Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
13. Dezember 2021
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2021) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 13.12.21 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats III. INFORMATION 1. Situationsbericht Coronapandemie - mündlicher Bericht - ohne Beschluss 2. Bericht E-Werk Mittelbaden AG zur energiepolitischen Ausrichtung - mündlicher Bericht durch Herrn Dr. Kleine - ohne Beschluss IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Prüfung einer Verpackungssteuer Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen. Einweggeschirr und Einwegbesteck zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung soll auf den personellen und finanziellen Aufwand und Folgekosten, die rechtliche Sicherheit, die Auswirkungen auf das Stadtbild und Entlastungen des BGL eingegangen werden. Insbesondere soll auch die auf Auswirkungen und Klima (CO2-Einsparung) und Ökologie eingegangen werden.“ Geschäftsordnungsantrag von der Fraktion FDP auf Vertagung des Antrags: Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit ist der Geschäftsordnungsantrag nicht angenommen. -2Stadtrat Täubert stellt folgenden Ergänzungsantrag: „Die Prüfung durch die Verwaltung soll erfolgen, sobald das anhängige Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden ist.“ Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Damit ist der Antrag angenommen. Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 184/2021 St. Umwelt 1. Energie und Klima – Leitziel Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel bewusst und strebt an, bis 2040 eine klimaneutrale und klimawandelfolgen-angepasste Kommune zu werden. 2. Die Stadt Lahr strebt an, die klimaneutrale Verwaltung schon 2035 (anstatt 2040) zu erreichen. 3. Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie- und Klimaaktivitäten fortzuführen und durch zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. Hierfür sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, hierzu jeweils zeitnah und bedarfsgerecht entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.“ Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen -3- 32/2021 St. Umwelt 2. Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Vorschläge für ergänzende Maßnahmen (Energie und Klima – Ideenliste) zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung A sollen unmittelbar weiter umgesetzt werden. 3. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung B sollen möglichst zeitnah umgesetzt werden. 4. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung C sollen weiterentwickelt werden (Konzepterstellung). Zu jedem Maßnahmenvorschlag soll jeweils eine Vorlage mit dem erarbeiteten Konzept möglichst bis Ende 2022, Maßnahmenvorschläge 1.1.4 c, 1.3.1 und 2.1.1 c möglichst bis Ende 2023, dem Gremium mit Kosten-/Personalangaben zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. 5. Zur Umsetzung aus der Zusammenstellung C werden für den Haushalt 2022 45.000 Euro für 1.3.2 e und 20.000 Euro für 4.1.2 aufgenommen und für den Haushalt 2023 45.000 für 1.3.1. 6. Die Stadt Lahr strebt an, im Rahmen ihrer finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten, ihre Bodenvorratspolitik zu intensivieren (1.3.2 b). Für dieses Zweck soll ab dem Jahr 2022, zusätzlich zum allgemeinen Grunderwerbsbudget, ein jahresbezogener Betrag von bis zu 500.000 Euro bereitgestellt werden. Stadtrat Roth stellt folgenden Ergänzungsantrag zu Ziffer 3: „Das Thema Bevorzugung des ökologischen Landbaus bei Verpachtung städtischer Flächen nach Ziffer 6.34 wird in einer gesonderten Vorlage zur Beratung und Entscheidung in die zuständigen Gremien verwiesen.“ Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -4Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen 264/2021 61 3. Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus - weiteres Vorgehen nach Förderabsage Der Gemeinderat beschließt: Die Beratung über die Einführung einer "Einer"-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus erfolgt im nächsten Jahr im Zusammenhang mit der Beratung eines neuen Lahrbus-Konzepts. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Rompel, Stadträtin Frei und Stadtrat Dörfler waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 265/2021 14 4. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Der Gemeinderat beschließt: Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 37.331.026,50 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Rompel, Stadträtin Frei und Stadtrat Dörfler waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. -5- 242/2021 202 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für die Jahre 2022 und 2023 Folgendes: 1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Oktober 2021 wird zugestimmt. 2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2022 und eine Hochrechnung für das Jahr 2023 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung laufende Kosten Kläranlage kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung kalkulatorische Kosten Kläranlage 25 % 0% 50 % 5% 25 % 0% 50 % 5% -67. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt. 8. Im Jahr 2022 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse: Bei der Schmutzwasserbeseitigung: Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2016/2017 wird der Restbetrag in Höhe von 117.396,81 € ausgeglichen. Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2018/2019 wird ein Teilbetrag in Höhe von 645.000 € ausgeglichen. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung: Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2018/2019 wird ein Teilbetrag in Höhe von 35.000 € ausgeglichen. 9. Im Jahr 2023 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse: Bei der Schmutzwasserbeseitigung: Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2018/2019 wird der Restbetrag in Höhe von 920.363,89 € ausgeglichen. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung: Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2018/2019 wird der Restbetrag in Höhe von 82.281,04 € ausgeglichen. 10. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen für die Jahre 2022 - 2023, jeweils Stand Oktober 2021 einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. 11. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2022 und 2023 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: Schmutzwasserkanalgebühr: Niederschlagswassergebühr: € 1,61 je m³ Schmutzwasser € 0,48 je m³ Schmutzwasser € 0,31 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 12. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS). Beratungsergebnis: Einstimmig -7Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 261/2021 202 6. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Mittelübertragungen 2020 nach 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2020 nach 2021 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu. Der Gemeinderat bewilligt die Ausgaben der im Wirtschaftsplan 2021 nachgemeldeten Maßnahme „Kanal bei Brücke Gereutertalbach“ in Höhe von 60.000 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme „RW Ableitungssammler Hosenmatten“ Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 267/2021 14 7. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 3.794.946,95 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 45.928,08 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2020 beträgt 45.928,08 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. -8Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 253/2021 603 8. Containeranlage Tullastraße Vergabe Containeranlage Der Gemeinderat beschließt: Die Firma KIP Fertigbau-Bauträger GmbH aus 48249 Dülmen erhält den Auftrag zur schlüsselfertigen Errichtung der Containeranlage als vorübergehende Unterbringung für obdachlose Personen in Höhe von 481.878,19 EUR inkl. 19% MwSt. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 268/2021 602 9. Bebauungsplan Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen, 2. Bauabschnitt Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Feuerwache West werden an die Firma Torsten Volk Forst und Baumpflege GmbH & Co. KG aus Schuttertal zu einem Angebotspreis in Höhe von 392.301,05 € beauftragt. 2. Die Kostenfortschreibung wird zur Kenntnis genommen. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 22.000,- € gemäß der Darstellung im Text werden zur Verfügung gestellt. Beratungsergebnis: Einstimmig Der Gemeinderat beschließt: 2. Die Kostenfortschreibung wird zur Kenntnis genommen. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 22.000,- € gemäß der Darstellung im Text werden zur Verfügung gestellt. Beratungsergebnis: Einstimmig -9- Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 263/2021 605 10. Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße - Vergabe von Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebots beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge des Radweglückenschluss der Dr. Georg-Schaeffler-Straße ausführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19 % MwSt.: 422.830,31 Euro. Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 279/2021 603 11. Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, 77933 Lahr 1.) Vergabe Zimmer- und Holzbauarbeiten 2.) Vergabe Heizungsanlage mit Zubehör Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Mingolla Holzbau GmbH aus Hohberg erhält den Auftrag zur Ausführung der Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung der Luisenschule-Außenstelle in Höhe von 152.046,18 Euro inkl. MwSt. Die Firma Volz GmbH aus Achern erhält den Auftrag zur Ausführung der Heizungsanlage mit Zubehör für die Sanierung der Luisenschule-Außenstelle in Höhe von 129.010,30 Euro inkl. MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von 3.941,40 Euro inkl. MwSt.). Beratungsergebnis: Einstimmig Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. - 10 244/2021 61 12. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Städtebauliche Ziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im beigefügten Lageplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Die in der Anlage formulierten wesentlichen städtebaulichen Ziele werden gebilligt. Beratungsergebnis: Einstimmig 250/2021 61 13. Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschlüsse - Berichtigung des Flächennutzungsplans Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 08. November 2021 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan ROTH-HÄNDLEAREAL wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung vom 08. November 2021 als Satzungen beschlossen. 3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Beratungsergebnis: Einstimmig - 11 251/2021 61 14. Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Ergänzender Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem ergänzenden Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Beratungsergebnis: Einstimmig 277/2021 61 15. Bebauungsplan ALTFELIXSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung nach § 9 (2d) BauGB - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Städtebauliche Ziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ALTFELIXSTRASSE gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt als sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 (2d) BauGB. 3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 4. Die Planungsziele vom 19.11.2021 werden gebilligt. Beratungsergebnis: Einstimmig VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 22. November 2021 - ohne Beschluss -