Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
25. Februar 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2019 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 25.02.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 19:35 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Lettau CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Rehm Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Benz -2Stadträtin Stadtrat Stadtrat Böhmer Straubmüller Volk Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 17 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2019 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat hat über die Veräußerung der Grundstücke Flurstücknummer 26938, Gemarkung Lahr, Flugplatzstraße 14 u.16, Flurstücknummer 26938/1, Gemarkung Lahr; Schweickhardtstraße 20 u.22, Flurstücknummer 26921/2; Gemarkung Lahr, Zeppelinstraße 1 u.3 Flurstücknummer 26921/1; Gemarkung Lahr, Zeppelinstraße 7 u.9 Flurstücknummer 26921/3; Gemarkung Lahr, Heiligenstraße 1 u.3 mit einer Gesamtfläche von 9.568 m² zum Preis des Bodenrichtwertes 2018 in Höhe von 165 €/m² (1.578.720,- €) abzüglich der vom Erwerber bereits bezahlten Erschließungskosten in Höhe von 62.207,68 € zu einem Gesamtkaufpreis von 1.516.512,32 € sowie einer ergänzenden Vereinbarung zur Förderung bezahlbaren Wohnraums in Lahr Beschluss gefasst. II. INFORMATION Information Landesgartenschau Frau Karl berichtet von den Aktivitäten auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände. So wird derzeit eine Fläche stabilisiert, um zukünftig weiterhin größere Veranstaltungen zu ermöglichen. Zum ersten Jahrestag der Eröffnung am 10. April ist eine Veranstaltung geplant und im Mai findet die Messe »trendy + cool« statt. Aktuell werden im Gelände 300 Bäume ersetzt. Dies ist durch die Trockenheit im letzten Jahr erforderlich geworden und erfolgt zu großen Teilen im Rahmen der Gewährleistung. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 42/2019 61 1. Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung - Archäologische Ausgrabung Leopoldstraße - Bericht und weiteres Vorgehen Zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine intensive Diskussion zum Thema archäologische Grabung und den damit verbundenen Kosten. Im Zuge der Diskussion zu alternativen Standorten der Bebauung wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Wunsch geäußert, in einer der nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses eine Liste der im Besitz der Stadt befindlichen Gelände vorzustellen. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt dies zu. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der öffentlich-rechtlichen Investorenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Lahr wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe der -4archäologischen Grabung auf Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis vorzubereiten. 3. Die Verwaltung wird eine Markterkundung vor der Ausschreibung durchführen und eine Vertreterin des Landesamtes für Denkmalpflege zur Sitzung einladen. Nach Durchführung der Ausschreibung wird der Vergabevorschlag zum Beschluss vorgelegt. 4. Der Sperrvermerk, der für diese Maßnahme im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.8800.950500/999 (Allgemeines Grundvermögen –Boden-ordnungsmaßnahmen: Mittelansatz i.H.v. 300.000 €) enthalten ist, wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 54/2019 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt zur Vorlage, dass Frau Silke Reibold weiterhin im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung mitwirken will und deshalb ergänzend als „weitere Sachkundige“ zur Wahl steht. Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung Gutenbergschule Mitglied: Steffi Stulz Stellvertretung: Karin Kussin Schulkindergarten für geistig behinderte Kinder Mitglied: Jochen Meier Weitere Sachkundige Silke Reibold Abstimmungsergebnis: Einstimmig 335/2018 202 3. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen; Teilprojekt 1 – Produktplan der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: -5Der Gemeinderat nimmt den Produktplan der Stadt Lahr zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 18/2019 15 4. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 1.0260.675500 (Kostenerstattung an BGL) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition. 1.0260.675500 (Amt für Projektentwicklung - Kostenerstattung an BGL) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 228.600,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung - Honorare und Entschädigungen) in Höhe von € 197.600,-- sowie durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.061000 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen – Sonstige allg. Zuweisungen vom Land) in Höhe von € 31.000,--. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 15/2019 201 5. Sanierung der Straßenbeleuchtung in Lahr Endgültige Deckung der in der Sitzung am 02.07.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018) Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 02.07.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) auf der Finanzposition 1.6700.510100 (Straßenbeleuchtung - Umrüstung der Leuchtmittel) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 325.000,00 € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 325.000,00 € verringerte Zuführung an den Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 325.000,00 € erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041000 (Schlüsselzuweisungen vom Land) i.H.v. 145.000,00 €, 1.9000.041100 (Kommunale Investitionspauschale) i.H.v. 85.000,00 €, 1.9000.061000 (Sonstige allg. Zuweisungen) i.H.v. 42.000,00 € und durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition 1.9100.850000) i.H.v. 53.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 340/2018 St. Feuerw 6. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) im Feuerschutz-Deckungskreis „GD 13005200“ Der Gemeinderat beschließt: -6Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 beim Deckungskreis „GD 13005200“ (Ausgabepositionen 1.1300.520100 „Anschaffung Ausrüstungsgegenstände“, 1.1300.520200 „Instandhaltung Feuerwehrgeräte“, 1.1300.525000 „Unterhaltung der Funktechnik“, 1.1300.550000 „ Haltung von Fahrzeugen“, 1.1300.562000 „Aus- und Fortbildung“, 1.1300.575000 „Betriebsaufwand“, 1.1300.575100 „Persön-liche Entschädigungen“, 1.1300.575300 „Betriebsaufwand zentr. Atemschutzwerkstatt“, 1.1300.66100 „Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine“, 1.1300.668000 „Vermischte Ausgaben“, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (aufgerundet) € 188.748,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150100 „Kostenerstattung n. d. Feuerwehrgesetz“ in Höhe von € 104.720,--, durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150300 „Kostenerstattung vorbeugender Brandschutz“ in Höhe von € 55.930,--, durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150200 „Kostenerst. zentrale Atemschutzwerkstatt“ in Höhe von € 20.150,--, sowie durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150400 „Kostenersatz zentrale Schlauchwerkstatt“ in Höhe von € 7.948,--. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 19/2019 502 7. Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten Hugsweier - Endgültige Deckung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 24.09.2018 hat der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 2.4649.940000-101 (Kindergarten Hugsweier, Erweiterung/Umbau) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 200.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung kann aus Einsparungen bei der Finanzposition 1.4648.700000 erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 28/2019 603 8. Scheffel-Gymnasium - Wasserschaden im Erdgeschoss - Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 11.06.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr -72018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 227.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter Höhe von 287.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe von 80.000,-- € sowie durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 207.000,-- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 29/2019 603 9. Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule / Umbau im Bestand - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelumschichtung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzposition 2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule) in Höhe von 205.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung bei der Finanzposition 2.2210.942000-002 (Otto-Hahn-Realschule - bauliche Verbesserungen) in betragsgleicher Höhe von 205.000,-- € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -830/2019 202 10. Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018); Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr gegenüber der Stadt Lahr hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben Der Gemeinderat beschließt: 1. Mit Beschluss vom 19.11.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €: - 1.2900.57500 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von 434.100 €, - 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von 121.800 € durch Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300.210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum anderen vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um 328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme. 2. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Haushaltstellen 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.700,- €. 3. Die endgültige Deckung der teilweise vorläufig gedeckten Mehrausgaben aus Nr. 1 und 2 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.900.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 336.400,-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 21/2019 602 11. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Kostenerstattung an BGL Abt. Öffentliches Grün und Umwelt Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 auf der Finanzposition 1.7500.675500 „Kostenerstattung an BGL“ für den Bereich Bestattungswesen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 106.000,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.7500.110100 „Grabstättengebühren“ in Höhe von € 106.000,-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -920/2019 602 12. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Kostenerstattung an BGL - Abt. Öffentlichen Grün und Umwelt Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.5620. „Sportplätze und –anlagen“, 1.5800. „Öffentl. Grünanlagen“, 1.5801. „Stadtpark“, 1.5820. „Kinderspielplätze“ und 1.5910. „Miniaturgolanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 186.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch: Mehreinnahmen bei der Finanzposition: 1.5801.110000 „Benutzungsgebühren Stadtpark“ 1.5803.159000 „Vermischte Einnahmen“ 1.7500.110000 „Bestattungsgebühren“ 1.7500.110100 „Grabstättengebühren“ Einsparungen bei Finanzposition: 1.5800.515000 „Unterhaltung gärtn. Anlagen“ 18.100 Euro 6.100 Euro 61.800 Euro 36.300 Euro 63.700 Euro Abstimmungsergebnis: Einstimmig 10/2019 202 13. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 27/2019 202 14. Bewirtschaftungsvertrag für den Ostteil des Flughafenareals Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt, 1. den Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung. 2. den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 334/2018 15. Zusammenführung von Gemeindevollzugsdienst (GVD) und Kommuna- - 10 302 lem Ordnungsdienst (KOD) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage beigefügten Konzept zur Zusammenführung des bestehenden Gemeindevollzugsdienstes (GVD) und des bestehenden Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zum 01.03.2019 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Umwandlung der im Stellenplan (Unterabschnitt 1100) vorhandenen 4,0 Vollzeitstellen „GVD“ (EG 5) in 4,0 Vollzeitstellen „KOD“ mit Wirkung ab 01.03.2019 zu. 3. Der Gemeinderat beschließt, alle „KOD“-Stellen auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes nach Zusammenführung des Gemeindevollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Wirkung ab 01.03.2019 auf Entgeltgruppe 9a TVöD anzuheben. 4. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis: Die Zusammenlegung von GVD und KOD erfordert im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich einen zusätzlichen Mittelbedarf von insgesamt ca. 80.000,- €. Diese notwendigen Finanzmittel belaufen sich auf ca. 37.000,- € für zusätzliche Personalkosten (Haushaltsstelle 1.1100.4000000), auf ca. 30.000,- Euro für die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme (Haushaltsstelle 1.0810.562100), auf ca. 8.000,- € Euro für die Beschaffung zusätzlicher Ausstattung (Haushaltstelle 1.1100.520000) und auf ca. 5.000,- € für den Kauf zweier E-Bikes (Haushaltsstelle 2.110.935000). Die über- bzw. außerplanmäßigen Mehrausgaben werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Rahmen der Zuständigkeitsregelung finanzieller Art im Laufe des Haushaltsjahres 2019 von der Facheinheit beantragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 23/2019 61 16. Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen - Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der zukünftigen Regelung Der Gemeinderat beschließt: Die im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.6300.950000-092 "Gemeindestraßen – Fußverkehrsinfrastruktur" mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR werden für die Umsetzung der Maßnahme freigegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 7/2019 501 17. Durchführung von überregionalen Sportveranstaltungen in Lahr hier: Bewerbung für die Durchführung des Landesturnfestes 2022 in Lahr - 11 Der Gemeinderat beschließt: 1.) Ausgehend vom Sportentwicklungskonzept der Stadt Lahr (Beschluss des Gemeinderates vom 15.10.2018) stimmt der Gemeinderat einer Bewerbung für die Durchführung des Landesturnfestes 2022 in Lahr zu. 2.) Vor Abschluss der endgültigen Vereinbarung mit dem Badischen Turnerbund e.V. über die Zusammenarbeit, Organisation und Durchführung des Landesturnfestes 2022 wird dem Gemeinderat das Veranstaltungs/- und Finanzierungskonzept zur Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 47/2019 605 18. Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr - Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Lässle, Straßen- u. Pflasterbau, aus Schwanau wird auf Grund ihres Angebotes vom 22.01.2019 beauftragt, die Straßen- und Pflasterbauarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt 461.529,56 Euro einschl. 19 % MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 41/2019 622 19. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit Geschäftsstelle in Lahr mit den benachbarten Gemeinden im ehemaligen Landkreis Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Reform des Gutachterausschusswesens in Baden-Württemberg zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, mit den benachbarten Gemeinden im ehemaligen Landkreis Lahr eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit Geschäftsstelle in Lahr zu erarbeiten und abzustimmen und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 31/2019 61 20. Einfacher Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele - 12 Bürgermeister Petters erläutert auf Nachfrage aus dem Gremium die ergänzende Notwendigkeit eines Vor-Ort-Termins. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LUDWIG-FRANKSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 23. Januar 2019 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) - 13 32/2019 61 21. Einfacher Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LUDWIGFRANK-STRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 34/2019 61 22. 1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung (Bereich südlich der Schutter) - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss zur 3. Offenlage - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Bestandsplan vom 23. Januar 2019 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Durchführung einer 3. Offenlage wird beschlossen. 4. Die Planungsziele vom 23.1.2019 werden aktualisiert und gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 33/2019 61 23. 1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung (Bereich südlich der Schutter) - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Geltungsbereich des 1. Teilbebauungsplanes HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum 1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird be- - 14 schlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 43/2019 61 24. Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Aus dem Gremium wird angemerkt, dass die in der Sitzung des Technischen Ausschusses vorgestellte Konzeption als zu dicht und teilweise auch zu hoch empfunden wurde. Bürgermeister Petters sagt zu, entsprechende Prüfungen in die Planungsziele mit aufzunehmen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LUDWIGSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 30. Januar 2019 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 45/2019 61 25. Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LUDWIGSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 38/2019 61 26. Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) - 15 Der Gemeinderat beschließt: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN und ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 329/2018 61 27. Einfacher Bebauungsplan WESTLICHE TRAMPLERSTRASSE - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Eine Zurückstellung des Baugesuchs erfolgt nicht. 2. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 3. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.01.2019 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 21.11.2018 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 25.02.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin