Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
22. Juni 2020
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2020 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 22.06.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle Dauer der Sitzung: 18:25 Uhr bis 21:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadträtin Stadtrat Bohnert Granderath Nguyen Rehm Waldmann Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Dr. Caroli bis 21:00 Uhr Dreyer Frei Kleinschmidt Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat bis 20:35 Uhr Stadträtin Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther AfD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Amann-Vogt FDP Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadtrat Durke Oßwald Korn Wille Rompel ab 18:00 Uhr -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Schöneboom Petters Bader Bühler Fäßler entschuldigt fehlen: Stadträtin Öger Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 12 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Oberbürgermeister Ibert, dass der Tagesordnungspunkt 10 „Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen“ von der Tagesordnung abgesetzt wird. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Herr Hans-Georg Pfleger stellt Fragen zur Parkregelung in der Max-PlanckStraße und zum Thema Einrichtung einer Hundewiese. Bürgermeister Petters und Erster Bürgermeister Schöneboom geben Auskunft zu den beiden Themen. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11. Mai 2020 sowie aus den Umlaufverfahren am 08. Mai, 13. Mai und 03. Juni 2020 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2020 gefassten Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat hat den Stellenbewertungen einzelner Dienstposten, Beschäftigtenstellen /Höhergruppierungen und Beförderungen als Bestandteil des Stellenplans zugestimmt. 2. Der Gemeinderat hat den Pachtvertrag Haus am See zur Kenntnis genommen. Ergebnis Umlaufverfahren (Nr. 4/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Freitag, 08.05.20, per Mail 87/2020 605 1. Vergabe der Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub (Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.06.2020 - 31.05.2022) Der Gemeinderat beschließt: Die Firma REMEX SüdWest GmbH aus Freiburg (ARGE BSA Lahr) wird aufgrund ihres Angebotes vom 21.04.2020 beauftragt, die erforderlichen Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub zu erbringen. Rahmenvertragssumme, ohne Anspruch des Auftragnehmers hinsichtlich der Höhe des Umsatzes und der Liefermenge, beträgt einschließlich 19% Mehrwertsteuer: 661.342,50 EUR -4Rahmenvertragslaufzeit: 01.06.2020 – 31.05.2022 Beratungsergebnis: Einstimmig Ergebnis Umlaufverfahren (Nr. 5/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 13.05.20, per Mail 82/2020 15 1. Einrichtung eines öffentlichen WLan-Netzes im zentralen Innenstadtbereich Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr richtet in der zentralen Innenstadt ein freies WLAN für Bürger und Besucher ein. Die Abdeckung soll den Rathausplatz, den Museumsplatz, den Schlossplatz, den Sonnenplatz, den Marktplatz, den Urteilsplatz sowie die Marktstraße umfassen. 2. Haushaltsmittel in Höhe von 27.000 € für die Installation und Inbetriebnahme, sowie laufende Betriebskosten in Höhe von 9.000 € für 2020 werden bereitgestellt. 3. Mit der technischen Umsetzung soll die Firma „Smight“ aus Karlsruhe (Tochter der EnBW) beauftragt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig 89/2020 15 2. Glasfaseranbindung vom Rathaus zum Kulturamt/Altes Rathaus Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr beauftragt die Verlegung eines Glasfaserkabels im Abwasserkanal vom Standort Schillerstraße 23 zum „Haus zum Pflug“, Kaiserstr. 41 und von dort zum „Alten Rathaus“, Kaiserstr. 1 zur direkten Anbindung der dortigen ITInfrastrukturen an das interne Datennetz der Stadtverwaltung 2. Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € für die Installation und Inbetriebnahme, für 2020 werden bereitgestellt. Beratungsergebnis: Einstimmig -5122/2020 201 3. Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Krise - Betreuungsgebühren Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgende Beschlüsse: I. Die Stadt Lahr verzichtet für den Zeitraum vom 20.04.2020 bis einschließlich 30.04.2020 auf die Gebühren für die Notbetreuungsangebote in den städtischen Kindertageseinrichtungen inklusive der Verpflegung und die Gebühren für die Notbetreuungsangebote im Rahmen der Betreuung von Schulkindern inklusive der Verpflegung. (Der Beschluss über den Verzicht auf die Gebühren für die Notbetreuungsangebote im Zeitraum der gesetzlich verordneten Schließzeiten vom 17.03.2020 bis 19.04.2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2020 bereits gefasst). II. Ab dem 01.05.2020 werden für die aktuellen Notbetreuungsangebote und sonstige mögliche Betreuungsangebote, die nicht dem Regelbetrieb entsprechen, sowohl für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch im Rahmen der Betreuung von Schulkindern (betrifft nicht die Notbetreuung durch Lehrkräfte im Rahmen der regulären Unterrichtszeit, sondern z.B. flexible Nachmittagsbetreuung) übergangsweise folgende Gebühren erhoben: 1. Betreuungsgebühr halber Tag: 5,- EUR 2. Betreuungsgebühr ganzer Tag: 10,- EUR 3. Mittagessen 4,- EUR III. Geschwisterermäßigung: Die in II.1. und II.2. (Benutzungsgebühren halber Tag und ganzer Tag) festgelegten Gebühren ermäßigen sich bei 2 Kindern um je 25 %, bei 3 Kindern um je 50% und bei 4 und mehr Kindern um je 65 % Beratungsergebnis: Einstimmig 115/2020 603 4. Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe Putz- und Stuckarbeiten (Wärmedämmverbundsystem) Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Lembke Fassadenbau GmbH aus Karlsruhe erhält den Auftrag zur Ausführung der Putz- und Stuckarbeiten (Wärmedämmverbundsystem) in Höhe von brutto 278.997,92 €. Beratungsergebnis: Einstimmig -6- Ergebnis Umlaufverfahren (Nr. 6/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 03.06.20, per Mail 120/2020 202 1. Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG; Jahresabschluss 2019 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2019, den Anhang 2019 den Lagebericht 2019, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig 121/2020 202 2. Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG; Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Entlastung des Aufsichtsrats der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung die Entlastung zu erteilen. Beratungsergebnis: Einstimmig 119/2020 202 3. Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Entlastungen zu erteilen. Beratungsergebnis: Einstimmig -7III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 86/2020 201 1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020 Einleitend gibt Oberbürgermeister Ibert einen Überblick über den Ablauf der Aufstellung des Haushaltsplans und die wesentlichen Eckpunkte. Die Fraktionen nehmen im Anschluss Stellung zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitions-programm für die Jahre 2019 bis 2023 (Kernhaushalt). 3. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: die im Ergebnishaushalt unter der Produktgruppe 6120 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ und der Kostenart 44980000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 3,4 Mio. € zentral veranschlagten Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste) sind gem. § 84 GemO auf Basis der „Listung der Mittelneuveranschlagungen für den Ergebnishaushalt“ bedarfsgerecht auf die jeweiligen Kontierungsobjekte (Kostenstellen und Kostenarten) umzuschichten. Der Beschluss umfasst die Ermächtigung an die Stadtkämmerei, die entsprechenden Mittelumschichtungen im Haushaltsvollzug 2020 ohne weitere Gremiumsbefassungen vorzunehmen. 4. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2020 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. 5. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmä- -8ßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 151/2020 201 2. Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Krise - Betreuungsgebühren - Sondernutzungsgebühren Der Gemeinderat beschließt: I. Betreuungsgebühren Auf die Erhebung von Gebühren nach der „Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung)“ wird abweichend zur Regelung in § 4 Absatz 1 der Kinderbetreuungssatzung für die Monate Mai und Juni verzichtet. Der Verzicht beinhaltet sowohl die Betreuungsgebühren als auch die Gebühren für die Verpflegung, die im Regelbetrieb zu entrichten wären. Die vom Gemeinderat in einem Umlaufverfahren Mitte Mai beschlossenen Gebühren für die Notbetreuungsangebote und sonstige Betreuungsangebote außerhalb des Regelbetriebs (Beschlussvorlage 122/2020) gelten vorerst bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs weiter. II. Sondernutzungsgebühren Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde, wird für den Zeitraum 17.03.2020 bis einschließlich 31.12.2020 verzichtet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen. (Anmerkung: Der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren war laut der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 27.04.2020, Beschlussvorlage 96/2020, zunächst auf 3 Monate begrenzt.) Abstimmungsergebnis: Einstimmig 130/2020 202 3. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2019 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2019, -9 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2019, den Lagebericht 2019, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 131/2020 202 4. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates Oberbürgermeister Ibert, Erster Bürgermeister Schöneboom und die Stadträte und Stadträtinnen Roth, Deusch, Waldmann, Täubert, Hirsch, Kleinschmidt, Dr. Caroli, Aamann-Vogt, Rompel, Dörfler und Uffelmann entfernen sich vom Ratstisch und nehmen nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil. Bürgermeister Petters übernimmt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 124/2020 202 5. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus: 1. 2. 3. StRin Deusch StR Täubert StR Kleinschmidt - 10 Eine Wiederwahl ist möglich. Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten. Von der Fraktion Freie Wähler wird Stadträtin Deusch vorgeschlagen. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Stadtrat Täubert vorgeschlagen. Von der Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei wird Stadtrat Oßwald als Nachfolger für Herrn Stadtrat Kleinschmidt vorgeschlagen. Das Gremium kommt über ein dass offen und en bloc gewählt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: 1. 2. 3. StRin Deusch StR Täubert StR Oßwald werden zur Wahl in den Aufsichtsrat in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH vorgeschlagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 142/2020 202 6. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat - Hier: Niederlegung des Amtes als Aufsichtsrat Durch das bevorstehende Ausscheiden von Stadträtin Waldmann aus dem Gemeinderat ist eine Nachbesetzung erforderlich. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Stadträtin Nguyen vorgeschlagen. Das Gremium kommt überein dass offen gewählt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Stadträtin Nguyen wird als Nachfolgerin von Frau Waldmann zur Wahl in den Aufsichtsrat in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH vorgeschlagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 11 132/2020 202 7. Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2019 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2019, den Anhang 2019, den Lagebericht 2019, den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahres-ergebnisses 2019 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuzustimmen. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 127/2020 202 8. Bauverein Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll. Turnusgemäß scheidet Herr Bürgermeister Tilmann Petters als Vertreter der Stadt Lahr nach dreijähriger Amtszeit im Juli dieses Jahres aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Von der Fraktion Freie Wähler wird Bürgermeister Petters vorgeschlagen. Aktuell ist noch ein weiterer Sitz durch die Stadt Lahr zu besetzen. Von der Fraktion Freie Wähler wird Stadtrat Schwarzwälder vorgeschlagen. Das Gremium kommt überein dass offen gewählt werden kann. Mit Blick auf den prozentualen Anteil der Stadt Lahr an der Bauverein Lahr - 12 GmbH soll ein weiterer Sitz im Aufsichtsrat für die Stadt Lahr angestrebt werden. Der Gemeinderat beschließt: 1. 2. Bürgermeister Petters StR Schwarzwälder werden zur Wahl in den Aufsichtsrat der Bauverein Lahr GmbH vorgeschlagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 149/2020 202 9. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2019 Oberbürgermeister Ibert nimmt nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil. Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2019 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2019, den Lagebericht 2019 und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, b) der Entlastung des Geschäftsführers und c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 13 144/2020 10/101 10. Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 125/2020 202 11. Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; Änderung des Konsortialvertrages Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Konsortialvertrages der Gesellschafter der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG in der Fassung der beigefügten Anlage zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat nimmt die beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zu Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 93/2020 61 12. Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Wiederholte Beteiligung der Bürger sowie der Behörden (Offenlage) Die Vorlage wurde versehentlich mit einem falschen Erstellungsdatum angelegt und verschickt. Eine korrigierte Fassung des Deckblatts mit korrektem Erstellungsdatum 22. Mai 2020 wurde den Mitgliedern des Gremiums ausgeteilt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Stadtrat Günther verlässt im Laufe der Beratungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung. Nach kurzer Diskussion und Erläuterungen durch Bürgermeister Petters und Frau Fink auf Rückfragen aus dem Gremium erfolgt die Beschlussfassung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung entsprechend der Vorlage mit Datum vom 22. Mai 2020 zu den während der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird beschlossen. 2. Der gegenüber dem Entwurf vom 5. Februar 2020 geänderte Entwurf zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST in der Fassung - 14 vom 22. Mai 2020 wird gebilligt. 3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 22. Mai 2020 ist eine wiederholte Offenlage durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 11.05.2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 22.06.2020 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin