Beschlussvorlage (Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern)
25. April 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 101 Sachbearbeitung: Bußhardt Drucksache Nr.: 94/2022 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 13.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.04.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Drucksache 94/2022 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen. Diese sollten mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern besetzt werden. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten, Vertreter/-innen und Stellvertreter/-innen für die betreffenden Gremien mitzuteilen. Bislang wurde die Institution „Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau“ von Frau Braun im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vertreten. Da Frau Braun aufgrund ihres Renteneintritts aus dem Diakonischen Werk ausscheidet, soll nun Frau Ulrike Haeusler im Ausschuss nachrücken. Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Institution Mitglied Stellvertretung Diakonisches Werk im bisher: Annedore Braun bisher: Noelle Wagner Evangelischen Kirchenbezirk Austr. 20 Feuerwehrstr. 40 Ortenau 77955 Ettenheim 77933 Lahr (Sachverst. ohne Stimmrecht) Diakonisches Werk im neu: Ulrike Haeusler bisher: Noelle Wagner Evangelischen Kirchenbezirk Hauptstr. 8/1 Feuerwehrstr. 40 Ortenau 77960 Seelbach 77933 Lahr (Sachverst. ohne Stimmrecht) Zudem meldet die Fridays for Future Bewegung, dass Frau Heindl und deren Stellvertretung (Frau Fronmüller) aufgrund ihres Studiums aus dem Umweltausschuss ausscheiden möchten und künftig nur von Herrn Zipsin vertreten werden sollen. Umweltausschuss Institution Mitglied Stellvertretung Fridays for Future bisher: Mia Heindl bisher: Lisa Fronmüller Marie-Juchaczstr. 6/2 Müller-Thurgau-Str. 3 77933 Lahr 77948 Friesenheim (Sachverst. ohne Stimmrecht) Fridays for Future neu: Nevio Zipsin Flugplatzstr. 89 77933 Lahr Drucksache 94/2022 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME _______________________ Guido Schöneboom ______________________ Simone Brandenburger Erster Bürgermeister Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.