Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
20. Juni 2022
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2022 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 20.06.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 18:10 Uhr bis 21:00 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Schmieder Schwarzwälder Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Granderath Himmelsbach Nguyen Przibilla Rehm Täubert SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Bühler Dreyer Frei Kleinschmidt Kremling-Deinert Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Dörfler Günther Wille Rompel AfD: Stadträtin Amann-Vogt FDP Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Sittler Volk Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei Stadtrat Stadtrat Durke Oßwald beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Schöneboom Petters Bader Fäßler -2entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Haller Himmelsbach Korn Roth Öger Protokollführung: Herr Kettenacker Zuhörende: 2 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. Aushändigung der Ernennungsurkunde an Herrn Bürgermeister Tilman Petters zum Dienstantritt der zweiten Amtsperiode als Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr ab 01.07.2022 Oberbürgermeister Ibert händigt Bürgermeister Petters die Ernennungsurkunde aus und beglückwünscht ihn zur Wahl. Bürgermeister Petters bedankt sich für das Vertrauen und erklärt, dass er sich auf die weitere Zusammenarbeit freue. II. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine zeitnahe Mitgliedschaft der Stadt Lahr im Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V. (LEV) Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Mitgliedschaft im Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V. (LEV) der Stadt Lahr aufzunehmen.“ Stadträtin Rompel stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag: „Der Antrag soll zunächst in den zuständigen Umweltausschuss zu weiteren Bearbeitung verwiesen werden. Dort sollen Vertreterinnen und Vertreter des LEV eingeladen werden.“ Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Damit ist der Geschäftsordnungsantrag nicht angenommen. Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Damit ist der Antrag angenommen. -4IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 104/2022 61 1. Bebauungsplan GARTENHÖFE - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) - Beschleunigtes Verfahren nach §§ 13a und 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Teilaufhebung der Bebauungspläne HEILIGENBREITE-NORD, HEILIGENBREITE-NORD, 3. Änderung und Erweiterung und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 3. Änderung und Erweiterung Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Auf- stellung des Bebauungsplans GARTENHÖFE gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a und § 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). 5. Der Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 3. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG wird teilaufgehoben in dem Bereich, der durch den Bebauungsplan GARTENHÖFE neu definiert wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5107/2022 603 2. Zeitplan Gebäudemanagement 2022 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die dargestellten Planungs- und Ausführungszeiten für die im Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen im Bereich Gebäudemanagement werden zur Kenntnis genommen. 2. Die im Anhang zur Vorlage ohne Ausführungszeiten versehenen Maßnahmen und Projekte werden entsprechend der Stellenbesetzungen in den Sachgebieten Technisches Gebäudemanagement, Projektmanagement und Objektmanagement angegangen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 95/2022 202 3. Beteiligung der Stadt an der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Beschluss zur Auflösung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt 1. die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zum 31.12.2022 aufzulösen, 2. den Geschäftsführer Dieter Singler zum 31.12.2022 als Geschäftsführer abzuberufen und ihn ab 01.01.2023 als alleinigen Liquidator zu bestellen. Er soll die Gesellschaft dabei alleine vertreten, solange er alleiniger Liquidator ist. 3. Die Vertretung der Stadt wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der entsprechenden Beschlussfassung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Oberbürgermeister Ibert, Stadträtin Frei, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Oßwald, Stadtrat Täubert, Stadträtin Deusch, Stadtrat Uffelmann und Stadtrat Dörfler erklären sich bei diesem Punkt für befangen. -6119/2022 202 4. Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; Wahl zum Aufsichtsrat Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretung der Stadt durch Wahl zu ermitteln ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Oberbürgermeister Ibert erklärt sich bei diesem Punkt für befangen. 110/2022 202 5. Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Einmalige Verkürzung der Amtszeit des Aufsichtsrats auf drei Jahre Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt, dass 1. die Amtszeit des in der Gesellschafterversammlung am 22. Juni 2022 neu zu wählendem Aufsichtsrat abweichend zu § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags drei statt vier Jahre beträgt, 2. nach Ablauf dieser verkürzten Amtszeit wieder die ursprünglichen Regelungen des § 9 des Gesellschaftsvertrags gelten, 3. der Vertreter der Stadt ermächtigt wird in der Gesellschafterversammlung entsprechend abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Oberbürgermeister Ibert, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Oßwald und Stadträtin Rompel erklären sich bei diesem Punkt für befangen. -7134/2022 202 6. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2021 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt • die Bilanz zum 31.12.2021, • die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2021, • den Lagebericht 2021, • den Anhang 2021, • den Anlagenspiegel 2021, • den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2021 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Oberbürgermeister Ibert, Stadtrat Hirsch, Stadträtin Nguyen, Stadtrat Täubert, Stadträtin Rompel, Stadträtin Deusch, Stadtrat Uffelmann, Stadträtin Amann-Vogt, Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Oßwald und Stadtrat Dörfler erklären sich bei diesem Punkt für befangen. 136/2022 202 7. Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Oberbürgermeister Ibert, Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Hirsch, Stadträtin Nguyen, Stadtrat Täubert, Stadträtin Rompel, Stadträtin Amann-Vogt, Stadtrat Dörfler. Stadtrat Uffelmann, Stadträtin Deusch und Stadtrat Oßwald erklären sich bei diesem Punkt für befangen. -884/2022 202 8. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen; Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (Haushaltsjahr 2021) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Kostenstelle 57105010 (ZV Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr), Kostenart 4453000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl.) überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 4.100.710,01 €. 2. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle 61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 105/2022 201 9. Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022 (Ermächtigungsübertragungen 2021) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat genehmigt gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) die Übertragung der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Haushaltsermächtigungen 2021 in das Haushaltsjahr 2022 wie folgt: a) im Ergebnishaushalt: b) im Finanzhaushalt: Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Aufwendungen in Summe von 7.720.100 Euro (werden für übertragbar erklärt) mit Einzahlungen in Summe von 3.438.800 Euro mit Auszahlungen in Summe von 19.388.650 Euro -952/2022 622 10. Aufhebung der am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossenen "Förderrichtlinie der Stadt Lahr zur Förderung von Familien mit Kindern und zur Förderung von energetisch hochwertigen Wohngebäuden". Der Gemeinderat beschließt: Die am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossene Förderrichtlinie wird mit Wirkung ab 01.01.2023 aufgehoben. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Anträge werden noch bearbeitet und mit den hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Jahres 2022 abgewickelt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 140/2022 GGA 11. Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust, Schwanau Der Gemeinderat beschließt: Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden ab 01.07.2022 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Karl Stiegeler, 77951 Ettenheim Weitere ehrenamtliche Gutachter: Für die Stadt Ettenheim: Bernd Billarz, 77951 Ettenheim Rainer Gruninger, 77951 Ettenheim Michaela Schöffel, 77951 Ettenheim Karl Stiegler, 77951 Ettenheim Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen: Mathias Walter, 77966 Kappel-Grafenhausen Martin Häfele, 77966 Kappel-Grafenhausen Heidi Uhl, 79336 Herbolzheim Für die Gemeinde Kippenheim: Rainer Kary, 77971 Kippenheim Frank Degenhart, 77971 Kippenheim Friedbert Kern, 77971 Kippenheim - 10 Für die Stadt Mahlberg: Marion Zehnle, 77972 Mahlberg Wolfgang Ehret-Weber, 77972 Mahlberg Manfred Steiner, 77972 Mahlberg Für die Gemeinde Meißenheim: Christian Maurer, 77974 Meißenheim Max Schnebel, 77974 Meißenheim Für die Gemeinde Neuried: Anne Walter, 77743 Neuried Ulrike Jäger-Schnebel, 77743 Neuried Franca Biegert, 77743 Neuried Für die Gemeinde Ringsheim: Manfred Weber, 77975 Ringsheim Wolfgang Weber, 77975 Ringsheim Für die Gemeinde Rust: Günter Erny, 77977 Rust Dr. Karl-Heinz Debacher, 77977 Rust Für die Gemeinde Schwanau: Michael Oberle, 77963 Schwanau Michael Lutz, 77963 Schwanau Karl-Rainer Kopf, 77963 Schwanau Vertreter des Finanzamts: Uwe Janouch, Finanzamt Offenburg, Außenstelle Wolfach Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wird ab 1.1.2023 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Person bestellt: Weitere ehrenamtliche Gutachter: Für die Gemeinde Neureid: Thomas Eble, 77743 Neuried Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 11 83/2022 622 12. Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit “Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2021. Der Gemeinderat beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gem. §84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr 2021 für die Budgeteinheit „Stadtwald“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 42.000,- € (aufgerundet). Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 11335000 „Grundstücksmanagement“ i.V.m. der Kostenart 34110000 „Mieten inkl- Mietnebenkosten“ mit 36.000,- € und der Kostenart 34820000 „Erstattungen von Gemeinden“ mit 6.000,-€. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 117/2022 602 13. Feuerwache West - Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen Außenanlage - Kostenentwicklung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 auf dem Investitionsauftrag I126 0003 0000 Neubau Feuerwache West Außenanlage überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 280.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 149/2022 605 14. Vergabe von Straßen-/ und SW-Kanalbauleistungen im Zuge der Erschließung Feuerwache West bzw.B-Plan Schneidfeld Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Straßenbau- und Kanalbauarbeiten mit einem geprüften Submissionsergebnis in Höhe von 953.797,34 Euro an die Fa. Grötz GmbH & Co. KG aus Gaggenau zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 113/2022 101 15. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 16. Mai 2022 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. VI.PUNKTE AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG Stadtrat Hirsch teilt mit, dass das anstehende Lichterfest im Stadtpark mit einem anschließenden Feuerwerk angekündigt ist. Die Stadt Lahr sei Mitveranstalter des Lichterfestes. Er erklärt, dass der Gemeinderat am 23.09.2020 beschlossen hat, zukünftig keine Feuerwerke durchzuführen. Oberbürgermeister Ibert erklärt, dass er das Anliegen an das Dezernat II weiterleiten wird. Von dort wird es eine Antwort geben. Stadtrat Oßwald informiert, dass der den gesamten Gemeinderat zu einem Vor-Ort-Termin zur Außenanlage der Feuerwache West einladen möchte. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 20.06.2022 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin