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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2020
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 27.07.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 21:30 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Bohnert
Granderath
Nguyen
Rehm
Waldmann
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Korn
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Amann-Vogt

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

entschuldigt fehlen:

-/-

Protokollführung:

Herr

Zuhörende:

27

Schöneboom
Petters
Bader
Bühler
Fäßler

Papke

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Ibert mit, dass bei Tagesordnungspunkt 11 „Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung“ die Ziffer 5 „Realisierung einer Kita der Freien Evangelischen Schule mit 4 Gruppen, davon bis zu 25 Plätze für Kinder mit überörtlichem Einzugsgebiet“ abgesetzt wird um der Freien Evangelischen Schule als Träger zu einem späteren Zeitpunkt Gelegenheit zu geben, sich und sein
Konzept im Gremium vorzustellen.
Weiterhin teilt er zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte mit, dass der Tagesordnungspunkt 19 „DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier“ vorgezogen wird und neu TOP 17
wird – gleichzeitig wird er mit einem Vorschlag zur Umwidmung von Haushaltsmitteln verbunden.
Der bisherige Top 17 „Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Umwidmung von Haushaltsmitteln“ wird nun TOP 18.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.
Juli 2020
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stelle "Leitung des Kulturamtes" mit
Frau Cornelia Lanz zu besetzen.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
184/2020
10/101

1.

Ausscheiden von Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und Frau Stadträtin
Miriam Waldmann aus dem Gemeinderat
hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Rebecca Bohnert durch ihren
Umzug die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Miriam Waldmann durch ihren
Umzug die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-4-

2.

Verabschiedung von Stadträtin Rebecca Bohnert und Stadträtin Miriam
Waldmann

Oberbürgermeister Ibert verabschiedet die scheidenden Gemeinderätinnen
und überreicht jeweils ein Präsent und einen Blumenstrauß.
Frau Bohnert und Frau Waldmann richten persönliche Abschiedsworte an
das Gremium.
185/2020
10/101

3.

Nachfolge im Gemeinderat für Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und
Frau Stadträtin Miriam Waldmann
hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Herrn Frank Himmelsbach
und Herrn Volker Przibilla vorliegen.

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Frank
Himmelsbach in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des
§ 29 GemO gegeben ist.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Volker
Przibilla in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29
GemO gegeben ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4.

Verpflichtung der Nachfolger Herr Frank Himmelsbach und Herr Volker
Przibilla als Stadträte für die Stadträtinnen Frau Rebecca Bohnert und
Frau Miriam Waldmann

Oberbürgermeister Ibert spricht folgende Gelöbnisformel vor:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte
der Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und
das Wohl
ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Daraufhin legen Herr Frank Himmelsbach und Herr Volker Przibilla das Gelöbnis mit den Worten ab:
„Ich gelobe es.“

-5186/2020
10/101

5.

Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien aufgrund des Ausscheidens von Frau Stadträtin Rebecca
Bohnert und Stadträtin Miriam Waldmann sowie Umbesetzungen auf
Wunsch der SPD-Fraktion

Das Gremium kommt überein, dass über den vorliegenden Vorschlag offen
und en bloc abgestimmt werden kann. Aus dem Gremium erfolgen keine abweichenden oder ergänzenden Vor-schläge.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien durch die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und SPD werden entsprechend der vorliegenden
Übersichten neu besetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

197/2020
10/101

6.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen

Das Gremium kommt überein, dass über den vorliegenden Vorschlag offen
und en bloc abgestimmt werden kann. Aus dem Gremium erfolgen keine abweichenden oder ergänzenden Vorschläge.
Der Gemeinderat beschließt:
Interkultureller Beirat
Institution
Türkisch-Islamische Gmeinde Lahr

Vertretung
Herr Mehmet Akyüz

Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

134/2020
41

7.

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2021/2022 und das Haushaltsjahr 2021

Der Gemeinderat beschließt:
1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit
September 2021 bis Juli 2022 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die
Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart 42710000 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von

-6167.000,00 € erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle
zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von 27.000,00 €
2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche
des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen
zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese EtatBereiche für den Haushalt 2021 erteilt:
2.1) Kultursommer Sternschnuppen - Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit
einem Zuschussbedarf in Höhe von 8.300,00 €
2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Kostenstelle. 25205004, Kostenart:
42710000 und Kostenart 44310100 in Höhe von 19.000,00 €
2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Kostenstelle: 25205004, Kostenart:
44550000 in Höhe von 19.100,00 €
2.4) Puppenparade Ortenau 2021 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen
Veranstalter - Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 14.880,00 €

Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

181/2020
50

8.

Verzicht auf die Erhebung von Entgelten von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen

Der Gemeinderat beschließt:
Auf die Erhebung von Entgelten für die sportliche, gesellschaftliche, kulturelle
und sonstige Dauernutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen wird
von 01.03.2020 bis einschließlich 31.07.2020 verzichtet. Bereits gezahlte
Entgelte werden den Mietenden anteilig zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung beträgt für Kernstadt und sämtliche Ortsteile insgesamt ca. €
20.000,-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

190/2020
50

9.

Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt
Lahr/Schwarzwald für das Sportjahr 2019 sowie ehrenamtlich tätige
Personen in Vereinen und Verleihung des Kooperationspreises

Frau Kremling-Deinert weist auf einen redaktionellen Änderungsbedarf beim
Hockeyclub hin.
Der Gemeinderat beschließt:
Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald
sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen
(nach Vorschlägen) gem. Ziffer 13 der Ehrungsrichtlinien werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainer/-innen und/oder Betreuer/-innen sowie Vereinsvorstände u. a.) für das Jahr 2019 geehrt.

-7Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

189/2020
501

10.

Geroldsecker Grundschule: Maßnahmen zur Schulorganisation gem. §
30 Schulgesetz

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat fasst zur Schulorganisation gem. § 30 Abs. 4 Schulgesetz
folgende Beschlüsse:
1. Die Geroldsecker Grundschule wird ab dem Schuljahr 2020/2021 als 4zügige Grundschule geführt.
2. Der für die Schulerweiterung in der Mehrzweckimmobilie angemietete Gebäudeteil in der Willy-Brandt-Straße 1 wird als Außenstelle der Geroldsecker
Grundschule für Klassen der Klassenstufen 1 und 2 geführt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

140/2020
1. Erg.
502

11.

Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung

Die im ursprünglichen Beschlussvorschlag enthaltene Ziffer 5. „Realisierung
einer Kita der Freien Evangelischen Schule mit 4 Gruppen, davon bis zu 25
Plätze für Kinder mit überörtlichem Einzugsgebiet“ wurde abgesetzt. Dem
Träger soll die Gelegenheit gegeben werden sich und sein Konzept vorzustellen.
Im Verlauf der Diskussion erkundigt sich Stadtrat Oßwald nach dem zusätzlichen Aufwand der in diesem Bereich in den nächsten Jahren auf die Stadt
Lahr zukommen wird. Oberbürgermeister Ibert sagt eine entsprechende Information zu.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Projekte zur Sicherstellung des
Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung schnellstmöglich weiterzuverfolgen
1. Kita-Dorf mit 6 Gruppen, Standort Kanalweg/Hansastraße
2. Kita St. Elisabeth, Verstetigung der Krippenbetreuung und Erweiterung
sowie die weiteren genannten Projekte hinsichtlich Umsetzbarkeit sowie
Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und unter Einbeziehung von Interessenten
für eine Trägerschaft schnellstmöglich weiterzuentwickeln:

-83. Realisierung einer Kita in der Jammstraße mit 5 Gruppen
4. Kath. Kita Don Bosco, Erweiterung um 2 Krippengruppen
und eine Kitagruppe
5. – abgesetzt6. Realisierung einer Groß-Kindertagespflege in anderen geeigneten
Räumen
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

152/2020
502

12.

Neubau eines fünfgruppigen Kitakomplexes in der Jammstraße
(Planungsstand, Raumbedarf und Trägerschaft)

Stadtrat Roth erinnert an die Zusage, dass ein entsprechender Vertragsentwurf vorgelegt wird. Oberbürgermeister Ibert sagt dies zu,
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Planungsstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, unter den in der Begründung aufgeführten Bedingungen einen Mietvertrag zwischen der Gemibau Mittelbadische Baugenossenschaft eG und dem künftigen Träger
der Kindertageseinrichtung mit zu unterzeichnen.
3. Die „MRK Mehr Räume für Kinder gGmbH“ wird mit der Trägerschaft der
fünfgruppigen Kindertagesstätte beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

164/2020
502

13.

Weiterentwicklung der kath. Kita St. Elisabeth in Sulz

Stadtrat Mauch regt an, über die Ziffer 3 getrennt abzustimmen. Oberbürgermeister Ibert sagt dies zu,
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Planungsstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Umbau der kath. Kita St. Elisabeth sowie des Schulgebäudes
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9-

Das Gremium orientiert sich in seinem Beschluss an der Vorberatung im
Technischen Ausschuss.
Der Gemeinderat beschließt:
3. Dem Anbau eines zusätzlichen Bewegungsraumes an das Hauptgebäude wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
0
Ja-Stimme(n)
33
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

166/2020
503

14.

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folge-Antrag auf Förderung im
„Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu
stellen.
2. Das Lahrer Mehrgenerationenhaus ist weiterhin Bestandteil der kommunalen Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des
Mehrgenerationenhauses, das seinen Schwerpunkt in der Kernstadt
hat.
3. Das Mehrgenerationenhaus ist und wird weiterhin in die kommunalen
Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürger*innen eingebunden.
4. Gemäß der Fördervoraussetzungen
nerationenhaus sagt die Stadt Lahr
nenhaus während der Laufzeit vom
verbindlich eine Kofinanzierung in
10.000,00 € zu.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

des Bundesprogramms Mehrgedem städtischen Mehrgeneratio01.01.2021 bis zum 31.12.2028
Höhe von jährlich mindestens

- 10 172/2020
61

15.

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans OFFENBURGER STRASSE WEST gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen. Sie erfolgt im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

174/2020
61

16.

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Das Gremium diskutiert insbesondere das Thema Stellplätze intensiv.
Das Gremium erachtet es als notwendig über die Regelungen der LBO hinaus zusätzlich Stellplätze auszuweisen.
Als Kompromiss wird der folgende gestaffelte Stellplatzschlüssel vorgeschlagen.
Es wird ein auf die Wohnfläche bezogener Stellplatzschlüssel festgesetzt.
Weiterhin wird danach unterschieden, ob Wohnungen mit Mittelnder sozialen Wohnraumförderung gefördert werden.
Der Stellplatzschlüssel wird demnach wie folgt festgesetzt:
 für geförderte Wohneinheiten bis 50 m² Wohnfläche (ohne Terrassen)
wird 1 Pkw Stellplatz pro Wohneinheit gefordert
 für geförderte Wohnungen ab51 m² oder mehr Wohnfläche und für
nicht geförderte Wohneinheiten bis 50 m² (ohne Terrasse) werden
1,2 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert
 für nicht geförderte Wohnungen ab51 m² oder mehr Wohnfläche werden 1,5 Stellplätze gefordert.
Stadträtin Deusch stellt den Antrag, dass durchgehend 1,5 Stellplätze gefordert werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme(n)
26
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

- 11 Damit ist der Antrag abgelehnt.
Im nächsten Schritt stimmt das Gremium darüber ab, ob die Ergänzung entsprechend dem gestaffelten Vorschlag aufgenommen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimme(n)
7
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Damit ist beschlossen, dass die Ergänzung aufgenommen werden soll.
Abschließend wird über die Gesamtvorlage mit der Ergänzung abgestimmt.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans QUARTIER AM STADTPARK wird
gebilligt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
4. Die Änderung der der örtlichen Bauvorschrift zu den notwendigen
Pkw-Stellplätzen wird entsprechend der Beschlussfassung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
25
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
176/2020
61

17.

DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier
- Konzeptvergabe – Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung

Ortsvorsteher verdeutlicht auf eine Rückfrage von Stadtrat Uffelmann hin
noch einmal die Bedeutung des Projekts für den Stadtteil.
Oberbürgermeister Ibert ergänzt den Beschlussvorschlag um eine Ziffer 3,
die ursprünglich in der Vorlage 193/2020 enthaltene Finanzierung des Projekts beinhaltet.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Durchführung der Konzeptvergabe zur Vorbereitung der Grundstückveräußerung wird auf der Grundlage der vorgestellten Inhalte zugestimmt.
2. Die Jury kann in der vorgeschlagenen Zusammensetzung die Bewertung der Konzepte vornehmen.

- 12 3. Der Gemeinderat stimmt der Umwidmung von Haushaltsmitteln in Höhe von 21.500 € für die Konzeptvergabe innerhalb der Kostenstelle
51105001 „Stadtentwicklung“ und der Kostenart 44290000 „Sonstige
Aufwendungen“ zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den
hier für das Projekt „Post-Areal“ veranschlagten Haushaltsmitteln.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

193/2020
61

18.

Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Umwidmung
von Haushaltsmitteln
- Fachliche Untersuchung und Verkehrserhebung Lkw-Nachfahrverbot
auf der B 415 Kuhbach/Reichenbach
- DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier - Konzeptvergabe

Die ursprünglich in der Vorlage enthaltene Finanzierung der Konzeptvergabe
DORV-Zentrums wurde unter TOP 17 beschlossen.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die fachliche Untersuchung der Verlagerungseffekte durch das mögliche
Lkw-Nachtfahrverbot sowie die dazugehörige Verkehrserhebung werden
beauftragt und durchgeführt.
2. Im Haushaltsplan 2020 sind für die Untersuchung zum LkwNachtfahrverbot keine Mittel veranschlagt. Die Kosten in Höhe von insgesamt rund 93.500 € einschließlich MwSt. werden wie folgt gedeckt:
Fachl. Untersuchung und Verkehrserhebung LKW-Nachtfahrverbot
auf der B 415 Kuhbach/Reichenbach:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) bei der Kostenstelle 51105030
„Lärmaktionspläne“ und der Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“ außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 93.500
€. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen bei der Kostenstelle 51105001 „Stadtentwicklung“ und der
Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“ (Projekt PostAreal).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

199/2020
605

19.

Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach: neues Votum des Ortschaftsrats zum Umbau der Bushaltestellen

Das Thema wird unter verschiedenen Aspekten kontrovers diskutiert.
Der Gemeinderat beschließt:

- 13 Der Gemeinderat beschließt, dem Votum des Ortschaftsrates Reichenbach
nicht nachzukommen. Die Haltestellen West sollen als Buskaps und nicht als
Busbuchten ausgebaut werden, wie es die Planung und der Bauvertrag vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
10
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

183/2020
602

20.

Kita Hugsweier - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Simon Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Hohberg wird mit
den Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 186.059,97 € brutto beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

202/2020
603

21.

Scheffel-Gymnasium
- Sanierung der Gebäudehülle und Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage
- Erweiterung/Umgestaltung des Lehrerzimmers
Vergabe der Rohbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Leser Bau GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der
Rohbauarbeiten in Höhe von 169.289,24 Euro inkl. 16 % MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

158/2020
603

22.

Scheffel-Gymnasium
- Sanierung der Gebäudehülle und Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage
- Erweiterung/Umgestaltung des Lehrerzimmers
1. Vergabe Vorhangfassade
2. Vergabe der Metallbau- und Fensterarbeiten
3. Vergabe der Lüftungsanlagen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Holzbau Dipl.-Ing. Carl Langenbach GmbH aus Lahr erhält
den Auftrag zur Ausführung der Vorhangfassade in Höhe von

- 14 673.000,14 € inkl. MwSt.
2. Die Firma HEWE Glas- und Metallbau GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Metallbau- und Fensterarbeiten in Höhe von
1.523.449,90 € inkl. MwSt.
3. Die Firma Schneider-Vogt GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Lüftungsarbeiten in Höhe von 1.269.818,57 € inkl. MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

162/2020
603

23.

Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle
1. Vergabe Elektroinstallationsarbeiten
2. Vergabe Heizungsarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Elektro Schönberger GmbH&Co KG aus Bötzingen erhält den
Auftrag zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten in Höhe von brutto
593.457,61 €.
2. Die Firma Kammerer Luft- und Wärmetechnik GmbH aus Haslach i.K. erhält den Auftag zur Ausführung der Heizungsarbeiten in Höhe von brutto
526.846,59 €.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

196/2020
603

24.

Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle
- Vergabe Gebäudeautomation

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Sauter-Cumulus GmbH aus Freiburg erhält den Auftrag zur Ausführung der Gebäudeautomation in Höhe von brutto 241.929,93 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 15 177/2020
605

25.

1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr Reichenbach
2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach
Hier: Vergabe der Bauleistung

Stadtrat Günther erkundigt sich, ob der Wunsch des Ortschaftsrats berücksichtigt werden konnte, die im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden alten
Steingewänder in Reichenbach verbleiben sollen. Oberbürgermeister Ibert
sagt zu, dass die Anregung aufgenommen wird.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG aus Ottenhöfen wird aufgrund ihres
Angebots vom 30.06.2020 beauftragt, die erforderlichen Bauarbeiten im Zuge
der Maßnahme „Erneuerung der Gereutertalbachbrücke - Bei der Poche- in
Lahr – Reichenbach und Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a
in Lahr – Reichenbach“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 690.087,84EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

200/2020
61

26.

Erlass einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht entlang der Bahnlinie im Bereich "Gewerbegebiet Langenwinkel"

Stadträtin Granderath regt an, das zu Grunde liegende Projekt Umgehungsstraße Kippenheim im Gemeinderat zu diskutieren und die Auswirkungen
ausführlich zu betrachten.
Oberbürgermeister Ibert erläutert den bisherigen Verlauf und den aktuellen
Stand des Verfahrens sowie die beabsichtigte Beteiligung des Gemeinderates.
Stadtrat Hirsch stellt den Antrag den Beschluss zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
10
Ja-Stimme(n)
23
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Damit ist der Antrag auf Vertagung abgelehnt.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht entlang der Bahnlinie im Bereich
"Gewerbegebiet Langenwinkel" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:

- 16 23
0
10

312/2019
1. Erg.
St. Umwelt

27.

Ja-Stimme(n)
Nein-Stimme(n)
Enthaltung(en)

Ergänzung der Beschaffungsregelungen der Stadt Lahr

Stadträtin Waldmann stellt aufbauend auf der Diskussion im Umweltausschuss den folgenden Antrag:
Die Ziffer 3 soll wie folgt geändert werden:
Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schule, Kindergärten
u.a.), täglich eine vegetarische und/oder vegane Alternative anbietet (mindestens zweimal wöchentlich vegan).
Stadtrat Durke stellt erweiternd den Antrag täglich eine vegane Alternative
anzubieten.
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimme(n)
24
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Im Anschluß wird über den Antrag von Stadträtin Waldmann abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
7
Enthaltung(en)
Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zur Erreichung der nachhaltigen und sozialen Ziele der Stadt Lahr werden weiterhin bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen nachhaltige und
soziale Beschaffungsziele besonders berücksichtigt.
2. Das Gremium beschließt, dass die Beschaffung folgender Produkte oder Produktbestandteile und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen unter Verwendung folgender Produkte oder Produktbestandteile (auch bei Direktaufträgen)
unzulässig ist:
 Geräte zur Zubereitung von Heißgetränken, in denen Portionsverpackungen
zum Einsatz kommen.
 Getränkeautomaten ohne Mehrwegbecher-Funktion.
 Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen (mit
Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und
Folien-Standbeutel) – dies gilt auch für mit Pflichtpfand belegte

- 17 






















Einwegverpackungen.
Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie bei
Veranstaltungen.
Chlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze.
Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln.
Geräte zur Beheizung (ausgenommen notwendige Beheizung für
Winterbaumaßnahmen) und zur Kühlung des Luftraums außerhalb von
umschlossenen Räumen (z. B. „Gas-Heizpilze“, vergleichbare Elektrostrahler,
Klimageräte).
Haushaltsgeräte mit EU-Energielabel, soweit sie nicht mindestens mit der
zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse ausgezeichnet sind.
Leuchtmittel mit EU-Energielabel zur Innenbeleuchtung, soweit sie nicht
mindestens mit der zweithöchsten verfügbaren EU-Energieeffizienzklasse
ausgezeichnet sind.
Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen. Holz und Holzprodukte müssen nach FSC
oder PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang V der Biozid-Verordnung
(EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen
worden sind.
Farbe auf Schwermetallbasis (Blei, Cadmium, Chrom VI und deren
Verbindungen).
Baustoffe, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und
teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung
dieser Stoffe hergestellt wurden.
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen,
Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC
(volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über
drei Prozent des eingebauten Produkts nach Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG
aufweisen.
Unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren
Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum
überschreitet.
Pestizide für öffentliche Grün- und Freiflächen (mit Ausnahme für
Sonderkulturen wie Rosengarten und Chrysanthemen).
Mutter- /Oberboden und Blumenerde / Kultursubstrate mit torfhaltigen
Bestandteilen.
Ölheizungen

3. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schule, Kindergärten
u.a.), täglich eine vegetarische und/oder vegane Alternative anbietet (mindestens zweimal wöchentlich vegan).

4.

Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung von
Produkten (insbesondere von Lebensmitteln und Speisen) und Dienstleistungen
unterhalb der EU-Schwellenwerte umweltgerechte Aspekte, wie zum Beispiel
kurze Wertschöpfungsketten und kurze Transportwege, unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt, soweit mit verhältnismäßigem

- 18 Aufwand möglich und sachgerecht und sofern ein sachlicher Zusammenhang
mit dem Auftragsgegenstand besteht.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.
2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
06.07.2020
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 12.02.2020

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 27.07.2020

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin