Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021) - Digitalpakt I – Grundpaket - Schulen)
21. Februar 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 501 Sachbearbeitung: Kammerer Drucksache Nr.: 7/2022 Az.: Digitalpakt I An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 19.01.2022 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 07.02.2022 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.02.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Einstimmig Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2021) - Digitalpakt I – Grundpaket - Schulen Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt Euro 410.700,- Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Umschichtung bei der Vorkostenstelle Abt. 501- 21101500 (Sachkonto: 42221010) in Höhe von Euro 410.700-,. 2. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zum Digitalpakt Schulen zur Kenntnis. Zusammenfassende Begründung: Bei verschiedenen Sachkonten (Digitalpakt) liegen 2021 Mittelüberschreitungen vor. Ein Ausgleich hat über die Mittel auf der entsprechenden Vorkostenstelle zu erfolgen Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 7/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Siehe oben. Zielsetzung: Umschichtung der Mittel der Vorkostenstelle und korrekte Verbuchung der Mittel im Haushalt. Maßnahmen: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ist aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 7/2022 Seite 3 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Im Haushaltsplan 2021 sind für den Digitalpakt I – Grundpaket – Schulen insgesamt 1.244.500,- Euro auf der Vorkostenstelle 21101500 (Sachkonto 42221010 – Digitalpakt Grundpaket) als Sammelposten veranschlagt. Im Jahr 2021 sind bislang 410.700,- Euro gebucht worden. Die Kosten müssen sachlich auf die jeweiligen Kostenstellen der Schulen übertragen werden. Hierfür sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 410.700,- zu bewilligen. Das restliche Budget aus dem Digitalpakt I in Höhe von 1.663.000,- Euro. wird in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 auf den jeweiligen Kostenstellen der betroffenen Schulen direkt veranschlagt. Vom Land BW erhält die Stadt Lahr für ein Ausgabebudget in Höhe von 2.073.000,- Euro einen Zuschuss in Höhe von 80 % (1.692.200,- Euro) Den Eigenanteil in Höhe von 20 % muss die Stadt Lahr tragen. Es handelt sich um folgende überplanmäßige Ausgaben: Eichrodtschule I21100010002 I21100100001 KST: 21105001 17.700,- Euro 19.950,- Euro 1.750,- Euro Geroldseckerschule I21100011000 4.700,- Euro GS Kippenheimweiler I21104100002 KST: 21105400 12.500,- Euro 4.000,- Euro Friedrichschule I21100100502 20.500,- Euro Verbundschule Lahr I21100010702 I21100100702 KST: 21105070 KST: 11243061 91.000,- Euro 35.000,- Euro 60.500,- Euro 55.000,- Euro Scheffel-Gymnasium I21100100802 KST: 21105050 20.100,- Euro 12.000,- Euro Max-Planck-Gymnasium KST: 21105051 32.000,- Euro Gutenbergschule I21200010003 24.000,- Euro SUMME: 410.700,- Euro Drucksache 7/2022 Seite 4 Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Umschichtung bei der Vorkostenstelle Abt. 50121101500 (Sachkonto: 42221010) in Höhe von Euro 410.700-,. Aktueller Sachstand Digitalpakt: Die Stadt Lahr hat für den Förderzeitraum 2019 – 2023 aus verschiedenen Fördertöpfen des Digitalpakts für die Digitalisierung der Schulen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2.300.000,- Euro erhalten. Digitalpakt I: Bezogen auf das vom Land auf der Grundlage der Schülerzahlen festgelegte Ausgabenbudget in Höhe von 2.073.000,- Euro wird die Stadt Lahr Zuschüsse bis einschließlich 2023 in Höhe von insgesamt 1.663.000,- Euro erhalten. Beim Digitalpakt I handelt es sich um ein Paket zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen. Vorrangig stehen die Mittel für die Gebäudeverkabelung, Vernetzung und Einrichtung von flächendeckendem W-Lan zur Verfügung. Als weiterer Förderschwerpunkt werden mit diesen Mitteln die Klassen-, Lern- und Fachräume mit einer zeitgemäßen Medienausstattung (Präsentationseinrichtungen, interaktive Displays) eingerichtet. Aus diesem Zuschusspaket wird die Stadt Lahr weiterhin Zuschüsse für den Ausbau des „Schulnetzes Lahr“ erhalten. Über das Schulnetz Lahr werden in den Jahren 2023/2024 die städtischen Schulen an ein Glasfasernetz angebunden. Auf die Anlage wird verwiesen. Auf der Grundlage der Medienentwicklungspläne der Schulen und der vorliegenden Fachplanungen sind für die Digitalisierung der Lahrer Schulen insgesamt Mittel in Höhe von 2.736.000,- Euro erforderlich. Die voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten liegen mit Blick auf den überdurchschnittlich hohen Sanierungsstau im Bereich der Gebäudetechnik (Elektro- und Netzwerktechnik) über dem vom Bund bzw. Land zugewiesenen „Ausgabebudget“. Wie bereits ausgeführt wurde das vom Land bzw. Bund festgelegte Ausgaben-Budget ausschließlich auf der Grundlage der Schülerzahlen ermittelt, ohne Berücksichtigung des individuellen Verhältnisses der jeweiligen Schulen vor Ort. Darüber hinaus ist das Projekt „Lahrer Schulnetz“ als schulübergreifendes Projekt neu in das Programm mitaufgenommen worden. Die Stadt Lahr muss daher aus dem städtischen Haushalt in den Jahren 2022/2023 einen Betrag in Höhe von 663.000,- Euro zusätzlich (ohne Fördermittel des Digitalpakts) aufbringen. Sollten landesweit von den Schulträgern bis April 2022 nicht alle Förderbudgets abgerufen werden besteht die Möglichkeit für das „bestehende Defizit“ zusätzliche Fördermittel zu erhalten. Aus fördertechnischen Gründen wurde der gesamtstädtische Mehraufwand beim Digitalpakt auf das Objekt der früheren TheodorHeuss-Werkrealschule konzentriert. Sobald vom Land eine abschließende Aussage zur möglichen Förderung getroffen wird, soll über den voraussichtlichen Mehraufwand endgültig entschieden werden. Digitalpakt II Sofortausstattungsprogramm – Leihgeräte für Schüler/innen Mit dieser zusätzlichen Förderung im Rahmen des Digitalpakts sollen die Rahmenbedingungen für den digitalen Fernunterricht infolge der besonderen Situation der Corona-Pandemie dadurch verbessert werden, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern mobile Endgeräte leihweise zur Verfügung stellen können, die zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zurückgreifen können. Die Schulen können somit auf diesen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte entsprechend reagieren. Insgesamt stehen den städtischen Schulen 762 Leihgeräte (647 I-Pads und 88 Notebooks) zur Verfügung. Die Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 300.000,- Euro sind voll- Drucksache 7/2022 Seite 5 ständig über den Landeszuschuss abgedeckt. Die Einrichtung und Administration erfolgt über ein zentrales Fernwartungssystem. Digitalpakt III Leihgeräte für Lehrkräfte Das Förderprogramm Leihgeräte für Lehrkräfte ergänzt das „Sofortausstattungsprogramm“. Mit diesem Ausstattungsprogramm werden die Schulen in die Lage versetzt, ihren Lehrkräften schulgebundene mobile digitale Endgeräte für den Unterricht in der Schule oder beim Distanzlernen, sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung leihweise zur Verfügung zu stellen. Über dieses Programm, das 100 % der Investitionskosten abdeckt hat die Stadt Lahr für die städtischen Schulen 333 I-Pads und 105 Notebooks angeschafft. Insgesamt wurden in diesen Bereich bislang 317.000,- Euro investiert. Digitalpakt IV Administratorenprogramm Die Mittel dienen der Förderung zur Qualifizierung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren. Die Aufgabenerledigung muss in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen des Digitalpakt Schule einschließlich Zusatzprogramme stehen. Der Stadt Lahr steht ein Förderbudget in Höhe von insgesamt 100.000,- Euro einmalig noch für 2022 zu. Folgekostenbetrachtung mobile Endgeräte Der Betrieb / Administration der mobilen Endgeräte liegt bei den aktuell beschafften rund 1.200 Einheiten bei ca. 18.000,- Euro (rund 15,- Euro je Einheit) jährlich. Ab dem Jahr 2025 wären bedingt durch die geringe Nutzungsdauer und damit zusammenhängend kurzen Intervalle bei der Beschaffung für die laufende Ersatzbeschaffung des jetzigen Gerätebestands Kosten in Höhe von 150.000,- jährlich im Haushalt einzustellen. Aus Sicht der Fördermittelgeber (Bund und Land) handelt es sich bei den Programmen zum Digitalpakt um bis 2024 abgeschlossene Pakete. Verpflichtungen für ausschließlich kommunalgetragene Folgeinvestitionen bestehen keine. Insoweit ist zu erhoffen, dass zur Wahrung des Konnexitätsprinzips ab 2025 entweder Folgeprogramme vom Bund/Land aufgelegt werden oder über eine erhöhte laufende Finanzierung des Landes (Sachkostenbeiträge) ein entsprechender Ausgleich für die Mehraufwendungen der Digitalisierung der Schulen erfolgt. Guido Schöneboom Senja Töpfer Markus Wurth Erster Bürgermeister Amtsleiterin Amtsleiter Anlage(n): Anlage 1: DigitalPakt I Schulen - Kostenübersicht Anlage 0 Hinweis: Drucksache 7/2022 Seite 6 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.