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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

13. Dezember 2021
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2021) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 13.12.21 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
III. INFORMATION
1.

Situationsbericht Coronapandemie
- mündlicher Bericht

- ohne Beschluss 2.

Bericht E-Werk Mittelbaden AG zur energiepolitischen Ausrichtung
- mündlicher Bericht durch Herrn Dr. Kleine

- ohne Beschluss IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Prüfung einer Verpackungssteuer
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Verpackungssteuer auf
Einwegverpackungen. Einweggeschirr und Einwegbesteck zu prüfen. Im
Rahmen der Prüfung soll auf den personellen und finanziellen Aufwand und
Folgekosten, die rechtliche Sicherheit, die Auswirkungen auf das Stadtbild
und Entlastungen des BGL eingegangen werden. Insbesondere soll auch die
auf Auswirkungen und Klima (CO2-Einsparung) und Ökologie eingegangen
werden.“
Geschäftsordnungsantrag von der Fraktion FDP auf Vertagung des Antrags:
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimmen
20
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Damit ist der Geschäftsordnungsantrag nicht angenommen.

-2Stadtrat Täubert stellt folgenden Ergänzungsantrag:
„Die Prüfung durch die Verwaltung soll erfolgen, sobald das anhängige Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden ist.“
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Beratungsergebnis:
24
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Damit ist der Antrag angenommen.
Stadtrat Przibilla war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
anwesend.
V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
184/2021
St. Umwelt

1.

Energie und Klima – Leitziel

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel bewusst und strebt an, bis 2040 eine klimaneutrale und klimawandelfolgen-angepasste Kommune zu werden.
2. Die Stadt Lahr strebt an, die klimaneutrale Verwaltung schon 2035 (anstatt 2040)
zu erreichen.
3. Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie- und Klimaaktivitäten fortzuführen
und durch zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. Hierfür sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. Der Gemeinderat beauftragt die
Verwaltung, hierzu jeweils zeitnah und bedarfsgerecht entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.“

Beratungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen

-3-

32/2021
St. Umwelt

2.

Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Vorschläge für ergänzende Maßnahmen (Energie und Klima – Ideenliste) zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung A sollen unmittelbar weiter umgesetzt werden.
3. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung B sollen möglichst
zeitnah umgesetzt werden.
4. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung C sollen weiterentwickelt werden (Konzepterstellung). Zu jedem Maßnahmenvorschlag
soll jeweils eine Vorlage mit dem erarbeiteten Konzept möglichst bis Ende
2022, Maßnahmenvorschläge 1.1.4 c, 1.3.1 und 2.1.1 c möglichst bis
Ende 2023, dem Gremium mit Kosten-/Personalangaben zur weiteren
Entscheidung vorgelegt werden.
5. Zur Umsetzung aus der Zusammenstellung C werden für den Haushalt
2022 45.000 Euro für 1.3.2 e und 20.000 Euro für 4.1.2 aufgenommen
und für den Haushalt 2023 45.000 für 1.3.1.
6. Die Stadt Lahr strebt an, im Rahmen ihrer finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten, ihre Bodenvorratspolitik zu intensivieren (1.3.2 b). Für dieses
Zweck soll ab dem Jahr 2022, zusätzlich zum allgemeinen Grunderwerbsbudget, ein jahresbezogener Betrag von bis zu 500.000 Euro bereitgestellt werden.

Stadtrat Roth stellt folgenden Ergänzungsantrag zu Ziffer 3:
„Das Thema Bevorzugung des ökologischen Landbaus bei Verpachtung
städtischer Flächen nach Ziffer 6.34 wird in einer gesonderten Vorlage zur
Beratung und Entscheidung in die zuständigen Gremien verwiesen.“

Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

-4Beratungsergebnis:
28
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen

264/2021
61

3.

Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus
- weiteres Vorgehen nach Förderabsage

Der Gemeinderat beschließt:
Die Beratung über die Einführung einer "Einer"-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus erfolgt im nächsten Jahr im Zusammenhang mit der
Beratung eines neuen Lahrbus-Konzepts.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Rompel, Stadträtin Frei und Stadtrat Dörfler waren zum Zeitpunkt
der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
265/2021
14

4.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von
37.331.026,50 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9
zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz
fest.
2. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Rompel, Stadträtin Frei und Stadtrat Dörfler waren zum Zeitpunkt
der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

-5-

242/2021
202

5.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für die Jahre 2022 und 2023 Folgendes:
1.

Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand
Oktober 2021 wird zugestimmt.

2.

Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche
Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

3.

Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die
überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

4.

Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in
einem Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze
des Jahres 2022 und eine Hochrechnung für das Jahr 2023 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

5.

Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die
angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene
Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen
werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

6.

Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in
der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug
bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

-67.

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden,
wird zugestimmt.

8.

Im Jahr 2022 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:
Bei der Schmutzwasserbeseitigung:
Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums
2016/2017 wird der Restbetrag in Höhe von 117.396,81 € ausgeglichen.
Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums
2018/2019 wird ein Teilbetrag in Höhe von 645.000 € ausgeglichen.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung:
Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums
2018/2019 wird ein Teilbetrag in Höhe von 35.000 € ausgeglichen.

9.

Im Jahr 2023 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:
Bei der Schmutzwasserbeseitigung:
Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums
2018/2019 wird der Restbetrag in Höhe von 920.363,89 € ausgeglichen.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung:
Von der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums
2018/2019 wird der Restbetrag in Höhe von 82.281,04 € ausgeglichen.

10. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und
stimmt den Kalkulationen für die Jahre 2022 - 2023, jeweils
Stand Oktober 2021 einschließlich sämtlicher darin enthaltenen
Erläuterungen zu.
11. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2022 und
2023 folgende Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,61 je m³ Schmutzwasser
€ 0,48 je m³ Schmutzwasser
€ 0,31 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche

12. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-7Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
261/2021
202

6.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Mittelübertragungen 2020 nach 2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2020
nach 2021 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu. Der
Gemeinderat bewilligt die Ausgaben der im Wirtschaftsplan 2021 nachgemeldeten Maßnahme „Kanal bei Brücke Gereutertalbach“ in Höhe von 60.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme „RW Ableitungssammler Hosenmatten“
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
267/2021
14

7.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts
des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 3.794.946,95 EUR und einem Jahresfehlbetrag von
45.928,08 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2020 beträgt
45.928,08 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich
bekannt zu geben.

-8Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

253/2021
603

8.

Containeranlage Tullastraße
Vergabe Containeranlage

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma KIP Fertigbau-Bauträger GmbH aus 48249 Dülmen erhält den Auftrag zur schlüsselfertigen Errichtung der Containeranlage als vorübergehende Unterbringung für obdachlose Personen in Höhe von 481.878,19 EUR
inkl. 19% MwSt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

268/2021
602

9.

Bebauungsplan Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen, 2. Bauabschnitt

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Feuerwache West werden an die
Firma Torsten Volk Forst und Baumpflege GmbH & Co. KG aus Schuttertal
zu einem Angebotspreis in Höhe von 392.301,05 € beauftragt.
2. Die Kostenfortschreibung wird zur Kenntnis genommen. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 22.000,- € gemäß der Darstellung
im Text werden zur Verfügung gestellt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Der Gemeinderat beschließt:
2. Die Kostenfortschreibung wird zur Kenntnis genommen. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 22.000,- € gemäß der Darstellung
im Text werden zur Verfügung gestellt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-9-

Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
263/2021
605

10.

Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße
- Vergabe von Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebots beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge des Radweglückenschluss der Dr. Georg-Schaeffler-Straße ausführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19 % MwSt.: 422.830,31 Euro.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
279/2021
603

11.

Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, 77933 Lahr
1.) Vergabe Zimmer- und Holzbauarbeiten
2.) Vergabe Heizungsanlage mit Zubehör

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Mingolla Holzbau GmbH aus Hohberg erhält den Auftrag zur Ausführung der Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung der Luisenschule-Außenstelle in Höhe von 152.046,18 Euro inkl. MwSt.
Die Firma Volz GmbH aus Achern erhält den Auftrag zur Ausführung der Heizungsanlage mit Zubehör für die Sanierung der Luisenschule-Außenstelle in
Höhe von 129.010,30 Euro inkl. MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von
3.941,40 Euro inkl. MwSt.).
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Frei war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

- 10 244/2021
61

12.

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und
Erweiterung
- Aufstellungsbeschluss
- Städtebauliche Ziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Lageplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung
des Bebauungsplanes GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Die in der Anlage formulierten wesentlichen städtebaulichen Ziele werden
gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

250/2021
61

13.

Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 08. November 2021 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan ROTH-HÄNDLEAREAL wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL und die hierzu erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung vom 08. November 2021 als Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

- 11 251/2021
61

14.

Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Ergänzender Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem ergänzenden Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung
noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

277/2021
61

15.

Bebauungsplan ALTFELIXSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung nach § 9 (2d)
BauGB
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Städtebauliche Ziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ALTFELIXSTRASSE gemäß §
30 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt als sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 (2d) BauGB.
3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
4. Die Planungsziele vom 19.11.2021 werden gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 22.
November 2021
- ohne Beschluss -