterabschnitt veranschlagten
Finanzposition
1.2113.505500 (Luisenschule - Maßnahmen im Rahmen des
Schulsanierungsfonds) in Höhe von 237.000 €
1.2114.505500 (Schutterlindenbergschule - Maßnahmen im

- 13 Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 258.000 €
1.2311.505500 (Max-Planck-Gymnasium - Maßnahmen im
Rahmen des Schulsanierungsfonds) in Höhe von 1.041.000 €
im Vergleich zum Planansatz 2018 (Mittelumschichtungen).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

181/2018
603

13.

Scheffel-Gymnasium - Sanierung Wasserschaden Erdgeschoss
Vergabe der Bodenbelagsarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG aus Offenburg erhält den Auftrag zur Ausführung der Bodenbelagsarbeiten im Erdgeschoss des ScheffelGymnasium zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 156.371,95 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

164/2018
61

14.

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
- Beratung des Entwurfs
- Offenlegungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird zuge-

stimmt.
2. Gemäß § 47d (3) BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für

Aktionspläne gehört. Es wird ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit
gegeben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne
mitzuwirken (Offenlage).
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf-

gabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann, werden
unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 14 165/2018
61

15.

Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West"
- Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs
- Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Durchführung eines nicht offenen städtebaulichen Ideen- und
Realisierungswettbewerbs für das im beigefügten Lageplan ersichtliche Gebiet wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Betreuung
des Wettbewerbsverfahrens beauftragt.
2. Als Vertretung des Gemeinderats im Preisgericht entsenden die Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen und
FDP je eine/-n Sachpreisrichter/-in mit Stimmrecht.
Es werden aus dem Gremium vorgeschlagen:
SPD: Stadtrat Hirsch, Stellvertretung Stadtrat Dr. Caroli,
CDU: Stadtrat Dörfler, Stellvertretung Stadträtin Rompel,
Freie Wähler: Stadtrat Wagenmann, Stellvertretung Stadtrat Girstl,
Grüne: Stadtrat Täubert, Stellvertretung Stadträtin Granderath,
FDP: Stadtrat Uffelmann, Stellvertretung Stadträtin Kmitta.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
02.07.2018
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 23.07.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin