Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2021.)
20. Juni 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brucker Drucksache Nr.: 83/2022 Az.: 62/622/Br An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 20.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 27.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 30.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 20.06.2022 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2021. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gem. §84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 für die Budgeteinheit „Stadtwald“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 42.000,- € (aufgerundet). Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 11335000 „Grundstücksmanagement“ i.V.m. der Kostenart 34110000 „Mieten inkl- Mietnebenkosten“ mit 36.000,- € und der Kostenart 34820000 „Erstattungen von Gemeinden“ mit 6.000,-€. Zusammenfassende Begründung: Die entstandenen Mehraufwendungen ergeben sich großteils aus krankheitsbedingten Personalmehrkosten und der vermehrten Inanspruchnahme von Dienstleitern bei der Holzernte und Kulturenpflege. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 83/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Bereich des Stadtwaldes gab es im vergangenen Jahr durch krankheitsbedingte Ausfälle Defizite bei der Beförsterung und bei der Holzernte mit eigenen Arbeitskräften. Der Arbeitsausfall durch den damals amtierenden Revierförster konnte mit einem internen Mitarbeitenden, der teilweise aus einem anderen Arbeitsbereich (BGL (60%)) abgezogen werden konnte, kompensiert werden. Diese Umschichtung bedeutete einen Personalmehraufwand von rd. 49.000,- € und war bei der Erstellung des Haushaltes 2021 nicht vorhersehbar. Ebenso kam es verstärkt bei den operativ in der Holzernte tätigen Forstmitarbeitenden zu krankheitsbedingten Ausfällen. Die dadurch entstandene Minderleistung musste mit Leistungen von Dritten ausgeglichen werden damit das durch das Forsteinrichtungswerk vorgegebene Einschlagziel des Regierungspräsidiums Freiburg im Jahr 2021 erfüllt werden konnte. Ebenso wurde für den Bereich der neu anzulegenden Forstkulturen (Pflanzungen inkl. Vorbereitung der Flächen und Pflege) rd. 12.000,- € mehr für die Beauftragung von Dritten ausgegeben. Diese Mehraufwendungen konnten nur zum Teil kompensiert werden, so dass im Vergleich zum eingeplanten Haushaltsergebnis (Defizit geplant: 125.500,- €) 42.000,- € mehr ausgegeben wurde. Zielsetzung: Der Gemeinderat hat für das Jahr 2022 beschlossen, eine weitere Försterstelle im gehobenen forsttechnischen Dienst bereit zu stellen, um die krankheitsbedingten Defizite kompensieren zu können. Die hierfür anfallenden Gehaltskosten sind für das Haushaltsjahr 2022 und 2023 im Haushalt eingeplant. Maßnahmen: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Keine Alternativen möglich. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 83/2022 Seite 3 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Drucksache 83/2022 Seite 4 Begründung: Die Mehraufwendungen fallen einmalig im Jahr 2021 an, da die Personalentwicklung bei der Haushaltsplanung nicht absehbar war. Ab dem Jahr 2022 sind zumindest die Kosten für die zweite Försterstelle im Haushalt eingeplant. Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.