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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2020
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 19.10.20 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 21:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Himmelsbach
Nguyen
Przibilla
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Korn
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat

Haller
Himmelsbach

FDP

Stadträtin
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

bis 20:35 Uhr

bis 21:55 Uhr
bis 21:50 Uhr

-2Ortsvorsteher
Stadtrat
Ortsvorsteher

Bader
Bühler
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Rehm
Amann-Vogt
Uffelmann

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

23

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.
September 2020
1. Der Gemeinderat hat über die Auftragserteilung Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt II -I-Pads, Notebooks und Zubehör für die städtischen Lahrer Schulen e Beschluss gefasst.
2. Der Gemeinderat als Stiftungsrat hat über die Eingruppierung der hauswirtschaftlichen Hilfskräfte des Spital - Wohnen und Pflege entschieden.
III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Unterstützung der ortsansässigen Gastronomie
- Anlage Stadträtin Rompel begründet den Antrag für die CDU-Fraktion.
In der anschließenden intensiven Diskussion insbesondere zu Fragen der
Nutzung von gasbetriebenen Heizpilzen wird der Antrag der CDU textlich angepasst.
Die Nutzung von Heizpilzen bedarf nach Auskunft von Herrn Tilebein im
Rahmen der Sondernutzung von öffentlichem Raum einer Erlaubnis.
Stadtrat Täubert stellt vor der Abstimmung über den angepassten Beschlussvorschlag den folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Ende der Coronakrise die Voraussetzungen zu schaffen, die Nutzung von Heizpilzen auf dem Gebiet der Stadt
Lahr zu untersagen.
Abstimmungsergebnis:
5
Ja-Stimme(n)
25
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Oberbürgermeister Ibert bringt die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlags

-4zur Abstimmung.
Beschluss
1. Eine Genehmigung zur Errichtung von Wind- und Kältewänden wird ausgesprochen sofern die Voraussetzungen vorliegen. Zu den Voraussetzungen gehört auch die brandschutztechnische Stellungnahme des Brandschutzverantwortlichen (Herr Happersberger). Der Antrag kann formlos
gestellt werden. Die Verwaltung sichert eine unbürokratische und schnelle
Bearbeitung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Frau Rompel formuliert den angepassten Text der Ziffer 2.
Beschluss
2. Das Aufstellen von sogenannten elektrobetriebenen Wärmepilzen wird auf
formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen
unbürokratisch und schnell genehmigt. Das Verfahren bei sogenannten
gasbetriebenen Wärmepilzen bleibt der Diskussion und Entscheidungsempfehlung des Technischen Ausschusses vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimme(n)
3
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

Beschluss
3. Den Lahrer Gastronomen wird in den kommenden Monaten, das heißt im
Zeitraum von Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021 eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen gestattet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
262/2020
10/101

1.

Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli aus dem Gemeinderat
hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat
Dr. Walter Caroli ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2.

Verabschiedung von Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli

Oberbürgermeister Ibert zieht in seiner Ansprach eine Bilanz des Wirkens
von Stadtrat Dr. Caroli für Lahr unter Anderem als Landtags- und Kreistagsabgeordneter und seiner Mitgliedschaft im Gemeinderat:
Oberbürgermeister Ibert überreicht Herrn Dr. Caroli Präsente der Stadt und
seiner Frau Hannelore Caroli einen Blumenstrauß.
Stadtrat Roth, dankt Stadtrat Dr. Walter Caroli im Namen und mit Zitaten aus
den anderen Fraktionen und ließ die vielen für die Stadt richtungsweisenden
Entscheidungen an denen er in seiner Amtszeit mitgewirkt hatte Revue passieren. Stadtrat Hirsch spricht dann für die SPD-Fraktion seinen Dank für seine jahrzehntelange engagierte Mitarbeit in Fraktion und Gemeinderat aus.
Abschließend richtet Dr. Walter Caroli einige persönliche Sätze an das Gremium. Der Gemeinderat und die Verwaltung erheben sich anschließend zu
lang anhaltendem Beifall.
263/2020
10/101

3.

Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli
hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Herrn Norbert Bühler vorliegen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Norbert Bühler in
den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-64.

Verpflichtung von Herrn Norbert Bühler als Stadtrat

Oberbürgermeister Ibert spricht folgende Gelöbnisformel vor:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte
der Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und
das Wohlihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Daraufhin legt Herr Norbert Bühler das Gelöbnis mit den Worten ab:
„Ich gelobe es.“
266/2020
10/101

5.

Wahl des/der 3. ehrenamtlichen Stellvertreters/-in des Oberbürgermeisters

Der Gemeinderat beschließt:
Stadtrat Kleinschmidt wird zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

264/2020
10/101

6.

Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien
aufgrund des Ausscheidens von Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli

Der Gemeinderat beschließt:
Die Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen
Gremien erfolgt wie wie in der Anlage aufgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

274/2020
10/101

7.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen

In der Sitzung am 28.09.2020 wurden nach der Neuwahl des Jugendgemeinderats die jeweiligen Vertretungen in den Gremien neu besetzt.
Die in der Sitzung am 28.09.2020 zusätzlich benannten Vertretungen im
Technischen Ausschuss und Seniorenbeirat beziehen sich auf die in § 4 der
Geschäftsordnung des Gemeinderats ermöglichte Beteiligung von Mitgliedern
des Jugendgemeinderates, sich an Sitzungen des Gemeinderates und seiner beschließenden und beratenden Ausschüsse in Jugendangelegenheiten zu beteiligen.

-7Der Gemeinderat beschließt:
In den Beirat für Verkehrsangelegenheiten werden folgende Vertreter des
Jugendgemeinderats gewählt:
Vertretung
Andreas Kremer

Stellvertretung
Iliham Arouna

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

268/2020
61

8.

K 5344 neu – Neubau einer Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr
Information zum beabsichtigten Kreistagsbeschluss
Grundsatzbeschluss der Stadt

Stadträtin Dr. Sittler verlässt vor der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Auf der Grundlage der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am
29.09.2020 und seiner Beschlüsse fasst der Gemeinderat der Stadt Lahr folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der vollständige Verlauf der neuen Kreisstraße von Ringsheim bis
Lahr ist in einer Gesamtplanung bis hin auf die B 415 zu entwickeln
und rechtlich abzusichern.
Die Stadt Lahr fordert den Kreistag auf, eine Verwaltungsvereinbarung
auf den Weg zu bringen, die eine gesamtheitliche Projektumsetzung
unterstützt und zum Ziel hat. Weiterhin soll in der Beschlussfassung
des Kreistages eine zeitliche Festsetzung und Selbstverpflichtung enthalten sein, die einen Planungsbeginn und eine Finanzierung des 2.
Abschnitts bis hin auf die B 415 spätestens nach Genehmigung des 1.
Abschnitts sicherstellt, soweit dies nicht im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bereits früher abgesichert werden kann.
Die Stadt Lahr begrüßt die Empfehlung des Umwelt- und Technikausschusses des Kreistags und schließt sich dieser an, soweit sich die in
1. bis 5. dargelegten Anforderungen im Beschluss des Kreistags wiederfinden.
Abstimmungsergebnis:
18
Ja-Stimme(n)
9
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

-8Der Gemeinderat beschließt:
2. Die Stadt hält es für notwendig, die Auswirkungen der neuen Straße
auf das gesamte Straßennetz (auch Hugsweier und Bereich Dinglingen) abzubilden und zu berücksichtigen und begrüßt eine optimierte
(möglichst bahnnahe und flächenschonende) Planung im Bereich der
Stadt Lahr wie vom Umwelt- und Technikausschuss des Kreistags
empfohlen, da es ein Projekt von regionaler Bedeutung ist.
Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
4
Nein-Stimme(n)
3
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
3. Die Realisierung in 2 Abschnitten wird unter der Voraussetzung der Sicherung der Finanzierung für das Gesamtprojekt im Kreistag akzep-tiert.
Abstimmungsergebnis:
18
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
3
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
4. Die Stadt Lahr fordert die zügige Ausarbeitung der optimierten Variante
2, damit baldmöglichst das Vorhaben 2 (K 5342 bis zum und einschließlich des B 415-Anschlusses) umgesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
18
Ja-Stimme(n)
9
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
5. Die Variante 5 ist gleichberechtigt mit Variante 2 zu prüfen bis feststeht,
dass die Variante 2 zeitnah finanziert und genehmigt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
5
Nein-Stimme(n)
3
Enthaltung(en)

-9Der Gemeinderat beschließt:
6. Die Stadt Lahr bittet zeitnah um Darlegung der Kosten die auf Lahr entfallen können und diese laufend zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

247/2020
1. Erg.
622

9.

Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Das Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Lahr wird als Grundlage für die
Bewirtschaftung des Waldvermögens der Stadt Lahr beschlossen.
Auf dieser Basis hat der Forstbetrieb in den Jahren 2020 bis 2029 eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu betreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
210/2020
14

10.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts
des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 4.008.563,70 EUR und einem Jahresfehlbetrag von
205.909,31 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

2.

Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019 beträgt
205.909,31 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung
erteilt.

4.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich
bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

- 10 -

251/2020
202

11.

badenova AG & Co. KG;
Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags

Der Gemeinderat beschließt:
1. Zur Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit stimmt der Gemeinderat der Kapitalerhöhung bei
der badenova AG & Co.KG um maximal 41.881.000 EUR zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages
der badenova AG & Co. KG gemäß Anlage 1 zu.
3. Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen
des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, zu.
4. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf eine Aufstockung der
Kapitalbeteiligung an der badenova AG & Co. KG durch die Stadt
Lahr zu.
5. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG die zum Vollzug
der Beschlussziffer 1, 2 und 3 erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

258/2020
202

12.

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG;
2. Änderung des Konsortialvertrages

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung des Konsortialvertrages der
Gesellschafter der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG in der Fassung der beigefügten Anlage zu und ermächtigt den Vertreter der
Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der vorgeschlagenen
Änderung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

- 11 234/2020
605

13.

Vergabe der Arbeiten zur
Umgestaltung der Mietersheimer Hauptstraße BA III West

Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Trenkle aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebotes vom
15.09.2020 beauftragt, die erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten in der
Mietersheimer Hauptstraße BA III West durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 16 % MwSt. 210.834,40 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

270/2020
603

14.

Scheffel-Gymnasium
- Sanierung der Gebäudehülle und Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage
- Erweiterung/Umgestaltung des Lehrerzimmers
Vergabe der Trockenbauarbeiten

Stadtrat Schwarzwälder begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den
Zuhörerbereich und nimmt nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Busch Trockenbautechnik aus Wyhl erhält den Auftrag zur Ausführung der Trockenbauarbeiten in Höhe von 148.526,12 Euro inkl. 16% MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

273/2020
605

15.

Feuerwache West Lahr
Vergabe von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Rat beschließt das Büro Wald und Corbe aus Hügelsheim mit den Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Straßen und Wege) für die Feuerwache West zur Angebotssumme in Höhe von 123.196,70 € zu beauftragen.
2. Der Rat beschließt das Büro Wald und Corbe aus Hügelsheim mit den Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke (Kanal) für die Feuerwache West
zur Angebotssumme in Höhe von 71.957,37 € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 259/2020
61

16.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen zu den während der
Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschließlich der Begründung wird
in der Fassung vom 25.9.2020 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren
beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

267/2020
1. Erg.
61

17.

Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE
- Erweiterung der Planungsziele
- Veränderungssperre

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die inhaltlich erweiterten Planungsziele vom 05.10.2020 zum Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE werden gebilligt.

2.

Die
Veränderungssperre
zum
Bebauungsplan
ALTE
RHEINSTRASSE
bezieht dessen erweiterte Planungsziele mit ein. Die dementsprechend notwendige Änderungssatzung zur Veränderungssperre
wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

243/2020
61

18.

Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Aufstellungsbeschluss
- Planungsziele

Die Planungsziele werden differenziert diskutiert. Themen waren Höhe und
Gestalt des Neubaus anstelle der Kantine und die Fassadengestaltung. Bürgermeister Petters sagt eine entsprechende Ergänzung der Planungszeile zu.
Der Gemeinderat beschließt:

- 13 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans ROTH-HÄNDLE-AREAL gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen.
2. Die Planungsziele vom 16. September 2020 werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
28.09.2020

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom
28.07.2020

3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 08.07.2020

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 19.10.2020

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin