Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
14. Dezember 2020
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2020 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 14.12.20 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:45 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Granderath Himmelsbach Nguyen Przibilla Rehm Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Bühler Dreyer Kleinschmidt Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther Korn Wille Rompel AfD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Amann-Vogt FDP Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadträtin Stadtrat Durke Öger Oßwald -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Bader entschuldigt fehlen: Stadträtin Ortsvorsteher Frei Fäßler Protokollführung: Frau Polzer Zuhörende: 17 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. November 2020 1. Der Gemeinderat beschließt die Verleihung der Verdienstmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald. 2. a. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen neuen Bebauungsplan für das neue Wohnquartier am Altenberg mit naturschutzrechtlichem Ausgleich aufzustellen. b. Außerdem wird die Verwaltung zur Überbrückung des rechtlichen Schwebezustands bis zum Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans einen Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger ausarbeiten und dem Gremium vorlegen. c. Des Weiteren wird die Verwaltung mit dem Vorhabenträger (DBA) Gespräche zur Eigentumsübertragung an der Planstraße A führen. d. Der vom letzten verbliebenen Antragssteller im Normenkontrollverfahren und von der Bürgerinitiative Altenberg vorgeschlagene Vergleich wird abgelehnt. 3. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines nicht offenen städtebaulichen Einladungs- und Realisierungswettbewerbs zur Wohnbebauung Hochstraße sowie den Entwurf des Auslobungstextes. Weiter wird beschlossen, dass im neuen Wohnquartier „Hochstraße“ kein geförderter Wohnraum geschaffen wird. Stattdessen werden 30% der Wohnungsfläche vom Bauvorhaben „Hochstraße“ als geförderter Mietwohnraum beim Bauvorhaben „Jamm/Geigerstraße“ zusätzlich geschaffen. Diese Möglichkeit der örtlichen Verlagerung kann gemeinwohlorientierten und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen eingeräumt werden. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 305/2020 10/101 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4275/2020 10/101 2. Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 328/2020 OB Büro 3. Gemeinderatsklausur Lahr 2020 – Aktionsprogramm „Vision Lahr 2030“ Oberbürgermeister Ibert gibt nochmals einen Rückblick auf die Gemeinderatsklausur. Er führt auch aus, dass es im Jahr 2021 diverse Fachkonferenzen zu einzelnen Themen geben wird. Stadtrat Täubert fügt noch das Thema Naturschutz/Artenschutz/Umweltschutz an. Dieser Ergänzung schließen sich die weiteren Fraktionen an. Alle blicken nun gespannt auf die nächsten Jahre und die Umsetzung der Themen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die auf der Gemeinderatsklausur am 16. und 17. Oktober 2020 erarbeiteten Empfehlungen für das Aktionsprogramm „Vision Lahr 2030“ zur Kenntnis. Das Aktionsprogramm wird Orientierung für die politischen Beratungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Energie und Klima, Bildung und Soziales, Wohnen, Mobilität sein. 2. Das Aktionsprogramm „Vision Lahr 2030“ ist langfristig ausgerichtet. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Aktionsprogramm in allen Themenfeldern weiter auszuarbeiten und dem Gremium ergebnisorientierte Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, welche Maßnahmen und Projekte bereits im Haushaltsjahr 2021 umgesetzt bzw. gestartet werden können. 4. Der Gemeinderat begrüßt die Durchführung von Fachkonferenzen u. a. zu herausgehobenen Themenbereichen, die auf der Klausur nicht behandelt wurden. Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die Jahre 2021/22 Fachkonferenzen zu folgenden Themenfeldern plant: Innenstadtentwicklung, Kulturstadt Lahr, Entwicklung des Wirtschaftsstandortes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5253/2020 StM 4. Digitale Musiklernplattform Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Entwicklungsstand der Software zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt einer kostenlosen Veröffentlichung der Software (Variante A) zu. Der finanzielle Vorteil liegt in einer dauerhaften kostenfreien Nutzung der verschiedenen Apps durch die Stadt Lahr. 3. Der Gemeinderat stimmt der Lizenzbestimmung zu. 4. Der Gemeinderat stimmt der beiliegenden Lizenzbestimmung (Rechteübertragung) mit Herrn Tobias Meinen zu. 5. Der Gemeinderat stimmt der Veröffentlichung der Software über die Plattform GitHub zum Download zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 340/2020 201 5. Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie - Regelung zur anteiligen Erstattung von Betreuungsgebühren bei Gruppenschließungen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgenden Beschluss: Die Gebühren nach der Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung) werden unter folgenden Voraussetzungen anteilig erstattet: Sofern eine Einrichtung oder Betreuungsgruppe Pandemie-bedingt in Summe 2 Wochen bzw. 10 Betreuungstage geschlossen werden muss, wird ab dem 11. ausgefallenen Betreuungstag pauschal eine halbe Monatsgebühr der jeweils in Anspruch genommenen Betreuungsform (inklusive Schulkindbetreuung) erstattet Ist eine Verpflegungspauschale vereinbart, die durch die Schließung nicht in Anspruch genommen werden kann, wird außerdem ein Pauschalbetrag i.H.v. von 30,- EUR erstattet Die Erstattung ist pro Familie jeweils einmal bezogen auf den Betrachtungszeitraum vom September 2020 bis Dezember 2020 und einmal im Betrachtungszeitraum vom Januar 2021 bis August 2021 möglich Die Erstattung erfolgt automatisch, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6304/2020 202 6. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2019 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss 2019. 2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn in Höhe von 686.390,45 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 309/2020 202 7. Wohnbau Stadt Lahr; Änderung des Gesellschaftsvertrages; Abänderung des Beschlusses vom 28. September 2020 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ändert seinen Beschluss vom 28.09.2020 in Bezug auf die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Stadt Lahr GmbH dahingehend ab, dass die Kapitalzuführung der Stadt Lahr in das Vermögen des Unternehmens in Form einer Bareinlage und Sacheinlage in Wege einer Zuführung in die Kapitalrücklage des Unternehmens erfolgt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 269/2020 202 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros (Wettbürosteuersatzung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros (Wettbürosteuersatzung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7- 306/2020 50 9. Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr - Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2 Der Gemeinderat beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme der Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr – Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 255/2020 202 10. Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der Energiedienst AG, Rheinfelden über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Belieferung des Baugebietes Altenberg mit Fernwärme Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der Energiedienst AG, Rheinfelden über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Belieferung des Baugebietes Altenberg mit Fernwärme gemäß der beigefügten Anlage zu. Sollten bis zum Vertragsunterzeichnung noch Änderungen notwendig werden, die nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragsinhalte eingreifen, so gilt die Zustimmung hierfür als erteilt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 14/2020 501 11. Schulbaumaßnahmen - Ergebnisse des Schulgipfels vom 25.11.2019 Verabschiedung eines Maßnahmenprogramms für die Jahre 2021 – 2026 ff Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem zum Schulgipfel für die Mitglieder des Gemeinderats und den Rektoren/Konrektoren der Schulen am 25.11.2019 vorgestellten Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen der städtischen Schulen gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat nimmt die prognostizierten Kosten zur Umsetzung des Maßnahmenpakets im Zeitraum 2021 – 2026 mit einem Gesamtvolumen von ca. € 28,25 Mio. zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Finanzierung sind die Mittel in der jeweiligen Haushaltsplanung/Finanzplanung der Jahre 2021 – 2026 einzuplanen. In den Folgejahren sollen darüber -8hinaus ca. € 10,1 Mio in der Finanzplanung vorgesehen werden. 3. Auf diesen Grundlagen werden entsprechend der Vergabeordnung für öffentliche Aufträge (VgV) die Architektenleistungen für die Friedrichschule, Gutenbergschule, Eichrodtschule und Johann-Peter-HebelSchule ausgeschrieben. 4. Nach Vorliegen der Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) der einzelnen Maßnahmen erfolgt jeweils eine weitere Beratung und Beschlussfassung durch die Gremien des Gemeinderates. Während des Umsetzungszeitraums sind in den Stellenplänen 2,0 Architekten-/Ingenieurstellen beim Gebäudemanagement zusätzlich aufzunehmen. 5. Bei Erweiterungsmaßnahmen, die überwiegend im Kontext des Ausbaus der Schulkindbetreuung stehen, sind die Investitionsförderprogramme des Bundes und des Landes, insbesondere zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen im Vorfeld zur Schaffung des Rechtsanspruchs ab 2025 vorrangig zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung 333/2020 603 12. Aufstellung von Containern für die Gutenbergschule in schlüsselfertiger, moduler Bauweise. - Vergabe der Lieferung und Montage von Containern mit 3 Klassenzimmern in schlüsselfertiger Bauweise Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Kip Fertigbau GmbH aus Dülmen erhält den Auftrag zur Ausführung der Lieferung und Montage von Containern mit 3 Klassenzimmern für die Gutenbergschule in schlüsselfertiger Bauweise zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 295.716,49 Euro inkl. 19% MwSt. Ausreichende Finanzmittel stehen im Finanzhaushalt im Investitionsauftrag I21200010002 zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 300/2020 502 13. Beteiligungsprojekt Bürgerbudget Stadtgulden Lahr - Verlängerung der Pilotphase um ein Jahr bis 2022 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr verlängert die Pilotphase für das Beteiligungsprojekt Bürgerbudget Stadtgulden Lahr um ein Jahr bis 2022, sodass trotz der diesjährigen Corona-bedingten Pause drei Durchläufe ab 2019 umgesetzt werden können. -92. Durch das Aussetzen im laufenden Jahr wurde das eigentliche Budget von 100.000 Euro nicht für den Stadtgulden ausgeschüttet. Die veranschlagten Projektmittel können übertragen werden. Die Mehrkosten für die befristete Verlängerung der Personalstelle um 16 Monate für einen dritten Durchlauf im Jahr 2022 belaufen sich auf rund 38.000 Euro. 3. Nach Abschluss der Pilotphase wird auf Basis einer Evaluation über eine Verstetigung des Beteiligungsprojekts entschieden. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 298/2020 602 14. Nutzungsentgelte Orangerie im Stadtpark / Mietpreise Dekopflanzen Der Gemeinderat beschließt: Die neuen Entgelte für die Anmietung der Orangerie und anderen Örtlichkeiten im Stadtpark und die Mietpreise für Dekopflanzen der Stadt Lahr werden zum 01.01.2021 angepasst. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 2 Nein Stimmen 0 Enthaltungen Stadtrat Haller befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 277/2020 1. Ergänzu ng 61 15. Bebauungsplan BÄDLEWEG - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans BÄDLEWEG gemäß § 30 BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 18.11.2020 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 319/2020 61 16. 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des 2. Teilbebauungsplanes ORTSMITTE wird beschlossen. 2. Dem Vorentwurf vom 16. November 2020 wird zugestimmt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadtrat Bühler erklärt sich bei diesem Punkt für befangen. 336/2020 61 17. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Nachtragsvereinbarung "Verlängerung der Rückzahlungsverpflichtung - Rechtsabbiegespur beim Knotenpunkt B3/B415/FMZ am Eckpunkt Dehner Der Gemeinderat beschließt: Dem Entwurf zur Nachtragsvereinbarung wird zugestimmt. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 339/2020 St. Umwelt 18. Antrag auf Bezuschussung der Erzeugergemeinschaft Weideland e.V. für den geplanten Anbau von Kühl- und Zerlegräume an das bestehende Schlachthaus auf dem Grundstück Kapellenweg, FlNr. 198/1 Seelbach; Gemarkung Wittelbach Die Mehrheit der Mitglieder hält den Zuschuss für wichtig, um die regionalen Strukturen zu stärken. Stadtrat Durke bittet für künftige Projekte darum, den formalen Weg einzuhalten. Er bemängelt bei dem Schlachthaus die mutmaßliche mangelnde Kon- - 11 trolle der Schlachtungen, da dort mehrere unabhängig voneinander schlachten dürfen. Daher gäbe es niemand der Kontrollen durchführe und den man zur Verantwortung ziehen könne. Stadtrat Durke stellte folgende Anträge. 1. Die Stadt möge eine 24 Stunden / 7 Tage Kameraüberwachung des Schlachthofs der Erzeugergemeinschaft „Weideland“ durch die unabhängige Tierschutzorganisation „SOKO Tierschutz“ beantragen, die den Schlachtvorgang von der Anlieferung der Tiere bis zur vollständig abgeschlossenen Tötung auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hin überwacht. 2. Die Stadt möge eine Summe in der gleichen Höhe wie die Zuschüsse für das Schlachthaus der Erzeugergemeinschaft „Weideland“ für vegane Projekte oder für Vereine ausloben, die sich für die Etablierung einer pflanzenbasierten Lebensweise einsetzen. Abstimmungsergebnis Antrag 1: 3 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Abstimmungsergebnis Antrag 2: 3 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 4 Enthaltung Der Gemeinderat beschließt: 1. 2. 3. 4. 5. Die Stadt Lahr gewährt der Erzeugergemeinschaft Weideland Schuttertal e.V. einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro für die Erweiterung des bestehenden Schlachthauses um Kühl- und Zerlegeräume. Die Auszahlung erfolgt mit Beginn der Rohbauarbeiten in Höhe von 10.000 Euro. Die Schlusszahlung erfolgt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises nach Fertigstellung. Die berücksichtigungsfähigen Gesamtausgaben werden auf 300.000 Euro und der interkommunale Fördersatz wird auf 15 v.H. festgelegt, welcher zu gleichen Teilen zwischen den drei Kommunen Lahr, Schuttertal und Seelbach aufgeteilt wird. Die Bewilligung wird gegenstandlos, wenn die Maßnahme nicht bis zum 31.12.2021 fertiggestellt ist. Ermäßigen sich die zugrunde gelegten Baukosten um mehr als 10 v.H., wird die Zuwendung entsprechend gekürzt. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen - 12 III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 16. November 2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim vom 05. November 2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 30. September 2020 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 14.12.2020 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin