Gemeinderat als Stiftungsrat (2022.02.17 ENTWURF Beschlussvorlage BA 2022 03 Wirtschaftsplan 2022)
Vorlage: Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2022
21. März 2022
Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2022)
Gemeinderat als Stiftungsrat (2022.02.17 ENTWURF Beschlussvorlage BA 2022 03 Wirtschaftsplan 2022)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)
Gemeinderat als Stiftungsrat (ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2022 16.02.2022)
21. März 2022
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Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2022)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)Gemeinderat als Stiftungsrat (ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2022 16.02.2022)Gemeinderat als Stiftungsrat (2022.02.17 ENTWURF Beschlussvorlage BA 2022 03 Wirtschaftsplan 2022)
- Entwurf - Wirtschaftsplan Spital – Wohnen und Pflege für 2022 - ENTWURF Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt beschlossen: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von bei einem Jahresfehlbetrag von € 4.263.000 € 4.317.000 € 54.000 2. im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je € 399.000 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von € 0 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 0 5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von € 0 6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Lahr, Markus Ibert Vorsitzender des Stiftungsrates Vorbericht 1. Erfolgsplan 1.1. Allgemeines Die verzögerte Aufstellung des Wirtschaftsplanes resultiert nochmals aus erheblicher Mehrarbeit der Heim- und Betriebsleitung für Corona Maßnahmen, der Risikominimierung bei einzelnen Corona-Fällen und damit verbunden der Einhaltung von Vorgaben des Gesundheitsamtes und der Landesverordnungen. Das Spital hat auch in 2021 und Anfang des Jahres 2022 erheblich mit dem Umgang der Pandemie zu tun. Hygienemaßnahmen, häufiges Testen von Mitarbeitenden, Bewohnern und Besuchern sowie die Anträge beim Pflegerettungsschirm für Mindereinnahmen und Mehraufwendungen u.a. auch für Antigen-Schnelltests gehören dazu. Erstattungen in 2021 haben zu einem Ausgleich der Mehraufwendungen geführt. Nicht erstattet werden die ausbleibenden Erträge aus Investitionskosten. Für die ersten Monate 2022 werden Zuschüsse noch zugesichert. Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) erfolgte eine Anpassung des Eigenbetriebsgesetzes, nach der der Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan ersetzt werden soll. Für die Anwendung der Gesetzesänderung gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich dem Wirtschaftsjahr 2022. Diese wird für den vorliegenden Wirtschaftsplan angewandt. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet. Nach wie vor ist mittelfristig kein Gewinn zu erwarten, auch wenn sich der Jahresverlust deutlich verringert. Der zu niedrige Investitionskostenbetrag, der Anteil des Pflegesatzes, der die Refinanzierung des Gebäudes und der Sanierung regelt, ist hauptverantwortlich dafür. 1.2. Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4) Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.837.000 (Pos. 1-4 des Erfolgsplans) veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 94% (Auslastungsgrad in 2021 und geplanter Anstieg in 2022) zu Grunde gelegt. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am 26.10.2021 verhandelt. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2022. Eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 3,25 % wurde vereinbart. In den ersten Monaten des Jahres 2022 ist noch mit Ausgleichszahlungen für Pandemiekosten zu rechnen, zumindest im ersten Quartal laut Bundesverordnung (sonst. betriebl. Erträge). Das seit 01.01.2020 bestehende Pflegeberufegesetz führt zu einer Erhöhung der Ausbildungsumlage, von zurzeit 3,96 € pro Tag und pro Bewohner. Der Betrag erhöht sich vermutlich noch einmal in den kommenden Jahren, um die Pflegeausbildung insgesamt besser zu finanzieren. 1.3. Sonst. Umsatzerlöse nach §277 Abs.1 HGB (Pos. 4a) Aufgrund der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung, sind in den sonstigen Umsatzerlösen die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Personal) enthalten. Diese sind durch Corona Beschränkungen in 2021 und z.T. in 2022 erheblich gesunken. Im Übrigen gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu. 1.4. Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8) Unter sonstige betriebliche Erträge fallen nur bestimmte Nebenleistungen der Pflege. Dazu gehören u.a. die Erlöse durch die Inkontinenzversorgung sowie bestimmte Erstattungsleistungen. 1.5. Personalaufwand (Pos. 9) Die Personalkosten werden mit insgesamt € 3.066.000 (Pos. 9 des Erfolgsplans) angesetzt. Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln, entsprechend dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen. 1.6. Materialaufwand (Pos. 10 a – d) Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des vergangenen Jahres 2021. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 705.000 (Pos. 10 des Erfolgsplans). Preissteigerungen sind insbesondere im Energiebereich angepasst, ansonsten im normalem Umfang in dem Betrag einberechnet. Trotz geringerer Auslastung durch Beschränkungen der Corona Pandemie, fallen bestimmte Materialaufwendungen in gleicher Höhe an. Enthalten ist außerdem der Verwaltungskostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung. 1.7. Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16) Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite des Vermögensplans. 1.8. Abschreibungen (Pos. 20) Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 327.000 (Pos. 20 des Erfolgsplans) angesetzt. Dieser Wert resultiert im Wesentlichen aus der Modernisierungsmaßnahme und aus dem in 2019 geschaffenen Spitalgarten. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen. 1.9. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21) Veranschlagt werden € 78.000 (Pos. 21 des Erfolgsplans), resultierend aus Wartungs- und Instandhaltungskosten. 1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27) Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v. € 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung beträgt im Planjahr € 33.000 (Pos. 27 des Erfolgsplans). 2. Vermögensplan Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 399.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen. Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung. Für Anpassungen am Gebäude und (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft, EDV/Technik, Pflege und Außenanlage und sonstige Ausstattung sind 108.000 € veranschlagt. Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 54.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 74.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 138.000) berücksichtigt. 3. Investitionsprogramm In 2022 sind einige Ersatzinstandhaltungen notwendig. Weitere Investitionen sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr enthalten. Lahr, im Februar 2022 Markus Ibert Michael Krupinski Markus Wurth Stiftungsratsvorsitzender Heim- und Betriebsleiter Stadtkämmerer