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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2020
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 17.02.20 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 18:10 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Bohnert
Granderath
Nguyen
Rehm
Waldmann
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Korn
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Amann-Vogt

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

-2beratendes Mitglied:

Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Bader
Bühler

entschuldigt fehlen:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Stadtrat
Ortsvorsteher

Schöneboom
Petters
Kleinschmidt
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

12

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 27.01.2020 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle an der
Otto-Hahn-Realschule mitgewirkt.
2. Der Gemeinderat hat der Verkürzung der Probezeit einer Beamtenstelle zugestimmt, die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und eine Beförderung beschlossen.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
24/2020
622

1.

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss
bei der Stadt Lahr

Aus dem Gremium wird zum Stand der beabsichtigten Beteiligung der Umlandgemeinden nachgefragt. Herr Haller gibt dazu die Auskunft, dass alle
vorgesehenen Umlandgemeinden teilnehmen werden und die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse in den jeweiligen Gremien bereits gefasst wurden.
Der Gemeinderat beschließt:
Für den Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für
sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) bei der Stadt Lahr werden ab dem 01. März 2020 auf 4 Jahre nachstehende Personen bestellt:
Vorsitzender:
 Bernd Haller, Dipl. -Sachverständiger (DIA), Untere Mühle 8, 77933
Lahr;
Stellvertretender Vorsitzender:
 Helmut Scherr, Dipl. Ing. (FH), öbuv Sachverständiger f. Grundstücksbewertung, Beethovenstraße 33, 79100 Freiburg;
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
 Georg Heer, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl. Sachverständiger (DIA), Im Blumert 12, 77933 Lahr;
 Peter Lehre, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt, Langsdorfstraße 1, 77933
Lahr;
 Stefan Frick, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt und Dipl.Sachverständiger (DIA), Im oberen Garten 11, 77933 Lahr;

-4

Peter Winkels, Dipl. Ing. (TU), Abteilungsleiter Flächenmanagement,
Stadt Offenburg, Kleinfeldeleweg 6, 77933 Lahr;
 Susanne Steiert, Dipl. Sachverständige (DIA), Finanzassistentin,
Hansjakobstraße 51, 77933 Lahr;
 Michael Vergin, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Hinter dem Rathaus 24,
77948 Friesenheim;
 Miriam Köchel, Dipl. Verwaltungswirtin (FH), Geschäftsstellenleiterin
GAA, Am Kapf 18, 77978 Schuttertal;
 Hermann Zucker, Landwirt, Schlehenweg 50, 77933 Lahr;
 Christoph Schmieder, Dipl. Agrar Ing. (FH), Landwirt, Geretstalstr. 3,
77933 Lahr;
Vertreter des Finanzamtes:
 Manfred Vetter, Steueramtsrat;
 Hans-Joachim Höpfner, Steueramtmann (Stellvertreter).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4/2020
603

2.

Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten in
Hugsweier
- Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2019 bei der Finanzposition
2.4649.940000-101 (Kindertagesstätte Hugsweier – Umbau/Erweiterung)
überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 161.000 Euro. Die Deckung der
Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen
2.7915.940000-003 (Sonstige Förderung von Wirtschaft und VerkehrPedelec-Verleihsystem/Mobilitätsstationen) in Höhe von 147.000 Euro und
2.2121.942000-999 (Grundschule im Stadtteil Sulz – bauliche Verbesserungen) in Höhe von 14.000 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

10/2020
201

3.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse im Zuge der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NkHR):
I.

Im Stiftungshaushalt werden folgende Teilhaushalte produktorientiert gebildet (Pflichtbeschluss):

-5Teilhaushalt 1: Stiftungs- und Grundstücksverwaltung
Teilhaushalt 2: Allgemeine Finanzwirtschaft
II.

Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz wird verzichtet

III.

Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 6 der
Stiftungssatzung i.V.m. § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt
Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung
analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen angewandt

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

11/2020
201

4.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des
Hospital- und Armenfonds beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

25/2020
61

5.

Veränderungssperre zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Ergänzendes Verfahren gemäß § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB):
Erlass der Veränderungssperre und 1. Verlängerung, rückwirkendes
Inkraftsetzen

Das Gremium kommt überein die Aussprache der Tagesordnungspunkte 5
und 6 zusammenzufassen.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1.
Änderung, werden der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14
BauGB und ihre Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.
2. Die Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als Anlage beigefügt
ist, wird beschlossen. Sie wird rückwirkend zum Zeitpunkt des erstmaligen
Inkrafttretens am 20. Mai 2017 in Kraft gesetzt.
3. Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17
Abs. 1 Satz 3 BauGB zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Sie wird rückwirkend

-6zum Zeitpunkt des erstmaligen Inkrafttretens am 11. Mai 2019 in Kraft gesetzt.
4. Die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB
jeweils für die unter Beschlussvorschlag Nr. 2 und 3 genannten Satzungen
für den Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

6/2020
1. Erg.
61

6.

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (Offenlegung)

Frau Fink weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag entsprechend der
ausgeteilten Tischvorlage um die Ziff.3 ergänzt wurde.
Der Gemeinderat beschließt:
1.

Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die
Aufstellung des einfachen Bebauungsplans OFFENBURGER
STRASSE OST gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

2.

Der Entwurf zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
vom
5. Februar 2020 wird gebilligt.

Ergänzung:
3.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB aufgestellt.

4.

Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
gemäß
§ 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-721/2020
605

7.

Umgestaltung der Ortsmitte Sulz
- Vergabe der Erd-, Straßen-, Pflaster- und Kanalisationsbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Lässle aus Schwanau wird aufgrund ihres Angebots vom
16.01.2019 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Straßen-, Pflaster- und Kanalisationsbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung der Ortsmitte
Sulz“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 888.470,86 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
27.01.2020
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 17.02.2020

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin