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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 157/2022
Az.: 922.5113

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

nichtöffentlich

Vorlagenkonferenz

29.06.2022

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.07.2022

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch
Wahl zu ermitteln sind.

Zusammenfassende Begründung:
Durch Zeitablauf scheiden vier Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Wohnbau Stadt Lahr
aus. Die Mandate sind durch Beschluss des Gemeinderats für weitere drei Jahre neu zu
bestimmen. Die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats können wiedergewählt
werden.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
keine

Drucksache 157/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:
Besetzung aller Aufsichtsratsmandate bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH

Maßnahmen:
Wahl in der Gesellschafterversammlung

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 157/2022

Seite 3

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit
einem weiteren Mitglied der Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).
Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zur
zeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 28.06.2021; Beschlussvorl. Nr. 118/2021):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.

Oberbürgermeister Ibert –kraft Amtes
Erster Bürgermeister Schöneboom
StR Roth
StRin Deusch
StR Täubert
StRin Thi-Dai-Trang Nguyen
StR Hirsch
StR Kleinschmidt
StRin Rompel
StR Dörfler
StR Uffelmann
StRin Amann-Vogt
StR Oßwald
Stadtkämmerer Wurth -kraft Amtes

Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus:
1. Erster Bürgermeister Schöneboom
2. StR Roth
3. StR Uffelmann
4. StRin Amann-Vogt
Eine Wiederwahl ist möglich.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat geeinigt.
…

Drucksache 157/2022

Seite 4

Bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH stehen nicht alle Mandate in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubesetzung. In einem ersten Schritt
wurde am 22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD besetzt. In einem weiteren Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem Vertreter der Linken Liste
Lahr & Tierschutzpartei besetzt. Entsprechend der Einigung standen in 2021 noch zwei Mandate durch die SPD und zwei Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an. Damit war die erzielte Einigung zur Mandatsbesetzung nach der Kommunalwahl umgesetzt.
Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten und durch Wahl zu ermitteln.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Dieter Singler
Abteilungsleiter

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.