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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

16. Dezember 2013
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 16/2013
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 16.12.13 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Lettau
Schmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Deusch
Girstl
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Hauer
Kmitta
Uffelmann
Volk

Die Linke (fraktionslos)

Stadtrat

Oßwald

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin

Schöneboom
Langensteiner-Schönborn
Bühler
Fäßler
Frei

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Ackermann

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

12

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.12.2013
gefassten Beschlusses
Der Gemeinderat hat die Vorgehensweise und den Zeitplan der Ausschreibung der Stelle „Zweite/Zweiter Beigeordnete/r der Stadt Lahr“ beschlossen.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
211/2013
201

1.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2014
Einleitend gibt Oberbürgermeister Dr. Müller einen Überblick über den Ablauf
der Aufstellung des Haushaltsplans. Dabei erläutert er die wichtigsten Eckdaten und stellt die im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen kurz
dar.
Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat
Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Hauer halten im Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadtrat Oßwald gibt ebenfalls eine
Stellungnahme ab.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2014 nach Maßgabe
der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2014
der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr.
2. Gleichzeitig wird folgender Sperrvermerk beschlossen:
Finanzposition 2.4649.940000-701: Kindertagesstätte Sulz, Ausgabeansatz für die Errichtung eines Kinderwagenabstellplatzes:
€ 23.000,--.
3. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre
2013 bis 2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-4250/2013
14

2.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die
örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von
36.783.422,84 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung
gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
2.991.400,00 € ins Folgejahr (2013) übertragen.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
125/2013
2. Erg.
30

3.

Erlass einer Richtlinie für die Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen; Neufassung der Allgemeinen und Besonderen Miet- und
Nutzungsbedingungen bei Vermietung von städtischen Veranstaltungsräumen; Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 angefügte Richtlinie über die
Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr
(städtische Veranstaltungsräume).
2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen
Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von (Veranstaltungs-)
Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie
Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume).
3. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügten besonderen
Vertragsbedingungen für die Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume
und für die sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt
Lahr/Schwarzwald.
4. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 4.1 beigefügte Entgeltordnung
für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen der Stadt
Lahr.

-55. Die unter Ziff. 1 bis 4 genannten Regelungen treten zum 01.01.2014 in
Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die seit dem 01.07.2008 geltenden
Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von (Veranstaltungs-)Räumen/ Versammlungsstätten der Stadt Lahr, alle bestehenden besonderen Miet- und Nutzungsbedingungen, die seit dem
01.01.2002 geltende Entgeltordnung für die Benutzung von Veranstaltungsräumen/Versammlungsstätten der Stadt Lahr, die seit 01.01.1998
geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Überlassung städtischer Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume und für sportliche
Nutzungen der Mehrzweckhallen, die seit 01.01.1998 geltende Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für
sportliche Nutzungen von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald,
die seit 01.01.1998 geltende Entgeltordnung für die städtischen Turn- und
Sporthallen sowie Gymnastikräume und für die sportliche Nutzung der
Mehrzweckhallen, die Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die historischen Räume im Alten Rathaus Lahr (Ratssaal und Nebenraum) vom
Dezember 2001, die Benutzungsentgeltregelungen für die Überlassung
des historischen Ratssaales mit Nebenraum im Alten Rathaus Lahr sowie
alle sonstigen die Vermietung von städtischen Veranstaltungsräumen betreffenden Regelungen außer Kraft.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach zwei Jahren ab Inkrafttreten über
den Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Änderungen zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

246/2013
603

4.

Energiebericht der kommunalen Liegenschaften 2012

Der Gemeinderat beschließt:
Der Energiebericht über die kommunalen Liegenschaften für die
Berichtsjahre 2011 und 2012 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6240/2013
605

5.

Innenstadtumfahrung Lahr: “Umbau Friedrich-Ebert-Platz“
- Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes
vom 06.11.2013 beauftragt, die Erd- und Straßenbauarbeiten auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 749.446,50 € einschl. 19% MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

252/2013
605

6.

Ausbau der Rappentorgasse
- Vergabe der Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Christian Pontiggia Tief- und Straßenbau GmbH&Co.KG aus Waldkirch wird aufgrund ihres Angebotes vom 21.11.2013 beauftragt, die Straßenbauarbeiten in der Rappentorgasse auszuführen. Die Auftragssumme
beträgt einschließlich 19% MWSt. 163.627,19 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

244/2013
61

7.

Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen WillyBrandt-Straße und Hohbergweg

Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt kommt das Gremium
überein, den Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 um folgenden Satz zu ergänzen: „Voraussetzung ist, dass die Vermietung der Stellplätze für 10 Jahre
gesichert ist.“
Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen
Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg wird zugestimmt, sofern mittels
Treppenanlagen der Zugang auf Kosten der Bewohner der Bertha-vonSuttner-Allee 14 – 42 gewährleistet wird.
2. Der Vermietung der Stellplätze an die Bewohner der Bertha-von-SuttnerAllee 14 – 42 wird zugestimmt. Voraussetzung ist, dass die Vermietung
der Stellplätze für 10 Jahre gesichert ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7249/2013
1. Erg.
61

8.

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein
- Stellungnahme zum Entwurf (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
Folgende Anregungen sind im Beteiligungsverfahren gegenüber dem RVSO
vorzubringen:
1. Der interkommunale Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ist als
zusammenhängende Konversionsfläche in der Raumnutzungskarte
Regionalplan darzustellen. – Beschluss TA: Einstimmig
2. Der Regionale Grünzug nördlich der B 36 ist herauszunehmen. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
3. Bei der Darstellung der Flächen mit naturrechtlichem Schutz (Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege) im Bereich des
Konversionsareals sind die Bestandsflächen einzuhalten. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen
4. Es soll keine Festsetzung einer Mindestgröße bei Bauflächen innerhalb des IGP Raum Lahr erfolgen. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen,
13 Ja-Stimmen
5. Bei einer flächenhaften Darstellung der regionalen Grünzäsuren sind
existenz-sichernde Erweiterungsmöglichkeiten der Betriebe Dammenmühle und Sägewerk Benz zu berücksichtigen. – Beschluss TA:
2 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen
6. Die Stadt Lahr unterstützt die Gemeinde Friesenheim bei der
Forderung nach einer Umfahrung Friesenheims und des Ortsteils
Schuttern in Verbindung mit dem Autobahnanschluss. Neben dem
Neubau der Anschlussstelle Lahr Nord/Friesenheim sind auch die Umfahrungen Friesenheims und des Ortsteils Schuttern inklusive nördliche Anbindung des Industrie- und Gewerbezentrums Raum Lahr im
Plansatz des Regionalplans unter 4.1.2 als regionalbedeutsame
Straßenprojekte in die Liste der vorgeschlagenen Straßenprojekte mit
aufzunehmen. – Beschluss TA: 2 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
5
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-8248/2013
BGL

9.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2014

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft - Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb
Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2014 zur Kenntnis und genehmigt diesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 16.12.2013

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin