Beschlussvorlage (Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg - Mietvertrag)
2. Juni 2014
Beschlussvorlage Amt: 61 Etter Datum: 05.05.2014 Az.: -0684 Et Drucksache Nr.: 115/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 14.05.2014 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 02.06.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 622 302 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg - Mietvertrag Beschlussvorschlag: Dem Mietvertragsentwurf für die Vermietung der Stellplätze entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg wird zugestimmt. Anlage(n): - Lageplan - Mietvertragsentwurf BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 115/2014 Seite - 2 - Begründung: Am 16. Dezember 2013 hat der Gemeinderat dem Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg grundsätzlich zugestimmt, sofern mittels Treppenanlagen der Zugang auf Kosten der Bewohner der Bertha-von-Suttner-Allee 14 – 42 gewährleistet wird. Außerdem wurde beschlossen, dass diese Stellplätze an eben jene Bewohner vermietet werden sollen. Der Neubau der Stellplätze verursacht Kosten in Höhe von ca. 100.000 €, die sich zusammensetzen aus 70.000 € für die erforderliche Fahrbahnverbreiterung um einen Meter und 30.000 € für die Erneuerung der gesamten Fahrbahndecke. Die Mittel wurden von der Abteilung Tiefbau beantragt und sind im Haushaltsentwurf 2014 enthalten. Grundlage für die Mietzinsberechnung ist der Betrag von 70.000 €, der explizit im Zusammenhang mit der Schaffung der Stellplätze steht. Mit dem Verwalter der 7 Häuser / Eigentümergemeinschaften wurde in der Folgezeit ein Mietvertrag abgestimmt. Er ist als Anhang Teil dieser Vorlage. Seine wesentlichen Inhalte lauten: Laufzeit 10 Jahre, danach verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils fünf weitere Jahre. Jährlicher Mietzins pro Stellplatz beträgt 12 x 11,30 € = 135,60 € (netto). Anpassung des Mietzinses alle drei Jahre entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland In Bezug auf die Laufzeit ist darauf hinzuweisen, dass für einen Vertrag über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre ein einstimmiges Votum der Eigentümergesellschaften erforderlich wäre. Angesichts von insgesamt rund 300 Wohnungen/Eigentümern vermutlich ein schwieriges Unterfangen. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren reicht ein Mehrheitsbeschluss. Derzeit offen ist noch, ob die 57 Stellplätze als Ganzes an den Hausverwalter oder ob jeweils ein Teil der Stellplätze an die einzelnen 7 Wohneigentümergesellschaften (WEG) vermietet werden. Der Bau zweier Treppenanlagen, damit die Stellplätze auf kurzem Wege erreicht werden können, wurde seitens des Verwalters bzw. den WEGs zugesagt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Mietvertragsentwurf für die Vermietung der Stellplätze entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.