Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
1. April 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2019 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 01.04.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Kleinschmidt Lettau CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Rehm Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler -2entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Benz Dr. John Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 21 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass der Tagesordnungspunkt 15, Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim, Grundsatzentscheidung über Ansiedlungsinteressen von der Tagesordnung abgesetzt wird. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.02.2019 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Stadt Lahr gegenüber der Sparkasse Offenburg/Ortenau, die Ausfallbürgschaft für alle Ansprüche aus einem Aval (= Bürgschaft) zugunsten der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übernimmt. 2. Der Gemeinderat hat den Verkauf des Gebäudes der Badischen Malerfachschule an das Landratsamt Ortenaukreis sowie die vorherige Eintragung eines Überfahrtsrechts im Grundbuch zugunsten der Handwerkskammer Freiburg beschlossen. 3. Der Gemeinderat hat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2018 für die Zahlung der Miete für die Kindertagesstätte PLUS außerplanmäßige Ausgaben beschlossen. 4. Der Gemeinderat hat über die endgültige Deckung der in der Sitzung am 03.12.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018) im Zusammenhang mit Verpachtung der Gaststätte in der Sporthalle+ an den Fußballverein Dinglingen 1920 e.V. beschlossen. 5. Der Gemeinderat hat über die endgültige Deckung der in der Sitzung am 24.09.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018) für das Haus am See Beschluss gefasst. -4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 51/2019 10/101 1. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. 2. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 91/2019 15 2. Landesgartenschau Lahr 2018: Verlustabdeckung für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt zu den bereits kommunizierten Einnahmeverlusten in Höhe von 1,5 Mio € die Kostensteigerung für die Durchführung der Landesgartenschau zur Kenntnis und genehmigt für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 -Zuführung Erfolgsplan) zusätzliche Haushaltsmittel für die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch bereits feststehende bzw. sich abzeichnende Haushaltsverbesserungen 2019. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 1/2018 1. Erg. 302 3. Widmung aller Lahrer Straßen für den öffentlichen Verkehr Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat beschließt, die im beigefügten Entwurf der Widmungsverfügung aufgelisteten städtischen Grundstücke für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 65/2019 602 4. -5Otto-Hahn-Realschule zentraler Schulhof - Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.2210.962000/002 (Otto-Hahn-Realschule – Umgestaltung/Verbesserung der Außenanlage) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (ger.) 135.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.5800.515000 (Öffentliche Grünanlagen –Unterhaltung gärtnerische Anlagen) in Höhe von 8.000,-- €, 2.4649.962000/008 (Kindertagesstätten/Kindergärten: Kindertagesstätte Kanadaring 25/1 -Martinskindergarten – Erneuerung Außenbereich) in Höhe von 36.000,-- €, 2.4649.962000/701 (Kindertagesstätten/Kindergärten: Kindertagesstätte Sulz – Umbau/Umgestaltung Außenanlage) in Höhe von 31.000,-- €, 2.5850.960000/004 (Landesgartenschau 2018: Tiefbau-/Grünmaßnahmen –Verbindungsweg gewerbliche Schulen/Mauerfeld) in Höhe von 21.000,-- € und 2.5620.962000/006 (Sportplatz Mauerfeld: bauliche Verbesserungen) in Höhe von 39.000,-- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 82/2019 603 5. Zeitplan Gebäudemanagement 2019 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 49/2019 1. Erg. 605 6. Ortsmitte Sulz Weiterverfolgung des Vorentwurfes Der Gemeinderat empfiehlt: Es wird beschlossen, das vorgestellte Konzept weiter zu verfolgen und in der Entwurfsplanung umzusetzen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 56/2019 605 7. -6RW-Ableitungssammler Hosenmatten BA II: Stefanienstraße / Altvaterstraße - Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Knäble GmbH, Biberach, wird auf Grund ihres Angebotes vom 28.02.2019 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 1.608.926,34 EUR. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 87/2019 605 8. Vergabe von Bauleistungen Erschließung Baugebiet Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt Der Gemeinderat beschließt: Die Fa. Knäble GmbH Straßenbau aus Biberach wird aufgrund ihres Angebots vom 12.03.2019 von dem Erschließungsträger „STEG Stadtentwicklung Südwest Gemeinnützige GmbH“ beauftragt, die erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt durchzuführen. Der Beauftragung wird seitens der Stadt Lahr zugestimmt. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt 5.361.370,94 € Abstimmungsergebnis: Einstimmig 70/2019 61 9. Mobilitätsnetzwerk Ortenau Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr tritt dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau bei. 2. Die Stadt Lahr gründet gemeinsam mit neun weiteren im Netzwerk beteiligten Kommunen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), um eine Förderung der Netzwerkarbeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen zu können. 3. Die Stadt Lahr bringt im Jahr 2019 einen Eigenanteil in Höhe von EUR 8.600 und in den beiden Folgejahren 2020 und 2021 jeweils einen Eigenanteil in Höhe von EUR 10.000 und damit in Gesamthöhe von EUR 28.600 in das Netzwerk ein. Hierfür werden im laufenden Haushaltsjahr 2019 außerplanmäßige Mittel unter der neuen FiPo 1.6100.620500 “Mobilitätsnetzwerk Ortenau“ bereitgestellt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche Umschichtung von der FiPo 1.6100.620100 “Städtebauliche Planungen“. Die Eigenanteile für die beiden Folgejahre 2020 und 2021 in Höhe von je EUR 10.000 sind in den zukünftigen Haushalten zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -750/2019 61 10. Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes - Aufstellung nach Prioritäten Der Gemeinderat beschließt: 1. Der vorgeschlagenen Prioritätensetzung in der Auflistung der Arbeitsprojekte wird zugestimmt. 2. Der Antrag auf eine befristete Ingenieurstelle zum Abbau der dringlichen Projekte soll für den Haushaltsplan 2020 gestellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 68/2019 61 11. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“ - Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen Stadträtin Llombart begibt sich während der Dauer der Beratung des Tagesordnungspunkts in den Zuschauerraum und nimmt nicht an Beratung und Abstimmung teil. Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Bestandsplan umgrenzten Bereich „Roth-Händle-Areal“ wird, um die Sanierungsbedürftigkeit und -möglichkeit zu prüfen, gem. § 141 (3) Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vertragsgrundlage auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Den in der Sachdarstellung beschriebenen, vorläufigen Zielen der Sanierung wird zugestimmt. 4. Die Beteiligung der Behörden ist gem. § 139 (2) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 61/2019 603 12. Neubau Feuerwache West - Vergabe von Architektenleistungen Der Gemeinderat beschließt: Das Büro Schätzler Architekten GmbH aus München erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Neubau Feuerwache West“ in der Dr.Georg-Schaeffler-Straße in Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -862/2019 61 13. Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung - Verlängerung der Veränderungssperre Der Gemeinderat beschließt: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 74/2019 61 14. Bebauungsplan WERDERSTRASSSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans WERDERSTRASSE gemäß § 30 BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 12. März 2019 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 72/2019 61 15. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Grundsatzentscheidung über Ansiedlungsinteressen Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2019 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 01.04.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin