Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2021) Querbudget „BGL-Kosten Tiefbau“(Beschlussfassung))
16. Mai 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Lau Drucksache Nr.: 56/2022 Az.: 60/605 Lau An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 06.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 13.04.2022 beschließend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 20.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 02.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 16.05.2022 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2021) Querbudget „BGL-Kosten Tiefbau“(Beschlussfassung) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß §84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 beim Querbudget „BGL-Kosten-Tiefbau“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 238.000,- €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in Gesamthöhe von 238.000.- € bei den folgenden Positionen des Ergebnishaushaltes: 54105000 „Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen“ (42120000) 54105010 „Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung“ (42710000) 100.000- € 138.000.-€ Zusammenfassende Begründung: Auf Grund von zusätzlichen Leistungen des BGL auf den Kostenstellen Vorkostenstelle Abt. 605, Feldwege, Verkehrsausstattung, Bundesstraßen und Straßenreinigung der Kostenarten 44550000 „Erstattungen an BGL, Beteiligungen, Sondervermögen“ sind Kostenüberschreitungen der einzelnen Kostenstellen im Haushaltsjahr 2021 entstanden. Durch Einsparungen bei anderen Kostenstellen des BGL-Ouerbudgets und zweier Kostenstellen des Ergebnishaushaltes der Abteilung Tiefbau können die Mehraufwendungen gedeckt werden. Drucksache 56/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Querbudget „Erstattungen an BGL, Beteiligungen, Sondervermögen“ des Ergebnishaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen in einem Deckungskreis (gegenseitig deckungsfähig) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Gesamtvolumen des Querbudgets im Bewirtschaftstungsbereich der Abteilung 605 belief sich auf 2.236.500.- €. Nach Stand der Haushaltsrechnung für 2021 ist der Deckungskreis um gerundet 238.000.- € überschritten (siehe Anlagenübersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis der Kostenart 44550000). Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 56/2022 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich schwerpunktmäßig wie folgt: - Jährlich extrem steigende Anzahl von illegalen Müllentsorgungen im gesamten Stadtgebiet und den Außenbereichen mit erhöhtem Personal- und Beseitigungsaufwand. - Stetig steigende Zunahme von Vandalismusschäden mit unbekannten Schädigern (zum Teil auch Wiederholungstaten an gleicher Stelle, wie zum Beispiel entlang dem Schutterufer). - Vermehrte Straßenreinigung nach Ölspuren ohne bekannten Verursacher oder Reinigungseinsätze nach Feuerwehreinsätzen. - Hohes Aufkommen an Verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Beschilderungen und Markierungen. - Unverhältnismäßig hohes Aufkommen an Schadensfällen ohne bekannten Verursacher. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in Gesamthöhe von 238.000.- € bei den folgenden Positionen des Ergebnishaushaltes: 54105000 „Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen“ (42120000) 54105010 „Verkehrsausstattung - Straßenbeleuchtung“ (42710000) 100.000- € 138.000.-€ Es wird gebeten dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Udo Lau Abteilungsleiter Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.