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Gemeinderat als Stiftungsrat (2022.02.17 ENTWURF Beschlussvorlage BA 2022 03 Wirtschaftsplan 2022)

                                    
                                        - Entwurf -

Wirtschaftsplan
Spital – Wohnen und Pflege
für 2022

- ENTWURF Wirtschaftsplan 2022
für den Eigenbetrieb
Spital – Wohnen und Pflege

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14
Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt beschlossen:

1. im Erfolgsplan
mit Erträgen
und Aufwendungen von
bei einem Jahresfehlbetrag von

€ 4.263.000
€ 4.317.000
€
54.000

2. im Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von je

€

399.000

3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen von

€

0

4. mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von

€

0

5. mit dem Höchstbetrag der
Kassenkredite von

€

0

6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.

Lahr,

Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrates

Vorbericht
1.

Erfolgsplan

1.1.

Allgemeines
Die verzögerte Aufstellung des Wirtschaftsplanes resultiert nochmals aus erheblicher Mehrarbeit der Heim- und Betriebsleitung für Corona Maßnahmen, der Risikominimierung bei einzelnen Corona-Fällen und damit verbunden der Einhaltung von Vorgaben des Gesundheitsamtes
und der Landesverordnungen.
Das Spital hat auch in 2021 und Anfang des Jahres 2022 erheblich mit dem Umgang der Pandemie zu tun. Hygienemaßnahmen, häufiges Testen von Mitarbeitenden, Bewohnern und Besuchern sowie die Anträge beim Pflegerettungsschirm für Mindereinnahmen und Mehraufwendungen u.a. auch für Antigen-Schnelltests gehören dazu. Erstattungen in 2021 haben zu einem Ausgleich der Mehraufwendungen geführt. Nicht erstattet werden die ausbleibenden Erträge aus Investitionskosten. Für die ersten Monate 2022 werden Zuschüsse noch zugesichert.
Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Durch Artikel 1 des Gesetzes vom
17. Juni 2020 (GBl. S. 403) erfolgte eine Anpassung des Eigenbetriebsgesetzes, nach der der
Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan ersetzt werden soll. Für die Anwendung der Gesetzesänderung gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich dem Wirtschaftsjahr 2022. Diese
wird für den vorliegenden Wirtschaftsplan angewandt.
Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet.
Nach wie vor ist mittelfristig kein Gewinn zu erwarten, auch wenn sich der Jahresverlust deutlich verringert. Der zu niedrige Investitionskostenbetrag, der Anteil des Pflegesatzes, der die
Refinanzierung des Gebäudes und der Sanierung regelt, ist hauptverantwortlich dafür.

1.2.

Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4)
Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.837.000 (Pos. 1-4 des Erfolgsplans)
veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 94% (Auslastungsgrad in 2021 und geplanter Anstieg in 2022) zu Grunde gelegt.
Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am
26.10.2021 verhandelt. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.11.2021 bis zum
31.12.2022. Eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 3,25 % wurde vereinbart.
In den ersten Monaten des Jahres 2022 ist noch mit Ausgleichszahlungen für Pandemiekosten
zu rechnen, zumindest im ersten Quartal laut Bundesverordnung (sonst. betriebl. Erträge).
Das seit 01.01.2020 bestehende Pflegeberufegesetz führt zu einer Erhöhung der Ausbildungsumlage, von zurzeit 3,96 € pro Tag und pro Bewohner. Der Betrag erhöht sich vermutlich noch einmal in den kommenden Jahren, um die Pflegeausbildung insgesamt besser zu finanzieren.

1.3.

Sonst. Umsatzerlöse nach §277 Abs.1 HGB (Pos. 4a)
Aufgrund der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung, sind in den sonstigen Umsatzerlösen die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Personal) enthalten. Diese sind durch Corona Beschränkungen in 2021 und z.T. in 2022

erheblich gesunken. Im Übrigen gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch
Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu.
1.4.

Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8)
Unter sonstige betriebliche Erträge fallen nur bestimmte Nebenleistungen der Pflege. Dazu
gehören u.a. die Erlöse durch die Inkontinenzversorgung sowie bestimmte Erstattungsleistungen.

1.5.

Personalaufwand (Pos. 9)
Die Personalkosten werden mit insgesamt € 3.066.000 (Pos. 9 des Erfolgsplans) angesetzt.
Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln, entsprechend dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen
wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen.

1.6.

Materialaufwand (Pos. 10 a – d)
Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des vergangenen Jahres 2021. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf
€ 705.000 (Pos. 10 des Erfolgsplans). Preissteigerungen sind insbesondere im Energiebereich
angepasst, ansonsten im normalem Umfang in dem Betrag einberechnet. Trotz geringerer
Auslastung durch Beschränkungen der Corona Pandemie, fallen bestimmte Materialaufwendungen in gleicher Höhe an. Enthalten ist außerdem der Verwaltungskostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung.

1.7.

Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte
einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite
des Vermögensplans.

1.8.

Abschreibungen (Pos. 20)
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 327.000 (Pos. 20 des Erfolgsplans) angesetzt. Dieser Wert resultiert im Wesentlichen aus der Modernisierungsmaßnahme und aus
dem in 2019 geschaffenen Spitalgarten. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist
einbezogen.

1.9.

Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21)
Veranschlagt werden € 78.000 (Pos. 21 des Erfolgsplans), resultierend aus Wartungs- und Instandhaltungskosten.

1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27)
Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite
sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes.
Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v.

€ 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung beträgt im Planjahr € 33.000 (Pos. 27 des Erfolgsplans).

2.

Vermögensplan
Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 399.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen.
Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung.
Für Anpassungen am Gebäude und (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft,
EDV/Technik, Pflege und Außenanlage und sonstige Ausstattung sind 108.000 € veranschlagt.
Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 54.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 74.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 138.000) berücksichtigt.

3.

Investitionsprogramm
In 2022 sind einige Ersatzinstandhaltungen notwendig.
Weitere Investitionen sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr enthalten.

Lahr, im Februar 2022

Markus Ibert

Michael Krupinski

Markus Wurth

Stiftungsratsvorsitzender

Heim- und Betriebsleiter

Stadtkämmerer