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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2019
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 01.04.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Kleinschmidt
Lettau

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Rehm
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Böhmer

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

-2entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat

Benz
Dr. John

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

21

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass der Tagesordnungspunkt 15, Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 7. Änderung im
Stadtteil Mietersheim, Grundsatzentscheidung über Ansiedlungsinteressen von der Tagesordnung abgesetzt wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.02.2019 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Stadt Lahr gegenüber der Sparkasse Offenburg/Ortenau, die Ausfallbürgschaft für alle Ansprüche aus einem Aval (= Bürgschaft) zugunsten der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH übernimmt.
2. Der Gemeinderat hat den Verkauf des Gebäudes der Badischen Malerfachschule an das Landratsamt Ortenaukreis sowie die vorherige Eintragung eines Überfahrtsrechts im Grundbuch zugunsten der Handwerkskammer Freiburg beschlossen.
3. Der Gemeinderat hat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2018 für die Zahlung der Miete für die
Kindertagesstätte PLUS außerplanmäßige Ausgaben beschlossen.
4. Der Gemeinderat hat über die endgültige Deckung der in der Sitzung am
03.12.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018) im Zusammenhang mit Verpachtung der Gaststätte in der Sporthalle+ an den
Fußballverein Dinglingen 1920 e.V. beschlossen.
5. Der Gemeinderat hat über die endgültige Deckung der in der Sitzung am
24.09.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018) für das
Haus am See Beschluss gefasst.

-4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
51/2019
10/101

1.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
2. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

91/2019
15

2.

Landesgartenschau Lahr 2018:
Verlustabdeckung für die Durchführung der Landesgartenschau 2018

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt zu den bereits kommunizierten Einnahmeverlusten
in Höhe von 1,5 Mio € die Kostensteigerung für die Durchführung der Landesgartenschau zur Kenntnis und genehmigt für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der
Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 -Zuführung
Erfolgsplan) zusätzliche Haushaltsmittel für die Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch bereits feststehende bzw. sich abzeichnende Haushaltsverbesserungen 2019.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

1/2018
1. Erg.
302

3.

Widmung aller Lahrer Straßen für den öffentlichen Verkehr

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt, die im beigefügten Entwurf der Widmungsverfügung aufgelisteten städtischen Grundstücke für den öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

65/2019
602

4.

-5Otto-Hahn-Realschule zentraler Schulhof
- Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei
der Finanzposition 2.2210.962000/002 (Otto-Hahn-Realschule – Umgestaltung/Verbesserung der Außenanlage) überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von (ger.) 135.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.5800.515000 (Öffentliche Grünanlagen –Unterhaltung gärtnerische Anlagen) in Höhe von 8.000,-- €, 2.4649.962000/008 (Kindertagesstätten/Kindergärten: Kindertagesstätte Kanadaring 25/1 -Martinskindergarten –
Erneuerung Außenbereich) in Höhe von 36.000,-- €, 2.4649.962000/701
(Kindertagesstätten/Kindergärten: Kindertagesstätte Sulz – Umbau/Umgestaltung Außenanlage) in Höhe von 31.000,-- €, 2.5850.960000/004 (Landesgartenschau 2018: Tiefbau-/Grünmaßnahmen –Verbindungsweg gewerbliche Schulen/Mauerfeld) in Höhe von 21.000,-- € und 2.5620.962000/006
(Sportplatz Mauerfeld: bauliche Verbesserungen) in Höhe von 39.000,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

82/2019
603

5.

Zeitplan Gebäudemanagement 2019

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

49/2019
1. Erg.
605

6.

Ortsmitte Sulz
Weiterverfolgung des Vorentwurfes

Der Gemeinderat empfiehlt:
Es wird beschlossen, das vorgestellte Konzept weiter zu verfolgen und in der
Entwurfsplanung umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

56/2019
605

7.

-6RW-Ableitungssammler Hosenmatten
BA II: Stefanienstraße / Altvaterstraße
- Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Knäble GmbH, Biberach, wird auf Grund ihres Angebotes vom
28.02.2019 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 1.608.926,34 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
87/2019
605

8.

Vergabe von Bauleistungen
Erschließung Baugebiet Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt

Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Knäble GmbH Straßenbau aus Biberach wird aufgrund ihres Angebots vom 12.03.2019 von dem Erschließungsträger „STEG Stadtentwicklung
Südwest Gemeinnützige GmbH“ beauftragt, die erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt durchzuführen.
Der Beauftragung wird seitens der Stadt Lahr zugestimmt.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt 5.361.370,94 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
70/2019
61

9.

Mobilitätsnetzwerk Ortenau

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr tritt dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau bei.
2. Die Stadt Lahr gründet gemeinsam mit neun weiteren im Netzwerk beteiligten Kommunen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), um eine
Förderung der Netzwerkarbeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen zu können.
3. Die Stadt Lahr bringt im Jahr 2019 einen Eigenanteil in Höhe von EUR
8.600 und in den beiden Folgejahren 2020 und 2021 jeweils einen Eigenanteil in Höhe von EUR 10.000 und damit in Gesamthöhe von EUR
28.600 in das Netzwerk ein.
Hierfür werden im laufenden Haushaltsjahr 2019 außerplanmäßige Mittel
unter der neuen FiPo 1.6100.620500 “Mobilitätsnetzwerk Ortenau“ bereitgestellt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche
Umschichtung von der FiPo 1.6100.620100 “Städtebauliche Planungen“.
Die Eigenanteile für die beiden Folgejahre 2020 und 2021 in Höhe von je
EUR 10.000 sind in den zukünftigen Haushalten zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-750/2019
61

10.

Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes
- Aufstellung nach Prioritäten

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Der vorgeschlagenen Prioritätensetzung in der Auflistung der Arbeitsprojekte wird zugestimmt.

2.

Der Antrag auf eine befristete Ingenieurstelle zum Abbau der dringlichen Projekte soll für den Haushaltsplan 2020 gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

68/2019
61

11.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“
- Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen

Stadträtin Llombart begibt sich während der Dauer der Beratung des Tagesordnungspunkts in den Zuschauerraum und nimmt nicht an Beratung und
Abstimmung teil.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan umgrenzten Bereich „Roth-Händle-Areal“ wird,
um die Sanierungsbedürftigkeit und -möglichkeit zu prüfen, gem. § 141 (3)
Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vertragsgrundlage auszuarbeiten
und zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Den in der Sachdarstellung beschriebenen, vorläufigen Zielen der Sanierung wird zugestimmt.
4. Die Beteiligung der Behörden ist gem. § 139 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

61/2019
603

12.

Neubau Feuerwache West
- Vergabe von Architektenleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Das Büro Schätzler Architekten GmbH aus München erhält den Auftrag für
die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Neubau
Feuerwache West“ in der Dr.Georg-Schaeffler-Straße in Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-862/2019
61

13.

Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Verlängerung der Veränderungssperre

Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17
Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
74/2019
61

14.

Bebauungsplan WERDERSTRASSSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans WERDERSTRASSE gemäß § 30
BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
3. Die Planungsziele vom 12. März 2019 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
72/2019
61

15.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 7. Änderung im
Stadtteil Mietersheim
- Grundsatzentscheidung über Ansiedlungsinteressen

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
25.02.2019
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 01.04.2019

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin