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Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 1: Entwurf Haushaltsplan 2022)

                                    
                                        Hospital- und Armenfonds
Lahr
Stiftung des öffentlichen Rechts

Haushaltsplan
2022

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan
1. Haushaltsplan der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) in Verbindung mit §§ 96, 97 und 101 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Stiftungsrat am 21.03.2022 den folgenden Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

33.500

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 22.200

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

11.300

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

11.300

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

33.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-22.200

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

11.300

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0
11.300

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-2-

0
11.300

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,- EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 0,- EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,- EUR.

Lahr/Schwarzwald, den 22.03.2022

Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrats

-3-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Vorbericht
I. Allgemeines
Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist auf eine Gründung des Lahrer Spitals, die durch eine Urkunde
vom 30. November 1259 auf Walther I. von Geroldseck erfolgte, zurückzuführen. Die Armenkasse,
die zur Unterstützung der Armen zu Beginn des 19. Jahrhunderts von einigen Lahrer Bürgern
gegründet wurde, ist auf Beschluss des Gemeinderates und des Bürgerausschusses im Jahre 1832
mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Ev. Kirchensektion, mit dem
„Lahrer Spital“ vereinigt worden.
Die Stiftung hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten. Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist heute
noch

eine

Stiftung

mit

mildtätiger

Zweckbestimmung

im

Sinne

der

Vorschriften

über

steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Stiftungssatzung wurde entsprechend dem
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom 04.10.1977 neu gefasst und ist mit Wirkung vom
03.10.1978 in Kraft getreten.
Seit dem 01.01.1997 werden die Finanzvorgänge des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in
einem kaufmännischen Rechnungswesen abgewickelt. Der Stiftungsrat hat am 20.12.1999
beschlossen, das Heim als Eigenbetrieb weiterzuführen. Die Betriebssatzung wurde am 29.12.1999
bekannt gemacht und ist damit wie vorgesehen am 01.01.2000 in Kraft getreten. Nähere
Erläuterungen zu den Erlös- und Aufwandspositionen sowie Investitionsmaßnahmen des
Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - sind dem Wirtschaftsplan 2022 zu entnehmen.
Das Haushalts- und Rechnungswesen der Hospital- und Armenfonds Lahr wurde bis einschließlich
dem Rechnungsjahr 2019 nach den Maßgaben der Kameralistik geführt. Im Jahr 2020 wird im Zuge
der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens der erste doppische
Haushalt verabschiedet.

-4-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

II. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2020
am 17.02.2020 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium
Freiburg erfolgte am 27.02.2020.
Im vorläufigen Rechnungsergebnis weist der Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen i.H.v.
27.886,16 EUR und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 18.220,41 einen vorläufigen Überschuss in
Höhe von 9.665,75 EUR aus.
Im Finanzhaushalt wurde eine Investition in Höhe von 96.602,- EUR für einen Grundstückserwerb im
Zusammenhang mit der Erschließungsmaßnahme „Hosenmatten II“ getätigt.
III. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2021
am 26.04.2021 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium
Freiburg erfolgte am 30.06.2021.
Der Planentwurf weist im Ergebnishaushalt einen Gesamtbetrag von ordentlichen Erträgen i.H.v.
33.500,- EUR und Aufwendungen i.H.v. 21.500,- EUR aus. Im Ergebnis war ein Überschuss aus
i.H.v. 12.000,- EUR zu veranschlagen. Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Tätigkeit betragsidentisch mit den Erträgen und Aufwendungen. Somit ist von einem
planmäßigen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit i.H.v. 12.000,- EUR auszugehen.
Im vorläufigen Rechnungsergebnis werden ordentliche Erträge i.H.v. 33.757,57 EUR und ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 17.964,21 EUR und somit ein vorläufiger Jahresüberschuss i.H.v. 15.793,36
EUR ausgewiesen.

-5-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

IV. Haushaltsjahr 2022
1. Der Stiftungshaushalt im Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKHR)
a.)

Grundsätze des NKHR

Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds Lahr ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz nach den
Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Daher hat die Stiftung das Haushaltsund Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) umgestellt.
Dem Rechnungskonzept des NKHR liegt das Prinzip der (periodisierten) intergenerativen
Gerechtigkeit zugrunde. An Stelle der kameralen Einnahme- und Ausgaberechnung tritt die am
kaufmännischen Rechnungswesen orientierte kommunale Doppik, der als Rechnungsstoff Erträge
und Aufwendungen zugrunde liegen. Ziel des NKHR ist es, eine nachhaltige Haushaltswirtschaft und
den sparsamen und effizienten Umgang mit öffentlichen Ressourcen zu fördern. Außerdem soll die
Transparenz des Rechnungswesens gegenüber Politik und Bürger gesteigert werden, indem ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dargelegt
wird.
b.)

Drei-Komponenten-Rechnung

Die aus der Kameralistik bekannte Unterteilung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt
entfällt. Das NKHR stützt sich auf die sogenannte Drei-Komponentenrechnung, bei der in einem in
sich schlüssigen System sämtliche ressourcen-, zahlungs- und vermögenswirksamen Bewegungen
dargestellt werden.

Finanzhaushalt

Bilanz

(Teilfinanzhaushalte)
geplante Einzahlungen
./ . geplante Auszahlungen
=Veränderung liq. Mittel

Ergebnishaushalt
(Teilergebnishaushalte)

Aktiva
Immatr. Vermögensgegenstände
Sachvermögen
Finanzvermögen
- liquide Mittel
Abgrenzungsposten
Nettoposition

Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung

geplante Erträge
./ . geplante Aufwendungen
Ergebnis

Im Ergebnishaushalt (der Ergebnisrechnung) wird der Gesamtressourcenverbrauch und -zuwachs
einer Rechnungsperiode in Form von Aufwendungen und Erträgen ermittelt. Der Ergebnishaushalt
-6-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

umfasst die gesamte laufende Verwaltungstätigkeit und ist somit mit bestimmten Einschränkungen
mit dem bisherigen Verwaltungshaushalt zu vergleichen. Neben den zahlungswirksamen
Geschäftsvorgängen werden hier im Gegensatz zur Kameralistik auch die nicht zahlungswirksamen
Vorgänge

wie

Abschreibungen

Ergebnisrechnung

zeigt

an,

ob

dargestellt.
alle

Das

tatsächlich

veranschlagte

verbrauchten

Gesamtergebnis

Ressourcen

während

der
des

Haushaltsjahres auch wieder erwirtschaftet wurden. Die Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der
kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Im Finanzhaushalt (der Finanzrechnung) werden die jeweiligen Einzahlungen und Auszahlungen
sowohl aus der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
dargestellt. Die Finanzrechnung dient somit dem Nachweis der Herkunft (z.B. laufende
Einzahlungen, Zuweisungen, Kredite) und der Verwendung der liquiden Mittel (laufende
Auszahlungen, Investitionen und Tilgungsleistungen). Alle Zahlungen, die im Haushaltsjahr
tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden, sind nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip in den
Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung aufzunehmen. Der Saldo der Finanzrechnung (Differenz
aus Einzahlungen und Auszahlungen) lässt sich als Nettozufluss bzw. Nettoabfluss an liquiden
Mitteln innerhalb der betrachteten Rechnungsperiode interpretieren.
Die Bilanz als zentrales doppisches Rechnungssystem bildet das gesamte Vermögen sowie alle
Schulden ab. Der wesentliche Vorteil der Drei-Komponenten-Rechnung besteht darin, dass sämtliche
Vorgänge des Finanz- und Ergebnishaushalts (der Finanz- und Ergebnisrechnung) logisch in der
Bilanz nachvollzogen werden können.
c.)

Haushaltsgliederung

Der Gesamthaushalt, der u.a. aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt besteht, gliedert sich in
örtlich festgelegte Teilhaushalte, die wiederum in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte aufgesplittet
werden. Die Mindestgliederung des Haushalts beschränkt sich nach den gesetzlichen Vorgaben auf
wenige für eine einheitliche Struktur besonders relevante Bereiche. Die Ausgestaltung einer
detaillierteren

Haushaltsplandarstellung

kann

an

die

jeweiligen

Schwerpunkte

der

Organisationseinheit angepasst werden.
Aufgrund der übersichtlichen Aufgabenstruktur der Stiftung Hospital- und Armenfonds kann auf eine
Haushaltsgliederung zurückgegriffen werden, die den Anforderungen an einen produktorientierten
Haushaltsaufbau entspricht und gleichzeitig einfach gehalten ist.

-7-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022
GESAMTHAUSHALT HOSPITAL- UND ARMENFONDS
Gesamt-

Gesamt-

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt
Haushaltsquerschnitt

Teilhaushalt 1

Teilhaushalt 2

Stiftungs- und Grundstücksverwaltung

Allgemeine Finanzwirtschaft

Teil-

Teil-

Teil-

Teil-

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktbereich

Produktbereich

11 Innere Verwaltung

61 Allgemeine Finanzwirtschaft

Produktgruppe

Produktgruppe

11.10 Steuerung

11.33 Grundstücksmanagement

Produktgruppe
61.20 Sonstige allg.
Finanzwirtschaft

Produktgruppe
61.30 Abwicklung der Vorjahre

Produkt
Produkt
11.10.01 Steuerung

11.33.01 Abwicklung von

Produkt

Produkt

Grundstücksgeschäften und

61.20.01 Sonstige allgemeine

61.30.01 Abwicklung der

Bestellung und Verwaltung von

Finanzwirtschaft

Vorjahre

Erbbaurechten
Produkt
11.33.04 Grundstücksbewirtschaftung (Unbebaute
Grundstücke)

d.)

Haushaltsausgleich

In der Kameralistik war der Haushalt ausgeglichen, sofern die Ausgaben einer Rechnungsperiode
durch entsprechende Einnahmen gedeckt waren. Dies galt sowohl für den Verwaltungs- als auch für
den Vermögenshaushalt. Lag im Verwaltungshaushalt (laufendes Verwaltungsgeschäft) ein positiver
Saldo aus Einnahmen und Ausgaben vor, wurde der entsprechende Überschuss dem
Vermögenshaushalt zugeführt. Ein Überschuss im Vermögenshaushalt wurde durch eine Zuführung
zur Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Waren die Ausgaben höher als die Einnahmen, fand ein
Ausgleich im Verwaltungshaushalt über eine negative Zuführungsrate bzw. im Vermögenshaushalt
über eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage statt. Der entscheidende Mangel der
Kameralistik lag in dem Umstand, dass der Ressourcenverbrauch nicht vollständig erwirtschaftet
wurde – nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen waren nicht bzw. nur in
kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Gebührenhaushalten Bestandteil des Haushaltsausgleichs.

-8-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

2. Finanzierung der Stiftung Hospital- und Armenfonds
Der Haushalt des Hospital- und Armenfonds ist vorrangig geprägt durch die laufenden Erträge und
Aufwendungen aus der Bewirtschaftung des Grundvermögens, das im Wesentlichen aus
landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Erbbaugrundstücken besteht. Die im investiven
Bereich darzustellenden Vorgänge betreffen in der Regel Grundstücksgeschäfte oder Maßnahmen in
Bezug auf das Grundvermögen. Da die Stiftung keine Verbindlichkeiten aus Krediten oder
kreditähnlichen

Rechtsgeschäften

hat,

sind

in

der

Regel

keine

Kapitalflüsse

aus

Finanzierungstätigkeit einzuplanen.
Der Stiftungszweck des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 2 der Stiftungssatzung der "Unterhalt
und Betrieb eines Altersheimes". Die Stiftungsmittel sollen in erster Linie dafür eingesetzt werden,
eine finanzwirtschaftliche Unterstützung für das Spital zu leisten. Dies ist insbesondere im Zuge der
Modernisierung und Erweiterung der Einrichtung in Form von Zuführungen zum Eigenkapital des
Spitals geschehen, die wiederum zur Abdeckung der Investitionskosten und von Fehlbeträgen aus
dem laufenden Betrieb eingesetzt wurden.
Um dem Stiftungszweck gerecht zu werden, ist der Hospital- und Armenfonds darauf angewiesen,
sein Vermögen zu erhalten und daraus möglichst Erträge zu generieren. Die Verpflichtung zum Erhalt
des Stiftungsvermögens in seinem Bestand ergibt sich ferner aus den konkreten rechtlichen
Vorgaben in § 7 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und § 4 der Stiftungssatzung. Die
Erbbauzinsen und die Grundstückspachten sind die wesentlichen Ertragspositionen im Haushalt des
Hospital- und Armenfonds. Da die Verzinsung des Kassenbestandes (aus der Einheitskasse)
aufgrund der aktuellen Situation am Kapitalmarkt entfällt bzw. sogar mit Negativzinsen zu rechnen ist,
sollte die Erhaltung des Grundvermögens angestrebt werden.
3. Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt weist in der Planung mit ordentlichen Erträgen i.H.v. 33.500.- EUR und
ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 22.200,- EUR einen planmäßigen Überschuss von 11.300,- EUR
aus.

-9-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

a) Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Pacht- und Erbbauzinsen für die unbebauten Grundstücke des Hospital- und Armenfonds werden
jeweils zum Jahresbeginn für das Vorjahr abgerechnet und betragen im Haushaltsjahr 2022
planmäßig 33.500,- EUR. Davon entfallen auf die Verpachtung unbebauter Grundstücke
10.500,- EUR und auf die Erbbauzinsen 23.000,- EUR.
b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Der Planansatz für Sach- und Dienstleistungen i.H.v. 4.600,- EUR beinhaltet die Bewirtschaftung der
unbebauten Grundstücke (4.000,- EUR) und die Aufwendungen für EDV (600,- EUR). Die
Grundstücksbewirtschaftung umfasst im Wesentlichen die Grundsteuer sowie die Kostenerstattung
für Leistungen des Bau- und Gartenbetriebs.
c) Sonstige ordentliche Aufwendungen
Der vom Hospital- und Armenfonds für die Leistungen der städtischen Verwaltungseinheiten zu
entrichtende

Verwaltungskostenbeitrag

beläuft

sich

unter

Berücksichtigung

des

aktuellen

Leistungsumfangs und der aktuellen Stundensätze auf 17.000,- EUR. Außerdem sind für sonstige
Geschäftsaufwendungen 600,- EUR zu veranschlagen.
4. Finanzhaushalt
Die gesetzlich vorgegebene Gliederung des Finanzhaushalts beinhaltet sämtliche Ein- und
Auszahlungen

aus

der

laufenden

(Verwaltungs-)Tätigkeit,

aus

Investitionstätigkeit

und

Finanzierungstätigkeit.
Im Finanzhaushalt der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr ist für das Haushaltsjahr 2022 von
Einzahlungen aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. 33.500,- EUR und Auszahlungen i.H.v
22.200,- EUR auszugehen. Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen dabei den Erträgen
und

Aufwendungen

des

Ergebnishaushalts,

da

diese

jeweils

zahlungswirksam

sind.

Dementsprechend kann für das Haushaltsjahr 2022 ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden
Tätigkeit i.H.v. 11.300,- EUR eingeplant werden.

-10-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Für die Investitionstätigkeit werden im Haushaltsjahr 2022 keine Ansätze benötigt.
Da

die

Stiftung

keine

Verbindlichkeiten

aus

Krediten

o.ä.

hat

sind

für

die

Finanzierungstätigkeit ebenfalls keine Einzahlungen oder Auszahlungen einzuplanen.
5. Stellenplan
Nach Überführung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in eine Sonderrechnung ab dem
01.01.1997 sind in der kameralen Stiftungsrechnung keine Stellen mehr auszuweisen. Die
Verwaltungsaufgaben werden von verschiedenen Dienststellen der Stadt Lahr wahrgenommen. Im
Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und
Pflege - verwiesen.
6. Vermögen und Schulden
Im Zuge der Einführung des NKHR ist eine Eröffnungsbilanz mit einer umfassenden
Vermögensbewertung zu erstellen, die voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen wird.

-11-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

7. Kassenlage
Bei der Gegenüberstellung der Gesamtauszahlungen und der Gesamteinzahlungen ist im
Haushaltsjahr 2022 von einer planmäßigen Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands
i.H.v. 11.300,- EUR auszugehen.
Eine

Kassenkreditermächtigung

ist

nicht

festzulegen,

da

die

Stiftung

Rücklagenbestandes über eine ausreichende Liquidität verfügt.
Lahr, im März 2022

________________________

________________________

Markus Ibert

Markus Wurth

Vorsitzender des Stiftungsrats

Stadtkämmerer

-12-

aufgrund

des

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Gesamtergebnishaushalt

lfd.
Nr.

6

8

+

+

Gesamtergebnishaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Ertrags- und Aufwandsarten

2020

2021

2022

EUR

EUR

EUR

1

2

3

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

27.881,66

33.500

33.500

34111000 Erträge aus Pachten

10.610,06

10.500

10.500

34112000 Erbbauzinsen

17.271,60

23.000

23.000

Zinsen und ähnliche Erträge

4,50

0

0

36150000 Zinsertrag von
verb.U.,Beteil.,SVerm.

4,50

0

0

11

=

Ordentliche Erträge

27.886,16

33.500

33.500

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

1.307,40-

4.000-

4.600-

42410000 Bew. d. Grundstücke
und baulichen Anlage

1.183,20-

3.500-

4.000-

42720000 Aufwendungen für EDV
18

-

124,20-

500-

600-

16.913,01-

17.500-

17.600-

13,01-

500-

600-

44550000 Erstattungen an BGL,
Beteilig., Sonderv.

16.900,00-

17.000-

17.000-

18.220,41-

21.500-

22.200-

9.665,75

12.000

11.300

Sonstige ordentliche
Aufwendungen
44310000
Geschäftsaufwendungen

19

=

Ordentliche Aufwendungen

20

=

Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

23

=

Veranschlagtes Sonderergebnis

0,00

0

0

24

=

Veranschlagtes Gesamtergebnis

9.665,75

12.000

11.300

nachrichtlich: Behandlung von
Überschüssen und Fehlbeträgen

-13-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Gesamtfinanzhaushalt

lfd.
Nr.

5

+

Gesamtfinanzhaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

VE

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

2020

2021

2022

2022

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

22.750,68

33.500

33.500

0

64110000 Mieten und Pachten

17.271,60

23.000

23.000

0

64111000 Erträge aus Pachten

5.479,08

10.500

10.500

0

9

=

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

22.750,68

33.500

33.500

0

12

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

1.276,35-

4.000-

4.600-

0

72410000 Bewirtschaftung Grundst. u.
baul. Anl.

1.183,20-

3.500-

4.000-

0

93,15-

500-

600-

0

1.183,20

17.500-

17.600-

0

0,00

500-

600-

0

72720000 Aufwendungen für EDV
15

-

Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen
74310000 Geschäftsauszahlungen
74410000 Versicherungen
74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen

1.183,20

0

0

0

0,00

17.000-

17.000-

0

93,15-

21.500-

22.200-

0

22.657,53

12.000

11.300

0

0,00

0

0

0

16

=

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

17

=

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
des Ergebnishaushalts

23

=

Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

24

-

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

30

=

Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

31

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

32

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf

73.944,47-

12.000

11.300

0

35

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0

0

0

36

=

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres

73.944,47-

12.000

11.300

0

nachrichtlich:

-14-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Mittelfristiger Finanzplan - Ergebnishaushalt

lfd.
Nr.

6

8

+

+

Mittelfristiger Finanzplan
Ergebnishaushalt

Ansatz
2021

Ansatz
2022

Planung
2023

Planung
2024

Planung
2025

Ertrags- und Aufwandsarten

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

34111000 Erträge aus Pachten

10.500

10.500

10.500

10.500

10.500

34112000 Erbbauzinsen

23.000

23.000

23.000

23.000

23.000

Zinsen und ähnliche Erträge

0

0

0

0

0

36150000 Zinsertrag von
verb.U.,Beteil.,SVerm.

0

0

0

0

0

11

=

Ordentliche Erträge

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

4.000-

4.600-

5.100-

5.600-

5.600-

42410000 Bew. d. Grundstücke und
baulichen Anlage

3.500-

4.000-

4.500-

5.000-

5.000-

500-

600-

600-

600-

600-

17.500-

17.600-

18.600-

19.600-

19.600-

42720000 Aufwendungen für EDV
18

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen
44310000 Geschäftsaufwendungen

500-

600-

600-

600-

600-

44550000 Erstattungen an BGL, Beteilig.,
Sonderv.

17.000-

17.000-

18.000-

19.000-

19.000-

21.500-

22.200-

23.700-

25.200-

25.200-

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

19

=

Ordentliche Aufwendungen

20

=

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

23

=

Veranschlagtes Sonderergebnis

0

0

0

0

0

24

=

Veranschlagtes Gesamtergebnis

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

nachrichtlich: Behandlung von
Überschüssen und Fehlbeträgen

-15-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt

lfd.
Nr.

5

+

Mittelfristiger Finanzplan
Finanzhaushalt

Ansatz
2021

Ansatz
2022

Planung
2023

Planung
2024

Planung
2025

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

64110000 Mieten und Pachten

23.000

23.000

23.000

23.000

23.000

64111000 Erträge aus Pachten

10.500

10.500

10.500

10.500

10.500

9

=

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

12

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

4.000-

4.600-

5.100-

5.600-

5.600-

72410000 Bewirtschaftung Grundst. u.
baul. Anl.

3.500-

4.000-

4.500-

5.000-

5.000-

500-

600-

600-

600-

600-

17.500-

17.600-

18.600-

19.600-

19.600-

500-

600-

600-

600-

600-

0

0

0

0

0

74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen

17.000-

17.000-

18.000-

19.000-

19.000-

21.500-

22.200-

23.700-

25.200-

25.200-

72720000 Aufwendungen für EDV
15

-

Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen
74310000 Geschäftsauszahlungen
74410000 Versicherungen

16

=

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

17

=

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des
Ergebnishaushalts

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

23

=

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

0

0

0

24

-

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

0

0

0

0

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden

0

0

0

0

0

30

=

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

0

0

0

31

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit

0

0

0

0

0

32

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

35

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit

0

0

0

0

0

36

=

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

nachrichtlich:

-16-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

THH1

lfd.
Nr.

6

+

Stiftungs- und Grundstücksverwaltung

Teilergebnishaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Ertrags- und Aufwandsarten

2020

2021

2022

EUR

EUR

EUR

1

2

3

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

27.881,66

33.500

33.500

34111000 Erträge aus Pachten

10.610,06

10.500

10.500

34112000 Erbbauzinsen

17.271,60

23.000

23.000

11

=

Anteilige ordentliche Erträge

27.881,66

33.500

33.500

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

1.276,35-

4.000-

4.600-

42410000 Bew. d. Grundstücke und
baulichen Anlage

1.183,20-

3.500-

4.000-

93,15-

500-

600-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

16.913,01-

17.500-

17.600-

44310000 Geschäftsaufwendungen

13,01-

500-

600-

44550000 Erstattungen an BGL, Beteilig.,
Sonderv.

16.900,00-

17.000-

17.000-

18.189,36-

21.500-

22.200-

9.692,30

12.000

11.300

42720000 Aufwendungen für EDV
18

-

19

=

Anteilige ordentliche Aufwendungen

20

=

Anteiliges veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

21

+

Erträge aus internen Leistungen

0,00

0

0

24

-

Aufwendungen für interne Leistungen

0,00

0

0

28

=

Veranschlagtes kalkulatorisches
Ergebnis

0,00

0

0

29

=

Veranschlagter
Nettoressourcenbedarf/-überschuss

9.692,30

12.000

11.300

-17-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

THH1

lfd.
Nr.

Stiftungs- und Grundstücksverwaltung

Teilfinanzhaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

VE

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

2020

2021

2022

2022

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1 + Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit (ohne außerord.
zahlungswirksame Erträge aus
Vermögensveräußerungen)

2

-

22.750,68

33.500

33.500

0

64110000 Mieten und Pachten

17.271,60

23.000

23.000

0

64111000 Erträge aus Pachten

5.479,08

10.500

10.500

0

93,15-

21.500-

22.200-

0

1.183,20-

3.500-

4.000-

0

93,15-

500-

600-

0

Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul.
Anl.
72720000 Aufwendungen für EDV
74310000 Geschäftsauszahlungen

0,00

500-

600-

0

1.183,20

0

0

0

0,00

17.000-

17.000-

0

22.657,53

12.000

11.300

0

0,00

0

0

0

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

16 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

17 = Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

18 = Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

73.944,47-

12.000

11.300

0

74410000 Versicherungen
74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen
3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
9 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
10

-

-18-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

THH2

lfd.
Nr.

8

+

Allgemeine Finanzwirtschaft

Teilergebnishaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Ertrags- und Aufwandsarten

2020

2021

2022

EUR

EUR

EUR

1

2

3

Zinsen und ähnliche Erträge

4,50

0

0

36150000 Zinsertrag von
verb.U.,Beteil.,SVerm.

4,50

0

0

11

=

Anteilige ordentliche Erträge

4,50

0

0

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

31,05-

0

0

42720000 Aufwendungen für EDV

31,05-

0

0

19

=

Anteilige ordentliche Aufwendungen

31,05-

0

0

20

=

Anteiliges veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

26,55-

0

0

21

+

Erträge aus internen Leistungen

0,00

0

0

24

-

Aufwendungen für interne Leistungen

0,00

0

0

28

=

Veranschlagtes kalkulatorisches
Ergebnis

0,00

0

0

29

=

Veranschlagter
Nettoressourcenbedarf/-überschuss

26,55-

0

0

-19-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

PROD

Nr.

Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr

Investitionsübersicht
Einzahlungs- und
Auszahlungsarten

Gesamtang.
z. Maßnahme
-nachrichtl.-

Bisher
finanziert

Ermächtig.
übertragung
aus 2020

Ergebnis
2020

Ansatz
2021

Ansatz
2022

VE
2022

Planung
2023

Planung
2024

Planung
2025

Finanzbedarf
weitere Jahre
-nachrichtl.-

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

I11339110001: Erwerb von Grundstücken -Stiftung HuAF
6 = Summe Einzahlungen

0

0

0

0,00

0

0

0

0

0

0

0

7 - Auszahlungen für den
Erwerb von
Grundstücken und
Gebäuden

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

78210000 Erwerb von
Grundstücken u.
Gebäuden

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

13 = Summe der
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

14 = Saldo aus
Investitionstätigkeit

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

16 = Gesamtkosten der
Maßnahme

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

-20-

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Deckungsfähigkeit
Gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 GemHVO sind die innerhalb eines Budgets veranschlagten ordentlichen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt gemäß
§ 20 Abs. 3 GemHVO für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit.
Ferner können gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO bzw. § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionstätigkeit für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich zusammenhängen.
Aufgrund der übersichtlichen Haushaltsstruktur beim Hospital- und Armenfonds wird von der Bildung von Budgets abgesehen. Außerdem ist es nicht erforderlich,
Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig zu erklären.
In Erweiterung des Grundsatzes der Zweckbindung kann gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO im Haushaltsplan bestimmt werden, dass Mehrerträge bestimmte
Aufwendungsansätze des Ergebnishaushalts erhöhen oder Mindererträge bestimmte Aufwendungsansätze vermindern. Gleiches gilt nach § 19 Abs. 4 für den
Finanzhaushalt.
Entsprechend der bisherigen Regelung gilt der Mittelbedarf für den Erwerb von Grundstücken im Finanzhaushalt als gedeckt, soweit aus der Veräußerung von Grundstücken
Mehreinzahlungen vorliegen.

-21-

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung
Finanzhaushalt

Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Ergebnis

Ergebnis

Planung

Planung

Planung

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

6

1

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn

826.095,67

739.756,92

2 +

Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum
Jahresbeginn

0

0

3 -

Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn

0

0

4 =

liquide Eigenm ittel zum Jahresbeginn

826.095,67

752.151,20

5 -

Auszahlungen aufgrund von übertragenen
Ermächtigungen der Vorvorjahre

0

0

6 +

Einzahlungen aus nicht in Anspruch
genommenen Kreditermächtigungen für
Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr

0

0

0

0

-73.944,47

15.793,36

11.300,00

9.800,00

8.300,00

8.300,00

752.151,20

767.944,56

779.244,56

789.044,56

797.344,56

805.644,56

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

752.151,20

767.944,56

779.244,56

789.044,56

797.344,56

805.644,56

425,29

380,78

362,56

389,23

425,76

474,00

Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen
für Inv.-Zuw endungen, -Beiträge und ähnl.
Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21
Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)
Veranschlagte/Tatsächliche Änderung des
8 +/- Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36
GemHVO)
voraussichtlich liquide Eigenm ittel zum
9 =
Jahresende
davon: für zw eckgebundene Rücklagen
10 gebunden
für sonstige bestimmte Zw ecke gebunden:
11 Überzahlung Verbandsumlage
voraussichtlich liquide Eigenm ittel zum
12 =
Jahresende ohne gebundene Mittel
nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2
13
GemHVO)
7 +

-22-

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Voraussichtliche Rücklagenentwicklung

Art

voraussichtlicher Stand zu
Beginn des Haushaltsjahres

voraussichtlicher Stand zum
Ende des Haushaltsjahres

TEUR
1. Ergebnisrücklagen

0

0

0

0

0

0

2. Zweckgebundene Rücklagen

0

0

Rücklagen gesamt

0

0

1.1 Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
1.2 Rücklagen aus Überschüssen des
Sonderergebnisses

-23-