Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
18. Juli 2022
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 7/2022) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 18.07.22, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 ÖFFENTLICHE SITZUNG II. INFORMATION 106/2022 St. Umwelt Global Nachhaltige Kommune - Lahrer Nachhaltigkeitsbericht 2022 Mitteilung: Das Gremium nimmt den Lahrer Nachhaltigkeitsbericht 2022 zur Kenntnis. III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei zur Errichtung einer Hundespielwiese Stadträtin Aman-Vogt stellt zu Beginn des Tagesordnungspunktes einen Vertagungsantrag. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Damit ist der Antrag abgelehnt. Beschluss: Die Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ stellt für die kommende Gemeinderatssitzung am Montag, den 20. Juni 2022, den Antrag, dass die Stadt Lahr eine Hundespielwiese errichten möge. Stadtrat Täubert stellt nach der Vorstellung des Antrags einen Verweisungsantrag in den Umweltausschuss und den Haupt- und Personalausschuss: Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Damit ist der Antrag angenommen. -2IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 154/2022 202 1. I. Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung - Fortführung der Erschließungsarbeiten II. Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2022 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zu den geplanten Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung, zur Kenntnis und erklärt sich mit dem vorgestellten Erschließungskonzept einverstanden. 2. Die Stadt strebt eine gewerbliche Nutzung der auf Gemarkung Hugsweier liegenden Grundstücke an. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorzubereiten. 3. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2022 und die Darstellung der noch möglichen Gebäudeund Grundstückserlöse zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. Oberbürgermeister Ibert teilt mit, dass es zu Ziffer 2 eine Ergänzung des Ortschaftsrates Hugsweier gibt. Diese lautet wie folgt: „Die Belange der Siedlungsentwicklung des Ortsteils Hugsweier sind dabei zu berücksichtigen.“ Stadtrat Täubert stellt einen Verweisungsantrag in den Technischen Ausschuss. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen Damit ist der Antrag abgelehnt. Beratungsergebnis: 21 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 61/2022 605 2. Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil Hier: Kenntnisnahme vom Projektstand sowie Bewilligung der Auftrags- -3erweiterung von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie Übertragung von Haushaltsmitteln und Bewilligung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Projektstand und der Gesamtkostenentwicklung des 1. Bauabschnittes zur Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung. 2. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrags 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure AG, Karlsruhe gemäß Hauptsatzung beim Investitionsauftrag I 31008020023 “Rheinstraße Nord“ in Höhe von 171.902,65 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. 3. Dem Abschluss zweier weiterer Ingenieurverträge für die Umsetzung der erweiterten Ingenieurbauwerke und der technischen Ausrüstung in Höhe von 54.065,04 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer wird zugestimmt. 4. Die in Folge der Nummern 1 bis 3 entstehenden zusätzlichen erforderlichen Haushaltsmittel (+975.000,- Euro) werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. Der Gemeinderat beschließt außerdem die Übertragung von 2.045.902,98 Euro aus 2021 noch zur Verfügung stehenden Mitteln in 2022, die zusätzlich für die Maßnahme noch in Anspruch genommen werden können. 5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Mehrausgaben beim bestehenden Ingenieurvertrag 57/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Verkehrsanlagen vom 15.12.2020 /22.12.2020 beim Rahmenkonto Ost in Höhe von 25.032,26 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch zur Verfügung stehende Mittel des Rahmenkonto Ost. 6. Das Ergebnis der Ausschreibung des 1. Bauabschnittes Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sind auf Grund der aktuellen Preissteigerungen nicht abschätzbar. Die Ausschreibung erfolgt unter Anerkennung der aktuellen Preisunsicherheiten. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 68/2022 1. Ergänzung 501 3. Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt -4Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Bedarfsplanungen für den künftigen Kindergarten- und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der zur Diskussion stehenden Varianten (A, B, C1, C2) die weiteren Planungen voranzubringen und eine Gesamtkonzeption mit entsprechenden Einzelmaßnahmen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden jeweils Planungsmittel in Höhe von bis zu 200.000,- Euro benötigt. Diese sind für den Haushalt 2023 und 2024 entsprechend anzumelden. 4. Mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts soll auf der Grundlage, der noch ausstehenden Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Priorisierung des investiven Maßnahmenkatalogs der kommenden Jahre, eine sukzessive Projektentwicklung erfolgen. Beratungsergebnis: Einstimmig 141/2022 1. Ergänzung 501 4. Errichtung einer Kindertagesstätte mit Sportprofil (Sportkita) und Weiterentwicklung des Sportzentrums Dammenmühle Unter Berücksichtigung der Vorberatungen wurden Ergänzungen vorgenommen, die in die Vorlage einfließen sollen: siehe Anlage Ergänzungen zu Vorlage 141/2022 und Plan Gesamtkonzept Dammenmühle Verkehr Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer Sportkita inkl. eines gemeinsamen Vereinsbereichs in einem Gebäude (€ 8,8 Mio.) und der Ertüchtigung der Sportinfrastruktur (€ 1,7 Mio.) zu. Die sukzessive Projektentwicklung erfolgt im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes (Projektphasen 1 - 3). Auf die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Projektphase 3 wird verzichtet. Mit den aufgezeigten Alternativen können die Ziele ebenso erreicht werden. 2. Der Gemeinderat beschließt, dass das Vergabeverfahren für die Planungsleistung durchgeführt wird. 3. Eine engere Kooperation zwischen Hockey-Club Lahr e.V. und Tennisclub Lahr e.V. wird im Rahmen der Gesamtentwicklung grundsätzlich befürwortet. Beratungsergebnis: -527 0 1 157/2022 202 5. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Der Gemeinderat beschließt: Ersten Bürgermeister Schöneboom, Stadtrat Roth, Stadtrat Uffelmann und Stadträtin Amann-Vogt werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 133/2022 1. Ergänzung 202 6. badenova AG & Co. KG; Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu. 4. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der(n) Gesellschafterversammlung(-en) der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben. 5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt auf die Anfechtung des Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrages und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten. Beratungsergebnis: Einstimmig -6- 162/2022 202 7. Wohnbau Stadt Lahr; 1. Übertragung eines oder mehrerer Grundstücks/e im Wege der Sacheinlage in die Kapitalrücklage 2. Betrauungsakt der Stadt Lahr zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in Lahr durch die Wohnbau Stadt Lahr GmbH Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Umsetzung des Projektes Gartenhöfe die Übertragung des/der durch einen Veränderungsnachweis noch neu zu bildenden Grundstücks/e, dessen/deren endgültige Größe derzeit noch nicht feststeht. Die Übertragung erfolgt als Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH. Der Einlagewert orientiert sich an der tatsächlichen Grundstücksgröße und dem Gutachterausschuss festgelegten Grundstückswert. 2. Der Gemeinderat beschließt den „Betrauungsakt der Stadt Lahr zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in Lahr durch die Wohnbau Stadt Lahr GmbH“ nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes. 3. Der Gemeinderat ermächtigt und verpflichtet den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Wohnbau den Beschluss über die Umsetzung des Betrauungsaktes herbeizuführen. Hierzu soll folgender Beschluss in der Gesellschafterversammlung gefasst werden: „Die Geschäftsführung der Wohnbau wird angewiesen, die mit der vorstehenden Betrauung ausgesprochenen Gemeinwohlverpflichtungen der Wohnbau unter Beachtung der inhaltlichen Maßgabe der Betrauung zu erfüllen.“ Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadtrat Hirsch, Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Oßwald, Stadtrat Täubert, Stadträtin Nguyen, Stadtrat Uffelmann, Stadtrat Roth, Stadträtin Deusch, Stadträtin Amann-Vogt sowie Stadträtin Rompel erklären sich bei diesem Punkt für befangen. 54/2022 St. Umwelt 8. Energie und Klima – Landwirtschaft und Klimaschutz Der Gemeinderat beschließt: -7Die Stadt Lahr verpachtet städtische Flächen bei einem Pachtwechsel zukünftig vorrangig an Bewirtschaftende aus der Stadt Lahr und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des ökologischen Landbaus nach den Mindestkriterien der EG-Öko-Basisverordnung bzw. den Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus einhalten bzw. an Bewirtschaftende in Umstellung auf den ökologischen Landbau. Gibt es für die städtische Fläche keine Interessenten aus dem ökologischen Landbau, dann erfolgt die Verpachtung wie bisher. Eine günstige CO2-Bilanz soll erreicht werden. Beratungsergebnis: Abgesetzt 26/2022 602 9. Stadttauben IV- mögliche Vorgehensschritte Der Gemeinderat beschließt: Oberbürgermeister Ibert teilt mit, dass der Beschlussvorschlag entsprechend der Empfehlung des Umweltausschusses wie folgt geändert wird: „Die Entscheidung über die Einrichtung eines Taubenhauses wird so lange zurückgestellt, bis die Betreuung durch Ehrenamtliche gesichert ist“ Stadtrat Durke stellt folgenden Ergänzungsantrag: Ziffer 1: Die Stadt möge ein Konzept zur Gewinnung und Betreuung von Ehrenamtlichen erarbeiten. Insbesondere für das Taubenhaus sowie soziale, klima- und tierschützende Maßnahmen. Ziffer 2: Die Stadt möge eine kostengünstige und effiziente Betreuung des Taubenhauses unter Verwendung des vorhandenen kommunalen Personalbestandes prüfen, ohne dass die kommunale Leistungsfähigkeit in größerem Maße beeinträchtigt wird. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Damit ist der Antrag abgelehnt. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung 116/2022 602 10. Neuausweisung von Naturdenkmalen Der Gemeinderat beschließt: -8Das Gremium beschließt die beiden Linden (Tilia cordata) vor der Eichrodtschule in die Liste der Naturdenkmale und geschützter Grünbestände aufzunehmen. Beratungsergebnis: Abgesetzt 131/2022 61 11. Rechtsformwechsel der Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR - Anstaltssatzung für die gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt „Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“ und Betrauung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Anstaltssatzung für die gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt „Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“ wird zugestimmt. Damit einher geht eine Beteiligung der Stadt Lahr an der gKA. Für 2022 stehen die hierfür notwendigen Mittelbedarfe in Höhe von EUR 11.111,10 (EUR 1.010,10 einmal. Stammkapital + EUR 10.101,00 jährl. Umlage) zur Verfügung bzw. können bereitgestellt werden. Für die Folgejahre sind Mittel für die jährliche Umlage in die jeweiligen Haushaltspläne der Stadt Lahr einzustellen. 2. Wahl des Mitglieds und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin im Verwaltungsrat für die zu gründende gemeinsame Kommunalanstalt „Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts“. 3. Die Stadt Lahr betraut die gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt „Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“ mit gemeinwirtschaftlichen Aufgaben entsprechend der beigefügten Betrauung. Erster Bürgermeister Schöneboom stellt dar, dass es sich nicht wie in Ziffer 2 genannt um eine Wahl, sondern um eine Bestellung geht. Vorgeschlagen hierfür wird Oberbürgermeister Ibert mit Bürgermeister Petters als sein Vertreter. Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 132/2022 61 12. Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Ausschreibung eins öffentlichen Fahrradverleihsystems als Bestandteil der in den Netzwerkkommunen geplanten Mobilitätsstationen Der Gemeinderat beschließt: -9Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.07.2021 zur Vorlage Nr. 63/2021 beauftragt die Stadt Lahr das Mobilitätsnetzwerk Ortenau mit der Ausschreibung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems für die in der Stadt Lahr geplanten Mobilitätsstationen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal neun Jahre (fünf Jahre fix zzgl. zweimalige Verlängerungsoption um je zwei Jahre) und soll am 01.04.2023 beginnen. Somit sind in Ergänzung zum Beschluss der Vorlage Nr. 63/2021 am 19.07.2021 die für den Betrieb notwendigen Mittelbedarfe - in Höhe von EUR 210.000 für das Jahr 2027 und - in Höhe von EUR 53.000 für das Jahr 2028 in die Haushaltspläne 2027 und 2028 der Stadt Lahr einzustellen. Über die beiden optionalen Vertragsverlängerungen wird das Gremium rechtzeitig und erstmalig 2027 beraten. Beratungsergebnis: 22 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 153/2022 302 13. Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald (Benutzungsgebührensatzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, neu: Benutzungsgebührensatzung Gemeinschaftsunterkünfte) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung über die Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald (Benutzungsgebührensatzung Gemeinschaftsunterkünften) Beratungsergebnis: Einstimmig 138/2022 502 14. Beteiligungsprojekt "Bürgerbudget - Lahrer Stadtgulden“ Verlängerung der Pilotphase um zwei Jahre Der Gemeinderat beschließt: 1.) Die Pilotphase beim Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ wird um zwei Jahre verlängert. 2023 erfolgt die 3. Abstimmung der Pilotphase und 2024 die Umsetzung der Gewinnerprojekte. 2.) Für die Fortführung des Projektes wird für die Jahre 2023 und 2024 eine befristete 25%-Stelle zur Verfügung gestellt. 3.) Die aktualisierte Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ (siehe Anlage 1) wird beschlossen. Beratungsergebnis: - 10 27 1 0 142/2022 41 15. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2023/2024 und das Haushaltsjahr 2023 Der Gemeinderat beschließt: 1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2023 bis Juli 2024 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,erteilt. Geplante Ausgaben: 435.000,00 EURO Geplante Einnahmen: 248.000,00 EURO Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 22/23: Zuschussbedarf Gesamt 23/24: 194.000 Euro 217.000 Euro 2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2022 erteilt: Für den Punkte 2.4) gilt dieser Vorgriffsbeschluss unter Vorbehalt des Ergebnisses des Haushaltsanmeldungsverfahrens. 2.1) Kultursommer Sternschnuppen Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.300,-- 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 2.600,- Euro Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt! Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro - 11 2.3) Puppenparade Ortenau 2023 Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen Kostenstelle: 28105010 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,- 2.4) Villa Jamm 2023 Kosten für Honorare und Kostüme, Technik, BGL, Werbung für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm Kostenstelle: 25205003 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.000,- Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2022: Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023: 82.680 Euro 70.800 Euro Beratungsergebnis: Einstimmig 9/2022 BM 16. Unterstützung von inklusionsfördernder Arbeit durch die Stadtverwaltung Der Gemeinderat beschließt: 1. Eine verstärkte Inanspruchnahme von Angeboten von Inklusionsbetrieben wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angestrebt. Die gesetzlichen Regelungen zur Bevorzugung von Bewerbern sind dabei zu beachten. 2. Unternehmen mit sozialem Hintergrund, die nicht unter die Regelungen der bevorzugten Bewerbern fallen, sind regelmäßig bei Vergabeverfahren einzubeziehen. Über die Umsetzung wird von den Abteilungen der Dezernate in einem Jahr Bericht erstattet. 3. Abteilungen, die bis jetzt noch wenig bis keine inklusionsfördernde Aufträge vergeben haben, sollen Vorschläge unterbreiten, im Rahmen welcher ihrer Aufgaben dies geschehen könnte. Beratungsergebnis: Einstimmig 155/2022 605 17. Erschließung B-Plan Schneidfeld - Bewilligung von Überplanmäßigen Auszahlungen Straßenbau Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 auf dem Investitionsauftrag I54100020015 „Neubau Feuerwache West- Tiefbau“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von gerundet 200.000 €. Zur Deckung des erforderlichen Betrags werden die Investitionsaufträge I54100020003 „Ausbau Dinglinger Hauptstraße“ mit einem Betrag von - 12 138.600 € und I54106020003 „Ausbau Gereutertalstraße“ mit einem Betrag von 61.400 € herangezogen. Beratungsergebnis: Einstimmig 121/2022 61 18. Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Geänderter Geltungsbereich und Entwurf - Regelverfahren - Neuer Offenlagebeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren (anstatt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) aufgestellt. 3. Die neue Offenlage auf der Grundlage des Entwurfs wird beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen (Offenlage). Beratungsergebnis: Einstimmig 150/2022 61 19. Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes LINDENBERGSTRASSE gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 08.06.2022 werden gebilligt. Beratungsergebnis: Einstimmig 164/2022 202 20. Bebauungsplan „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK RAUM LAHR I, 3. Änderung“, - 13 - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans INDUSTRIEUND GEWERBEPARK RAUM LAHR I, 3. ÄNDERUNG zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr entsprechend abzustimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig 127/2022 61 21. Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim MaxPlanck-Gymnasium Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Geh- und Radweg zwischen der Max-Planck-Straße und Klostermühlgasse sowie seine Abgrenzung zum Schulhof des Max-Planck-Gymnasiums werden gemäß beigefügter Planung saniert – vorbehaltlich der Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022. 2. Damit einher gehen die Neugestaltung der südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der momentan ein Teil als Lehrerparkplatz genutzt wird, als Grünfläche sowie eine Verbindung der Grünflächen südlich der Fahrradüberdachungen mit einer Neuordnung des Abstellbereiches der Mülltonnen. 3. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2023 werden die Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums gemäß beigefügter Planung saniert. 4. Für die Max-Planck-Straße wird eine Planung zur Anordnung einer Fahrradstraße erstellt. Die Senkrechtstellplätze in der Max-Planck-Straße sind dabei mit einzubeziehen. Die Planung wird in einer der nächsten Sitzungen des Beirates für Verkehrsangelegenheiten zur Beratung vorgestellt. Stadtrat Hirsch stellt einen Vertagungsantrag für die Ziffern 2 bis 4. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit ist der Antrag angenommen. Beratungsergebnis Ziffer 1: Einstimmig - 14 92/2022 622 22. Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 169/2022 605 23. Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch / kontaminierter Boden Abschluss eines Rahmenvertrages 2022 -2024 Vergabe der Entsorgungsleistungen Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG aus Oberstdorf wird aufgrund ihres Angebotes vom 04.07.2022 beauftragt, die erforderlichen Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub zu erbringen. Rahmenvertragssumme, ohne Anspruch des Auftragnehmers hinsichtlich der Höhe des Umsatzes und der Liefermenge, beträgt einschließlich 19% Mehrwertsteuer: 526.449,46 EUR Rahmenvertragslaufzeit: 01.08.2022 – 01.08.2024 Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen 165/2022 202 24. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2021 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt • die Bilanz zum 31.12.2021 • die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2021, - 15 • den Lagebericht 2021 und • den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, b) der Entlastung des Geschäftsführers und c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig 146/2022 603 25. Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022 Der Gemeinderat beschließt: Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022, zur Sanierung des Max-Planck-Gymnasiums wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen. 145/2022 603 26. Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022 Der Gemeinderat beschließt: Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022, zur Sanierung des Scheffel-Gymnasiums wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen. 148/2022 603 27. Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule - Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022 - 16 Der Gemeinderat beschließt: Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022, zur Sanierung der Schutterlindenbergschule wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen. 147/2022 603 28. Neubau Feuerwache West - Projektmanagement - Bericht 11, Stand Juni 2022 Der Gemeinderat beschließt: Dem Projektmanagement-Bericht 11, Stand Juni 2022, zum Neubau Feuerwache West wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen. V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 20. Juni 2022 - ohne Beschluss -