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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 154/2022
Az.: 791.30

An der Vorlagenerstellung beteilic te Stellen

Beratungsfoige

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

29.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

04.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

05.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

14.07.2022

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
I. Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung
- Fortführung der Erschließungsarbeiten
II. Finanzierung der Konversion auf dem Flughäfenareal OST
- Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2022

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zu den geplanten Erschließungs­
maßnahmen im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung, zur
Kenntnis und erklärt sich mit dem vorgestellten Erschließungskonzept einver­
standen.
2. Die Stadt strebt eine gewerbliche Nutzung der auf Gemarkung Hugsweier lie­
genden Grundstücke an. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die pla­
nungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorzubereäten.
3. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsüber­
sicht (KuF) 2022 und die Darstellung der noch möglichen Gebäude- und Grund­
stückserlöse zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen ein­
verstanden.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Das Gebewerbegebiet Rheinstraße Nord, welches im Ostareal des Flughafenareals gelegen ist, ist der­
zeit noch nicht vollständig erschlossen. Aus dem Bund-Kaufvertrag vom 30.10.1996 gibt es noch Ab­
bruch- und Erschließungsverpflichtungen, die noch zu erfüllen sind und im Rahmen der der weiteren
Erschließung umgesetzt werden.

Zielsetzung:
Fortführung der Erschließung im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung

Maßnahmen:
Herstellung Bauplanungsrecht, Straße

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personaimehrbedarf) Auswirkun­
gen
M Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabeile dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An­
lage beigefügt
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
E3 Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022
Einmaliae (Investitions-)Kosten

|

2023

2024

2025

in EUR
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In­
vestition /Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu­
schüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährliche Folciekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos­
ten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 154/2022

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SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2,
SUMME

Finanzierung:
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme In der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
L Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung
- Fortführung der Erschiießungsarbeiten
Das städtische Gewerbegebiet Rheinstraße Nord (Ostareal) ist ein großer Erfolg für die Stadt. Hier
konnten seit Mitte der neunziger Jahre über 100 Betriebe angesiedelt werden, die ca. 2.000 Arbeits­
plätze bieten. Diese Zwischenbilanz ist umso beeindruckender, wenn man in Betracht zieht, dass erst
rund die Hälfte des Geländes mit einem Bebauungsplan versehen, neu erschlossen und Gegenstand
der Vermarktung durch die IGZ GmbH ist. Nun steht der nächste große Entwicklungsschritt für das
Gebiet und damit auch für den gesamten Industrie- und Gewerbestandort Lahr an: Der nördliche
Teilbereich soll überplant, erschlossen und aktiv vermarktet werden.

1. Potenzial für den Wirtschaftsstandort Lahr
Derzeit gibt es kaum noch unbebaute Grundstücke im Ostareal, die vermarktet werden können. Klein­
flächigere Grundstücksanfragen können daher oftmals nicht bedient werden. Die Vermarktungsakti­
vitäten der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass gerade auch bei den Bestandsunternehmen
verschiedener Branchen im Raum Lahr ein Bedarf an kleinflächigen Gewerbegrundstücken besteht.
Somit ist die Fortführung der Erschließung insbesondere für die Ansiedlung und Erweiterung beste­
hender Unternehmen unerlässlich. Als Folge der Coronapandemie und dem Angriffskrieg auf die Uk­
raine ist derzeit zwar eine gewisse Zurückhaltung der wirtschaftlichen Akteure zu verzeichnen, was
vermutlich jedoch nicht zu einem fanganhaltenden Rückgang der Gewerbegrundstücksnachfrage füh­
ren wird. Mittelfristig ist wieder mit einer gesteigerten Nachfrage zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund ist es im Sinne des Wirtschaftsstandorts Lahr wichtig, sich bereits in der
aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation gut aufzustelien. Dabei kommt dieser Fläche in der mittel­
fristigen Perspektive eine wichtige Bedeutung zu, um Unternehmen am Standort Lahr bzw. in der
Region Ansiedlungs- und Entwicklungsperspektiven zu bieten. Der Fokus liegt dabei darauf, Be­
standsunternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie z.B. dem Handwerk oder Produktionsbe­
trieben Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten und (langfristig) am Standortzu halten.
Das Areal bietet durch die Kleinteiligkeit und Vielfältigkeit gleichermaßen auch Chancen für Existenzgründer und Start-Up-Unternehmen. Durch die unmittelbare Nähe zu den fliegerischen Infrastrukturen
weist das Areal zudem weitere Potentiale für innovative flugaffine Unternehmen auf. Als Beispiel sind
hier die Aktivitäten am Flughafen im Rahmen des Testfeldes für autonomes Fliegen zu nennen. Somit
bietet gerade der nördliche Bereich des Ostareals die ausgezeichnete Möglichkeit der Diversifizierung
bei gleichzeitiger Stärkung der Entwicklungspotentiale.

Drucksache 154/2022

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In diesem Zusammenhang steht auch die Innovationspartnerschaft zwischen dem Fraunhofer Institut
für Arbeitswirtschaft und Organisation und der IGZ GmbH. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde
eine Rahmenkonzeption 2030 für die zukünftige Entwicklung des startkLahr-Areals entwickelt. Dabei
wurden Handlungsfelder und Leitprojekte identifiziert, um den Standort vor dem Hintergrund der Di­
gitalisierung so zu entwickeln, dass die heutigen wirtschaftlichen Chancen sich auch für die nachfol­
genden Generationen nicht nachteilig auswirken. Diese Rahmenkonzeption kann einen geeigneten
.Handlungsleitfaden bei der Entwicklung und Vermarktung dieser Flächen bieten.
Zusammenfassend ist es aus Sicht der Verwaltung deshalb als zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort
einerseits wichtig, auf die schnellen, umwälzenden, technologischen Entwicklungen reagieren zu kön­
nen und Perspektiven für neu entstehende Geschäftsmodelle und deren Anforderungen zu bieten.
Andererseits ist es für einen gesunden Wirtschaftsstandort aber auch von zentraler Bedeutung,
ebenso die Bestandsunternehmen und deren Erweiterungsabsichten im Blick zu behalten. Das nörd­
liche Ostareal bietet hierzu ein sehr gutes Potenzial für eine flexible Standortentwicklung.

2. Flächenentwicklung
Für die oben skizzierten Entwicklungen sind rechtzeitig die Weichen zu stellen und durch eigene
Investitionen in die Infrastruktur flankierend stützende Maßnahmen zu initiieren. Durch die ausgewei­
tete Erschließungstätigkeit steigen einerseits zwar die Ausgaben, andererseits werden dadurch ver­
äußerbare Grundstücke ausgewiesen, durch deren Verkäufe die zusätzlichen Ausgaben refinanziert
werden können. Zugleich schaffen die Unternehmen weitere Arbeitsplätze und generieren eine ent­
sprechende Wertschöpfung, nicht nur für das startkLahr-Areal, sondern für den gesamten Raum Lahr.
Das vom Stadtplanungsamt erstellte Gestaltungskonzept für den Bereich Rheinstraße Nord, nördli­
cher Erweiterungsbereich mit einer Nettobaufläche von 7,5 ha soll vor dem Hintergrund der unter
Ziffer 1 dargestellten wirtschaftlichen Potenziale ein hohes Maß an Flexibilität bei der Entwicklung,
Parzellierung und Vermarktung ermöglichen, um bedarfsgerecht auf Unternehmensanfragen reagie­
ren zu können. Gleichzeitig wird ein hohes Maß an gestalterischen und nachhaltigen Qualitäten bei
Freiräumen und Gebäuden angestrebt - in einem für ein modernes Gewerbegebiet angemessenen
Umfang. Die Konzeption sieht aufgrund des Bedarfs und der damit zusammenhängenden Entwick­
lungschancen für die Unternehmen ausdrücklich die Möglichkeit einer kleinteiligen Grundstückspar­
zellierung für kleinteilige Gewerbenutzungen vor. Darüber hinaus soll auch ein größerer zusammen­
hängender Flächenbereich für fiugaffine Nutzungen vorgehalten werden.

