Beschlussvorlage (Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Jahresabschluss 2021 - Entlastung des Aufsichtsrates)
30. Mai 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Lehmann Drucksache Nr.: 118/2022 Az.: 922.5234 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Vorlagenkonferenz Haupt- und Personalausschuss Beratung Kennung Abstimmung 18.05.2022 nichtöffentlich Freigabe 30.05.2022 öffentlich Betreff: Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Jahresabschluss 2021 - Entlastung des Aufsichtsrates Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen. Drucksache 118/2022 Seite 2 Sachdarstellung Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers – ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25 % oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. In der nächsten Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Ag & Co. KG am 22. Juni dieses Jahrs ist im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2021 auch über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen. Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte. Die Stadt Lahr stellt hiervon neben dem Oberbürgermeister drei weitere Aufsichtsräte (im Jahr 2021: StR Hirsch, StRin Rompel, StR Roth). Die Gemeinderäte sowie der Oberbürgermeister sind bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemO befangen, da über deren Entlastung als Aufsichtsratsmitglieder entschieden wird. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsratsmitglied ist. Aus diesem Grund muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Die Mitglieder des Haupt- und Personalausschusses werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Drucksache 118/2022 Seite 3 Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.