Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
22. März 2021
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2021 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 22.03.21, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 19:50 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Granderath Himmelsbach Nguyen Przibilla Rehm Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Bühler Dreyer Frei Kleinschmidt Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther Korn Wille Rompel AfD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Amann-Vogt Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Stadtrat Stadträtin Stadtrat Durke Öger Oßwald FDP Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei bis 19:50 Uhr bis 19:50 Uhr -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Bürgermeister Ortsvorsteher Ortschaftsrat Schöneboom Petters Bader Woitassek entschuldigt fehlen: Ortsvorsteher Fäßler vertreten durch Ortschaftsrat Woitassek Protokollführung: Frau Polzer Zuhörende: 9 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Ibert mit, dass der Tagesordnungspunkt 10 „Namensgebung Neues Quartier Lahr West“ vorgezogen wird und neu TOP 7 wird. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Herr Manfred Bähr schildert seine Situation und stellt Fragen zu den Bauschäden an seinem Gebäude in der Lotzbeckstraße. Bürgermeister Petters verweist ihn auf die laufenden Rechtsverfahren und bittet darum, diese Fragen im Rechtsverfahren zu klären, insbesondere da neben der Stadt private Dritte sich im Verfahren mit Herr Bähr befinden. II. INFORMATION 1. Situationsbericht Coronapandemie - mündlicher Bericht Oberbürgermeister Ibert informiert über die aktuelle Situation zur Coronapandemie in Lahr. 29/2021 201 2. Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie - Darstellung der finanziellen Auswirkungen - Beschlusslage - Ausblick Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von den finanziellen Auswi rkungen der Corona-Pandemie zum Stichtag 31.12.2020, von der Beschlusslage in Bezug auf die wesentlichen Abgabe- und Zuschusspositionen sowie vom Ausblick auf mögliche Beschlussfassungen im Jahr 2021. 40/2021 201 3. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Lahr auf LED Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Stand der Umrüstung der Lahrer Straßenbeleuchtung auf LED (Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020 inkl. Ausblick auf die Jahre 2021 ff.) -4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 36/2021 302 1. Erhebung von Sondernutzungsgebühren Der Gemeinderat beschließt: Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die CoronaVerordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde oder ist, wird für den Zeitraum 01.04.2021 bis einschließlich 30.06.2021 verzichtet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen. Anmerkung: Nach der aktuellen Beschlusslage verzichtet die Stadt Lahr auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis einschließlich 31.03.2021 Abstimmungsergebnis: Einstimmig 332/2020 41 2. Antrag des Kulturkreises Lahr e.V. auf jährliche institutionelle Förderung ab 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt, dass die Arbeit des Kulturkreises Lahr e.V. als bedeutender, rein ehrenamtlich tätiger Kleinkunstveranstalter und als Trägerverein einer aktiven Amateurtheaterbühne mitten im Herzen der Lahrer Altstadt wichtig und außerordentlich wertvoll für Lahr ist, insbesondere für die Belebung und Vitalisierung der Lahrer Innenstadt. Der Gemeinderat stimmt der beantragten institutionellen Förderung des Kulturkreises Lahr e.V. in Höhe von jährlich 4.500,- Euro, zunächst befristet auf fünf Jahre zu. Die entsprechenden Mittel hierfür werden auf der Kostenstelle 28105020 (Kulturförderung) Sachkonto 43180000 bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 43/2021 GGA 3. Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinde Seelbach Der Gemeinderat beschließt: Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Seelbach wird rückwirkend ab dem 07.11.2020 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt: Vertreter für Seelbach: Herr Roni Bucher, Lindenmatten 1, 77960 Seelbach Herr Michael Baumann, Im Wiesengrund 17, 77960 Seelbach Abstimmungsergebnis: Einstimmig 25/2021 1. Ergänzu ng 603 4. Zweiter Verzicht auf Miet- und Pachtforderungen wegen der Coronapandemie - Zeitraum 01.11.2020 - 31.03.2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, aufgrund der seit November 2020 mit der Coronapandemie einhergehenden Auswirkungen erneut einen Teil der Miet- und Pachtforderungen gegenüber den Nutzern von städtischen Immobilien im o.g. Zeitraum zu erlassen. Danach beläuft sich der Verzicht auf die Erhebung von Mieten/Pachten bzw. der Rückerstattungsbetrag in Summe auf rund 40.000 €. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadtrat Dörfler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. -630/2021 603 5. Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe Lüftungsarbeiten (dezentrale Lüftungsgeräte) Der Gemeinderat beschließt: Die Firma EnerSearch Solar GmbH aus Welzheim erhält den Auftrag zur Ausführung der Lüftungsarbeiten (dezentrale Lüftungsgeräte) in Höhe von brutto 678.783,22 € brutto. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 17/2021 61 6. Wettbewerb Flugplatzstraße - Neues Quartier Lahr West - Übersicht über den Projektstand Frau Fink und Herr echterbuch führen in das Thema ein und stellen die Pläne vor. Der Gemeinderat beschließt: Die Darstellung der städtebaulichen Neuordnung mit ihren zahlreichen Komponenten wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine weitere kontinuierliche Umsetzung zu sorgen. Die Beschlussfassungen zu wichtigen Einzelthemen wie z.B. Kitaerweiterung, Obdachlosenunterkunft in einzelnen vertiefenden Vorlagen wird begrüßt. In der mittelfristigen Finanzplanung soll ab 2022 die geplante Projektumsetzung abgebildet werden. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 307/2020 621 7. Namensgebung "Neues Quartier Lahr West" - Vergabe der Straßennamen Der Gemeinderat beschließt: 1. Für das neu zu ordnende Wohnquartier in Lahr West werden fünf Straßennamen, wie auch ein Quartiersname vergeben. 2. Folgende Namen werden als Straßenname festgelegt: - Don Bosco Schutterallee Eichertsgrund Neue Scholle Amelia-Earhart-Straße Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7- 27/2021 61 8. Bebauungsplan JAMMSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele - Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans JAMMSTRASSE gemäß § 30 BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 17.02.2021 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 51/2021 61 9. Bebauungsplan GUTENBERGSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans GUTENBERGSTRASSE gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 11. März 2021 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -831/2021 61 10. 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung) Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen. 2. Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen wird zugestimmt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Der Beschlusstext zu Ziffer 1 wurde durch das Rechtsamt wie folgt geändert: „Die Vertreter des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim werden beauftragt, die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.“ Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 6 Enthaltungen 350/2020 1. Erg. 10/102 11. Bewertung der Ämter des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Lahr und Einweisungsbeschlüsse Hier: Amt des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Ibert erklärt sich für den Tagesordnungspunkt für befangen. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Lahr wird gemäß § 1 Abs. 2 LKomBesG ab dem 01.01.2021 nach Besoldungsgruppe B 7 LBesG Baden-Württemberg bewertet. 2. Oberbürgermeister Markus Ibert wird mit Wirkung ab 01.01.2021 weiterhin in die Besoldungsgruppe B 7 LBesG Baden-Württemberg eingewiesen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung -9- 351/2020 1. Erg. 10/102 12. Bewertung der Ämter des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Lahr und Einweisungsbeschlüsse Hier: Amt des Ersten Beigeordneten Erster Bürgermeister Schöneboom begibt sich für diesen Punkt in den Zuhörerbereich. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Herr Erster Bürgermeister Guido Schöneboom wird mit Wirkung ab 01.01.2021 in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG Baden-Württemberg eingewiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 352/2020 1. Erg. 10/102 13. Bewertung der Ämter des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Lahr und Einweisungsbeschlüsse Hier: Amt des Beigeordneten Bürgermeister Petters begibt sich für diesen Punkt in den Zuhörerbereich Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Stelle des Beigeordneten der Stadt Lahr wird gemäß § 1 Abs. 2 LKomBesG ab dem 01.01.2021 nach Besoldungsgruppe B 4 LBesG BadenWürttemberg bewertet. 2. Herr Bürgermeister Tilman Petters wird mit Wirkung ab 01.01.2021 in die Besoldungsgruppe B 4 LBesG Baden-Württemberg eingewiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 22. Februar 2021 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. - 10 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 22.03.2021 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin