Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
21. Oktober 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2019 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 21.10.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:00 Uhr bis 19:55 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadtrat Bohnert Granderath Nguyen Rehm Waldmann Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Frei Kleinschmidt Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther Wille Rompel AfD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Amann-Vogt FDP Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadträtin Stadtrat Durke Öger Oßwald ab 17:10 Uhr ab 17:30 Uhr -2- beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadträtin Korn Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 37 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Stadtrat Roth Oberbürgermeister Dr. Müller zu seinem heutigen 68. Geburtstag und stimmt gemeinsam mit den Anwesenden ein Geburtstagsständchen an. Anschließend übergibt er anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderats unter der Leitung von Oberbürgermeister Dr. Müller einen Geschenkkorb. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats VVon den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.09.2019 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr über die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Bauplatz im Baugebiet Hosenmatten II beschlossen. 2. Der Gemeinderat hat die Veräußerung von städtischen Bauplätzen im Baugebiet Hosenmatten II - 2. Bauabschnitt beschlossen. III. INFORMATION 273/2019 15 1. Landesgartenschau Lahr 2018 Vorläufiger Schlussbericht Stadträtin Dr. Sittler kommt im Laufe der Diskussion zum Tagesordnungspunkt zur Sitzung. Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Schlussbericht zur Landesgartenschau Lahr 2018 zur Kenntnis. 269/2019 201 2. Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998 Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt von der finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Lahr in den vergangenen rund zwei Jahrzehnten Kenntnis. 218/2019 201 3. Entschuldungskonzept der Stadt Lahr - aktueller Stand - Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Stand des Entschuldungskonzeptes Kenntnis. -4280/2019 15 4. LGS/ Foshan/ Lahrer Platz Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die zu unterzeichnende Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Stadt Lahr mit der Stadt Foshan bei der Gestaltung des "Lahrer Platzes" in Foshan, Provinz Guangdong, China zustimmend zur Kenntnis. IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Geschäftsordnungsantrag der Fraktion "Bündnis 90 / Die Grünen" Vor der Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Volksbegehren „Rettet die Bienen“ stellt Stadtrat Täubert den folgenden Antrag und begründet diesen unter formalen und politischen Gesichtspunkten. Stadträtin Rompel als Vorsitzende der CDU-Fraktion nimmt dazu Stellung. Beschluss Der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wird von der Tagesordnung abgesetzt. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n) 15 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Volksbegehren „Rettet die Bienen“ Der Tagesordnungspunkt wird auf Grundlage des vorhergehenden Geschäftsordnungsantrags von der Tagesordnung abgesetzt. V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 271/2019 10/101 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen Oberbürgermeister Dr. Müller weist auf die ergänzende Tischvorlage hin. Das Gremium kommt überein, dass über die vorliegenden Vorschläge offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung Arbeitsgemeinschaft Lahrer Mittelständischer Industrieun- Leser, Ralf Frischauf, Dirk -5ternehmen (ALMI) Arbeitsgemeinschaft Lahrer Mittelständischer Industrieunternehmen (ALMI) Grüb, Gregor Frischauf, Dirk Stadtseniorenbeirat Katholisches Dekanat Lahr Spitzmüller, Peter Arbeiterwohlfahrt Arand, Waltraud Interkultureller Beirat Katholisches Dekanat Lahr Franke, Christoph Valdivieso, Claudia Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung Lahrer Werkstätten Dieterle, Gudrun Meier-Hug, Bernhard Beirat für Internationales Scheffel-Gymnasium Barz, Diana Abstimmungsergebnis: Einstimmig 227/2019 10/101 2. Bildung und Besetzung beratender Ausschüsse und sonstiger Gremien (Beiräte u.a.) hier: Beirat für Verkehrsangelegenheiten / Umweltausschuss Benennung sachkundiger Einwohner durch weitere Organisationen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Benennung sachkundiger Einwohner durch folgende Organisationen im Beirat für Verkehrsangelegenheiten und im Umweltausschuss zu: Beirat für Verkehrsangelegenheiten Carsharing-Verein Gemeinsam Mobil Lahr e.V. Umweltausschuss Friday’s for Future Ortsgruppe Lahr Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6- 229/2019 14 3. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2018 durch den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2018 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 139.309.098,34 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.123.861,28 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt. 2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von 282.764.510,19 EUR festgestellt. 3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 266/2019 202 4. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt die Sitzungsleitung für den Tagesordnungspunkt. Oberbürgermeister Dr. Müller als Vorsitzender des Aufsichtsrats, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat Hirsch, Stadträtin Frei, Stadtrat Dörfler und Stadtrat Uffelmann als Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil. Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt betont Erster Bürgermeister Schöneboom, dass der Jahresabschluss von der Bausch, Biedert, Binder Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -7- 265/2019 202 5. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2018 Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt die Sitzungsleitung für den Tagesordnungspunkt. Oberbürgermeister Dr. Müller als Vorsitzender des Aufsichtsrats, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat Hirsch, Stadträtin Frei, Stadtrat Dörfler und Stadtrat Uffelmann als Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2018, den Lagebericht 2018, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2. zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2018 festzustellen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2018 zuzustimmen. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 252/2019 202 6. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2018 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2018 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2018 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 51.616,19 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2018 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 678.688,18 € zu -84. stimmt zu, einen Betrag von 74.954,06 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen. 5. stimmt zu, einen Betrag von 1.001.284,20 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und – unterdeckungen. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 262/2019 202 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für die Jahre 2020 und 2021 Folgendes: 1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand September 2019 wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2020 und eine Hochrechnung für das Jahr 2021 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug -9bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung laufende Kosten Kläranlage kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Kläranlage 25 % 0% 50 % 5% 25 % 0% 50 % 5% 7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt. 8. Im Kalkulationszeitraum 2020/2021 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse: Bei der Schmutzwasserbeseitigung: Von der Kostenüberdeckungen des Kalkulationszeitraumes 2016/2017 wird ein Teilbetrag in Höhe von 940.000 € ausgeglichen. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung: Die Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraumes 2016/2017 in Höhe von 235.968,56 € wird ausgeglichen. 9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen für die Jahre 2020 - 2021, jeweils Stand September 2019, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. 10. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2020 und 2021 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebühr: Niederschlagswassergebühr: € 1,53 je m³ Schmutzwasser € 0,37 je m³ Schmutzwasser € 0,23 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 11 Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 - 77/2019 2. Erg. 50 8. Standort und Nutzungskonzept für den historischen Zugwaggon Der Gemeinderat beschließt: Der Umsetzung des Nutzungskonzeptes „Kulturwaggon“ in zentraler Lage in der Innenstadt wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 247/2019 603 9. Aktualisierung der “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“ Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die neue “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“, die zum zum 01. Januar 2020 in Kraft tritt und die „Dienstvereinbarung über die Nutzung der Mitarbeiterparkplätze der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV“ vom 01. April 2014 ersetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 189/2019 603 10. Neukonzeption Schlachthof - Bedarfsplanung und Konzeptentwicklung - Ausschreibung Architektenleistung (LPH 1 und 2) Im Verlauf der Diskussion stellt Stadtrat Uffelmann folgenden Änderungsvorschlag beim Beschlusstext hinsichtlich der Bauabschnitte 3 bis 5. „Nach Vorlage des Ergebnisses der Leistungsphase 2 (Vorplanung) nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der damit verbundenen Kostenschätzung sollen die die ersten beiden Bauabschnitte konkretisiert werden.“ Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n) 26 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Im Anschluss wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt. - 11 Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neukonzeption des Schlachthofareals weiter zu verfolgen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Phase 0 (Bedarfsplanung und Konzeptentwicklung) soll ein Vergabeverfahren für die Architektenleistungen ausgeschrieben werden. Nach Vorlage des Ergebnisses der Leistungsphase 2 (Vorplanung) nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der damit verbundenen Kostenschätzung sollen die vorgeschlagenen Bauabschnitte konkretisiert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 270/2019 61 11. Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung - Ergänzung zum Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. Er ist Grundlage für den Abwägungsbeschluss (Beschlussvorlage Nr. 245/2019). 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 245/2019 61 12. Bebauungsplan HEILIGENBREITE NORD, 5. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage (Materielle Planreife) Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 25. September 2019 für den umgrenzten Bereich (Übersichtsplan vom 25. September 2019) zu den während der 2. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum 1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird beschlossen. 2. Ausnahmen von der Veränderungssperre für den Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes sowie für die Neubaumaßnahmen können erteilt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 - 253/2019 61 13. Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans ALTE RHEINSTRASSE gemäß § 30 BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 20.09.2019 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 256/2019 61 14. Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ALTE RHEINSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE und der Bestandsplan vom 20.09.2019 werden beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 251/2019 61 15. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“ - Vorstellung der Vorbereitenden Untersuchungen - Weiteres Vorgehen Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Den vorgeschlagenen Sanierungszielen sowie dem Abgrenzungsvorschlag des Sanierungsgebiets wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 13 VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2019 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 17.07.2019 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 21.10.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin