Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
26. September 2022
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 10/2022) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 26.09.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt er mit, dass TOP 9 „Veräußerung der Liegenschaft auf dem Flurstück Nr. 22, Gemarkung Falkau, Gemeinde Feldberg, ehemaliges Ferienheim der Stadt Lahr“ abgesetzt wird. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. EHRUNGEN Ehrung des Städtetags Baden-Würrtemberg für die langjährige kommunalpolitische Tätigkeit des Stadtrates Jörg Uffelmann (40 Jahre) - ohne Beschluss II. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der SPD-Fraktion zur Sanierung des Kinderbeckens im Freibad Reichenbach Beschluss: „Der Gemeinderat stellt dem Verein Familien- und Freizeitbad Reichenbach 60.000 € aus dem laufenden Haushaltsjahr für die Sanierung des Kinderbeckens im Familien- und Freizeitbad Reichenbach noch in diesem Jahr zur Verfügung. Die Deckung erfolgt durch bereits beschlossene und bislang nicht durchgeführte Baumaßnahmen.“ Stadtrat Uffelmann stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag: „Der Antrag soll zur weiteren Bearbeitung in den Haupt- und Personalausschuss verwiesen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.““ Beratungsergebnis: 16 14 0 Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Damit ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen. -2- V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 192/2022 602 1. Stegmattensee Sanierungsverfahren Vorstellung der Genehmigungsplanung und weitere Beauftragung zur Ausführungsplanung und Ausschreibung. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der in der Genehmigungsplanung vorgestellten Sanierungsmethode mittel Dicht- und Spundwand zu. Das Planungsbüro soll mit der Ausführungsplanung und Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten beauftragt werden. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 173/2022 61 2. Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2023 Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Lahr bewirbt sich um eine Förderung der Initiative RadKULTUR im kommenden Jahr 2023. Der Eigenanteil in Höhe von EUR 5.000 ist zusätzlich zu den regulären, jährlichen Haushaltsmitteln für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität/Verkehr in den Haushaltsplan 2023 der Stadt Lahr unter der KST 51105020 einzustellen. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung Stadtrat Girstl war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend. -3- 175/2022 61 3. Ausbau und Umgestaltung des westlichen Rosenwegs zwischen WillyBrandt-Straße und Rosenpark Der Gemeinderat beschließt: Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in einem der nächsten Haushaltspläne der Stadt Lahr wird der westliche Rosenweg zwischen Willy-Brandt-Straße und Rosenpark entsprechend der beigefügten Planung ausgebaut und der Straßenquerschnitt zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs neu aufgeteilt. Die Anordnung einer Fahrradstraße für den gesamten Rosenweg nach Abschluss der Sanierung wird zur Beratung in den Beirat für Verkehrsangelegenheiten gebracht. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 181/2022 202 4. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Bau- und Gartenbetrieb Lahr. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Stadtrat Frank Himmelsbach war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend. 167/2022 202 5. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Mittelübertragungen 2021 nach 2022 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2021 nach 2022 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu. Beratungsergebnis: Einstimmig -4297/2021 621 6. Vergabe des Straßennamens im Bauentwicklungsgebiet „Quartier am Stadtpark“ Der Gemeinderat beschließt: Für das Bauentwicklungsgebiet „Quartier am Stadtpark“ wird für die neu entstehende Straße die Benennung „Louis-Pasteur-Straße“ vorgeschlagen. Beratungsergebnis: Einstimmig 217/2022 602 7. Feuerwache West Vergabe der Bauarbeiten für die Aussenanlagen Der Gemeinderat beschließt: Das Gremium stimmt der Vergabe der Bauarbeiten für die Erstellung der Außenanlagen mit einer Bruttosumme von 949.162,12 € an die Firma Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. KG, Villingen, zu. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 219/2022 605 8. Ausschreibung Straßenbeleuchtung Lahr - Umbau auf LED Bauabschnitt 14 - Vergabe von Bauleistungen Der Gemeinderat beschließt: Das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, Lahr, wird auf Grund ihres Angebots vom 18.08.2022 beauftragt, die erforderlichen Umbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 348.606,03 € Beratungsergebnis: Einstimmig -5144/2022 622 9. Veräußerung der Liegenschaft auf dem Flurstück Nr. 22, Gemarkung Falkau, Gemeinde Feldberg; ehemaliges Ferienheim der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr stimmt der Auflösung des bestehenden Pachtvertrages mit dem Jugendwerk Ortenaukreis e.V. mit Wirkung zum 31.12.2022 zu. 2. Die Stadt Lahr veräußert das Flurstück Nr. 22, Gemarkung Falkau mit dem darauf stehenden Gebäude an den höchst bietenden Interessenten. Die Beschlussfassung der Veräußerung erfolgt nach Sichtung der eingegangen Kaufangebote erneut im Gemeinderat. Beratungsergebnis: Abgesetzt 182/2022 61 10. Bebauungsplan WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz (Aufhebung) - Beratung des Entwurfs - Änderung Geltungsbereich - 2. Offenlage Oberbürgermeister Ibert teilt dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung folgende Information mit: „Die Signatur für den Geltungsbereich für die aufzuhebenden Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung wurde gegenüber dem Bestandsplan in der Vorlage geändert. Der Geltungsbereich wurde nun entsprechend dem Planzeichen 15.13 der Planzeichenverordnung exakter eingezeichnet. Somit ist der heute ausgehängte Bestandsplan mit Geltungsbereich Bestandteil der Vorlage anstatt der mit den Sitzungsunterlagen gesendete Bestandsplan mit Geltungsbereich.“ Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz, vom 24. August 2022 werden beschlossen. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 24. August 2022 ist eine 2. Offenlage gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig -6199/2022 61 11. Bebauungsplan BREITMATTEN, 6. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Bestandsplan vom 16. August 2022 markierten Bereich wird gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans BREITMATTEN, 6. Änderung beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 16. August 2022 werden gebilligt. Beratungsergebnis: Einstimmig VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 18. und 28. Juli 2022 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 27. April 2022 - ohne Beschluss 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 14. Juli 2022 - ohne Beschluss -