3. Fortführung der Erschließungsmaßnahmen
Die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) ist von der Stadt Lahr vertraglich
mit der Bewirtschaftung der Grundstücke sowie dem Grundstücks- und Standortmarketing für das
Ostareal beauftragt worden. Die nunmehr geplante Fortführung der Erschließung ist deshalb eng
zwischen Verwaltung und IGZ GmbH abgestimmt worden. Dabei wurden vorliegende Erfahrungen
sowie die Erfordernisse und Anforderungen an das Gebiet berücksichtigt.
In den damaligen Verhandlungen um den Kauf des Flughafenareals sind Überlegungen der Stadt in
den Kaufvertrag eingeflossen, im Sektor B eine größere Fläche von einer Bebauung auszunehmen.
Hierfür wurde eine Fläche von insgesamt 91.835 mz in den Kaufvertrag aufgenommen. Diese Fläche
entspricht zu großen Teilen den auf Gemarkung Hugsweier gelegenen Grundstücken entlang der
David-Schieni-Straße. Das bedeutet, dass dort unabhängig von der bestehenden Bestandsbebauung
und Straßenerschließung ursprünglich keine baulich-gewerbliche Nutzung vorgesehen war.

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Der Bereich ist im Flächennutzungsplan (FNP), welcher 1998 wirksam gewordenen ist, nicht als ge­
werbliche Baufläche, sondern als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Dies entspricht ausdrücklich
einer Empfehlung aus dem Masterplan von 1993. Eine darüberhihausgehende Festlegung des Ge­
meinderates, diesen Bereich von der Bebauung freizuhalten, gab es in der Vergangenheit jedoch
nicht. Faktisch ergab sich diese jedoch anhand der planerischen Festlegungen sowie der Pflichten
aus dem Bund-Kaufvertrag. Teilweise wurde die vertragliche Pflicht durch Ausweisung im Bebau­
ungsplan im Gebiet Rheinstraße Süd, welches wie der nördliche Erweiterungsbereich ebenfalls dem
Sektor B zuzuordnen ist, mit rund 12.000 m2 schon verwirklicht. Die verbleibenden rund 70.000 m2
könnten in der nördlichen Erweiterung des Gebietes Rheinstraße Nord nur in geringerem Umfang
nachgewiesen werden. Dies ist jedoch auch nicht mehr erforderlich.
Innerhalb der ursprünglichen Kaufvertragspflichten war auch eine Nachzahlungsregelung verankert,
wenn innerhalb von 15 Jahren ein höheres Maß an baulicher Nutzbarkeit ermöglicht werden sollte.
Diese Frist wurde mit den zuletzt geschlossenen Vereinbarungen mit dem Bund nicht verlängert.
Insofern wäre der Gemeinderat frei, hier ein höheres Maß an baulicher Nutzungsmöglichkeit neu zu
beschließen.

Gewerbeentwicklung Hugsweier
In Hugsweier besteht der Wunsch nach einem eigenen kleinteiligen Gewerbegebiet, noch im ehemals
militärisch genutzten und bebauten Ostarea!, aber bereits auf Hugsweirer Gemarkung liegend. Hierfür
wäre der Straßenausbau der gesamten David-Schieni-Straße vorzunehmen, um die auf Gemarkung
Hugsweier befindlichen Grundstücke entsprechend baulich-gewerblich nutzbar zu machen. Der Kanalausbau ist in diesem Bereich ohnehin erforderlich um die Abwässer aus der Rainer-HaungsStraße sowie der Fritz-Rinderspacher-Straße aufzunehmen und diese der Kläranlage Friesenheim
zuzuführen. Problematisch für die Umsetzung stellt sich dar, dass die auf Garmarkung Hugsweier
liegenden Grundstücke im FNP nicht als Bauflächen dargestellt sind. Bei der Erstellung des FNP
Mitte der neunziger Jahre wollte die Stadt einen größeren unbebauten Puffer zwischen dem Gewer­
begebiet und dem Hugsweierer Ortsrand schaffen. Gleichwohl wird nun vorgeschlagen, die Verwal­
tung zu beauftragen, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete
gewerbliche Entwicklung auf der gesamten Fläche zu schaffen.
Vor einigen Jahren wurde mit dem östlichen Teilausbau der David-Schieni-Straße, der außerhalb der
ehemaligen militärischen Liegenschaft gelegen ist, bereits ein erster Schritt für die zukünftige Er­
schließung getan. Die Kosten für diesen Teilausbau wurden aus dem Haushalt der Stadt Lahr gezahlt,
da das Straßenteilstück außerhalb der ehemaligen militärischen Nutzung liegt. Diese Verkehrsver­
bindung wird auch stark vom motorisierten Individualverkehr und vom Radfahrverkehr genutzt und ist
wichtiges Teilstück der Buslinien 104 und 109. Die Verkehrsspange entlastet auch die Bewohner der
Flugplatzstraße. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, in einem ersten Schritt die Rainer-HaungsStraße soweit zu verlängern und auszubauen, dass diese an die David-Schieni-Straße angebunden
ist. Auch die David-Schieni-Straße soll im ehemals militärisch genutzten Bereich bis zum bestehen­
den Ausbau der Straße weiter ausgebaut werden. In der insbesondere auch auf Hugsweier bezoge­
nen Gesamtbetrachtung sind damit keine weiteren Abkürzungs- bzw. Vermeidungsverkehre zu er­
warten. Mit dem Ausbau verbessern sich vor allem die Bedingungen für Radfahrer und spätere direkte
Anlieger, nicht nur für den PKW- und den LKW-Verkehr. Vielmehr ist mit der neuen Süd-Zufahrt (Brü­
cke über die Schütter) zur Firma Rubin mit einer Entlastung der Ortsdurchfahrt Hugsweier zu rechnen.

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Erschließungsplanung und Kosten
!n den Anlagen 2-5 sind die zwischen der IGZ GmbH und Stadtverwaltung abgestimmten geplanten
Straßenquerschnitte der o.g. Straßen ersichtlich.
Die Grobkostenschätzung für den Straßenbau im Vollausbau der Straßen, einschließlich der südli­
chen Querspange der Rainer-Haungs-Straße (Verbindung von der Rainer-Haungs-Straße zur FritzRinderspacher-Straße), und der Ausbau der David-Schieni-Straße beträgt nach derzeitigem Stand
ca. € 11.541.000,-. Darin sind aufgrund der derzeit hohen Unsicherheiten für den I. Bauabschnitt 5 %
und für die Bauabschnitte II. und NE. Kostensteigerungen von 10 % berücksichtigt. Für die Erschlie­
ßung (Straßenbau) waren in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bislang lediglich Mittel von €
4.138.000,- eingeplant worden. Die Kostensteigerung gegenüber der bisherigen Mittelplanung aus
dem Jahr 2015 ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen.
Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die Erschließung inzwischen deutlich ausqeweitet. Die
bisherige Planung orientierte sich noch an den Festlegungen des Bund-Kaufvertrages und hätte we­
niger zu bauende Erschließungsstraßen erfordert. Zudem beinhaltete diese Planung lediglich die
Ausgaben der Straßenherstellung, nicht hingegen die erforderlichen Honorarkosten. Des Weiteren
wurden auch keine Entsorqunqskosten eingeplant. Die vorzunehmende Erschließung liegt im Bereich
der ehemaligen Kerosinentladestation. Trotz der vorgenommenen Flächensanierung sind hier weitere
Entsorgungskosten nicht auszuschließen. Des Weiteren zeigten Erfahrungen aus vergangenen Maß­
nahmen, dass früher oftmals zu entsorgender Teerspritz verwandt wurde. Es wird daher im Rahmen
des Straßenbaus mit dem Anfall von zu entsorgendem Material gerechnet. Diese Aspekte wurden bei
der aktuellen Kostenpianung mitberücksichtigt und flössen in das VgV-Verfahren (Verfahren nach der
Vergabeordnung) ein. Im Rahmen der Bietergespräche wurde die aktuelle Planung inklusive der Kos­
tenplanung von den beteiligten Büros bestätigt. Weiter sind die jährlichen Preissteigerungen seit 2015
ursächlich für die aktuellen Budgetsteigerungen.
Kostensteigernd wirkt sich gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung auch die nunmehr herzu­
stellende Verbindung zwischen der Rainer-Haungs-Straße und dem bereits ausqebauten östlichen
Abschnitt der David-Schieni-Straße aus. Wegen des schlechten Straßenzustandes in diesem Bereich
und der Nutzung durch den Bus- sowie den ungeschützten Radverkehr ist ein Ausbau dieses Teil­
stückes, ungeachtet der Entscheidung über den weiteren Ausbau der David-Schieni-Straße, aus
Sicht der Verwaltung unabdingbar.
Die Kostensteigerung fließt in die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht ein und
verschlechtert zunächst deren Ergebnis.

Ertragsüberschuss David-Schieni-Straße
Der weitere Ausbau der David-Schieni-Straße zur Verwirklichung einer baulich-gewerblichen Nutzung
führt zu zusätzlichen Erschließungskosten für die Straßenherstellung und die Herstellung der Abwas­
serbeseitigungsanlagen zu leistenden Abwasserbeiträge. Dem stehen potenzielle Grundstückserlöse
gegenüber, welcheden Ausgabebedarf deutlich übersteigen. Mit diesen überschüssigen Erlösen kön­
nen die aktuell zu erwartenden Erschließungsmehrkosten teilweise kompensiert werden. Isoliert be­
trachtet auf die Ausbaukosten der David-Schieni-Straße übersteigen die möglichen Veräußerungser­
löse diese in erheblichem Maße. Erlöse aus den Grundstücksverkäufen können jedoch erst generiert
werden, wenn entsprechendes Planungsrecht durch einen noch zu erstellenden Bebauungsplan ge­
schaffen wurde. Denn nur hierdurch kann eine effiziente Flächenvermarktung durch die IGZ GmbH
sichergestellt werden.

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Seite 7

Erschließungsplanung und Kosten
!n den Anlagen 2-5 sind die zwischen der IGZ GmbH und Stadtverwaltung abgestimmten geplanten
Straßenquerschnitte der o.g. Straßen ersichtlich.
Die Grobkostenschätzung für den Straßenbau im Vollausbau der Straßen, einschiießiich der südli­
chen Querspange der Rainer-Haungs-Straße (Verbindung von der Rainer-Haungs-Straße zur FritzRinderspacher-Straße), und der Ausbau der David-Schieni-Straße beträgt nach derzeitigem Stand
ca. € 11.541.000.-. Darin sind aufgrund der derzeit hohen Unsicherheiten für den I. Bauabschnitt 5 %
und für die Bauabschnitte (I. und lll. Kostensteigerungen von 10 % berücksichtigt. Für die Erschlie­
ßung (Straßenbau) waren in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bislang lediglich Mittel von €
4.138.000,- eingeplant worden. Die Kostensteigerung gegenüber der bisherigen Mitteipfanung aus
dem Jahr 2015 ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen.
>

Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die Erschließung inzwischen deutlich ausgeweitet. Die
bisherige Planung orientierte sich noch an den Festlegungen des Bund-Kaufvertrages und hätte we­
niger zu bauende Erschließungsstraßen erfordert. Zudem beinhaltete diese Planung lediglich die
Ausgaben der Straßenherstellung, nicht hingegen die erforderlichen Honorarkosten. Des Weiteren
wurden auch keine Entsorgungskosten eingeplant. Die vorzunehmende Erschließung liegt im Bereich
der ehemaligen Kerosinentladestation. Trotz der vorgenommenen Flächensanierung sind hier weitere
Entsorgungskosten nicht auszuschließen. Des Weiteren zeigten Erfahrungen aus vergangenen Maß­
nahmen. dass früher oftmals'zu entsorgender Teerspritz verwandt wurde. Es wird daher im Rahmen
des Straßenbaus mit dem Anfall von zu entsorgendem Material gerechnet Diese Aspekte wurden bei
der aktuellen Kostenplanung mitberücksichtigt und flössen in das VgV-Verfahren (Verfahren nach der
Vergabeordnung) ein. Im Rahmen der Bietergespräche wurde die aktuelle Planung inklusive der Kos-,
fenpianung von den beteiligten Büros bestätigt. Weiter sind die jährlichen Preissteigerungen seit 2015
ursächlich für die aktuellen Budgetsteigerungen.
Kostensteigernd wirkt sich gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung auch die nunmehr herzusteiiende Verbindung zwischen der Rainer-Haungs-Straße und dem bereits ausgebauten östlichen
Abschnitt der David-Schieni-Straße aus. Wegen des schlechten Straßenzustandes in diesem Bereich
und der Nutzung durch den Bus- sowie den ungeschützten Radverkehr ist ein Ausbau dieses TeÜstückes, ungeachtet der Entscheidung über den weiteren Ausbau der David-Schieni-Straße, aus
Sicht der Verwaltung unabdingbar.
Die Kostensteigerung fließt in die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht ein und
verschlechtert zunächst deren Ergebnis.

Ertragsüberschuss David-Schieni-Straße
Der weitere Ausbau der David-Schieni-Straße zur Verwirklichung einer baulich-gewerblichen Nutzung
führt zu zusätzlichen Erschließungskosten für die Straßenherstellung und die Herstellung der Abwas­
serbeseitigungsanlagen zu leistenden Abwasserbeiträge. Dem stehen potenzielle Grundstückserlöse
gegenüber, welche den Ausgabebedarf deutlich übersteigen. Mit diesen überschüssigen Erlösen kön­
nen die aktuell zu erwartenden Erschiießungsmehrkosten teilweise kompensiert werden. Isoliert be­
trachtet auf die Ausbaukosten der David-Schieni-Straße übersteigen die möglichen Veräußerungser­
löse diese in erheblichem Maße. Erlöse aus den Grundstücksverkäufen können jedoch erst generiert
werden, wenn entsprechendes Planungsrecht durch einen noch zu erstellenden Bebauungsplan ge­
schaffen wurde. Denn nur hierdurch kann eine effiziente Flächenvermarktung durch die IGZ GmbH
sichergestellt werden.

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Zeitschiene
Im Jahr 2022 ist zunächst vorgesehen, den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße sowie die Verbindung
zur Östlichen David-Schieni-Straße zu beginnen und im Jahr 2023 abzuschließen. Daneben erfolgt
die Herstellung der Schmutz- und Regenwasserkanäle. Der Ausbau der Fritz-Rinderspacher-Straße
folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Ausbauvariante wurde gewählt, da die Rainer-HaungsStraße für den Radverkehr von besonderer Bedeutung ist.
Im Radverkehrsnetz der Stadt Lahr ist sie gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN
2008) als innergemeindliche Radhauptverbindung definiert. Damit nimmt sie neben einer nah- und
kleinräumigen Erschließungsfunktion auch eine regionale Verbindungsstufe ein. Somit wird ein gesi­
chertes Angebot für den Radverkehr geschaffen.

4. Fazit
Die weitere Erschließung und Vermarktung des Ostareals ist angesichts der hier vorhandenen großen
Potenziale bei einem gleichzeitig gegebenen dringenden Flächenbedarf von zentraler Bedeutung.
Sie stellt einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsgerichteten, nachhaltigen, innovativen und be­
darfsorientierten Standortentwicklung dar. Die Verwaltung schlägt vor, der beschriebenen Konzeption
grundsätzlich zuzustimmen und die notwendigen planungsrechtlichen Schritte in die Wege zu leiten.

II. Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST
Die KuF für das Ostarea! wurde mit Stand vom 23.05.2022 (Anlage 6 und 7) aktualisiert. Sie erstreckt
sich wie die vorherige KuF über einen Betrachtungszeitraum von 1993 bis in das Jahr 2024. Das
Enddatum der Betrachtung geht auf die aktuell gültige Genehmigung durch die Rechtsaufsicht zu­
rück. Die Rahmendaten für die Fortschreibung der KuF waren die Verpflichtungen aus dem BundKaufvertrag.
Im Ergebnis zeigt sich Über den Betrachtungszeitraum bis Ende 2024 bei
indexierten Ausgaben von
indexierten Einnahmen von
negativer Saldo von

€ 49.691.000 und
€ 35.482.000 ein
€ -14.209.000

Gegenüber der KuF aus dem Jahr 2020 verbessert sich das Ergebnis geringfügig. Dies ist jedoch
lediglich der zeitlichen Verschiebung der Erschließungs- und Abbruchmaßnahmen geschuldet. Tat­
sächlich steigen die prognostizierten Erschließungsausgaben um knapp 2,3 Mio. € an. Auch bei den
Abbruchen ist mit Kostensteigerungen aufgrund der Preissteigerungen zu rechnen.
Die wesentlich höheren Ausgaben für die Erschließungsmaßnahmen können durch die Erschließung
und Vermarktung der auf Gemarkung Hugsweier liegenden Grundstücke zum größeren Teil gedeckt
werden kann. Ohne die Verwirklichung des Gewerberiegels Hugsweier wäre insgesamt ein noch hö­
heres Defizit auszuweisen.
Zur Defizitreduzierung und zum Kostensteigerungsausgleich wurde auch eine Verkaufspreisanhe­
bung eingeplant. Seit 01.08.2019 beträgt der Verkaufspreis 90 €/m2. Eine Verkaufspreisanhebung
könnte die derzeit erheblichen Kostensteigerungen abfedern. Hierzu ergeht noch eine gesonderte
Beschlussvorlage an den Gemeinderat.
Die Rahmenkontenfinanzierung ist nur bis Ende 2024 von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Alle zeitlich darüber hinaus vorzunehmenden Ausgaben sind daher im Haushalt der Stadt abzuwickeln. Zur vollständigen Darstellung sind diese jedoch gesondert ausgewiesen.

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Seite 9

Zum vorgenannten Defizit kommen deshalb noch die außerhalb des Betrachtungszeitraumes der KuF
liegenden und noch zu tätigenden Ausgaben für die Herstellung der Fritz-Rinderspacher-Straße, die
Herstellung der Querspange zur Rainer-Haungs-Straße, der restliche Ausbau der David-SchieniStraße sowie der Feinbelag der Straßenbauabschnitte I. bis III. von geschätzt weiteren 6.556.000 €
hinzu. Damit steigt das Defizit rechnerisch auf knapp 20,766 Mio. €.
Dem rechnerischen Defizit am Ende des Betrachtungszeitraumes und darüber hinaus stehen jedoch
noch Grundstücks- und Gebäudewerte mit einem Bilanzwert von rund 11 Mio. € sowie Erschließungs­
anlagen mit Anschaffungswerten am Ende des Betrachtungszeitraumes Ende 2024 von rund 10,5
Mio. € gegenüber. Der bilanzierte Grundstückswert liegt bei 33,23 €/m2 und damit deutlich unter dem
Verkehrswert von aktuell 90 €. Nimmt man den Verkehrswert der Grundstücke als Grundlage, beträgt
der Gegenwert mehr als 25 Mio.€, Würde zudem eine Verkaufspreisanhebung beschlossen, ließen
sich die derzeitigen erheblichen Planungsunsicherheiten aufgrund der geopolitischen Verwerfungen,
die deutlich steigende Zinsbelastung des Haushalts der Stadt sowie die Belastung dessen durch die
jährlichen Zuführungen an das Rahmenkonto Ost merklich abmildern. Nach Abverkauf aller Grund­
stücke würde demnach ein deutlicher Überschuss anfallen. Positiv hinzu kommen außerdem die zu­
sätzliche Wertschöpfung, wie Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.
Die Verwaltung empfiehlt die Sachdarstellung zu den geplanten Erschließungsmaßnahmen im Ge­
werbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung, zur Kenntnis zu nehmen und sich mit dem
vorgestellten Konzept einverstanden zu erklären. Zudem empfiehlt die Verwaltung, eine gewerbliche
Nutzung der auf Gemarkung Hugsweier liegenden Grundstücke anzustreben und hierfür die pla­
nungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Anlage(n):
Lageplan
01 Lage RainerHaungs
02 Lage RainerHaungs
03 Lage DavidSchieni
04 RQ RainerHaungs_DavidSchieni_BA1
Kosten-und Finanzierungsübersicht (KuF) 2022
KuF-Entwicklung 1993 bis 2022 - Ende 2024
Grundstücksübersicht
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich In der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.