Beschlussvorlage (Anlage 0)
Vorlage: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2021
20. Juni 2022
20. Juni 2022
Stadt Lahr L Beschlussvorlage hederruhrende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Lehmann Drucksache Nr.: 134/2022 Az.; 922.5114 An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen Beratungsfolge Termin Gemeinderat 20.06.2022 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2021 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt • die Bilanz zum 31.12.2021, • die Gewinn-und Verlustrechnung vom 01.01. ~ 31.12.2021, • den Lagebericht 2021, • den Anhang 2021, • den Anlagenspiegel 2021; • den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterver sammlung den geprüften Jahresabschluss 2021 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammiung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzge winns des Geschäftsjahres 2021 zuzustimmen, 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Zusammenfassende Begründung: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: keine Seite 2 Drucksache 134/2022 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zielsetzung: Maßnahmen: Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: □ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An lage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro □ Einmailae nnvestiUons-IKosten 2022 2023 ' 2024 ;: 2025 ;4{:; 2026 ff. Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In vestition /Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu schüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) l Fehlbetrag (-) -;^ Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folaekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos ten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf V: SteMenbezelchnunai Umfang : Entgelt-/ Besoldungsgruppe: 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn-und Nebenkosten) in EUR ; Drucksache 134/2022 □Ja. mit den angegebenen Kosten Seite 3 DJa, mit abweichenden Kosten □Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten OJa. mit abweichenden Kosten DNein Begründung: im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Be teiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungs managementkonzept erarbeitet, welches am .16,11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) be schlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittel baren Beteiligung von 25 % oder mittelbaren Beteiligung von 50 % (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städ tische Wohnbaugesellschaft Lahr mbH) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 12 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtiich befangen. Eine gemeinsame Befassung zur Feststel lung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet dem nach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der ais Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammen hängenden Beschlussnotwendigkeit als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemein derat zur Entscheidung unterbreitet. Die nächste Gesellschafterversammlung wurde noch nicht terminiert. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschfags: Die Geschäftsführung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung den geprüften Jahresabschluss 2021 zur Verfügung gestellt Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird ver wiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 675.061,25 € (Vj.; 901.589,04 €). Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von 2.541.043,51 € (Jahresuberschuss + Abschreibungen). Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobflienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigüngsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Der Aufsichtsrat hat beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzge winn 2021 205.000 € den freien Rücklagen zuzuweisen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 710,59 € auf neue Rechnung vorzutragen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen. Oberbürgermeister Drucksache 134/2022 Seite 4 Anlage(n): Bilanz 2021 Anhang 2021 GuV 2021 Anlagespiegel 2021 Lagebericht Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleiien. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.