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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

16. November 2020
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2020
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 16.11.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 22:18 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Himmelsbach
Nguyen
Przibilla
Rehm
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Frei
bis 22:18 Uhr
Kleinschmidt bis 22:18 Uhr
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Günther
Korn
Wille
Rompel

bis 22:18 Uhr
bis 22:18 Uhr

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Amann-Vogt

bis 22:18 Uhr

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr &
Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin

Durke
Öger

AfD:

bis 22:18 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Schöneboom
Petters
Bader
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dörfler
Schwarzwälder
Oßwald

Protokollführung:

Frau

Polzer

Zuhörende:

24

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
19. Oktober 2020
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Normenkontrollsache Lidl Dienstleistung
GmbH & Co. KG gegen die Stadt Lahr wegen Gültigkeit der zweiten Verlängerung
der Veränderungssperre Offenburger Straße Ost zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Verwaltungssache Baugenossenschaft
Lahr e.G. gegen die Stadt Lahr wegen Baugenehmigung Ludwig-Frank-Straße 1
zur Kenntnis.

III. INFORMATION
271/2020
302

Unterkünfte für Obdachlose und Personen in der Anschlussunterbringung in Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Unterbringungssituation zur Kenntnis.
Der Vorsitzende weist auf die dargestellte Unterbringungssituation hin, welche vom Gremium sodann zur Kenntnis genommen wird.
IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
1.

Antrag zur Auflistung der künftigen zu bearbeitenden Bebauungspläne
mit Angaben zur zeitlichen Umsetzung in der Kernstadt und den Stadtteilen

Stadtrat Roth begründet den gemeinsamen Antrag der Freien Wähler, SPD,
CDU und FDP. Anschließend äußern sich die Fraktionen zu dem Antrag.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt eine aktualisierte bzw. fortgeschriebene Liste

-4der künftigen zu bearbeitenden Bebauungspläne mit Angaben zur zeitlichen
Umsetzung in der Kernstadt und den Stadtteilen dem Technischen Ausschuss zur Beratung und Empfehlung an den Gemeinderat vorzulegen, um
notwendige Akzente und zielführende Schwerpunkte zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Damit ist der Antrag angenommen.
260/2020
30

2.

Antrag der Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Thema
„Beendigung von Feuerwerk“

Nach erneutem Vortrag durch Stadtrat Durke, bringen die Fraktionen ein, Die
Ziffern des Beschlussvorschlags getrennt zur Abstimmung zu bringen.
Der Gemeinderat beschließt:
Zu den Ziffern 1.2 und 1.3 des Fraktionsantrages ergeht folgender geänderter
Beschluss:
1.2 Der Gemeinderat appelliert an den Oberbürgermeister, die gesetzlichen
Vorgaben im Sprengstoffrecht im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt
Lahr möglichst strikt anzuwenden.
Abstimmungsergebnis im HPA:
8 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
16 Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

1.3 Die Stadtverwaltung möge eine Karte erstellen, die aufzeigt, wo es im
Stadtgebiet durch das Abbrennen von Feuerwerk zur Gefährdung von
Menschen, Tieren und Sachgütern kommen kann.
Abstimmungsergebnis im HPA:
4 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
2
Ja-Stimmen
28 Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

-5V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
245/2020
201

1.

Landesgartenschau Lahr 2018
Schlussbericht

Oberbürgermeister Ibert weist darauf hin, dass die Aufsichtsräte nicht befangen sind.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht zur Landesgartenschau Lahr
2018 (LGS 2018) nach Maßgabe der Anlage „Gesamtkostendarstellung für
den Investitionsbereich der LGS 2018“ mit
- Gesamtinvestitionskosten von rd.

59,7 Mio. €

- Förderungen/Zuwendungen von rd.

11,3 Mio. €

und damit einem
-

städtischen Eigenanteil von rd.

48,4 Mio. €

zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

289/2020
202

2.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2019

Oberbürgermeister Ibert weist darauf hin, dass die Aufsichtsräte bei diesem
Punkt befangen sind. Diese sind: Stadträtin Deusch, Stadträtin Frei, Stadtrat
Hirsch, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt





die Bilanz zum 31.12.2019,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –
31.12.2019,
den Lagebericht 2019,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019
festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der

-6Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

240/2020
202

3.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Übertragung eines Geschäftsanteils

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen
mbH aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zu und übernimmt deren Stammkapitalanteil zum Nennwert von 10.000 €.
2. Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Geschäftsanteils
der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen
Landesgartenschauen mbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung dem Austritt zuzustimmen und alle
hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

272/2020
10/101

4.

Verbesserung des ÖPNV in der Südlichen Ortenau –Verdichtung der
Linie 113

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Verdichtung der Linie 113 und dem damit verbundenen Vertrag zwischen der SWEG und den beteiligten Kommunen zu.
Die Laufzeit des Vertrages umfasst zwei Jahre sowie den Zeitraum bis zum
nächsten Fahrplanwechsel. (voraussichtlich 01.03. oder 01.04.2021 bis Dezember 2023).
Die zusätzlichen Finanzmittel für die aus der Angebotsverbesserung resultierenden Mehrleistungen in Höhe von jährlich rd. 62.200 EUR sind entspre-

-7chend der Vertragsgrundlage bzw. -laufzeit in die Haushaltspläne für die Jahre 2021 bis 2023 einzustellen (als Jahresbetrag bzw. in jahresanteiliger Höhe).
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Stadträtin Öger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
163/2020
30

5.

Schadensersatz Rissbildung Parktheater – gerichtliches Verfahren

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister eine Anwältin oder einen Anwalt mit der Vertretung der Stadt Lahr wegen der Schäden am
Parktheater zu beauftragen und den Prozess gegen den Verursacher anzustrengen.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Stadträtin Öger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

165/2020
501

6.

Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung in
der Stadt Lahr
Finanzierung ab dem Haushalt 2021

Der Gemeinderat beschließt:
1. Aufbauend auf den Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung der freien
Träger beschließt der Gemeinderat eine angepasste Finanzierung ab dem
Schuljahr 2020/2021 (Defizitfinanzierung auf der Grundlage von Leistungsverträgen).
2. Die Haushaltsmittel für den finanziellen Mehraufwand in Höhe von 425.000;Euro zur Umsetzung der Qualitätsstandards sind entsprechend ab dem
Haushalt 2021 einzustellen. Als Gesamtzuschuss ist ein Betrag in Höhe von
900.000,- Euro einzustellen und in der Finanzplanung der Jahre 2021 –
2024 entsprechend jährlich zu berücksichtigen.
3. Ab dem Haushaltsjahr 2021 werden neue Standorte und Gruppen auf der
Grundlage des neuen Konzeptes gefördert, soweit die Schulkindbetreuung
an einen freien Träger vergeben wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8-

264/2019
603

7.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
– Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände
– Grundsatzentscheidung

Stadtrat Günther erkundigt sich nach der Möglichkeit, des Outsourcing gewisser Tätigkeiten. Bürgermeister Petters berichtet, dass dies bereits getan
wird. Er wird dies an anderer Stelle nochmals erörtern.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der BGL verbleibt an seinem bisherigen Standort und das Gelände
(Gutleutstraße 23, Flurstück Nr. 4290) wird den zukünftigen Anforderungen angepasst.
2. Der BGL wird beauftragt, das Gebäude auf dem Flurstück Nr. 4290/7
von der Wohnbau Stadt Lahr GmbH zu erwerben.
3. Auf Basis der Konzeptuntersuchung wird die Planungsleistung ausgeschrieben und fortgeführt.
4. Die weitere Planung erfolgt 2021 und wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

287/2020
603

8.

Neukonzeption Schlachthof
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" / Projektaufruf 2020

Stadträtin Rompel erfragt die Auswirkungen auf die Förderung, wenn der
Bauabschnitt 3 – Sport- und Bewegungshalle nicht realisiert wird. Erster Bürgermeister Schöneboom führt aus, dass die inhaltlichen Abschnitte nach Erhalt der Fördermittel konkretisiert werden.
Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neukonzeption des Schlachthofs weiter
zu planen und den Antrag zur Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ / Projektaufruf 2020 zu stellen.

Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimmen
7
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

-9-

280/2020
603

9.

Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium
- Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 08, Oktober 2020 zur Sanierung des
Max-Planck-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

281/2020
603

10.

Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium
- Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020 zur Sanierung des
Scheffel-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

282/2020
603

11.

Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule
- Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020 zur Sanierung der
Schutterlindenbergschule wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

290/2020
61

12.

Bebauungsplan FEUERWACHE WEST
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST vom
10.11.2020 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt (Offen-

- 10 lage).

Abstimmungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
2
Nein-Stimmen
3
Enthaltungen

279/2020
603

13.

Neubau Feuerwache West
- Projektmanagement-Bericht 06, Stand Oktober 2020

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 06, Stand Oktober 2020 zum Neubau der
Feuerwache West wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

277/2020
61

14.

Bebauungsplan BÄDLEWEG
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Stadträtin Rompel stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt auf Grund
noch offener Fragen zu vertagen
Oberbürgermeister Ibert lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

284/2020
61

15.

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung entsprechend der Beschlussvorlage vom 21. Oktober
2020 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
zum Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung
vom 21. Oktober 2020 als Satzungen beschlossen.

- 11 3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Stadtrat Volk, Stadtrat Girstl und Stadtrat Wille waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
288/2020
61

16.

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Artenschutz

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung
noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Stadtrat Volk, Stadtrat Girstl und Stadtrat Wille waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

114/2020
622

17.

Erbbaurechte der Stadt Lahr:
Grundsatzbeschluss: Verkauf und Verlängerung der bestehenden Erbbaurechte

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Erbbaurechtsgrundstücke im Eigentum der Stadt Lahr sollen derzeit
grundsätzlich nicht veräußert werden.
2. Den Erbbaurechtsnehmern kann ein Angebot einer vorzeitigen Verlängerung der Erbbaurechte mit einem jährlichen Zinssatz von 2,5 % des Bodenrichtwerts unterbreitet werden.
3. Bei Neuabschlüssen von Erbbaurechten ist ein Zinssatz von 2,5 % zu
verwenden.
4. Sofern Wohnbaugesellschaften preisgünstigen und sozialen Wohnraum
anbieten, kann vom Zinssatz in Höhe von 2,5 % abgewichen werden.
Abstimmungsergebnis:

- 12 Einstimmig

VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
19. Oktober 2020
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 16.11.2020

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin