Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
16. Dezember 2013
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 16/2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 16.12.13 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Lettau Schmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Deusch Girstl Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kaiser-Munz Täubert Vollmer FDP: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Hauer Kmitta Uffelmann Volk Die Linke (fraktionslos) Stadtrat Oßwald -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Schöneboom Langensteiner-Schönborn Bühler Fäßler Frei entschuldigt fehlen: Stadtrat Ackermann Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 12 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.12.2013 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat die Vorgehensweise und den Zeitplan der Ausschreibung der Stelle „Zweite/Zweiter Beigeordnete/r der Stadt Lahr“ beschlossen. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 211/2013 201 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2014 Einleitend gibt Oberbürgermeister Dr. Müller einen Überblick über den Ablauf der Aufstellung des Haushaltsplans. Dabei erläutert er die wichtigsten Eckdaten und stellt die im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen kurz dar. Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Hauer halten im Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadtrat Oßwald gibt ebenfalls eine Stellungnahme ab. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2014 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2014 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr. 2. Gleichzeitig wird folgender Sperrvermerk beschlossen: Finanzposition 2.4649.940000-701: Kindertagesstätte Sulz, Ausgabeansatz für die Errichtung eines Kinderwagenabstellplatzes: € 23.000,--. 3. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2013 bis 2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -4250/2013 14 2. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 36.783.422,84 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden. 3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von 2.991.400,00 € ins Folgejahr (2013) übertragen. 4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 125/2013 2. Erg. 30 3. Erlass einer Richtlinie für die Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen; Neufassung der Allgemeinen und Besonderen Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von städtischen Veranstaltungsräumen; Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 angefügte Richtlinie über die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume). 2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von (Veranstaltungs-) Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume). 3. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügten besonderen Vertragsbedingungen für die Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald. 4. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 4.1 beigefügte Entgeltordnung für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen der Stadt Lahr. -55. Die unter Ziff. 1 bis 4 genannten Regelungen treten zum 01.01.2014 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die seit dem 01.07.2008 geltenden Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von (Veranstaltungs-)Räumen/ Versammlungsstätten der Stadt Lahr, alle bestehenden besonderen Miet- und Nutzungsbedingungen, die seit dem 01.01.2002 geltende Entgeltordnung für die Benutzung von Veranstaltungsräumen/Versammlungsstätten der Stadt Lahr, die seit 01.01.1998 geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Überlassung städtischer Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume und für sportliche Nutzungen der Mehrzweckhallen, die seit 01.01.1998 geltende Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald, die seit 01.01.1998 geltende Entgeltordnung für die städtischen Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume und für die sportliche Nutzung der Mehrzweckhallen, die Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die historischen Räume im Alten Rathaus Lahr (Ratssaal und Nebenraum) vom Dezember 2001, die Benutzungsentgeltregelungen für die Überlassung des historischen Ratssaales mit Nebenraum im Alten Rathaus Lahr sowie alle sonstigen die Vermietung von städtischen Veranstaltungsräumen betreffenden Regelungen außer Kraft. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach zwei Jahren ab Inkrafttreten über den Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Änderungen zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 246/2013 603 4. Energiebericht der kommunalen Liegenschaften 2012 Der Gemeinderat beschließt: Der Energiebericht über die kommunalen Liegenschaften für die Berichtsjahre 2011 und 2012 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6240/2013 605 5. Innenstadtumfahrung Lahr: “Umbau Friedrich-Ebert-Platz“ - Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Fa. Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 06.11.2013 beauftragt, die Erd- und Straßenbauarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt 749.446,50 € einschl. 19% MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 252/2013 605 6. Ausbau der Rappentorgasse - Vergabe der Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Fa. Christian Pontiggia Tief- und Straßenbau GmbH&Co.KG aus Waldkirch wird aufgrund ihres Angebotes vom 21.11.2013 beauftragt, die Straßenbauarbeiten in der Rappentorgasse auszuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MWSt. 163.627,19 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 244/2013 61 7. Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen WillyBrandt-Straße und Hohbergweg Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt kommt das Gremium überein, den Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 um folgenden Satz zu ergänzen: „Voraussetzung ist, dass die Vermietung der Stellplätze für 10 Jahre gesichert ist.“ Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg wird zugestimmt, sofern mittels Treppenanlagen der Zugang auf Kosten der Bewohner der Bertha-vonSuttner-Allee 14 – 42 gewährleistet wird. 2. Der Vermietung der Stellplätze an die Bewohner der Bertha-von-SuttnerAllee 14 – 42 wird zugestimmt. Voraussetzung ist, dass die Vermietung der Stellplätze für 10 Jahre gesichert ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7249/2013 1. Erg. 61 8. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein - Stellungnahme zum Entwurf (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: Folgende Anregungen sind im Beteiligungsverfahren gegenüber dem RVSO vorzubringen: 1. Der interkommunale Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ist als zusammenhängende Konversionsfläche in der Raumnutzungskarte Regionalplan darzustellen. – Beschluss TA: Einstimmig 2. Der Regionale Grünzug nördlich der B 36 ist herauszunehmen. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen 3. Bei der Darstellung der Flächen mit naturrechtlichem Schutz (Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege) im Bereich des Konversionsareals sind die Bestandsflächen einzuhalten. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen 4. Es soll keine Festsetzung einer Mindestgröße bei Bauflächen innerhalb des IGP Raum Lahr erfolgen. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen 5. Bei einer flächenhaften Darstellung der regionalen Grünzäsuren sind existenz-sichernde Erweiterungsmöglichkeiten der Betriebe Dammenmühle und Sägewerk Benz zu berücksichtigen. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen 6. Die Stadt Lahr unterstützt die Gemeinde Friesenheim bei der Forderung nach einer Umfahrung Friesenheims und des Ortsteils Schuttern in Verbindung mit dem Autobahnanschluss. Neben dem Neubau der Anschlussstelle Lahr Nord/Friesenheim sind auch die Umfahrungen Friesenheims und des Ortsteils Schuttern inklusive nördliche Anbindung des Industrie- und Gewerbezentrums Raum Lahr im Plansatz des Regionalplans unter 4.1.2 als regionalbedeutsame Straßenprojekte in die Liste der vorgeschlagenen Straßenprojekte mit aufzunehmen. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 5 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -8248/2013 BGL 9. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2014 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft - Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2014 zur Kenntnis und genehmigt diesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 16.12.2013 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin