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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2019
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 21.10.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:00 Uhr bis 19:55 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Bohnert
Granderath
Nguyen
Rehm
Waldmann
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Amann-Vogt

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

ab 17:10 Uhr

ab 17:30 Uhr

-2-

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin

Korn

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

37

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Stadtrat Roth Oberbürgermeister Dr. Müller zu
seinem heutigen 68. Geburtstag und stimmt gemeinsam mit den Anwesenden ein Geburtstagsständchen an. Anschließend übergibt er anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderats unter der Leitung von Oberbürgermeister Dr. Müller einen Geschenkkorb.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
VVon den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.09.2019 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr über die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Bauplatz im Baugebiet
Hosenmatten II beschlossen.
2. Der Gemeinderat hat die Veräußerung von städtischen Bauplätzen im Baugebiet
Hosenmatten II - 2. Bauabschnitt beschlossen.
III. INFORMATION
273/2019
15

1.

Landesgartenschau Lahr 2018
Vorläufiger Schlussbericht

Stadträtin Dr. Sittler kommt im Laufe der Diskussion zum Tagesordnungspunkt zur Sitzung.
Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Schlussbericht zur
Landesgartenschau Lahr 2018 zur Kenntnis.
269/2019
201

2.

Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt von der finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt
Lahr in den vergangenen rund zwei Jahrzehnten Kenntnis.
218/2019
201

3.

Entschuldungskonzept der Stadt Lahr
- aktueller Stand -

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Stand des
Entschuldungskonzeptes Kenntnis.

-4280/2019
15

4.

LGS/ Foshan/ Lahrer Platz

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die zu unterzeichnende Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Stadt Lahr mit der Stadt Foshan bei der Gestaltung des "Lahrer Platzes" in Foshan, Provinz Guangdong, China zustimmend zur Kenntnis.
IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Geschäftsordnungsantrag der Fraktion "Bündnis 90 / Die Grünen"
Vor der Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema
Volksbegehren „Rettet die Bienen“ stellt Stadtrat Täubert den folgenden Antrag und begründet diesen unter formalen und politischen Gesichtspunkten.
Stadträtin Rompel als Vorsitzende der CDU-Fraktion nimmt dazu Stellung.
Beschluss
Der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
16
Ja-Stimme(n)
15
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)
Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Volksbegehren „Rettet die Bienen“
Der Tagesordnungspunkt wird auf Grundlage des vorhergehenden Geschäftsordnungsantrags von der Tagesordnung abgesetzt.
V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
271/2019
10/101

1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen

Oberbürgermeister Dr. Müller weist auf die ergänzende Tischvorlage hin. Das
Gremium kommt überein, dass über die vorliegenden Vorschläge offen und
en bloc abgestimmt werden kann.

Der Gemeinderat beschließt:
Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung
Arbeitsgemeinschaft Lahrer
Mittelständischer Industrieun-

Leser, Ralf

Frischauf, Dirk

-5ternehmen (ALMI)
Arbeitsgemeinschaft Lahrer
Mittelständischer Industrieunternehmen (ALMI)

Grüb, Gregor

Frischauf, Dirk

Stadtseniorenbeirat
Katholisches Dekanat Lahr

Spitzmüller, Peter

Arbeiterwohlfahrt

Arand, Waltraud

Interkultureller Beirat
Katholisches Dekanat Lahr

Franke, Christoph

Valdivieso, Claudia

Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Lahrer Werkstätten

Dieterle, Gudrun

Meier-Hug, Bernhard

Beirat für Internationales
Scheffel-Gymnasium

Barz, Diana

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
227/2019
10/101

2.

Bildung und Besetzung beratender Ausschüsse und sonstiger Gremien
(Beiräte u.a.)
hier: Beirat für Verkehrsangelegenheiten / Umweltausschuss
Benennung sachkundiger Einwohner durch weitere Organisationen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Benennung sachkundiger Einwohner durch folgende Organisationen im Beirat für Verkehrsangelegenheiten und im Umweltausschuss
zu:
Beirat für Verkehrsangelegenheiten
Carsharing-Verein Gemeinsam Mobil Lahr e.V.

Umweltausschuss
Friday’s for Future Ortsgruppe Lahr
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6-

229/2019
14

3.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr
für das Rechnungsjahr 2018 durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2018 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 139.309.098,34 EUR und auf
der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit
31.123.861,28 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
282.764.510,19 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art.
13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

266/2019
202

4.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates

Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt die Sitzungsleitung für den
Tagesordnungspunkt. Oberbürgermeister Dr. Müller als Vorsitzender des
Aufsichtsrats, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat Hirsch, Stadträtin
Frei, Stadtrat Dörfler und Stadtrat Uffelmann als Mitglieder des Aufsichtsrats
nehmen nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil.
Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt betont Erster Bürgermeister Schöneboom, dass der Jahresabschluss von der Bausch, Biedert,
Binder Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg geprüft
und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau
Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

-7-

265/2019
202

5.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2018

Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt die Sitzungsleitung für den
Tagesordnungspunkt. Oberbürgermeister Dr. Müller als Vorsitzender des
Aufsichtsrats, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert, Stadtrat Hirsch, Stadträtin
Frei, Stadtrat Dörfler und Stadtrat Uffelmann als Mitglieder des Aufsichtsrats
nehmen nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2018,
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2018,
 den Lagebericht 2018,
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
2. zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2018 festzustellen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des
Jahresergebnisses 2018 zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

252/2019
202

6.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1.
Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2018
2.

Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2018

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2018 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2018 bei
der
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 51.616,19 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2018 bei
der Schmutzwassergebühr in Höhe von 678.688,18 € zu

-84. stimmt zu, einen Betrag von 74.954,06 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen.
5. stimmt zu, einen Betrag von 1.001.284,20 € den Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen.
6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –
unterdeckungen.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

262/2019
202

7.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für die Jahre 2020 und 2021 Folgendes:
1.

Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand
September 2019 wird zugestimmt.

2.

Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche
Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

3.

Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die
überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

4.

Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in
einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze
des Jahres 2020 und eine Hochrechnung für das Jahr 2021 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

5.

Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die
angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene
Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde
gelegt.

6.

Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in
der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug

-9bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

7.

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden,
wird zugestimmt.

8.

Im Kalkulationszeitraum 2020/2021 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:
Bei der Schmutzwasserbeseitigung:
Von der Kostenüberdeckungen des Kalkulationszeitraumes
2016/2017 wird ein Teilbetrag in Höhe von 940.000 € ausgeglichen.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraumes 2016/2017
in Höhe von 235.968,56 € wird ausgeglichen.

9.

Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und
stimmt den Kalkulationen für die Jahre 2020 - 2021, jeweils
Stand September 2019, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu.

10. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2020 und
2021 folgende Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,53 je m³ Schmutzwasser
€ 0,37 je m³ Schmutzwasser
€ 0,23 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche

11 Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 -

77/2019
2. Erg.
50

8.

Standort und Nutzungskonzept für den historischen Zugwaggon

Der Gemeinderat beschließt:
Der Umsetzung des Nutzungskonzeptes „Kulturwaggon“ in zentraler Lage in
der Innenstadt wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
4
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
247/2019
603

9.

Aktualisierung der “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die neue “Dienstvereinbarung über die Nutzung
der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“, die zum zum 01. Januar 2020
in Kraft tritt und die „Dienstvereinbarung über die Nutzung der Mitarbeiterparkplätze der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des
ÖPNV“ vom 01. April 2014 ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
189/2019
603

10.

Neukonzeption Schlachthof
- Bedarfsplanung und Konzeptentwicklung
- Ausschreibung Architektenleistung (LPH 1 und 2)

Im Verlauf der Diskussion stellt Stadtrat Uffelmann folgenden Änderungsvorschlag beim Beschlusstext hinsichtlich der Bauabschnitte 3 bis 5.
„Nach Vorlage des Ergebnisses der Leistungsphase 2 (Vorplanung) nach
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der damit verbundenen Kostenschätzung sollen die die ersten beiden Bauabschnitte konkretisiert werden.“
Abstimmungsergebnis:
6
Ja-Stimme(n)
26
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Im Anschluss wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.

- 11 Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neukonzeption des Schlachthofareals
weiter zu verfolgen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Phase 0 (Bedarfsplanung und Konzeptentwicklung) soll ein Vergabeverfahren für die Architektenleistungen ausgeschrieben werden.
Nach Vorlage des Ergebnisses der Leistungsphase 2 (Vorplanung) nach
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der damit verbundenen Kostenschätzung sollen die vorgeschlagenen Bauabschnitte konkretisiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

270/2019
61

11.

Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung
- Ergänzung zum Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. Er ist Grundlage für
den Abwägungsbeschluss (Beschlussvorlage Nr. 245/2019).
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung
noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

245/2019
61

12.

Bebauungsplan HEILIGENBREITE NORD, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage (Materielle
Planreife)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 25. September 2019 für den umgrenzten Bereich
(Übersichtsplan vom 25. September 2019) zu den während der 2. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum 1. Teilbebauungsplan
HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird beschlossen.
2. Ausnahmen von der Veränderungssperre für den Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes sowie für die Neubaumaßnahmen können
erteilt werden.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 -

253/2019
61

13.

Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans ALTE RHEINSTRASSE gemäß § 30
BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 20.09.2019 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
256/2019
61

14.

Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ALTE RHEINSTRASSE
wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE und der Bestandsplan vom 20.09.2019
werden beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
251/2019
61

15.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“
- Vorstellung der Vorbereitenden Untersuchungen
- Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Den vorgeschlagenen Sanierungszielen sowie dem Abgrenzungsvorschlag des Sanierungsgebiets wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 13 VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
30.09.2019

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 17.07.2019

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 21.10.2019

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin