Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
27. Juli 2020
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2020 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 27.07.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 21:30 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadtrat Bohnert Granderath Nguyen Rehm Waldmann Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Frei Kleinschmidt Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther Korn Wille Rompel AfD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Amann-Vogt FDP Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadträtin Stadtrat Durke Öger Oßwald -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher entschuldigt fehlen: -/- Protokollführung: Herr Zuhörende: 27 Schöneboom Petters Bader Bühler Fäßler Papke Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Ibert mit, dass bei Tagesordnungspunkt 11 „Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung“ die Ziffer 5 „Realisierung einer Kita der Freien Evangelischen Schule mit 4 Gruppen, davon bis zu 25 Plätze für Kinder mit überörtlichem Einzugsgebiet“ abgesetzt wird um der Freien Evangelischen Schule als Träger zu einem späteren Zeitpunkt Gelegenheit zu geben, sich und sein Konzept im Gremium vorzustellen. Weiterhin teilt er zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte mit, dass der Tagesordnungspunkt 19 „DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier“ vorgezogen wird und neu TOP 17 wird – gleichzeitig wird er mit einem Vorschlag zur Umwidmung von Haushaltsmitteln verbunden. Der bisherige Top 17 „Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Umwidmung von Haushaltsmitteln“ wird nun TOP 18. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06. Juli 2020 Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stelle "Leitung des Kulturamtes" mit Frau Cornelia Lanz zu besetzen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 184/2020 10/101 1. Ausscheiden von Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und Frau Stadträtin Miriam Waldmann aus dem Gemeinderat hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Rebecca Bohnert durch ihren Umzug die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet. 2. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Miriam Waldmann durch ihren Umzug die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4- 2. Verabschiedung von Stadträtin Rebecca Bohnert und Stadträtin Miriam Waldmann Oberbürgermeister Ibert verabschiedet die scheidenden Gemeinderätinnen und überreicht jeweils ein Präsent und einen Blumenstrauß. Frau Bohnert und Frau Waldmann richten persönliche Abschiedsworte an das Gremium. 185/2020 10/101 3. Nachfolge im Gemeinderat für Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und Frau Stadträtin Miriam Waldmann hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Herrn Frank Himmelsbach und Herrn Volker Przibilla vorliegen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Frank Himmelsbach in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist. 2. Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Volker Przibilla in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 4. Verpflichtung der Nachfolger Herr Frank Himmelsbach und Herr Volker Przibilla als Stadträte für die Stadträtinnen Frau Rebecca Bohnert und Frau Miriam Waldmann Oberbürgermeister Ibert spricht folgende Gelöbnisformel vor: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Daraufhin legen Herr Frank Himmelsbach und Herr Volker Przibilla das Gelöbnis mit den Worten ab: „Ich gelobe es.“ -5186/2020 10/101 5. Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien aufgrund des Ausscheidens von Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und Stadträtin Miriam Waldmann sowie Umbesetzungen auf Wunsch der SPD-Fraktion Das Gremium kommt überein, dass über den vorliegenden Vorschlag offen und en bloc abgestimmt werden kann. Aus dem Gremium erfolgen keine abweichenden oder ergänzenden Vor-schläge. Der Gemeinderat beschließt: Die Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD werden entsprechend der vorliegenden Übersichten neu besetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 197/2020 10/101 6. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen Das Gremium kommt überein, dass über den vorliegenden Vorschlag offen und en bloc abgestimmt werden kann. Aus dem Gremium erfolgen keine abweichenden oder ergänzenden Vorschläge. Der Gemeinderat beschließt: Interkultureller Beirat Institution Türkisch-Islamische Gmeinde Lahr Vertretung Herr Mehmet Akyüz Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 134/2020 41 7. Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2021/2022 und das Haushaltsjahr 2021 Der Gemeinderat beschließt: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2021 bis Juli 2022 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart 42710000 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von -6167.000,00 € erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von 27.000,00 € 2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese EtatBereiche für den Haushalt 2021 erteilt: 2.1) Kultursommer Sternschnuppen - Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 8.300,00 € 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Kostenstelle. 25205004, Kostenart: 42710000 und Kostenart 44310100 in Höhe von 19.000,00 € 2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Kostenstelle: 25205004, Kostenart: 44550000 in Höhe von 19.100,00 € 2.4) Puppenparade Ortenau 2021 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 14.880,00 € Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 181/2020 50 8. Verzicht auf die Erhebung von Entgelten von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen Der Gemeinderat beschließt: Auf die Erhebung von Entgelten für die sportliche, gesellschaftliche, kulturelle und sonstige Dauernutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen wird von 01.03.2020 bis einschließlich 31.07.2020 verzichtet. Bereits gezahlte Entgelte werden den Mietenden anteilig zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung beträgt für Kernstadt und sämtliche Ortsteile insgesamt ca. € 20.000,-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 190/2020 50 9. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr/Schwarzwald für das Sportjahr 2019 sowie ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen und Verleihung des Kooperationspreises Frau Kremling-Deinert weist auf einen redaktionellen Änderungsbedarf beim Hockeyclub hin. Der Gemeinderat beschließt: Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen (nach Vorschlägen) gem. Ziffer 13 der Ehrungsrichtlinien werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainer/-innen und/oder Betreuer/-innen sowie Vereinsvorstände u. a.) für das Jahr 2019 geehrt. -7Abstimmungsergebnis: Einstimmig 189/2020 501 10. Geroldsecker Grundschule: Maßnahmen zur Schulorganisation gem. § 30 Schulgesetz Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat fasst zur Schulorganisation gem. § 30 Abs. 4 Schulgesetz folgende Beschlüsse: 1. Die Geroldsecker Grundschule wird ab dem Schuljahr 2020/2021 als 4zügige Grundschule geführt. 2. Der für die Schulerweiterung in der Mehrzweckimmobilie angemietete Gebäudeteil in der Willy-Brandt-Straße 1 wird als Außenstelle der Geroldsecker Grundschule für Klassen der Klassenstufen 1 und 2 geführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 140/2020 1. Erg. 502 11. Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung Die im ursprünglichen Beschlussvorschlag enthaltene Ziffer 5. „Realisierung einer Kita der Freien Evangelischen Schule mit 4 Gruppen, davon bis zu 25 Plätze für Kinder mit überörtlichem Einzugsgebiet“ wurde abgesetzt. Dem Träger soll die Gelegenheit gegeben werden sich und sein Konzept vorzustellen. Im Verlauf der Diskussion erkundigt sich Stadtrat Oßwald nach dem zusätzlichen Aufwand der in diesem Bereich in den nächsten Jahren auf die Stadt Lahr zukommen wird. Oberbürgermeister Ibert sagt eine entsprechende Information zu. Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Projekte zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung schnellstmöglich weiterzuverfolgen 1. Kita-Dorf mit 6 Gruppen, Standort Kanalweg/Hansastraße 2. Kita St. Elisabeth, Verstetigung der Krippenbetreuung und Erweiterung sowie die weiteren genannten Projekte hinsichtlich Umsetzbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und unter Einbeziehung von Interessenten für eine Trägerschaft schnellstmöglich weiterzuentwickeln: -83. Realisierung einer Kita in der Jammstraße mit 5 Gruppen 4. Kath. Kita Don Bosco, Erweiterung um 2 Krippengruppen und eine Kitagruppe 5. – abgesetzt6. Realisierung einer Groß-Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 152/2020 502 12. Neubau eines fünfgruppigen Kitakomplexes in der Jammstraße (Planungsstand, Raumbedarf und Trägerschaft) Stadtrat Roth erinnert an die Zusage, dass ein entsprechender Vertragsentwurf vorgelegt wird. Oberbürgermeister Ibert sagt dies zu, Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Planungsstand wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, unter den in der Begründung aufgeführten Bedingungen einen Mietvertrag zwischen der Gemibau Mittelbadische Baugenossenschaft eG und dem künftigen Träger der Kindertageseinrichtung mit zu unterzeichnen. 3. Die „MRK Mehr Räume für Kinder gGmbH“ wird mit der Trägerschaft der fünfgruppigen Kindertagesstätte beauftragt. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 164/2020 502 13. Weiterentwicklung der kath. Kita St. Elisabeth in Sulz Stadtrat Mauch regt an, über die Ziffer 3 getrennt abzustimmen. Oberbürgermeister Ibert sagt dies zu, Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Planungsstand wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Umbau der kath. Kita St. Elisabeth sowie des Schulgebäudes wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9- Das Gremium orientiert sich in seinem Beschluss an der Vorberatung im Technischen Ausschuss. Der Gemeinderat beschließt: 3. Dem Anbau eines zusätzlichen Bewegungsraumes an das Hauptgebäude wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n) 33 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 166/2020 503 14. Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folge-Antrag auf Förderung im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen. 2. Das Lahrer Mehrgenerationenhaus ist weiterhin Bestandteil der kommunalen Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses, das seinen Schwerpunkt in der Kernstadt hat. 3. Das Mehrgenerationenhaus ist und wird weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürger*innen eingebunden. 4. Gemäß der Fördervoraussetzungen nerationenhaus sagt die Stadt Lahr nenhaus während der Laufzeit vom verbindlich eine Kofinanzierung in 10.000,00 € zu. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) des Bundesprogramms Mehrgedem städtischen Mehrgeneratio01.01.2021 bis zum 31.12.2028 Höhe von jährlich mindestens - 10 172/2020 61 15. Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST - Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans OFFENBURGER STRASSE WEST gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Sie erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 174/2020 61 16. Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Das Gremium diskutiert insbesondere das Thema Stellplätze intensiv. Das Gremium erachtet es als notwendig über die Regelungen der LBO hinaus zusätzlich Stellplätze auszuweisen. Als Kompromiss wird der folgende gestaffelte Stellplatzschlüssel vorgeschlagen. Es wird ein auf die Wohnfläche bezogener Stellplatzschlüssel festgesetzt. Weiterhin wird danach unterschieden, ob Wohnungen mit Mittelnder sozialen Wohnraumförderung gefördert werden. Der Stellplatzschlüssel wird demnach wie folgt festgesetzt: für geförderte Wohneinheiten bis 50 m² Wohnfläche (ohne Terrassen) wird 1 Pkw Stellplatz pro Wohneinheit gefordert für geförderte Wohnungen ab51 m² oder mehr Wohnfläche und für nicht geförderte Wohneinheiten bis 50 m² (ohne Terrasse) werden 1,2 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert für nicht geförderte Wohnungen ab51 m² oder mehr Wohnfläche werden 1,5 Stellplätze gefordert. Stadträtin Deusch stellt den Antrag, dass durchgehend 1,5 Stellplätze gefordert werden sollen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n) 26 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) - 11 Damit ist der Antrag abgelehnt. Im nächsten Schritt stimmt das Gremium darüber ab, ob die Ergänzung entsprechend dem gestaffelten Vorschlag aufgenommen werden soll. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit ist beschlossen, dass die Ergänzung aufgenommen werden soll. Abschließend wird über die Gesamtvorlage mit der Ergänzung abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans QUARTIER AM STADTPARK wird gebilligt. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). 4. Die Änderung der der örtlichen Bauvorschrift zu den notwendigen Pkw-Stellplätzen wird entsprechend der Beschlussfassung angepasst. Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimme(n) 8 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 176/2020 61 17. DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier - Konzeptvergabe – Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung Ortsvorsteher verdeutlicht auf eine Rückfrage von Stadtrat Uffelmann hin noch einmal die Bedeutung des Projekts für den Stadtteil. Oberbürgermeister Ibert ergänzt den Beschlussvorschlag um eine Ziffer 3, die ursprünglich in der Vorlage 193/2020 enthaltene Finanzierung des Projekts beinhaltet. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Durchführung der Konzeptvergabe zur Vorbereitung der Grundstückveräußerung wird auf der Grundlage der vorgestellten Inhalte zugestimmt. 2. Die Jury kann in der vorgeschlagenen Zusammensetzung die Bewertung der Konzepte vornehmen. - 12 3. Der Gemeinderat stimmt der Umwidmung von Haushaltsmitteln in Höhe von 21.500 € für die Konzeptvergabe innerhalb der Kostenstelle 51105001 „Stadtentwicklung“ und der Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“ zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den hier für das Projekt „Post-Areal“ veranschlagten Haushaltsmitteln. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 193/2020 61 18. Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Umwidmung von Haushaltsmitteln - Fachliche Untersuchung und Verkehrserhebung Lkw-Nachfahrverbot auf der B 415 Kuhbach/Reichenbach - DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier - Konzeptvergabe Die ursprünglich in der Vorlage enthaltene Finanzierung der Konzeptvergabe DORV-Zentrums wurde unter TOP 17 beschlossen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die fachliche Untersuchung der Verlagerungseffekte durch das mögliche Lkw-Nachtfahrverbot sowie die dazugehörige Verkehrserhebung werden beauftragt und durchgeführt. 2. Im Haushaltsplan 2020 sind für die Untersuchung zum LkwNachtfahrverbot keine Mittel veranschlagt. Die Kosten in Höhe von insgesamt rund 93.500 € einschließlich MwSt. werden wie folgt gedeckt: Fachl. Untersuchung und Verkehrserhebung LKW-Nachtfahrverbot auf der B 415 Kuhbach/Reichenbach: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Kostenstelle 51105030 „Lärmaktionspläne“ und der Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“ außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 93.500 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen bei der Kostenstelle 51105001 „Stadtentwicklung“ und der Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“ (Projekt PostAreal). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 199/2020 605 19. Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach: neues Votum des Ortschaftsrats zum Umbau der Bushaltestellen Das Thema wird unter verschiedenen Aspekten kontrovers diskutiert. Der Gemeinderat beschließt: - 13 Der Gemeinderat beschließt, dem Votum des Ortschaftsrates Reichenbach nicht nachzukommen. Die Haltestellen West sollen als Buskaps und nicht als Busbuchten ausgebaut werden, wie es die Planung und der Bauvertrag vorsehen. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 10 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 183/2020 602 20. Kita Hugsweier - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Simon Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Hohberg wird mit den Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 186.059,97 € brutto beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 202/2020 603 21. Scheffel-Gymnasium - Sanierung der Gebäudehülle und Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage - Erweiterung/Umgestaltung des Lehrerzimmers Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Leser Bau GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Rohbauarbeiten in Höhe von 169.289,24 Euro inkl. 16 % MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 158/2020 603 22. Scheffel-Gymnasium - Sanierung der Gebäudehülle und Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage - Erweiterung/Umgestaltung des Lehrerzimmers 1. Vergabe Vorhangfassade 2. Vergabe der Metallbau- und Fensterarbeiten 3. Vergabe der Lüftungsanlagen Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Firma Holzbau Dipl.-Ing. Carl Langenbach GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Vorhangfassade in Höhe von - 14 673.000,14 € inkl. MwSt. 2. Die Firma HEWE Glas- und Metallbau GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Metallbau- und Fensterarbeiten in Höhe von 1.523.449,90 € inkl. MwSt. 3. Die Firma Schneider-Vogt GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Lüftungsarbeiten in Höhe von 1.269.818,57 € inkl. MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 162/2020 603 23. Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle 1. Vergabe Elektroinstallationsarbeiten 2. Vergabe Heizungsarbeiten Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Firma Elektro Schönberger GmbH&Co KG aus Bötzingen erhält den Auftrag zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten in Höhe von brutto 593.457,61 €. 2. Die Firma Kammerer Luft- und Wärmetechnik GmbH aus Haslach i.K. erhält den Auftag zur Ausführung der Heizungsarbeiten in Höhe von brutto 526.846,59 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 196/2020 603 24. Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe Gebäudeautomation Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Sauter-Cumulus GmbH aus Freiburg erhält den Auftrag zur Ausführung der Gebäudeautomation in Höhe von brutto 241.929,93 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 15 177/2020 605 25. 1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach Hier: Vergabe der Bauleistung Stadtrat Günther erkundigt sich, ob der Wunsch des Ortschaftsrats berücksichtigt werden konnte, die im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden alten Steingewänder in Reichenbach verbleiben sollen. Oberbürgermeister Ibert sagt zu, dass die Anregung aufgenommen wird. Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG aus Ottenhöfen wird aufgrund ihres Angebots vom 30.06.2020 beauftragt, die erforderlichen Bauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Erneuerung der Gereutertalbachbrücke - Bei der Poche- in Lahr – Reichenbach und Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach“ durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 690.087,84EUR Abstimmungsergebnis: Einstimmig 200/2020 61 26. Erlass einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht entlang der Bahnlinie im Bereich "Gewerbegebiet Langenwinkel" Stadträtin Granderath regt an, das zu Grunde liegende Projekt Umgehungsstraße Kippenheim im Gemeinderat zu diskutieren und die Auswirkungen ausführlich zu betrachten. Oberbürgermeister Ibert erläutert den bisherigen Verlauf und den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die beabsichtigte Beteiligung des Gemeinderates. Stadtrat Hirsch stellt den Antrag den Beschluss zu vertagen. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n) 23 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag auf Vertagung abgelehnt. Der Gemeinderat beschließt: Die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht entlang der Bahnlinie im Bereich "Gewerbegebiet Langenwinkel" wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: - 16 23 0 10 312/2019 1. Erg. St. Umwelt 27. Ja-Stimme(n) Nein-Stimme(n) Enthaltung(en) Ergänzung der Beschaffungsregelungen der Stadt Lahr Stadträtin Waldmann stellt aufbauend auf der Diskussion im Umweltausschuss den folgenden Antrag: Die Ziffer 3 soll wie folgt geändert werden: Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schule, Kindergärten u.a.), täglich eine vegetarische und/oder vegane Alternative anbietet (mindestens zweimal wöchentlich vegan). Stadtrat Durke stellt erweiternd den Antrag täglich eine vegane Alternative anzubieten. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n) 24 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Im Anschluß wird über den Antrag von Stadträtin Waldmann abgestimmt. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 7 Enthaltung(en) Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert. Der Gemeinderat beschließt: 1. Zur Erreichung der nachhaltigen und sozialen Ziele der Stadt Lahr werden weiterhin bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen nachhaltige und soziale Beschaffungsziele besonders berücksichtigt. 2. Das Gremium beschließt, dass die Beschaffung folgender Produkte oder Produktbestandteile und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen unter Verwendung folgender Produkte oder Produktbestandteile (auch bei Direktaufträgen) unzulässig ist: Geräte zur Zubereitung von Heißgetränken, in denen Portionsverpackungen zum Einsatz kommen. Getränkeautomaten ohne Mehrwegbecher-Funktion. Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeutel) – dies gilt auch für mit Pflichtpfand belegte - 17 Einwegverpackungen. Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie bei Veranstaltungen. Chlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze. Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln. Geräte zur Beheizung (ausgenommen notwendige Beheizung für Winterbaumaßnahmen) und zur Kühlung des Luftraums außerhalb von umschlossenen Räumen (z. B. „Gas-Heizpilze“, vergleichbare Elektrostrahler, Klimageräte). Haushaltsgeräte mit EU-Energielabel, soweit sie nicht mindestens mit der zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse ausgezeichnet sind. Leuchtmittel mit EU-Energielabel zur Innenbeleuchtung, soweit sie nicht mindestens mit der zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse ausgezeichnet sind. Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Holz und Holzprodukte müssen nach FSC oder PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind. Farbe auf Schwermetallbasis (Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen). Baustoffe, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über drei Prozent des eingebauten Produkts nach Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG aufweisen. Unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet. Pestizide für öffentliche Grün- und Freiflächen (mit Ausnahme für Sonderkulturen wie Rosengarten und Chrysanthemen). Mutter- /Oberboden und Blumenerde / Kultursubstrate mit torfhaltigen Bestandteilen. Ölheizungen 3. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schule, Kindergärten u.a.), täglich eine vegetarische und/oder vegane Alternative anbietet (mindestens zweimal wöchentlich vegan). 4. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung von Produkten (insbesondere von Lebensmitteln und Speisen) und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte umweltgerechte Aspekte, wie zum Beispiel kurze Wertschöpfungsketten und kurze Transportwege, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt, soweit mit verhältnismäßigem - 18 Aufwand möglich und sachgerecht und sofern ein sachlicher Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand besteht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.07.2020 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 12.02.2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 27.07.2020 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin