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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502

Drucksache Nr.: 4/2022
Az.: 6460.023

Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer
An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

12.01.2022

beschließend

nichtöffentlich

Ausschuss für Soziales, Schulen
und Sport

02.02.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.03.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Neubau einer viergruppigen Kita durch die Freie Evangelische Schule (FES) Lahre.V.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Träger „Freie Evangelische Schule
Lahre.V." eine Kita mit vier Gruppen zu realisieren. Das Ergebnis der Planung, v.a. auch
bezüglich der finanziellen Auswirkungen, wird den Gremien zu gegebener Zeit in Form ei­
nes detaillierten Konzeptes zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

Zusammenfassende Begründung:
Die Verwaltung unterstützt die Initiative des Trägers, da dieser im Schulbereich seit vielen Jahren
anerkannt ist und keine objektiven Kriterien gegen die Aufnahme in die Bedarfsplanung (und somit
Abmangelfinanzierung) ausgemacht werden können. Milder Umsetzung eines Mietmodells und der
rechtlichen Trennung von Kita-Betreiber und Vermieter fallen keine investitionsausgaben für das
Gebäude an. Üblich ist jedoch die Gewährung eines Ausstattungszuschusses von 25.000 Euro pro
neu entstehende Gruppe, das wären in diesem Fall 100.000 Euro.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In­
vestition/Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu­
schüsse / Dhttmittel (ohne Kredite)

100.000 Eurofür Mobiliar

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos­
ten) / Verminderung von Ertrag

Betriebskostenzuschuss einschließlich Miete: 690.000 Euro

Ertrag
Verminderung von Aufwand

ab dem zweiten Betriebsjahr, wenn am 01.03. des Vorjahres Kinder betreut wurden:
PAG- Zuweisung: 262.000 Euro