Beschlussvorlage (Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil Hier: Kenntnisnahme vom Projektstand sowie Bewilligung der Auftragserweiterung von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und…
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Gresbach Drucksache Nr.: 61/2022 Az.: 60/605 Lau/Gr An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 22.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 29.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022 vorberatend nichtöffentlich Keine Abstimmung Technischer Ausschuss 05.07.2022 vorberatend nichtöffentlich Abgesetzt Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil Hier: Kenntnisnahme vom Projektstand sowie Bewilligung der Auftragserweiterung von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie Übertragung von Haushaltsmitteln und Bewilligung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Projektstand und der Gesamtkostenentwicklung des 1. Bauabschnittes zur Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung. 2. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrags 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure AG, Karlsruhe gemäß Hauptsatzung beim Investitionsauftrag I 31008020023 “Rheinstraße Nord“ in Höhe von 171.902,65 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. 3. Dem Abschluss zweier weiterer Ingenieurverträge für die Umsetzung der erweiterten Ingenieurbauwerke und der technischen Ausrüstung in Höhe von 54.065,04 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer wird zugestimmt. 4. Die in Folge der Nummern 1 bis 3 entstehenden zusätzlichen erforderlichen Haushaltsmittel (+975.000,- Euro) werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. Der Gemeinderat beschließt außerdem die Übertragung von 2.045.902,98 Euro aus 2021 noch zur Verfügung stehenden Mitteln in 2022, die zusätzlich für die Maßnahme noch in Anspruch genommen werden können. 5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Mehrausgaben beim bestehenden Ingenieurvertrag 57/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Verkehrsanlagen vom 15.12.2020 /22.12.2020 beim Rahmenkonto Ost in Höhe von 25.032,26 Euro inklusive 19 % Um- Drucksache 61/2022 Seite 2 satzsteuer. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch zur Verfügung stehende Mittel des Rahmenkonto Ost. 6. Das Ergebnis der Ausschreibung des 1. Bauabschnittes Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sind auf Grund der aktuellen Preissteigerungen nicht abschätzbar. Die Ausschreibung erfolgt unter Anerkennung der aktuellen Preisunsicherheiten. Zusammenfassende Begründung: Im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung hat sich herausgestellt, dass sich die Baukosten für die Ingenieurbauwerke (Kanal) und der Verkehrsanlagen gegenüber der Kostenannahme erhöhen. Infolge dessen erhöhen sich neben den Bauausgaben auch das Honorar der Planungsleistung. Eine Auftragserweiterung der bestehenden Ingenieurverträge ist erforderlich. Drucksache 61/2022 Seite 3 Sachdarstellung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Investition Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Investition Rahmenkonto Ost SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Mittelverfügung: Die Deckung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch zur Verfügung stehende Mittel des Rahmenkonto Ost und durch Einsparungen und Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. Begründung: Drucksache 61/2022 I. Seite 4 Projektstand / Entwicklung der Gesamtkosten: In der aktuellen Generalentwässerungsplanung der Stadt Lahr für das Gewerbegebiet Rheinstraße Nord wurde die Behandlungsbedürftigkeit mehrerer öffentlicher Einleitungen im Gewerbegebiet festgestellt. Es ist daher beabsichtigt, die Kanalisation im Gewerbegebiet grundlegend neu aufzubauen und insgesamt umzugestalten. Kanäle und Leitungen für die Entwässerung in der Rainer-HaungsStraße und David-Schieni-Straße müssen dafür neu verlegt werden. Zur Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung wurde das Ingenieurbüro BIT Ingenieure AG, Karlsruhe nach Beschluss des Gemeinderats (Beschlussvorlage Nr. 337/2020) am 14.12.2020 mit den Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanal) im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil beauftragt. Vorausgegangen war eine europaweite Ausschreibung (= Vergabeverfahren VgV) für die Planungsleistungen mit ersten vorläufigen Baukostenannahmen für die Verkehrsanlagen in Höhe von 3.700.000,- Euro sowie 1.200.000,- Euro für die Ingenieurbauwerke (Kanal). Die vorgenannten Baukostenannahmen beziehen sich auf die reinen Baukosten und beinhalten weder Planungs- noch Nebenkosten, Baugrunduntersuchungen, Gutachten, Auslagen etc. Zu diesem frühen Verfahrensstand können noch keine näheren Erkenntnisse zum Baugrund, den zu erwartenden Tiefenlagen und tatsächlichen Verhältnissen vorliegen. Dementsprechend vage sind die anzunehmenden Planwerte, welche im weiteren Verfahren dann zu konkretisieren sind. Das Ingenieurbüro BIT Ingenieure hat im Zuge der Grundlagenermittlung, der Vorplanung und anschließend basierend auf der Entwurfsplanung eine Kostenberechnung im März 2021 für die Baukosten erstellt. Der Gemeinderat hat dann am 26.04.2021 (Beschlussvorlage Nr. 44/2021) der Entwurfsplanung zugestimmt und die Verwaltung auf dieser Grundlage beauftragt, die Ausführungsplanung und Ausschreibung zu beauftragen. Die Ausgaben für den Kanalbau wurden in der Entwurfsplanung mit reinen Baukosten 3.333.300,- Euro und die Ausgaben für den Straßenbau (RainerHaungs-Straße/Teilausbau David-Schieni-Straße) mit reinen Baukosten 4.035.310,- Euro angenommen. Die Baukosten einschließlich Planungskosten und Nebenkosten wurden in der Entwurfsplanung (Stand 04/2021) für den Kanalbau mit 3.607.000,- Euro und für den Straßenbau mit 4.330.000,-Euro angegeben. Die Erkenntnisse der Entwurfsplanung wurden in der vertieften Ausführungsplanung fortgeschrieben. In diese sind zusätzliche Anforderungen eingeflossen. Im Zuge der fortgeschriebenen Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Kanalisation hat das fachlich zuständige Landratsamt auf Basis der aktuellen Rechtslage gefordert, die Regenwasserbehandlung des Teilgebietes gesondert zu betrachten und durch entsprechende Baumaßnahmen umzusetzen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers im Gewerbegebiet sehr hoch ist (z. Bsp. Reifenabrieb, Ölrückstände, Abrieb von Bremsscheiben, etc.), bislang keine Regenwasserbehandlung erfolgt und hier erhöhter Handlungsbedarf besteht. Zur Behandlung des in die Vorflut einzuleitenden Niederschlagswassers und damit zur Erreichung eines besseren Gewässerschutzes ist es erforderlich, an der Einleitstelle einen „Schrägklärer“ zur Reinigung des Regenwassers zu bauen. Auf Grund des sehr flachen Geländes und der Zwangsanschlusshöhen ist neben diesem Schrägklärer eine Hebeanlage zur Einleitung des gereinigten Re- Drucksache 61/2022 Seite 5 genwassers in die Vorflut erforderlich. Eine Alternativprüfung hat keine günstigere bautechnische Lösung ergeben. Die Baukosten einschließlich Planung und Nebenkosten auf Basis der fortgeschriebenen Kostenberechnung (Stand 12/2021) belaufen sich mittlerweile für den Kanalbau auf 4.765.000.- Euro und für den Straßenbau auf 4.985.000,- Euro. Die inzwischen fortgeschriebene Kostenberechnung (Stand 12/2021) auf Basis der Ausführungsplanung vom Ingenieurbüro BIT für die Ingenieurbauwerke weicht in Folge von der vorläufigen Kostenannahme (Vergabeverfahren VGV) sowie der Entwurfsplanung – Stand März 2021 – erheblich ab. II. Auftragserweiterung Planungskosten Ingenieurbauwerke (Kanal): Die Gesamtauftragssumme des Honorars betrug auf Basis der Vergabeverfahrens 331.594,43 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Auftragssumme teilt sich auf das Honorar für Verkehrsanlagen in Höhe von 231.096,72 Euro, welches über das Rahmenkonto Ost geleistet wird, sowie das Honorar für die Ingenieurbauwerke (Kanal) in Höhe von 100.497,71 Euro, welches vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung über den Investitionsauftrag I 31008020023 “Rheinstraße Nord“ geleistet wird. Wie bereits dargelegt erhöhen sich die jeweils anrechenbaren Baukosten. Dies hat zur Folge, dass sich die Planungskosten erhöhen. Des Weiteren wird zusätzlich die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für die Wasserhaltung beauftragt. Ab der Leistungsphase 6 -9 wird der Lamellenklärer mit Hebeanlage mit beauftragt. Die sich so ergebende Auftragserweiterung (Nachtrag) für den bestehenden Ingenieurvertrag Ingenieurbauwerke beträgt 171.902,65 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. Des Weiteren sind zwei neue Ingenieurverträge für den zusätzlichen Lamellenklärer mit Hebeanlage erforderlich. - Ingenieurvertrag für Ingenieurbauwerke (Objekt Lamellenklärer) für die Leistungsphasen 2 – 5 nach HOAI in Höhe von 32.197,79 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. - Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung in Höhe von 21.867,25 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer Die aktuelle Kostensteigerung ist auf mehrere Punkte zurückzuführen: - Entsorgungskosten für belastetes Material - geschlossene Wasserhaltungsmaßnahmen für den Kanalbau - durch Zwangspunkte der Anschlusshöhen und geringen Längsgefälle und Überdeckungshöhe musste beim Regenwasser in Teilabschnitten ein Rechteckprofil ausgewählt werden, welches wesentlich teurer ist als ein Kreisprofil - geringes Gefälle und einhergehende geringe Schubspannung im Mischwasserkanal (MW) erfordern eine mechanische Schwallspülung - eine größere Verlegetiefe der MW-Kanalisation ist notwendig - ein zusätzlicher Lamellenklärer/Schrägklärer mit Hebeanalage ist notwendig Drucksache 61/2022 Seite 6 Die fortgeschriebene Kostenberechnung der reinen Baukosten für die Ingenieurbauwerke (Kanal) beträgt mittlerweile 4.019.525,- Euro. Die Mehrkosten gegenüber der Grobkostenannahme betragen 2.819.525,- Euro. III. Auftragserweiterung Planungskosten Verkehrsanlagen: Die fortgeschriebene Kostenberechnung (Stand 12/2021) vom Ingenieurbüro BIT für die Verkehrsanlagen auf Basis der Ausführungsplanung weicht von der vorläufigen Kostenannahme (Vergabeverfahren VGV) der Baukosten ab. Dies hat zur Folge, dass sich die Planungskosten erhöhen. Die fortgeschriebene Kostenberechnung (12/2021) der reinen Baukosten für die Verkehrsanlagen (einschl. Leerrohre und Umbau von Feuerlöschbrunnen) beträgt 4.376.820 Euro. Die Mehrkosten der Kostenberechnung gegenüber der Grobkostenannahme betragen 676.820 Euro. Dadurch erhöhen sich Kosten für Planungsleistungen für Verkehrsanlagen in Höhe von 25.032,26 Euro. Die Kostensteigerung ist auf mehrere Punkte zurückzuführen: - Entsorgungskosten für belastetes Material - erweiterte Bodenverbesserung wegen geringer Tragfähigkeit - Rückbau Grundwasserpegel - Umbau von Feuerlöschbrunnen - zusätzliche Verlegung von Leerrohren - Erweiterung Ausbau Rainer-Haungs bis zur Europastraße (ca. 50 m) einschl. Bushaltestelle - Optimierung und Lückenschluss Radverkehr nach VEP IV. Haushaltsmittel: Für die Kanalmaßnahmen wurden im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung folgende Haushaltsmittel eingeplant, bzw. beansprucht und übertragen: Stand 2022 Ansatz WP 2020 200.000,00 € Nicht mehr verfügbar Ausgaben 2020 -14.321,96 € Verfügt Mittelübertragung 2020 -> 2021 185.678,04 € Nicht mehr verfügbar, ggfs. Rest übertragen Ansatz WP 2021 2.000.000,00 € Nicht mehr verfügbar Ausgaben 2021 Mittelübertragung 2021 -> 2022 -139.775,06 € verfügt Noch nicht verfügbar, aber im GR Beschluss 2.045.902,98 € aufgenommen Ansatz WP 2022 1.900.000,00 € Verfügbar, da HH Genehmigung eingegangen Die für die Maßnahme eingeplanten Mittel 2020 bis 2022 belaufen sich auf insgesamt 4.100.000 €. Um alle Mittel voll auszuschöpfen wird empfohlen, aus 2021 Mittel in Höhe von 2.045.902,98 Euro ins Jahr 2022 zu übertragen. Somit stünden nach dem Beschluss der Mittelübertragung noch insgesamt 3.945.902,98 Euro für die Maßnahme in 2022 zur Verfügung. Drucksache 61/2022 Seite 7 Auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage wurde das Ingenieurbüro beauftragt, die Koten in Form des bepreisten Leistungsverzeichnisses erneut zu überarbeiten mit folgenden Ergebnissen. Die Bau- und Planungskosten für den 1. Bauabschnitt liegen auf Basis der aktuellen Ausführungsplanung auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses (Stand 06/2022) bei einer Gesamtausgabesumme von 5.075.000,- Euro. Hier sind bereits getätigte Ausgaben in Höhe von 154.097,02 Euro beinhaltet. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel liegen demnach gegenüber der Planung bei 975.000,- Euro. Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg sind die Mittel für die einzelnen Vorhaben übertragbar. Soweit nichts anderes bestimmt wird, sind die Ansätze für verschiedene Vorhaben gegenseitig deckungsfähig. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass für die Maßnahme „Stauraumkanal Lahrer Straße“ mit geplanten Ausgaben von 1.600.000,- Euro in diesem Jahr kein Mittelabfluss erfolgen wird. Die restlichen Mittel können daher für die Deckung der Mehrausgaben herangezogen werden. Die Mittel für den Stauraumkanal werden zu einem späteren Zeitpunkt 2025 angemeldet. Für die Verkehrsanlagen sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Rahmenkontos Ost Ausgabemittel eingeplant. Die Bau- und Planungskosten liegen auf Basis der aktueller Ausführungsplanung für den 1. Bauabschnitt auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses (Stand 06/2022) bei einer Gesamtausgabensumme von 5.230.000,- €. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel liegen demnach bei 900.000,- €. Die Kostensteigerungen des 1. Bauabschnitts können noch innerhalb des Finanzierungslimits des Rahmenkontos Ost geleistet werden. Die sich abzeichnenden zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind noch deckungsfähig. 1. Bauabschnitt 8/2020 reine Baukosten (Kostenberechnung) 4/2021 12/2021 Stand Stand Stand VGV Verfahren Entwurfsplanung Ausführungsplanung Grobkostenannahme Euro Euro Euro Verkehrsanlagen 3.700.000 4.035.310 4.376.820 Kanal 1.200.000 3.333.300 4.019.525 1. Bauabschnitt 8/2020 4/2021 06/2022 Baukosten (bepreistes LV) Stand Stand Stand VGV Verfahren Entwurfsplanung Ausführungsplanung Grobkostenannahme Euro Euro Euro Verkehrsanlagen 4.100.000 4.330.000 5.230.000 Kanal 1.375.000 3.607.000 5.075.000 5.475.000 7.937.000 10.305.000. ohne Planung und Nebenkosten einschl. Planung und Nebenkosten Gesamtsumme: Die Kosten der weiteren Bauabschnitte sind in der Vorlage 154/2022 berücksichtigt. Es wird gebeten der Auftragserweiterung zuzustimmen. Drucksache 61/2022 Tilman Petters Bürgermeister Seite 8 Udo Lau Abteilungsleiter Anlage(n): Anlage 0 Zusammenfassung zu Vorlage 61_2022 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.