Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
16. November 2020
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2020 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 16.11.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 22:18 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Granderath Himmelsbach Nguyen Przibilla Rehm Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Bühler Dreyer Frei bis 22:18 Uhr Kleinschmidt bis 22:18 Uhr Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Günther Korn Wille Rompel bis 22:18 Uhr bis 22:18 Uhr Stadtrat Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Amann-Vogt bis 22:18 Uhr FDP Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadträtin Durke Öger AfD: bis 22:18 Uhr -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Schöneboom Petters Bader Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Dörfler Schwarzwälder Oßwald Protokollführung: Frau Polzer Zuhörende: 24 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19. Oktober 2020 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Normenkontrollsache Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG gegen die Stadt Lahr wegen Gültigkeit der zweiten Verlängerung der Veränderungssperre Offenburger Straße Ost zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Verwaltungssache Baugenossenschaft Lahr e.G. gegen die Stadt Lahr wegen Baugenehmigung Ludwig-Frank-Straße 1 zur Kenntnis. III. INFORMATION 271/2020 302 Unterkünfte für Obdachlose und Personen in der Anschlussunterbringung in Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Unterbringungssituation zur Kenntnis. Der Vorsitzende weist auf die dargestellte Unterbringungssituation hin, welche vom Gremium sodann zur Kenntnis genommen wird. IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE 1. Antrag zur Auflistung der künftigen zu bearbeitenden Bebauungspläne mit Angaben zur zeitlichen Umsetzung in der Kernstadt und den Stadtteilen Stadtrat Roth begründet den gemeinsamen Antrag der Freien Wähler, SPD, CDU und FDP. Anschließend äußern sich die Fraktionen zu dem Antrag. Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt eine aktualisierte bzw. fortgeschriebene Liste -4der künftigen zu bearbeitenden Bebauungspläne mit Angaben zur zeitlichen Umsetzung in der Kernstadt und den Stadtteilen dem Technischen Ausschuss zur Beratung und Empfehlung an den Gemeinderat vorzulegen, um notwendige Akzente und zielführende Schwerpunkte zu setzen. Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Damit ist der Antrag angenommen. 260/2020 30 2. Antrag der Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Thema „Beendigung von Feuerwerk“ Nach erneutem Vortrag durch Stadtrat Durke, bringen die Fraktionen ein, Die Ziffern des Beschlussvorschlags getrennt zur Abstimmung zu bringen. Der Gemeinderat beschließt: Zu den Ziffern 1.2 und 1.3 des Fraktionsantrages ergeht folgender geänderter Beschluss: 1.2 Der Gemeinderat appelliert an den Oberbürgermeister, die gesetzlichen Vorgaben im Sprengstoffrecht im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Lahr möglichst strikt anzuwenden. Abstimmungsergebnis im HPA: 8 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1.3 Die Stadtverwaltung möge eine Karte erstellen, die aufzeigt, wo es im Stadtgebiet durch das Abbrennen von Feuerwerk zur Gefährdung von Menschen, Tieren und Sachgütern kommen kann. Abstimmungsergebnis im HPA: 4 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen -5V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 245/2020 201 1. Landesgartenschau Lahr 2018 Schlussbericht Oberbürgermeister Ibert weist darauf hin, dass die Aufsichtsräte nicht befangen sind. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht zur Landesgartenschau Lahr 2018 (LGS 2018) nach Maßgabe der Anlage „Gesamtkostendarstellung für den Investitionsbereich der LGS 2018“ mit - Gesamtinvestitionskosten von rd. 59,7 Mio. € - Förderungen/Zuwendungen von rd. 11,3 Mio. € und damit einem - städtischen Eigenanteil von rd. 48,4 Mio. € zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 289/2020 202 2. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2019 Oberbürgermeister Ibert weist darauf hin, dass die Aufsichtsräte bei diesem Punkt befangen sind. Diese sind: Stadträtin Deusch, Stadträtin Frei, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2019, den Lagebericht 2019, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der -6Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen. 5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 240/2020 202 3. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Übertragung eines Geschäftsanteils Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zu und übernimmt deren Stammkapitalanteil zum Nennwert von 10.000 €. 2. Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Geschäftsanteils der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Austritt zuzustimmen und alle hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 272/2020 10/101 4. Verbesserung des ÖPNV in der Südlichen Ortenau –Verdichtung der Linie 113 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Verdichtung der Linie 113 und dem damit verbundenen Vertrag zwischen der SWEG und den beteiligten Kommunen zu. Die Laufzeit des Vertrages umfasst zwei Jahre sowie den Zeitraum bis zum nächsten Fahrplanwechsel. (voraussichtlich 01.03. oder 01.04.2021 bis Dezember 2023). Die zusätzlichen Finanzmittel für die aus der Angebotsverbesserung resultierenden Mehrleistungen in Höhe von jährlich rd. 62.200 EUR sind entspre- -7chend der Vertragsgrundlage bzw. -laufzeit in die Haushaltspläne für die Jahre 2021 bis 2023 einzustellen (als Jahresbetrag bzw. in jahresanteiliger Höhe). Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadträtin Öger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 163/2020 30 5. Schadensersatz Rissbildung Parktheater – gerichtliches Verfahren Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister eine Anwältin oder einen Anwalt mit der Vertretung der Stadt Lahr wegen der Schäden am Parktheater zu beauftragen und den Prozess gegen den Verursacher anzustrengen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadträtin Öger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 165/2020 501 6. Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung in der Stadt Lahr Finanzierung ab dem Haushalt 2021 Der Gemeinderat beschließt: 1. Aufbauend auf den Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung der freien Träger beschließt der Gemeinderat eine angepasste Finanzierung ab dem Schuljahr 2020/2021 (Defizitfinanzierung auf der Grundlage von Leistungsverträgen). 2. Die Haushaltsmittel für den finanziellen Mehraufwand in Höhe von 425.000;Euro zur Umsetzung der Qualitätsstandards sind entsprechend ab dem Haushalt 2021 einzustellen. Als Gesamtzuschuss ist ein Betrag in Höhe von 900.000,- Euro einzustellen und in der Finanzplanung der Jahre 2021 – 2024 entsprechend jährlich zu berücksichtigen. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2021 werden neue Standorte und Gruppen auf der Grundlage des neuen Konzeptes gefördert, soweit die Schulkindbetreuung an einen freien Träger vergeben wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8- 264/2019 603 7. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr – Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände – Grundsatzentscheidung Stadtrat Günther erkundigt sich nach der Möglichkeit, des Outsourcing gewisser Tätigkeiten. Bürgermeister Petters berichtet, dass dies bereits getan wird. Er wird dies an anderer Stelle nochmals erörtern. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der BGL verbleibt an seinem bisherigen Standort und das Gelände (Gutleutstraße 23, Flurstück Nr. 4290) wird den zukünftigen Anforderungen angepasst. 2. Der BGL wird beauftragt, das Gebäude auf dem Flurstück Nr. 4290/7 von der Wohnbau Stadt Lahr GmbH zu erwerben. 3. Auf Basis der Konzeptuntersuchung wird die Planungsleistung ausgeschrieben und fortgeführt. 4. Die weitere Planung erfolgt 2021 und wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 287/2020 603 8. Neukonzeption Schlachthof Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" / Projektaufruf 2020 Stadträtin Rompel erfragt die Auswirkungen auf die Förderung, wenn der Bauabschnitt 3 – Sport- und Bewegungshalle nicht realisiert wird. Erster Bürgermeister Schöneboom führt aus, dass die inhaltlichen Abschnitte nach Erhalt der Fördermittel konkretisiert werden. Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neukonzeption des Schlachthofs weiter zu planen und den Antrag zur Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ / Projektaufruf 2020 zu stellen. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -9- 280/2020 603 9. Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium - Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 08, Oktober 2020 zur Sanierung des Max-Planck-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 281/2020 603 10. Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium - Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020 zur Sanierung des Scheffel-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 282/2020 603 11. Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule - Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 08, Stand Oktober 2020 zur Sanierung der Schutterlindenbergschule wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 290/2020 61 12. Bebauungsplan FEUERWACHE WEST - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST vom 10.11.2020 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt (Offen- - 10 lage). Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen 279/2020 603 13. Neubau Feuerwache West - Projektmanagement-Bericht 06, Stand Oktober 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagement-Bericht 06, Stand Oktober 2020 zum Neubau der Feuerwache West wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 277/2020 61 14. Bebauungsplan BÄDLEWEG - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Stadträtin Rompel stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt auf Grund noch offener Fragen zu vertagen Oberbürgermeister Ibert lässt über den Vertagungsantrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 284/2020 61 15. Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschlüsse - Berichtigung des Flächennutzungsplans Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung entsprechend der Beschlussvorlage vom 21. Oktober 2020 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung vom 21. Oktober 2020 als Satzungen beschlossen. - 11 3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Stadtrat Volk, Stadtrat Girstl und Stadtrat Wille waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 288/2020 61 16. Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Artenschutz Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Stadtrat Volk, Stadtrat Girstl und Stadtrat Wille waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 114/2020 622 17. Erbbaurechte der Stadt Lahr: Grundsatzbeschluss: Verkauf und Verlängerung der bestehenden Erbbaurechte Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Erbbaurechtsgrundstücke im Eigentum der Stadt Lahr sollen derzeit grundsätzlich nicht veräußert werden. 2. Den Erbbaurechtsnehmern kann ein Angebot einer vorzeitigen Verlängerung der Erbbaurechte mit einem jährlichen Zinssatz von 2,5 % des Bodenrichtwerts unterbreitet werden. 3. Bei Neuabschlüssen von Erbbaurechten ist ein Zinssatz von 2,5 % zu verwenden. 4. Sofern Wohnbaugesellschaften preisgünstigen und sozialen Wohnraum anbieten, kann vom Zinssatz in Höhe von 2,5 % abgewichen werden. Abstimmungsergebnis: - 12 Einstimmig VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 19. Oktober 2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 16.11.2020 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin