Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
3. Juni 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2019 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 03.06.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 19:05 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Frei Hirsch Kleinschmidt CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Burger Dörfler Günther Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Rehm Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters -2entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadträtin Ortsvorsteher Benz Dreyer Dr. John Lettau Rompel Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 19 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Oberbürgermeister Dr. Müller weist vor Eintritt in die Tagesordnung darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 11 „Zusätzliche Rechtsabbiegespur am Fachmarktzentrum LahrMietersheim“ abgesetzt wurde. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. EHRUNGEN Ehrung des Städtetags Baden-Württemberg für die langjährige kommunalpolitische Tätigkeit der Stadträte Roland Wagenmann (40 Jahre), Roland Hirsch (30 Jahre), Rudolf Dörfler, Gerhard Straubmüller und Rolf Mauch (jeweils 20 Jahre) Oberbürgermeister Dr. Müller überreicht die entsprechenden Urkunden und Ehrennadeln des Städtetags sowie Weinpräsente der Stadt Lahr und würdigt die kommunalpolitischen Verdienste der Stadträte. Stadtrat Wagenmann richtet persönliche Worte des Dankes an Gremium und Verwaltung. II. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Herr Pfleger erkundigt sich im Rahmen der Fragestunde nach der Möglichkeit im Stegmattensee Hunde baden zu lassen. Oberbürgermeister Dr. Müller verweist dazu auf den entsprechenden Satzungsbeschluss in der heutigen Sitzung. III. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.05.2019 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat über das Vorgehen im Zusammenhang mit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach § 23 LBesG Baden-Württemberg Beschluss gefasst. 2. Der Gemeinderat hat über die Erhöhung des Essenszuschusses an städtische Beschäftigte sowie Mitarbeitende des Eigenbetriebes "Spital - Wohnen und Pflege" beschlossen. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 123/2019 201 1. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde - Verwaltungsgebührensatzung - -4Der Gemeinderat empfiehlt: Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim stimmt der beigefügten Gebührenkalkulation zu und beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde (Verwaltungsgebührensatzung) nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 5 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 122/2019 201 2. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen aus-genommen Benutzungsgebühren - Verwaltungsgebührenordnung - Stadtrat Täubert stellt im Verlauf der Diskussion den Antrag, für Auskünfte und Einsichtnahmen, Zugang zu amtlichen Informationen – auch im Sinne und nach Maßgabe des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), eine maximale Gebühr von 1.000,00 € festzulegen. Nach kurzer Diskussion lässt Oberbürgermeister Dr. Müller über den Antrag von Stadtrat Täubert abstimmen. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n) 21 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag von Stadtrat Täubert abgelehnt. Im Anschluß lässt Oberbürgermeister Dr. Müller über die Gesamtvorlage abstimmen. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n) 6 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -5132/2019 202 3. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2018 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2018, den Lagebericht 2018, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2018 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 115/2019 502 4. Neufassung der Satzung zum Bürgerbudget „Stadtgulden Lahr“ Erster Bürgermeister Schöneboom erläutert die kleinen Anpassungen und Herr Crone ergänzt die entsprechenden Ausführungen. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zum Stadtgulden Lahr Abstimmungsergebnis: Einstimmig 48/2019 502 5. Geschäftsordnung für den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung Der Gemeinderat beschließt: Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie der Aus- -6schuss für Soziales, Schulen und Sport empfehlen dem Gemeinderat die Verabschiedung der entworfenen Geschäftsordnung für den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 66/2019 OB Büro 6. Dienstleistungsvertrag Güterverkehrsterminal Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages (DLV) zwischen der Stadt Lahr und der IGZ GmbH zur Übertragung der Aufgaben zur Schaffung der Rahmenbedingungen für ein Güterverkehrsterminal (GVT) zu. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 121/2019 502 7. Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter Der Gemeinderat beschließt: 1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2020 und 2021 ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel 5,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind im Alter von 0 - 6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine monatliche Platzpauschale von: 30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche 60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche 10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7:30 Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat Für den Haushalt 2020 sind hierfür für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 35.000 Euro zu veranschlagen. 2. Tagesmüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas unentgeltlich überlassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7120/2019 St. Feuerw 8. Freiwillige Feuerwehr Lahr, Musikzug - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für BadenWürttemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung Musik Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Thomas Leppla zum Leiter der Abteilung Musik der Feuerwehr Stadt Lahr zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.03.2019 für die Dauer von fünf Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 119/2019 St. Feuerw 9. Freiwillige Feuerwehr Lahr, Musikzug -Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung Musik der Feuerwehr Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Christian Dürr zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Musik der Feuerwehr Stadt Lahr zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.04.2019 für die Dauer von fünf Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 89/2019 1. Erg. 602 10. Satzung über die Nutzung des Stegmattensees und der Badestelle am Stegmattensee Im Verlauf der Diskussion zum Thema wird angeregt die Einrichtung von festen Grillstellen und einer Wasserstelle für Hunde zu prüfen. Weiterhin soll gewährleistet werden, dass die Satzung mit ihren Regelungen auch wahrgenommen wird. Das Anliegen der Einrichtung einer Hundewiese befindet sich weiterhin in Prüfung. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Nutzungssatzung zu. Abstimmungsergebnis: -827 0 1 128/2019 605 11. Ja-Stimme(n) Nein-Stimme(n) Enthaltung(en) Zusätzliche Rechtsabbiegespur am Fachmarktzentrum LahrMietersheim - Fußgängerunterführung Der Gemeinderat beschließt: Das Gremium beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zur Planung und zum Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Fachmarktzentrum LahrMietersheim zu folgen und in diesem Zusammenhang die Fußgängerunterführung außer Betrieb zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Abgesetzt 131/2019 605 12. Endausbau BG Rheinstraße Süd - Vergabe der Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Fa. Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebots vom 15.05.2019 beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten für den Endausbau des Baugebiets Rheinstraße Süd an der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 129/2019 61 13. 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Vereinbarung zwischen Fa. Padberg, Fa. Eichner, Fa. Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr Stadtrat Vollmer erläutert vorab das ablehnende Abstimmungsverhalten der Grünen bei diesem Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat beschließt: Der Vereinbarung vom 10. bzw. 13. Mai 2019 zwischen den Firmen Padberg, Eichner, Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr wird zugestimmt. Sie wird damit wirksam. -9Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n) 9 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.05.2019 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 28.03.2019 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kulturausschusses am 03.04.2019 4. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 06.02.2019 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Nach Ende der Sitzung verabschiedet Oberbürgermeister Dr. Müller Herrn Dürrbeck von der Badischen Zeitung, der heute letztmalig in beruflicher Funktion an der Gemeinderatssitzung teilnimmt, mit einem Geschenk. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 03.06.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin