Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
19. Oktober 2020
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2020 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 19.10.20 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 21:50 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Himmelsbach Nguyen Przibilla Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Frei Kleinschmidt Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther Korn Wille Rompel AfD: Stadtrat Stadtrat Haller Himmelsbach FDP Stadträtin Stadtrat Dr. Sittler Volk Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadträtin Stadtrat Durke Öger Oßwald beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters bis 20:35 Uhr bis 21:55 Uhr bis 21:50 Uhr -2Ortsvorsteher Stadtrat Ortsvorsteher Bader Bühler Fäßler entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Rehm Amann-Vogt Uffelmann Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 23 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28. September 2020 1. Der Gemeinderat hat über die Auftragserteilung Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt II -I-Pads, Notebooks und Zubehör für die städtischen Lahrer Schulen e Beschluss gefasst. 2. Der Gemeinderat als Stiftungsrat hat über die Eingruppierung der hauswirtschaftlichen Hilfskräfte des Spital - Wohnen und Pflege entschieden. III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Unterstützung der ortsansässigen Gastronomie - Anlage Stadträtin Rompel begründet den Antrag für die CDU-Fraktion. In der anschließenden intensiven Diskussion insbesondere zu Fragen der Nutzung von gasbetriebenen Heizpilzen wird der Antrag der CDU textlich angepasst. Die Nutzung von Heizpilzen bedarf nach Auskunft von Herrn Tilebein im Rahmen der Sondernutzung von öffentlichem Raum einer Erlaubnis. Stadtrat Täubert stellt vor der Abstimmung über den angepassten Beschlussvorschlag den folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Ende der Coronakrise die Voraussetzungen zu schaffen, die Nutzung von Heizpilzen auf dem Gebiet der Stadt Lahr zu untersagen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimme(n) 25 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag abgelehnt. Oberbürgermeister Ibert bringt die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlags -4zur Abstimmung. Beschluss 1. Eine Genehmigung zur Errichtung von Wind- und Kältewänden wird ausgesprochen sofern die Voraussetzungen vorliegen. Zu den Voraussetzungen gehört auch die brandschutztechnische Stellungnahme des Brandschutzverantwortlichen (Herr Happersberger). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Verwaltung sichert eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Frau Rompel formuliert den angepassten Text der Ziffer 2. Beschluss 2. Das Aufstellen von sogenannten elektrobetriebenen Wärmepilzen wird auf formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen unbürokratisch und schnell genehmigt. Das Verfahren bei sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen bleibt der Diskussion und Entscheidungsempfehlung des Technischen Ausschusses vorbehalten. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) Beschluss 3. Den Lahrer Gastronomen wird in den kommenden Monaten, das heißt im Zeitraum von Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021 eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen gestattet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 262/2020 10/101 1. Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli aus dem Gemeinderat hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Verabschiedung von Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli Oberbürgermeister Ibert zieht in seiner Ansprach eine Bilanz des Wirkens von Stadtrat Dr. Caroli für Lahr unter Anderem als Landtags- und Kreistagsabgeordneter und seiner Mitgliedschaft im Gemeinderat: Oberbürgermeister Ibert überreicht Herrn Dr. Caroli Präsente der Stadt und seiner Frau Hannelore Caroli einen Blumenstrauß. Stadtrat Roth, dankt Stadtrat Dr. Walter Caroli im Namen und mit Zitaten aus den anderen Fraktionen und ließ die vielen für die Stadt richtungsweisenden Entscheidungen an denen er in seiner Amtszeit mitgewirkt hatte Revue passieren. Stadtrat Hirsch spricht dann für die SPD-Fraktion seinen Dank für seine jahrzehntelange engagierte Mitarbeit in Fraktion und Gemeinderat aus. Abschließend richtet Dr. Walter Caroli einige persönliche Sätze an das Gremium. Der Gemeinderat und die Verwaltung erheben sich anschließend zu lang anhaltendem Beifall. 263/2020 10/101 3. Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe für Herrn Norbert Bühler vorliegen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Norbert Bühler in den Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -64. Verpflichtung von Herrn Norbert Bühler als Stadtrat Oberbürgermeister Ibert spricht folgende Gelöbnisformel vor: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Lahr/Schwarzwald gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das Wohlihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Daraufhin legt Herr Norbert Bühler das Gelöbnis mit den Worten ab: „Ich gelobe es.“ 266/2020 10/101 5. Wahl des/der 3. ehrenamtlichen Stellvertreters/-in des Oberbürgermeisters Der Gemeinderat beschließt: Stadtrat Kleinschmidt wird zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 264/2020 10/101 6. Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien aufgrund des Ausscheidens von Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli Der Gemeinderat beschließt: Die Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien erfolgt wie wie in der Anlage aufgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 274/2020 10/101 7. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen In der Sitzung am 28.09.2020 wurden nach der Neuwahl des Jugendgemeinderats die jeweiligen Vertretungen in den Gremien neu besetzt. Die in der Sitzung am 28.09.2020 zusätzlich benannten Vertretungen im Technischen Ausschuss und Seniorenbeirat beziehen sich auf die in § 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats ermöglichte Beteiligung von Mitgliedern des Jugendgemeinderates, sich an Sitzungen des Gemeinderates und seiner beschließenden und beratenden Ausschüsse in Jugendangelegenheiten zu beteiligen. -7Der Gemeinderat beschließt: In den Beirat für Verkehrsangelegenheiten werden folgende Vertreter des Jugendgemeinderats gewählt: Vertretung Andreas Kremer Stellvertretung Iliham Arouna Abstimmungsergebnis: Einstimmig 268/2020 61 8. K 5344 neu – Neubau einer Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr Information zum beabsichtigten Kreistagsbeschluss Grundsatzbeschluss der Stadt Stadträtin Dr. Sittler verlässt vor der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt die Sitzung. Auf der Grundlage der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 29.09.2020 und seiner Beschlüsse fasst der Gemeinderat der Stadt Lahr folgende Beschlüsse: Der Gemeinderat beschließt: 1. Der vollständige Verlauf der neuen Kreisstraße von Ringsheim bis Lahr ist in einer Gesamtplanung bis hin auf die B 415 zu entwickeln und rechtlich abzusichern. Die Stadt Lahr fordert den Kreistag auf, eine Verwaltungsvereinbarung auf den Weg zu bringen, die eine gesamtheitliche Projektumsetzung unterstützt und zum Ziel hat. Weiterhin soll in der Beschlussfassung des Kreistages eine zeitliche Festsetzung und Selbstverpflichtung enthalten sein, die einen Planungsbeginn und eine Finanzierung des 2. Abschnitts bis hin auf die B 415 spätestens nach Genehmigung des 1. Abschnitts sicherstellt, soweit dies nicht im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bereits früher abgesichert werden kann. Die Stadt Lahr begrüßt die Empfehlung des Umwelt- und Technikausschusses des Kreistags und schließt sich dieser an, soweit sich die in 1. bis 5. dargelegten Anforderungen im Beschluss des Kreistags wiederfinden. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n) 9 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) -8Der Gemeinderat beschließt: 2. Die Stadt hält es für notwendig, die Auswirkungen der neuen Straße auf das gesamte Straßennetz (auch Hugsweier und Bereich Dinglingen) abzubilden und zu berücksichtigen und begrüßt eine optimierte (möglichst bahnnahe und flächenschonende) Planung im Bereich der Stadt Lahr wie vom Umwelt- und Technikausschuss des Kreistags empfohlen, da es ein Projekt von regionaler Bedeutung ist. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) 3 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: 3. Die Realisierung in 2 Abschnitten wird unter der Voraussetzung der Sicherung der Finanzierung für das Gesamtprojekt im Kreistag akzep-tiert. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n) 8 Nein-Stimme(n) 3 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: 4. Die Stadt Lahr fordert die zügige Ausarbeitung der optimierten Variante 2, damit baldmöglichst das Vorhaben 2 (K 5342 bis zum und einschließlich des B 415-Anschlusses) umgesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n) 9 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: 5. Die Variante 5 ist gleichberechtigt mit Variante 2 zu prüfen bis feststeht, dass die Variante 2 zeitnah finanziert und genehmigt werden kann. Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n) 5 Nein-Stimme(n) 3 Enthaltung(en) -9Der Gemeinderat beschließt: 6. Die Stadt Lahr bittet zeitnah um Darlegung der Kosten die auf Lahr entfallen können und diese laufend zu aktualisieren. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 247/2020 1. Erg. 622 9. Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Lahr Der Gemeinderat beschließt: Das Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Lahr wird als Grundlage für die Bewirtschaftung des Waldvermögens der Stadt Lahr beschlossen. Auf dieser Basis hat der Forstbetrieb in den Jahren 2020 bis 2029 eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu betreiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 210/2020 14 10. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 4.008.563,70 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 205.909,31 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019 beträgt 205.909,31 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) - 10 - 251/2020 202 11. badenova AG & Co. KG; Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags Der Gemeinderat beschließt: 1. Zur Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit stimmt der Gemeinderat der Kapitalerhöhung bei der badenova AG & Co.KG um maximal 41.881.000 EUR zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG gemäß Anlage 1 zu. 3. Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, zu. 4. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf eine Aufstockung der Kapitalbeteiligung an der badenova AG & Co. KG durch die Stadt Lahr zu. 5. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 erforderlichen Erklärungen abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 258/2020 202 12. Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; 2. Änderung des Konsortialvertrages Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung des Konsortialvertrages der Gesellschafter der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG in der Fassung der beigefügten Anlage zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) - 11 234/2020 605 13. Vergabe der Arbeiten zur Umgestaltung der Mietersheimer Hauptstraße BA III West Der Gemeinderat beschließt: Die Fa. Trenkle aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebotes vom 15.09.2020 beauftragt, die erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten in der Mietersheimer Hauptstraße BA III West durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 16 % MwSt. 210.834,40 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 270/2020 603 14. Scheffel-Gymnasium - Sanierung der Gebäudehülle und Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage - Erweiterung/Umgestaltung des Lehrerzimmers Vergabe der Trockenbauarbeiten Stadtrat Schwarzwälder begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuhörerbereich und nimmt nicht an Beratung und Beschlussfassung teil. Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Busch Trockenbautechnik aus Wyhl erhält den Auftrag zur Ausführung der Trockenbauarbeiten in Höhe von 148.526,12 Euro inkl. 16% MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 273/2020 605 15. Feuerwache West Lahr Vergabe von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Rat beschließt das Büro Wald und Corbe aus Hügelsheim mit den Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Straßen und Wege) für die Feuerwache West zur Angebotssumme in Höhe von 123.196,70 € zu beauftragen. 2. Der Rat beschließt das Büro Wald und Corbe aus Hügelsheim mit den Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke (Kanal) für die Feuerwache West zur Angebotssumme in Höhe von 71.957,37 € zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 259/2020 61 16. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom 25.9.2020 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 267/2020 1. Erg. 61 17. Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE - Erweiterung der Planungsziele - Veränderungssperre Der Gemeinderat beschließt: 1. Die inhaltlich erweiterten Planungsziele vom 05.10.2020 zum Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE werden gebilligt. 2. Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE bezieht dessen erweiterte Planungsziele mit ein. Die dementsprechend notwendige Änderungssatzung zur Veränderungssperre wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 243/2020 61 18. Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Aufstellungsbeschluss - Planungsziele Die Planungsziele werden differenziert diskutiert. Themen waren Höhe und Gestalt des Neubaus anstelle der Kantine und die Fassadengestaltung. Bürgermeister Petters sagt eine entsprechende Ergänzung der Planungszeile zu. Der Gemeinderat beschließt: - 13 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans ROTH-HÄNDLE-AREAL gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Die Planungsziele vom 16. September 2020 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 28.09.2020 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 28.07.2020 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 08.07.2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 19.10.2020 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin