Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
17. Februar 2020
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2020 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 17.02.20 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:10 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadtrat Bohnert Granderath Nguyen Rehm Waldmann Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Frei Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther Korn Wille Rompel AfD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Amann-Vogt FDP Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadträtin Stadtrat Durke Öger Oßwald -2beratendes Mitglied: Ortsvorsteher Ortsvorsteher Bader Bühler entschuldigt fehlen: Erster Bürgermeister Bürgermeister Stadtrat Ortsvorsteher Schöneboom Petters Kleinschmidt Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 12 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 27.01.2020 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle an der Otto-Hahn-Realschule mitgewirkt. 2. Der Gemeinderat hat der Verkürzung der Probezeit einer Beamtenstelle zugestimmt, die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und eine Beförderung beschlossen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 24/2020 622 1. Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss bei der Stadt Lahr Aus dem Gremium wird zum Stand der beabsichtigten Beteiligung der Umlandgemeinden nachgefragt. Herr Haller gibt dazu die Auskunft, dass alle vorgesehenen Umlandgemeinden teilnehmen werden und die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse in den jeweiligen Gremien bereits gefasst wurden. Der Gemeinderat beschließt: Für den Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Stadt Lahr werden ab dem 01. März 2020 auf 4 Jahre nachstehende Personen bestellt: Vorsitzender: Bernd Haller, Dipl. -Sachverständiger (DIA), Untere Mühle 8, 77933 Lahr; Stellvertretender Vorsitzender: Helmut Scherr, Dipl. Ing. (FH), öbuv Sachverständiger f. Grundstücksbewertung, Beethovenstraße 33, 79100 Freiburg; Weitere ehrenamtliche Gutachter: Georg Heer, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl. Sachverständiger (DIA), Im Blumert 12, 77933 Lahr; Peter Lehre, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt, Langsdorfstraße 1, 77933 Lahr; Stefan Frick, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt und Dipl.Sachverständiger (DIA), Im oberen Garten 11, 77933 Lahr; -4 Peter Winkels, Dipl. Ing. (TU), Abteilungsleiter Flächenmanagement, Stadt Offenburg, Kleinfeldeleweg 6, 77933 Lahr; Susanne Steiert, Dipl. Sachverständige (DIA), Finanzassistentin, Hansjakobstraße 51, 77933 Lahr; Michael Vergin, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Hinter dem Rathaus 24, 77948 Friesenheim; Miriam Köchel, Dipl. Verwaltungswirtin (FH), Geschäftsstellenleiterin GAA, Am Kapf 18, 77978 Schuttertal; Hermann Zucker, Landwirt, Schlehenweg 50, 77933 Lahr; Christoph Schmieder, Dipl. Agrar Ing. (FH), Landwirt, Geretstalstr. 3, 77933 Lahr; Vertreter des Finanzamtes: Manfred Vetter, Steueramtsrat; Hans-Joachim Höpfner, Steueramtmann (Stellvertreter). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 4/2020 603 2. Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten in Hugsweier - Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2019 bei der Finanzposition 2.4649.940000-101 (Kindertagesstätte Hugsweier – Umbau/Erweiterung) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 161.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 2.7915.940000-003 (Sonstige Förderung von Wirtschaft und VerkehrPedelec-Verleihsystem/Mobilitätsstationen) in Höhe von 147.000 Euro und 2.2121.942000-999 (Grundschule im Stadtteil Sulz – bauliche Verbesserungen) in Höhe von 14.000 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 10/2020 201 3. Hospital- und Armenfonds Lahr - Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse im Zuge der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NkHR): I. Im Stiftungshaushalt werden folgende Teilhaushalte produktorientiert gebildet (Pflichtbeschluss): -5Teilhaushalt 1: Stiftungs- und Grundstücksverwaltung Teilhaushalt 2: Allgemeine Finanzwirtschaft II. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz wird verzichtet III. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 6 der Stiftungssatzung i.V.m. § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt Abstimmungsergebnis: Einstimmig 11/2020 201 4. Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 25/2020 61 5. Veränderungssperre zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung - Ergänzendes Verfahren gemäß § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB): Erlass der Veränderungssperre und 1. Verlängerung, rückwirkendes Inkraftsetzen Das Gremium kommt überein die Aussprache der Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammenzufassen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, werden der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB und ihre Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen. 2. Die Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Sie wird rückwirkend zum Zeitpunkt des erstmaligen Inkrafttretens am 20. Mai 2017 in Kraft gesetzt. 3. Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Sie wird rückwirkend -6zum Zeitpunkt des erstmaligen Inkrafttretens am 11. Mai 2019 in Kraft gesetzt. 4. Die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB jeweils für die unter Beschlussvorschlag Nr. 2 und 3 genannten Satzungen für den Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 6/2020 1. Erg. 61 6. Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlegung) Frau Fink weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag entsprechend der ausgeteilten Tischvorlage um die Ziff.3 ergänzt wurde. Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans OFFENBURGER STRASSE OST gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST vom 5. Februar 2020 wird gebilligt. Ergänzung: 3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig -721/2020 605 7. Umgestaltung der Ortsmitte Sulz - Vergabe der Erd-, Straßen-, Pflaster- und Kanalisationsbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Lässle aus Schwanau wird aufgrund ihres Angebots vom 16.01.2019 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Straßen-, Pflaster- und Kanalisationsbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung der Ortsmitte Sulz“ durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 888.470,86 EUR Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 17.02.2020 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin