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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

27. September 2021
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 9/2021
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 27.09.21, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 19:10 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Schmieder
Schwarzwälder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Himmelsbach
Nguyen
Rehm
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Korn
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Amann-Vogt

FDP

Stadträtin
Stadtrat

Dr. Sittler
Uffelmann

Linke Liste Lahr &
Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

Bürgermeister

Petters

beratendes Mitglied:

bis 18:30 Uhr

-2Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Bader
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Erster Bürgermeister
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Schöneboom
Mauch
Przibilla
Volk

Protokollführung:

Frau

Polzer

Zuhörende:

3

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

1.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
19. Juli 2021
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stelle „Abteilungsleitung Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt“ mit Herrn Philipp Herzog zu besetzen.

2. Der Gemeinderat erteilt der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH, Würzburger Str. 5,
97688 Bad Kissingen, im Zuge einer Ausschreibung im Offenen Verfahren (EU), den
Zuschlag für die Lieferung von ca. 11,4 Mio. kWh Erdgas/Jahr, für die Abnahmestellen
der Stadt Lahr, des Alten- und Pflegeheims Spital sowie des Bau- und Gartenbetriebs
Lahr.
3. Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation
GmbH aus Freiburg auf Grund des Ergebnisses des europaweiten Ausschreibungsverfahrens nach VgV und des darin abgegebenen Angebotes, die Ingenieurleistungen
für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen im Quartier „Gartenhöfe“
(Neues Quartier Lahr West) auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 601.807,48 Euro einschließlich 19 % MwSt.
Die Auftragssumme stellt sich zusammen aus dem Honorar für Verkehrsanlagen in
Höhe von 325.048,96 € (im Kernhaushalt auf der Investitionsnummer I 54100020021),
das Honorar für Ingenieurbauwerke in Höhe von 152.781,47 € (im Finanzplan Abwasserbeseitigung auf der Investitionsnummer I 31008020024) sowie das Honorar für die
Freianlagen in Höhe von 123.977,05 € (im Kernhaushalt auf der Investitionsnummer
I 5100030200).
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
57/2021
61

1.

Bericht zur Sozialwohnungsquote
- Bericht, Zwischenbilanz und Beschlüsse zur Ausformung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Bericht und die Zwischenbilanz zur Umsetzung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den erfolgreichen Weg
weiter mit Nachdruck zu verfolgen.
2. Der Bewertung zu den Fragestellungen unter 5a) bis l) wird zugestimmt.
Sie soll die Richtschnur für weitere Fragen sein.
3. Die Beschlussfassung aus 2017 wird wie folgt überarbeitet:

-4Bei Wohnungsbauprojekten, die 10 oder mehr Wohnungen umfassen
oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 m² aufweisen, müssen mindestens 20 % der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden, bei Vorhaben auf
städtischen Grundstücken mindestens 30 %. Bis Ende 2023 wird der
Erfolg der Quote evaluiert.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

81/2021
1. Ergänzung
502

2.

Weiterentwicklung der Kita an der Schutter – Ergänzung um zwei Krippengruppen

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die städtische Containeranlage für Krippengruppen wird vom Standort
Sulz (Kita St. Elisabeth) an den Standort Kita an der Schutter in Reichenbach umgesetzt.
Im Haushalt 2021 stehen bei Investitionsauftrag I3650601000 Mittel in
Höhe von 142.000 Euro für die Umsetzung der Containeranlage bereit.
Der Gemeinderat genehmigt im Rahmen der Maßnahme zusätzlich gemäß § 86 GemO außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in einer
erforderlichen Gesamthöhe von 224.000,- EUR.
Davon entfallen
- auf die Anpassung/Erweiterung der Containeranlage 113.000,- EUR
(Investitionsauftrag I3650601000)
- auf die Herstellung der Außenanlage 61.000,- EUR
(Investitionsauftrag I36506030001)
- auf die Ausstattung 50.000,- EUR
(Investitionsauftrag I3650610000)
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine nicht vollständig benötigte Verpflichtungsermächtigung bei
Investitionsauftrag I21100010501 (Erweiterung der Friedrichschule) in
entsprechender Höhe von 224.000,- EUR.

2.

Im Jahr 2022 werden zwei Krippengruppen in Betrieb genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5176/2021
602

3.

Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung am Stegmattensee

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an das Büro Fichtner, Wa
ter &Transportation GmbH, Freiburg zu einem Angebotspreis von
120.552,61 € brutto zu.
Im Laufe der Diskussion wurde von den Anwesenden der Beschluss um Ziffer 2 und 3 ergänzt. Die Ziffer lauten wie folgt:
2. Die Beauftragung zur Sanierungsplanung erfolgt stufenweise entsprechend der erforderlichen Sanierungsphasen bzw. erfolgt mit einer
Ausstiegsklausel für den Fall, dass eine Sanierung ganz oder teilweise
nicht erfolgt.
3. Die Beschlussfassung zur Sanierung des Stegmattensees erfolgt
gesondert durch den Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

155/2021
61

4.

Fortführung des Lastenrad-Förderprogramms der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Das Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Lahr wird fortgeführt. Die Verwaltung wird den bereits in der Finanzplanung vorgesehenen Zuschussbetrag in
Höhe von EUR 5.000 in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufnehmen und damit in die Haushaltsberatungen einbringen.
Anpassungsbedarfe aufgrund von Nachfrageänderungen werden bei den Planentwürfen für die Haushaltsjahre 2022 ff. berücksichtigt und in den jeweiligen
Haushaltsberatungen zur Diskussion gestellt.
Abstimmungsergebnis:
19
Ja-Stimmen
7
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen

-6166/2021
61

5.

ÖPNV-Förderung 2022
- Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen

Der Gemeinderat beschließt:
Die bereits laufenden Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen zur Förderung des ÖPNV in Lahr in Form des barrierefreien Umbaus, der Ausstattung
mit DFI-Anzeigern sowie der Errichtung von Buswartehallen sollen im Jahr
2022 fortgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beim Regierungspräsidium Freiburg fristgerecht zum
31.10.2021 einen Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellen.
Die für die Maßnahmenumsetzung benötigten Mittel werden in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen und damit in die Haushaltsberatungen eingebracht. Dies sind im Einzelnen folgende aufgerundete Beträge:
• Kernhaushalt: EUR 131.000
• Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr“:
• Vermögensplan: EUR 399.000
• Erfolgsplan: EUR 10.000
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

189/2021
10/101

6.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

192/2021
St. Feuerw

7.

Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
-Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
zur Wahl des Leiters der Abteilung und des stellvertretenden Leiters
der Abteilung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der
Stadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Reinhold Uhl zum Leiter
der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2021 für die Dauer von fünf Jahren.

-7Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der
Stadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Albert Künle zum stellvertretenden Leiter der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt
Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2021 für die
Dauer von fünf Jahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

178/2021
201

8.

Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der
juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stadt Lahr -

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt, unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage
206/2020, die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

179/2021
201

9.

Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr -

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt, unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage 237/2020, die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs.
3 Umsatzsteuergesetz a.F. bis zum 31.12.2022.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen

210/2021
GGA

10.

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr;
Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden
Friesenheim und Schuttertal

Der Gemeinderat beschließt:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) werden rückwirkend ab dem 03.07.2021 bis zum
Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt:

-8Vertreter für die Gemeinde Schuttertal:
Eugen Göppert, 77978 Schuttertal (Schweighausen)
Peter Klimsch, 77978 Schuttertal
Vertreter für die Gemeinde Friesenheim:
Roland Herzog, 77948 Friesenheim
Michael Vergin, 77948 Friesenheim
Eckhard Schreiber, 77963 Schwanau
Markus Reinbold, 79348 Freiamt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

173/2021
50

11.

Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats

Der Gemeinderat beschließt:
Die Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats wurde durch
den Interkulturellen Beirat in dessen Sitzung am 10.06.2021 vorberaten und
einstimmig befürwortet. Auf Empfehlung des Interkulturellen Beirats beschließt der Gemeinderat die Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats
der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Änderungsentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

174/2021
602

12.

Hosenmatten 2
- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Landschaftsbauarbeiten werden zum Preis von brutto 435.373,86 €
an die Firma Jakober aus Lahr vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9198/2021
603

13.

Neubau Feuerwache West
1. Vergabe Dacharbeiten
2. Vergabe Fassadenarbeiten Streckmetall

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dacharbeiten:
Die Firma Isotech A.F.F. aus 79286 Glottertal erhält den Auftrag zur Ausführung der Dacharbeiten für den Neubau der Feuerwache West in Höhe von
361.544,07 Euro inkl. 19% MwSt.
2. Fassadenarbeiten Streckmetall:
Die Firma Haller Industriebau GmbH aus 78056 Villingen-Schwenningen erhält den Auftrag zur Ausführung der Fassadenarbeiten Streckmetall für den
Neubau der Feuerwache West in Höhe von 500.719,38 Euro inkl. 19% MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

205/2021
605

14.

Sanierung der Rad- und Gehwegbrücke Rosenweg
Vergabe der Bauleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Rendler aus Offenburg wird aufgrund ihres Angebots vom
25.08.2021, beauftragt, die erforderlichen Sanierungsarbeiten im Zuge der
Maßnahme „Sanierung der Rad- und Gehwegbrücke Rosenweg“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 377.160,46 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

194/2021
61

15.

Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB

Der Gemeinderat beschließt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ALTE RHEINSTRASSE mit
den am 19. Oktober 2020 beschlossenen Planungszielen wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE und der Bestandsplan vom 27. August
2021 werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
19. Juli 2021

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 03. Februar 2021

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom
15. Juni 2021

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 27.09.2021

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin