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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2022
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 20.06.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:10 Uhr bis 21:00 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Himmelsbach
Nguyen
Przibilla
Rehm
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Wille
Rompel

AfD:

Stadträtin

Amann-Vogt

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr
& Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadtrat

Durke
Oßwald

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Schöneboom
Petters
Bader
Fäßler

-2entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Korn
Roth
Öger

Protokollführung:

Herr

Kettenacker

Zuhörende:

2

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.
Aushändigung der Ernennungsurkunde an Herrn Bürgermeister Tilman Petters zum
Dienstantritt der zweiten Amtsperiode als Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr ab
01.07.2022
Oberbürgermeister Ibert händigt Bürgermeister Petters die Ernennungsurkunde aus und
beglückwünscht ihn zur Wahl. Bürgermeister Petters bedankt sich für das Vertrauen und
erklärt, dass er sich auf die weitere Zusammenarbeit freue.
II. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine zeitnahe Mitgliedschaft der Stadt Lahr im Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis
e.V. (LEV)
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Mitgliedschaft im Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V. (LEV) der Stadt Lahr aufzunehmen.“
Stadträtin Rompel stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:
„Der Antrag soll zunächst in den zuständigen Umweltausschuss zu weiteren
Bearbeitung verwiesen werden. Dort sollen Vertreterinnen und Vertreter des
LEV eingeladen werden.“
Abstimmungsergebnis:
6
Ja-Stimmen
21
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Damit ist der Geschäftsordnungsantrag nicht angenommen.
Abstimmungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
Damit ist der Antrag angenommen.

-4IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
104/2022
61

1.

Bebauungsplan GARTENHÖFE
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)
- Beschleunigtes Verfahren nach §§ 13a und 13b Baugesetzbuch
(BauGB)
- Teilaufhebung der Bebauungspläne HEILIGENBREITE-NORD,
HEILIGENBREITE-NORD, 3. Änderung und Erweiterung und
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 3. Änderung und
Erweiterung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Auf-

stellung des Bebauungsplans GARTENHÖFE gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a und § 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
5. Der Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 3. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG
wird teilaufgehoben in dem Bereich, der durch den Bebauungsplan
GARTENHÖFE neu definiert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5107/2022
603

2.

Zeitplan Gebäudemanagement 2022

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die dargestellten Planungs- und Ausführungszeiten für die im Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen im Bereich Gebäudemanagement werden zur Kenntnis genommen.
2. Die im Anhang zur Vorlage ohne Ausführungszeiten versehenen Maßnahmen und Projekte werden entsprechend der Stellenbesetzungen in
den Sachgebieten Technisches Gebäudemanagement, Projektmanagement und Objektmanagement angegangen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

95/2022
202

3.

Beteiligung der Stadt an der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Beschluss zur Auflösung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt
1. die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zum 31.12.2022 aufzulösen,
2. den Geschäftsführer Dieter Singler zum 31.12.2022 als Geschäftsführer
abzuberufen und ihn ab 01.01.2023 als alleinigen Liquidator zu bestellen.
Er soll die Gesellschaft dabei alleine vertreten, solange er alleiniger Liquidator ist.
3. Die Vertretung der Stadt wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der entsprechenden Beschlussfassung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Oberbürgermeister Ibert, Stadträtin Frei, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Oßwald,
Stadtrat Täubert, Stadträtin Deusch, Stadtrat Uffelmann und Stadtrat Dörfler
erklären sich bei diesem Punkt für befangen.

-6119/2022
202

4.

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG;
Wahl zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend
zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Breitband Ortenau
GmbH & Co. KG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll.
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretung
der Stadt durch Wahl zu ermitteln ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Oberbürgermeister Ibert erklärt sich bei diesem Punkt für befangen.

110/2022
202

5.

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG;
Einmalige Verkürzung der Amtszeit des Aufsichtsrats auf drei Jahre

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt, dass
1. die Amtszeit des in der Gesellschafterversammlung am 22. Juni 2022
neu zu wählendem Aufsichtsrat abweichend zu § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags drei statt vier Jahre beträgt,
2. nach Ablauf dieser verkürzten Amtszeit wieder die ursprünglichen Regelungen des § 9 des Gesellschaftsvertrags gelten,
3. der Vertreter der Stadt ermächtigt wird in der Gesellschafterversammlung entsprechend abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Oberbürgermeister Ibert, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Oßwald und Stadträtin
Rompel erklären sich bei diesem Punkt für befangen.

-7134/2022
202

6.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2021

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
• die Bilanz zum 31.12.2021,
• die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2021,
• den Lagebericht 2021,
• den Anhang 2021,
• den Anlagenspiegel 2021,
• den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2021 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Oberbürgermeister Ibert, Stadtrat Hirsch, Stadträtin Nguyen, Stadtrat Täubert, Stadträtin Rompel, Stadträtin Deusch, Stadtrat Uffelmann, Stadträtin
Amann-Vogt, Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Oßwald und Stadtrat Dörfler erklären sich bei diesem Punkt für befangen.

136/2022
202

7.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Entlastung des Aufsichtsrates

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Oberbürgermeister Ibert, Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Hirsch, Stadträtin
Nguyen, Stadtrat Täubert, Stadträtin Rompel, Stadträtin Amann-Vogt, Stadtrat Dörfler. Stadtrat Uffelmann, Stadträtin Deusch und Stadtrat Oßwald erklären sich bei diesem Punkt für befangen.

-884/2022
202

8.

Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen;
Ablieferung von Grund- und Gewerbesteuer an den Zweckverband
„Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (Haushaltsjahr 2021)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Kostenstelle 57105010 (ZV Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr), Kostenart 4453000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl.)
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 4.100.710,01 €.
2. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei Kostenstelle
61105000 (Steuern, Zuweisungen), Kostenart 30130000 (Gewerbesteuer).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

105/2022
201

9.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022
(Ermächtigungsübertragungen 2021)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW
(GemHVO) die Übertragung der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Haushaltsermächtigungen 2021 in das Haushaltsjahr 2022 wie folgt:
a) im Ergebnishaushalt:
b) im Finanzhaushalt:

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

mit Aufwendungen in Summe von
7.720.100 Euro
(werden für übertragbar erklärt)
mit Einzahlungen in Summe von
3.438.800 Euro
mit Auszahlungen in Summe von
19.388.650 Euro

-952/2022
622

10.

Aufhebung der am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossenen
"Förderrichtlinie der Stadt Lahr zur Förderung von Familien mit Kindern
und zur Förderung von energetisch hochwertigen Wohngebäuden".

Der Gemeinderat beschließt:
Die am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossene Förderrichtlinie wird mit
Wirkung ab 01.01.2023 aufgehoben. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Anträge werden noch bearbeitet und mit den hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Jahres 2022 abgewickelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

140/2022
GGA

11.

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr;
Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinden
Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim,
Neuried, Ringsheim, Rust, Schwanau

Der Gemeinderat beschließt:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) werden ab 01.07.2022 bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt:
Stellvertretender Vorsitzender: Karl Stiegeler, 77951 Ettenheim
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Für die Stadt Ettenheim:
Bernd Billarz, 77951 Ettenheim
Rainer Gruninger, 77951 Ettenheim
Michaela Schöffel, 77951 Ettenheim
Karl Stiegler, 77951 Ettenheim
Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen:
Mathias Walter, 77966 Kappel-Grafenhausen
Martin Häfele, 77966 Kappel-Grafenhausen
Heidi Uhl, 79336 Herbolzheim
Für die Gemeinde Kippenheim:
Rainer Kary, 77971 Kippenheim
Frank Degenhart, 77971 Kippenheim
Friedbert Kern, 77971 Kippenheim

- 10 Für die Stadt Mahlberg:
Marion Zehnle, 77972 Mahlberg
Wolfgang Ehret-Weber, 77972 Mahlberg
Manfred Steiner, 77972 Mahlberg
Für die Gemeinde Meißenheim:
Christian Maurer, 77974 Meißenheim
Max Schnebel, 77974 Meißenheim
Für die Gemeinde Neuried:
Anne Walter, 77743 Neuried
Ulrike Jäger-Schnebel, 77743 Neuried
Franca Biegert, 77743 Neuried
Für die Gemeinde Ringsheim:
Manfred Weber, 77975 Ringsheim
Wolfgang Weber, 77975 Ringsheim
Für die Gemeinde Rust:
Günter Erny, 77977 Rust
Dr. Karl-Heinz Debacher, 77977 Rust
Für die Gemeinde Schwanau:
Michael Oberle, 77963 Schwanau
Michael Lutz, 77963 Schwanau
Karl-Rainer Kopf, 77963 Schwanau
Vertreter des Finanzamts:
Uwe Janouch, Finanzamt Offenburg, Außenstelle Wolfach
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr wird ab 1.1.2023 bis zum
Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Person bestellt:
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Für die Gemeinde Neureid:
Thomas Eble, 77743 Neuried
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 83/2022
622

12.

Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Budgeteinheit
“Stadtwald“ im Haushaltsjahr 2021.

Der Gemeinderat beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gem. §84 Gemeindeordnung
(GemO) für das Haushaltsjahr 2021 für die Budgeteinheit „Stadtwald“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 42.000,- € (aufgerundet).
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 11335000 „Grundstücksmanagement“ i.V.m. der Kostenart
34110000 „Mieten inkl- Mietnebenkosten“ mit 36.000,- € und der Kostenart
34820000 „Erstattungen von Gemeinden“ mit 6.000,-€.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

117/2022
602

13.

Feuerwache West
- Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen Außenanlage
- Kostenentwicklung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 auf dem
Investitionsauftrag I126 0003 0000 Neubau Feuerwache West Außenanlage
überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 280.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

149/2022
605

14.

Vergabe von Straßen-/ und SW-Kanalbauleistungen im Zuge der Erschließung Feuerwache West bzw.B-Plan Schneidfeld

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Straßenbau- und Kanalbauarbeiten
mit einem geprüften Submissionsergebnis in Höhe von 953.797,34 Euro an
die Fa. Grötz GmbH & Co. KG aus Gaggenau zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 113/2022
101

15.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 16.
Mai 2022
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
VI.PUNKTE AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG
Stadtrat Hirsch teilt mit, dass das anstehende Lichterfest im Stadtpark mit einem anschließenden Feuerwerk angekündigt ist. Die Stadt Lahr sei Mitveranstalter des Lichterfestes. Er
erklärt, dass der Gemeinderat am 23.09.2020 beschlossen hat, zukünftig keine Feuerwerke durchzuführen. Oberbürgermeister Ibert erklärt, dass er das Anliegen an das Dezernat II weiterleiten wird. Von dort wird es eine Antwort geben.
Stadtrat Oßwald informiert, dass der den gesamten Gemeinderat zu einem Vor-Ort-Termin
zur Außenanlage der Feuerwache West einladen möchte.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 20.06.2022

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin