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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2020
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 22.06.20 Sporthalle im Bürgerpark, Mehrzweckhalle
Dauer der Sitzung:

18:25 Uhr bis 21:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Bohnert
Granderath
Nguyen
Rehm
Waldmann
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
bis 21:00 Uhr
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
bis 20:35 Uhr
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther

AfD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Amann-Vogt

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadtrat

Durke
Oßwald

Korn
Wille
Rompel

ab 18:00 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Schöneboom
Petters
Bader
Bühler
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin

Öger

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

12

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Oberbürgermeister Ibert, dass der Tagesordnungspunkt 10 „Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen“ von der Tagesordnung abgesetzt wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Herr Hans-Georg Pfleger stellt Fragen zur Parkregelung in der Max-PlanckStraße und zum Thema Einrichtung einer Hundewiese. Bürgermeister Petters
und Erster Bürgermeister Schöneboom geben Auskunft zu den beiden Themen.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.
Mai 2020 sowie aus den Umlaufverfahren am 08. Mai, 13. Mai und 03.
Juni 2020
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2020 gefassten Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat hat den Stellenbewertungen einzelner Dienstposten, Beschäftigtenstellen /Höhergruppierungen und Beförderungen als Bestandteil des Stellenplans zugestimmt.
2. Der Gemeinderat hat den Pachtvertrag Haus am See zur Kenntnis genommen.

Ergebnis Umlaufverfahren (Nr. 4/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Freitag, 08.05.20, per Mail
87/2020
605

1.

Vergabe der Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub (Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.06.2020 - 31.05.2022)

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma REMEX SüdWest GmbH aus Freiburg (ARGE BSA Lahr) wird aufgrund ihres Angebotes vom 21.04.2020 beauftragt, die erforderlichen Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten
Bodenaushub zu erbringen.
Rahmenvertragssumme, ohne Anspruch des Auftragnehmers hinsichtlich der
Höhe
des Umsatzes und der Liefermenge, beträgt einschließlich 19% Mehrwertsteuer: 661.342,50 EUR

-4Rahmenvertragslaufzeit: 01.06.2020 – 31.05.2022

Beratungsergebnis:
Einstimmig

Ergebnis Umlaufverfahren (Nr. 5/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 13.05.20, per Mail
82/2020
15

1.

Einrichtung eines öffentlichen WLan-Netzes im zentralen Innenstadtbereich

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr richtet in der zentralen Innenstadt ein freies
WLAN für Bürger und Besucher ein. Die Abdeckung soll den
Rathausplatz, den Museumsplatz, den Schlossplatz, den Sonnenplatz, den Marktplatz, den Urteilsplatz sowie die Marktstraße
umfassen.
2. Haushaltsmittel in Höhe von 27.000 € für die Installation und Inbetriebnahme, sowie laufende Betriebskosten in Höhe von 9.000
€ für 2020 werden bereitgestellt.
3. Mit der technischen Umsetzung soll die Firma „Smight“ aus
Karlsruhe (Tochter der EnBW) beauftragt werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
89/2020
15

2.

Glasfaseranbindung vom Rathaus zum Kulturamt/Altes Rathaus

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr beauftragt die Verlegung eines Glasfaserkabels
im Abwasserkanal vom Standort Schillerstraße 23 zum „Haus
zum Pflug“, Kaiserstr. 41 und von dort zum „Alten Rathaus“,
Kaiserstr. 1 zur direkten Anbindung der dortigen ITInfrastrukturen an das interne Datennetz der Stadtverwaltung
2. Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € für die Installation und Inbetriebnahme, für 2020 werden bereitgestellt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-5122/2020
201

3.

Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Krise
- Betreuungsgebühren

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgende Beschlüsse:
I.

Die Stadt Lahr verzichtet für den Zeitraum vom 20.04.2020 bis einschließlich
30.04.2020 auf die Gebühren für die Notbetreuungsangebote in den städtischen
Kindertageseinrichtungen inklusive der Verpflegung und die Gebühren für die
Notbetreuungsangebote im Rahmen der Betreuung von Schulkindern inklusive
der Verpflegung. (Der Beschluss über den Verzicht auf die Gebühren für die
Notbetreuungsangebote im Zeitraum der gesetzlich verordneten Schließzeiten
vom 17.03.2020 bis 19.04.2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am
27.04.2020 bereits gefasst).

II.

Ab dem 01.05.2020 werden für die aktuellen Notbetreuungsangebote und sonstige mögliche Betreuungsangebote, die nicht dem Regelbetrieb entsprechen,
sowohl für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch im Rahmen der
Betreuung von Schulkindern (betrifft nicht die Notbetreuung durch Lehrkräfte im
Rahmen der regulären Unterrichtszeit, sondern z.B. flexible Nachmittagsbetreuung) übergangsweise folgende Gebühren erhoben:
1. Betreuungsgebühr halber Tag:
5,- EUR
2. Betreuungsgebühr ganzer Tag:
10,- EUR
3. Mittagessen
4,- EUR

III.

Geschwisterermäßigung: Die in II.1. und II.2. (Benutzungsgebühren halber Tag
und ganzer Tag) festgelegten Gebühren ermäßigen sich
bei 2 Kindern um je 25 %,
bei 3 Kindern um je 50% und
bei 4 und mehr Kindern um je 65 %

Beratungsergebnis:
Einstimmig

115/2020
603

4.

Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle
- Vergabe Putz- und Stuckarbeiten (Wärmedämmverbundsystem)

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Lembke Fassadenbau GmbH aus Karlsruhe erhält den Auftrag zur
Ausführung der Putz- und Stuckarbeiten (Wärmedämmverbundsystem) in
Höhe von brutto 278.997,92 €.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-6-

Ergebnis Umlaufverfahren (Nr. 6/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 03.06.20, per Mail
120/2020
202

1.

Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG;
Jahresabschluss 2019
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2019,
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2019,
 den Anhang 2019
 den Lagebericht 2019,
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

121/2020
202

2.

Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG;
Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Entlastung des Aufsichtsrats der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt
Lahr in der Hauptversammlung die Entlastung zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

119/2020
202

3.

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG;
Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.
KG Entlastungen zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-7III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
86/2020
201

1.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2020

Einleitend gibt Oberbürgermeister Ibert einen Überblick über den Ablauf der
Aufstellung des Haushaltsplans und die wesentlichen Eckpunkte.
Die Fraktionen nehmen im Anschluss Stellung zu Haushaltssatzung und
Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der
Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2020 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“.
2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitions-programm für die Jahre 2019 bis 2023 (Kernhaushalt).
3. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: die im Ergebnishaushalt
unter der Produktgruppe 6120 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ und der
Kostenart 44980000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 3,4 Mio. € zentral
veranschlagten Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste)
sind gem. § 84 GemO auf Basis der „Listung der Mittelneuveranschlagungen für den Ergebnishaushalt“ bedarfsgerecht auf die jeweiligen
Kontierungsobjekte (Kostenstellen und Kostenarten) umzuschichten.
Der Beschluss umfasst die Ermächtigung an die Stadtkämmerei, die
entsprechenden Mittelumschichtungen im Haushaltsvollzug 2020 ohne
weitere Gremiumsbefassungen vorzunehmen.
4. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2020
für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und
Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen
Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen.
Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen
Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und
ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter
Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen.
Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den
Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.
5. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2
und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmä-

-8ßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
3
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

151/2020
201

2.

Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Krise
- Betreuungsgebühren
- Sondernutzungsgebühren

Der Gemeinderat beschließt:
I. Betreuungsgebühren
Auf die Erhebung von Gebühren nach der „Satzung der Stadt Lahr über den
Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung)“ wird abweichend zur
Regelung in § 4 Absatz 1 der Kinderbetreuungssatzung für die Monate Mai
und Juni verzichtet. Der Verzicht beinhaltet sowohl die Betreuungsgebühren
als auch die Gebühren für die Verpflegung, die im Regelbetrieb zu entrichten wären. Die vom Gemeinderat in einem Umlaufverfahren Mitte Mai beschlossenen Gebühren für die Notbetreuungsangebote und sonstige Betreuungsangebote außerhalb des Regelbetriebs (Beschlussvorlage
122/2020) gelten vorerst bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs weiter.
II. Sondernutzungsgebühren
Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über
die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
in der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die
Corona-Verordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde, wird für den Zeitraum 17.03.2020 bis einschließlich
31.12.2020 verzichtet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der
Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen. (Anmerkung: Der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren war laut der Beschlussfassung des
Gemeinderats vom 27.04.2020, Beschlussvorlage 96/2020, zunächst auf 3
Monate begrenzt.)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

130/2020
202

3.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2019

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2019,

-9




die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2019,
den Lagebericht 2019,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
den Bericht des Aufsichtsrats

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019
festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates
über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2019 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

131/2020
202

4.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates

Oberbürgermeister Ibert, Erster Bürgermeister Schöneboom und die Stadträte und Stadträtinnen Roth, Deusch, Waldmann, Täubert, Hirsch, Kleinschmidt, Dr. Caroli, Aamann-Vogt, Rompel, Dörfler und Uffelmann entfernen
sich vom Ratstisch und nehmen nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil.
Bürgermeister Petters übernimmt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

124/2020
202

5.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus:
1.
2.
3.

StRin Deusch
StR Täubert
StR Kleinschmidt

- 10 Eine Wiederwahl ist möglich.
Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann,
ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten.
Von der Fraktion Freie Wähler wird Stadträtin Deusch vorgeschlagen.
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Stadtrat Täubert vorgeschlagen.
Von der Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei wird Stadtrat Oßwald als
Nachfolger für Herrn Stadtrat Kleinschmidt vorgeschlagen.
Das Gremium kommt über ein dass offen und en bloc gewählt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt:
1.
2.
3.

StRin Deusch
StR Täubert
StR Oßwald

werden zur Wahl in den Aufsichtsrat in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

142/2020
202

6.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat - Hier: Niederlegung des Amtes als Aufsichtsrat

Durch das bevorstehende Ausscheiden von Stadträtin Waldmann aus dem
Gemeinderat ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Stadträtin Nguyen vorgeschlagen.
Das Gremium kommt überein dass offen gewählt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Stadträtin Nguyen wird als Nachfolgerin von Frau Waldmann zur
Wahl in den Aufsichtsrat in der nächsten Gesellschafterversammlung
der Wohnbau Stadt Lahr GmbH vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 132/2020
202

7.

Bauverein Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2019

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt






die Bilanz zum 31.12.2019,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2019,
den Anhang 2019,
den Lagebericht 2019,
den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019
festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung
des Jahres-ergebnisses 2019 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrats zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

127/2020
202

8.

Bauverein Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll.
Turnusgemäß scheidet Herr Bürgermeister Tilmann Petters als Vertreter der Stadt Lahr nach dreijähriger Amtszeit im Juli dieses Jahres
aus. Eine Wiederwahl ist möglich.
Von der Fraktion Freie Wähler wird Bürgermeister Petters vorgeschlagen.
Aktuell ist noch ein weiterer Sitz durch die Stadt Lahr zu besetzen.
Von der Fraktion Freie Wähler wird Stadtrat Schwarzwälder vorgeschlagen.
Das Gremium kommt überein dass offen gewählt werden kann.
Mit Blick auf den prozentualen Anteil der Stadt Lahr an der Bauverein Lahr

- 12 GmbH soll ein weiterer Sitz im Aufsichtsrat für die Stadt Lahr angestrebt werden.
Der Gemeinderat beschließt:
1.
2.

Bürgermeister Petters
StR Schwarzwälder

werden zur Wahl in den Aufsichtsrat der Bauverein Lahr GmbH vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

149/2020
202

9.

Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2019

Oberbürgermeister Ibert nimmt nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil.
Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt die Sitzungsleitung für diesen
Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2019
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum
31.12.2019,
 den Lagebericht 2019 und
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 13 144/2020
10/101

10.

Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
125/2020
202

11.

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG;
Änderung des Konsortialvertrages

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Konsortialvertrages
der Gesellschafter der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG in der
Fassung der beigefügten Anlage zu und ermächtigt den Vertreter
der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat nimmt die beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zu
Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

93/2020
61

12.

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Wiederholte Beteiligung der Bürger sowie der Behörden (Offenlage)

Die Vorlage wurde versehentlich mit einem falschen Erstellungsdatum angelegt und verschickt. Eine korrigierte Fassung des Deckblatts mit korrektem
Erstellungsdatum 22. Mai 2020 wurde den Mitgliedern des Gremiums ausgeteilt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Stadtrat Günther verlässt im Laufe der Beratungen zum Tagesordnungspunkt
die Sitzung.
Nach kurzer Diskussion und Erläuterungen durch Bürgermeister Petters und
Frau Fink auf Rückfragen aus dem Gremium erfolgt die Beschlussfassung.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung entsprechend der Vorlage mit Datum vom 22. Mai 2020
zu den während der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum
einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird beschlossen.
2. Der gegenüber dem Entwurf vom 5. Februar 2020 geänderte Entwurf
zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST in der Fassung

- 14 vom 22. Mai 2020 wird gebilligt.
3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 22. Mai 2020 ist eine wiederholte
Offenlage durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
11.05.2020

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 22.06.2020

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin