Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
28. Januar 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2019 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 28.01.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:25 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Lettau CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Schweickhardt Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Rehm Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadtrat Stadtrat Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters -2entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Ortsvorsteher Kmitta Rompel Straubmüller Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 22 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Fragen von Herrn Oßwald zum Themenkreis sozialer Wohnungsbau Herr Lukas Oßwald verliest einen Fragenkatalog zum Thema sozialer Wohnungsbau. Der Wortlaut ist als Anlage beigefügt. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt Herrn Oßwald die schriftliche Beantwortung seiner Fragen zu. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2018 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat über die Verpachtung der Gaststätte in der Sporthalle+ an den Fußballverein Dinglingen 1920 e.V. und die damit verbundene Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben Beschluss gefasst. 2. Der Gemeinderat hat nach europaweitem Vergabeverfahren über die Vergabe der Betankung von Dienstfahrzeugen im Stadtgebiet Lahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr beschlossen. 3. Der Gemeinderat hat über den Erwerb des Grundstücks Flst. Nr. 19/6, Kuhbacher Hauptstraße 66, 77933 Lahr, mit 1.533 m² zum Kaufpreis von 198.000,- Euro Beschluss gefasst. 4. Der Gemeinderat hat den Erwerb der Grundstücke Flst. Nr.‘n 46 und 46/8, Gemarkung Hugsweier, mit einer Fläche von zusammen 1.951 m² zu einem Kaufpreis von 473.000,- Euro, zzgl. Nebenkosten in Höhe von rd. 38.000,- €, somit in Gesamthöhe von rd. 511.000,- € beschlossen. -4III. INFORMATION 326/2018 201 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg -Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2010 bis 2014 Abschlussbestätigung Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2010 bis 2014 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 6/2019 10/101 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung Handelsverband Südbaden Stellvertreter: Peter Spindler Interkultureller Beirat Geschäftsführendes Rektorat an der Geroldseckerschule Mitglied: Katja Berchtenbreiter Stellvertreterin: Dagmar Hoefert Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Lahrer Schulen Mitglied: Dagmar Hoefert Stellvertreterin: Katja Berchtenbreiter Abstimmungsergebnis: Einstimmig 324/2018 10/101 2. -5Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin a) Festsetzung des Wahltages b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Stellenausschreibung d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen (Terminfestlegung) Der Gemeinderat beschließt: a) Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Lahr/Schwarzwald wird am 22.09.2019 durchgeführt; eine etwa erforderliche Neuwahl am 06.10.2019. b) Aus der Mitte des Gemeinderats werden folgende Personen für den Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen: 1) Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller 2) stellv. Vorsitzende: Stadtverwaltungsdirektorin Friederike Ohnemus 3) Beisitzer: SPD-Fraktion: Stadträtin Uta Dreyer (ordentliches Mitglied) Stadtrat Dr. Rudolf John (stellv. Mitglied) CDU-Fraktion: Herr Klaus Lebfromm (ordentliches Mitglied) Herr Albrecht Irmler (stellv. Mitglied) Freie Wähler-Fraktion Stadtrat Roland Wagenmann (ordentliches Mitglied) Stadträtin Marlies Llombart (stellv. Mitglied) Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Frau Katrin Kopp (ordentliches Mitglied) Stadträtin Miriam Waldmann (stellv. Mitglied) FDP-Fraktion: Altstadtrat Manfred Neumeister (ordentliches Mitglied) Bürgermeister a.D. Joachim Heil (stellv. Mitglied) Der Gemeinderat kommt überein, dass über die Vorschläge offen und en bloc abgestimmt werden kann. Wahlergebnis: Einstimmig. c) Die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist am Freitag, 05.07.2019, öffentlich auszuschreiben, und zwar im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den in Lahr erscheinenden Tageszeitungen (Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger). Das Ende der Frist für Bewerbungen wird auf Mittwoch, 28.08.2019, im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl auf Mittwoch, 25.09.2019, festgesetzt. Für die Ausschreibung gilt der Text gemäß Anlage. d) Zur Vorstellung der Bewerber/-innen ist eine öffentliche Versammlung auf Donnerstag, 12.09.2019, in das Parktheater (ehemalige Stadthalle) einzuberufen. Abstimmungsergebnis a), c) und d): Einstimmig -6328/2018 14 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 52.719.587,67 EUR und einem Jahresgewinn von 1.523.845,15 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 1.523.845,15 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 338/2018 1. Erg. 61 4. Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt betonen die Vertreter der Fraktionen die Bedeutung des ÖPNV für die zukünftige Verkehrsentwicklung. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan wird außerdem die Erwartung verknüpft, dass er konkrete Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage mit sich bringen soll. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr beauftragt das Fachbüro Planersocietät mit der Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans mit ÖPNV-Konzept. Das Honorar beträgt 230.574,40 Euro (brutto). Im Haushaltsplan 2019 sind hierfür bei der Finanzposition 1.6100.620200 (Verkehrsplanungen) 172.000,- Euro veranschlagt. 2. Die Differenz zwischen dem Honorar und dem Haushaltsansatz i.H.v. 58.574,40 Euro – gerundet 59.000,- Euro – wird wie folgt gedeckt: o Für die Maßnahme waren bereits im Haushaltsplan 2018 Mittel veranschlagt. Der Gemeinderat erklärt die im Haushaltsjahr 2018 nicht benötigten Mittel für übertragbar und beschließt die Bildung eines entsprechenden Haushaltsausgaberests 2018 bei der Finanzposition 1.6100.620200 (Verkehrsplanungen) i.H.v. 46.000,- Euro. o Der Gemeinderat bewilligt für den verbleibenden Fehlbetrag bei der Finanzposition 1.6100.620200 (Verkehrsplanungen) eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 13.000,- Euro. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6100.620100 (Städtebauliche Planungen). Abstimmungsergebnis: Einstimmig -72/2019 61 5. Bebauungsplan FEUERWACHE WEST - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST gemäß § 30 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 3.1.2019 wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behörden nach § 4 (1) BauGB durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 333/2018 61 6. Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Aufhebungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans TEMPORÄRER PARKPLATZ wird beschlossen. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 330/2018 61 7. Einfacher Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2018 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 19.09.2018 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 28.01.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin