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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 7/2022) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 18.07.22, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1

ÖFFENTLICHE SITZUNG
II. INFORMATION
106/2022
St. Umwelt

Global Nachhaltige Kommune - Lahrer Nachhaltigkeitsbericht 2022
Mitteilung:
Das Gremium nimmt den Lahrer Nachhaltigkeitsbericht 2022 zur Kenntnis.

III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei zur Errichtung einer
Hundespielwiese
Stadträtin Aman-Vogt stellt zu Beginn des Tagesordnungspunktes einen Vertagungsantrag.
Abstimmungsergebnis:
11
Ja-Stimmen
15
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Die Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ stellt für die kommende Gemeinderatssitzung am Montag, den 20. Juni 2022, den Antrag, dass die Stadt
Lahr eine Hundespielwiese errichten möge.
Stadtrat Täubert stellt nach der Vorstellung des Antrags einen Verweisungsantrag in den Umweltausschuss und den Haupt- und Personalausschuss:
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Damit ist der Antrag angenommen.

-2IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
154/2022
202

1.

I. Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung
- Fortführung der Erschließungsarbeiten
II. Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST
- Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2022

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zu den geplanten Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung, zur Kenntnis und erklärt sich mit dem vorgestellten Erschließungskonzept einverstanden.
2. Die Stadt strebt eine gewerbliche Nutzung der auf Gemarkung Hugsweier
liegenden Grundstücke an. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorzubereiten.
3. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2022 und die Darstellung der noch möglichen Gebäudeund Grundstückserlöse zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen
Annahmen einverstanden.

Oberbürgermeister Ibert teilt mit, dass es zu Ziffer 2 eine Ergänzung des
Ortschaftsrates Hugsweier gibt. Diese lautet wie folgt: „Die Belange der Siedlungsentwicklung des Ortsteils Hugsweier sind dabei zu berücksichtigen.“
Stadtrat Täubert stellt einen Verweisungsantrag in den Technischen Ausschuss.
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimmen
15
Nein-Stimmen
4
Enthaltungen
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beratungsergebnis:
21
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

61/2022
605

2.

Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil
Hier: Kenntnisnahme vom Projektstand sowie Bewilligung der Auftrags-

-3erweiterung von Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie Übertragung von Haushaltsmitteln und Bewilligung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Projektstand und der Gesamtkostenentwicklung des 1. Bauabschnittes zur Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördliche Erweiterung.
2. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrags 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im
Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure AG, Karlsruhe
gemäß Hauptsatzung beim Investitionsauftrag I 31008020023 “Rheinstraße
Nord“ in Höhe von 171.902,65 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer.
3. Dem Abschluss zweier weiterer Ingenieurverträge für die Umsetzung der
erweiterten Ingenieurbauwerke und der technischen Ausrüstung in Höhe von
54.065,04 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer wird zugestimmt.
4. Die in Folge der Nummern 1 bis 3 entstehenden zusätzlichen erforderlichen Haushaltsmittel (+975.000,- Euro) werden durch Umschichtungen im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. Der
Gemeinderat beschließt außerdem die Übertragung von 2.045.902,98 Euro
aus 2021 noch zur Verfügung stehenden Mitteln in 2022, die zusätzlich für
die Maßnahme noch in Anspruch genommen werden können.
5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Mehrausgaben beim bestehenden Ingenieurvertrag 57/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Verkehrsanlagen vom 15.12.2020 /22.12.2020 beim Rahmenkonto Ost in Höhe von
25.032,26 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch zur Verfügung stehende Mittel des Rahmenkonto Ost.
6. Das Ergebnis der Ausschreibung des 1. Bauabschnittes Verkehrsanlagen
und Ingenieurbauwerke sind auf Grund der aktuellen Preissteigerungen nicht
abschätzbar. Die Ausschreibung erfolgt unter Anerkennung der aktuellen
Preisunsicherheiten.
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

68/2022
1. Ergänzung
501

3.

Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt

-4Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Bedarfsplanungen für den künftigen Kindergarten- und Schulausbau in
den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt werden
zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der zur Diskussion stehenden Varianten (A, B, C1, C2) die weiteren Planungen voranzubringen und
eine Gesamtkonzeption mit entsprechenden Einzelmaßnahmen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden jeweils Planungsmittel in
Höhe von bis zu 200.000,- Euro benötigt. Diese sind für den Haushalt 2023
und 2024 entsprechend anzumelden.
4. Mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts soll
auf der Grundlage, der noch ausstehenden Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Priorisierung des investiven Maßnahmenkatalogs der kommenden Jahre, eine sukzessive Projektentwicklung erfolgen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

141/2022
1. Ergänzung
501

4.

Errichtung einer Kindertagesstätte mit Sportprofil (Sportkita) und Weiterentwicklung des Sportzentrums Dammenmühle
Unter Berücksichtigung der Vorberatungen wurden Ergänzungen vorgenommen, die in die Vorlage einfließen sollen: siehe Anlage Ergänzungen zu Vorlage 141/2022
und Plan Gesamtkonzept Dammenmühle Verkehr

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer Sportkita inkl. eines gemeinsamen Vereinsbereichs in einem Gebäude (€ 8,8 Mio.) und der Ertüchtigung der Sportinfrastruktur (€ 1,7 Mio.) zu. Die sukzessive Projektentwicklung erfolgt im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten des städtischen
Haushaltes (Projektphasen 1 - 3). Auf die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Projektphase 3 wird verzichtet. Mit den aufgezeigten Alternativen können die Ziele ebenso erreicht werden.
2. Der Gemeinderat beschließt, dass das Vergabeverfahren für die Planungsleistung durchgeführt wird.
3. Eine engere Kooperation zwischen Hockey-Club Lahr e.V. und Tennisclub
Lahr e.V. wird im Rahmen der Gesamtentwicklung grundsätzlich befürwortet.
Beratungsergebnis:

-527
0
1

157/2022
202

5.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltung

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
Ersten Bürgermeister Schöneboom, Stadtrat Roth, Stadtrat Uffelmann und
Stadträtin Amann-Vogt werden zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Beratungsergebnis:
24
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

133/2022
1. Ergänzung
202

6.

badenova AG & Co. KG;
Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der
badenova AG & Co. KG

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung der badenova Energie GmbH mit
Sitz in Freiburg als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co.
KG mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt
& Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum
01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft
der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich
der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie
GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt die zum Vollzug der
Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der(n) Gesellschafterversammlung(-en) der
badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt auf die Anfechtung
des Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrages und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-6-

162/2022
202

7.

Wohnbau Stadt Lahr;
1. Übertragung eines oder mehrerer Grundstücks/e im Wege der Sacheinlage in die Kapitalrücklage
2. Betrauungsakt der Stadt Lahr zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in Lahr durch die Wohnbau Stadt
Lahr GmbH

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Umsetzung des Projektes
Gartenhöfe die Übertragung des/der durch einen Veränderungsnachweis noch neu zu bildenden Grundstücks/e, dessen/deren endgültige
Größe derzeit noch nicht feststeht. Die Übertragung erfolgt als Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH. Der Einlagewert orientiert sich an der tatsächlichen Grundstücksgröße und
dem Gutachterausschuss festgelegten Grundstückswert.
2. Der Gemeinderat beschließt den „Betrauungsakt der Stadt Lahr zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in
Lahr durch die Wohnbau Stadt Lahr GmbH“ nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes.
3. Der Gemeinderat ermächtigt und verpflichtet den Vertreter der Stadt in
der Gesellschafterversammlung der Wohnbau den Beschluss über die
Umsetzung des Betrauungsaktes herbeizuführen. Hierzu soll folgender
Beschluss in der Gesellschafterversammlung gefasst werden:
„Die Geschäftsführung der Wohnbau wird angewiesen, die mit der vorstehenden Betrauung ausgesprochenen Gemeinwohlverpflichtungen
der Wohnbau unter Beachtung der inhaltlichen Maßgabe der Betrauung zu erfüllen.“
Beratungsergebnis:
17
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Stadtrat Hirsch, Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Oßwald, Stadtrat Täubert,
Stadträtin Nguyen, Stadtrat Uffelmann, Stadtrat Roth, Stadträtin Deusch,
Stadträtin Amann-Vogt sowie Stadträtin Rompel erklären sich bei diesem
Punkt für befangen.
54/2022
St. Umwelt

8.

Energie und Klima – Landwirtschaft und Klimaschutz

Der Gemeinderat beschließt:

-7Die Stadt Lahr verpachtet städtische Flächen bei einem Pachtwechsel zukünftig vorrangig an Bewirtschaftende aus der Stadt Lahr und den unmittelbar
angrenzenden Gemeinden, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien
des ökologischen Landbaus nach den Mindestkriterien der EG-Öko-Basisverordnung bzw. den Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus einhalten bzw. an Bewirtschaftende in Umstellung auf den
ökologischen Landbau. Gibt es für die städtische Fläche keine Interessenten
aus dem ökologischen Landbau, dann erfolgt die Verpachtung wie bisher.
Eine günstige CO2-Bilanz soll erreicht werden.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt

26/2022
602

9.

Stadttauben IV- mögliche Vorgehensschritte

Der Gemeinderat beschließt:
Oberbürgermeister Ibert teilt mit, dass der Beschlussvorschlag entsprechend
der Empfehlung des Umweltausschusses wie folgt geändert wird:
„Die Entscheidung über die Einrichtung eines Taubenhauses wird so lange
zurückgestellt, bis die Betreuung durch Ehrenamtliche gesichert ist“
Stadtrat Durke stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Ziffer 1: Die Stadt möge ein Konzept zur Gewinnung und Betreuung von Ehrenamtlichen erarbeiten. Insbesondere für das Taubenhaus sowie soziale,
klima- und tierschützende Maßnahmen.
Ziffer 2: Die Stadt möge eine kostengünstige und effiziente Betreuung des
Taubenhauses unter Verwendung des vorhandenen kommunalen Personalbestandes prüfen, ohne dass die kommunale Leistungsfähigkeit in größerem
Maße beeinträchtigt wird.
Abstimmungsergebnis:
3
Ja-Stimmen
25
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beratungsergebnis:
26
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
1
Enthaltung

116/2022
602

10.

Neuausweisung von Naturdenkmalen

Der Gemeinderat beschließt:

-8Das Gremium beschließt die beiden Linden (Tilia cordata) vor der Eichrodtschule in die Liste der Naturdenkmale und geschützter Grünbestände aufzunehmen.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt

131/2022
61

11.

Rechtsformwechsel der Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR
- Anstaltssatzung für die gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt
„Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“
und Betrauung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Anstaltssatzung für die gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt
„Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“ wird
zugestimmt. Damit einher geht eine Beteiligung der Stadt Lahr an der gKA.
Für 2022 stehen die hierfür notwendigen Mittelbedarfe in Höhe von EUR
11.111,10 (EUR 1.010,10 einmal. Stammkapital + EUR 10.101,00 jährl.
Umlage) zur Verfügung bzw. können bereitgestellt werden. Für die Folgejahre sind Mittel für die jährliche Umlage in die jeweiligen Haushaltspläne
der Stadt Lahr einzustellen.
2. Wahl des Mitglieds und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin im Verwaltungsrat für die zu gründende gemeinsame Kommunalanstalt „Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts“.
3. Die Stadt Lahr betraut die gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt
„Mobilitätsnetzwerk Ortenau, Anstalt des öffentlichen Rechts (gKA)“ mit gemeinwirtschaftlichen Aufgaben entsprechend der beigefügten Betrauung.
Erster Bürgermeister Schöneboom stellt dar, dass es sich nicht wie in Ziffer 2
genannt um eine Wahl, sondern um eine Bestellung geht. Vorgeschlagen
hierfür wird Oberbürgermeister Ibert mit Bürgermeister Petters als sein Vertreter.

Beratungsergebnis:
22
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

132/2022
61

12.

Mobilitätsnetzwerk Ortenau
- Ausschreibung eins öffentlichen Fahrradverleihsystems als Bestandteil der in den Netzwerkkommunen geplanten Mobilitätsstationen

Der Gemeinderat beschließt:

-9Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.07.2021 zur Vorlage Nr. 63/2021 beauftragt die Stadt Lahr das Mobilitätsnetzwerk Ortenau mit der Ausschreibung
eines öffentlichen Fahrradverleihsystems für die in der Stadt Lahr geplanten
Mobilitätsstationen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal
neun Jahre (fünf Jahre fix zzgl. zweimalige Verlängerungsoption um je zwei
Jahre) und soll am 01.04.2023 beginnen. Somit sind in Ergänzung zum Beschluss der Vorlage Nr. 63/2021 am 19.07.2021 die für den Betrieb notwendigen Mittelbedarfe
- in Höhe von EUR 210.000 für das Jahr 2027 und
- in Höhe von EUR 53.000 für das Jahr 2028
in die Haushaltspläne 2027 und 2028 der Stadt Lahr einzustellen. Über die
beiden optionalen Vertragsverlängerungen wird das Gremium rechtzeitig und
erstmalig 2027 beraten.
Beratungsergebnis:
22
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

153/2022
302

13.

Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald (Benutzungsgebührensatzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, neu: Benutzungsgebührensatzung Gemeinschaftsunterkünfte)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung über die Benutzung von
Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Lahr/Schwarzwald (Benutzungsgebührensatzung Gemeinschaftsunterkünften)
Beratungsergebnis:
Einstimmig

138/2022
502

14.

Beteiligungsprojekt "Bürgerbudget - Lahrer Stadtgulden“
Verlängerung der Pilotphase um zwei Jahre

Der Gemeinderat beschließt:
1.) Die Pilotphase beim Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ wird um zwei Jahre verlängert. 2023 erfolgt die 3. Abstimmung der Pilotphase und 2024 die Umsetzung der Gewinnerprojekte.
2.) Für die Fortführung des Projektes wird für die Jahre 2023 und 2024 eine
befristete 25%-Stelle zur Verfügung gestellt.
3.) Die aktualisierte Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ (siehe Anlage 1) wird
beschlossen.
Beratungsergebnis:

- 10 27
1
0

142/2022
41

15.

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2023/2024 und das Haushaltsjahr
2023

Der Gemeinderat beschließt:
1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2023 bis Juli 2024 Künstlern und Agenturen ab
sofort verbindliche Zusagen zu erteilen.
Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle
28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,erteilt.
Geplante Ausgaben:
435.000,00 EURO
Geplante Einnahmen:
248.000,00 EURO
Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 22/23:
Zuschussbedarf Gesamt 23/24:

194.000 Euro
217.000 Euro

2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten
Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2022 erteilt:
Für den Punkte 2.4) gilt dieser Vorgriffsbeschluss unter Vorbehalt des Ergebnisses des Haushaltsanmeldungsverfahrens.
2.1)

Kultursommer Sternschnuppen
Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.300,--

2.2)

Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite
Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 2.600,- Euro
Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt!
Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro

- 11 2.3)

Puppenparade Ortenau 2023
Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen
Kostenstelle: 28105010 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,-

2.4)

Villa Jamm 2023
Kosten für Honorare und Kostüme, Technik, BGL, Werbung für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm
Kostenstelle: 25205003 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.000,-

Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2022:
Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023:

82.680 Euro
70.800 Euro

Beratungsergebnis:
Einstimmig

9/2022
BM

16.

Unterstützung von inklusionsfördernder Arbeit durch die Stadtverwaltung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Eine verstärkte Inanspruchnahme von Angeboten von Inklusionsbetrieben
wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angestrebt. Die gesetzlichen Regelungen zur Bevorzugung von Bewerbern sind dabei zu beachten.
2. Unternehmen mit sozialem Hintergrund, die nicht unter die Regelungen
der bevorzugten Bewerbern fallen, sind regelmäßig bei Vergabeverfahren einzubeziehen. Über die Umsetzung wird von den Abteilungen der
Dezernate in einem Jahr Bericht erstattet.
3. Abteilungen, die bis jetzt noch wenig bis keine inklusionsfördernde Aufträge vergeben haben, sollen Vorschläge unterbreiten, im Rahmen welcher ihrer Aufgaben dies geschehen könnte.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

155/2022
605

17.

Erschließung B-Plan Schneidfeld
- Bewilligung von Überplanmäßigen Auszahlungen Straßenbau

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 auf dem
Investitionsauftrag I54100020015 „Neubau Feuerwache West- Tiefbau“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von gerundet 200.000 €.
Zur Deckung des erforderlichen Betrags werden die Investitionsaufträge
I54100020003 „Ausbau Dinglinger Hauptstraße“ mit einem Betrag von

- 12 138.600 € und I54106020003 „Ausbau Gereutertalstraße“ mit einem Betrag
von 61.400 € herangezogen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

121/2022
61

18.

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Geänderter Geltungsbereich und Entwurf
- Regelverfahren
- Neuer Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren (anstatt im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB) aufgestellt.
3. Die neue Offenlage auf der Grundlage des Entwurfs wird beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen (Offenlage).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

150/2022
61

19.

Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes LINDENBERGSTRASSE gemäß
§ 30 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 08.06.2022 werden gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

164/2022
202

20.

Bebauungsplan „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK RAUM LAHR I,
3. Änderung“,

- 13 - Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans INDUSTRIEUND GEWERBEPARK RAUM LAHR I, 3. ÄNDERUNG zu und ermächtigt den
Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr entsprechend abzustimmen.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

127/2022
61

21.

Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim MaxPlanck-Gymnasium

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Geh- und Radweg zwischen der Max-Planck-Straße und Klostermühlgasse sowie seine Abgrenzung zum Schulhof des Max-Planck-Gymnasiums werden gemäß beigefügter Planung saniert – vorbehaltlich der Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022.
2. Damit einher gehen die Neugestaltung der südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der momentan ein Teil als Lehrerparkplatz genutzt wird,
als Grünfläche sowie eine Verbindung der Grünflächen südlich der Fahrradüberdachungen mit einer Neuordnung des Abstellbereiches der Mülltonnen.
3. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2023 werden die
Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums gemäß beigefügter
Planung saniert.
4. Für die Max-Planck-Straße wird eine Planung zur Anordnung einer Fahrradstraße erstellt. Die Senkrechtstellplätze in der Max-Planck-Straße sind
dabei mit einzubeziehen. Die Planung wird in einer der nächsten Sitzungen
des Beirates für Verkehrsangelegenheiten zur Beratung vorgestellt.

Stadtrat Hirsch stellt einen Vertagungsantrag für die Ziffern 2 bis 4.
Abstimmungsergebnis:
20
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Damit ist der Antrag angenommen.
Beratungsergebnis Ziffer 1:
Einstimmig

- 14 92/2022
622

22.

Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 für den Stadtwald Lahr,
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für
Waldwirtschaft (AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
(BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022.
Beratungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

169/2022
605

23.

Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch / kontaminierter Boden
Abschluss eines Rahmenvertrages 2022 -2024
Vergabe der Entsorgungsleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG aus Oberstdorf wird aufgrund ihres
Angebotes vom 04.07.2022 beauftragt, die erforderlichen Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub zu
erbringen.
Rahmenvertragssumme, ohne Anspruch des Auftragnehmers hinsichtlich der
Höhe des Umsatzes und der Liefermenge, beträgt einschließlich 19% Mehrwertsteuer: 526.449,46 EUR
Rahmenvertragslaufzeit: 01.08.2022 – 01.08.2024

Beratungsergebnis:
23
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
3
Enthaltungen

165/2022
202

24.

Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2021

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
• die Bilanz zum 31.12.2021
• die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum
31.12.2021,

- 15 • den Lagebericht 2021 und
• den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

146/2022
603

25.

Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium
- Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022

Der Gemeinderat beschließt:
Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022, zur Sanierung des
Max-Planck-Gymnasiums wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen.
145/2022
603

26.

Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium
- Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022

Der Gemeinderat beschließt:
Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022, zur Sanierung des
Scheffel-Gymnasiums wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen.
148/2022
603

27.

Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule
- Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022

- 16 Der Gemeinderat beschließt:
Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022, zur Sanierung der
Schutterlindenbergschule wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen.
147/2022
603

28.

Neubau Feuerwache West
- Projektmanagement - Bericht 11, Stand Juni 2022

Der Gemeinderat beschließt:
Dem Projektmanagement-Bericht 11, Stand Juni 2022, zum Neubau Feuerwache West wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Die Projektmanagementberichte werden zukünftig nur noch zur Kenntnis genommen.
V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
20. Juni 2022
- ohne Beschluss -