Navigation überspringen

Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

26. September 2022
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 10/2022) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 26.09.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in
die Tagesordnung teilt er mit, dass TOP 9 „Veräußerung der Liegenschaft auf dem Flurstück Nr. 22, Gemarkung Falkau, Gemeinde Feldberg, ehemaliges Ferienheim der Stadt
Lahr“ abgesetzt wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. EHRUNGEN
Ehrung des Städtetags Baden-Würrtemberg für die langjährige
kommunalpolitische Tätigkeit des Stadtrates Jörg Uffelmann (40 Jahre)
- ohne Beschluss II. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der SPD-Fraktion zur Sanierung des Kinderbeckens im Freibad
Reichenbach
Beschluss:
„Der Gemeinderat stellt dem Verein Familien- und Freizeitbad Reichenbach
60.000 € aus dem laufenden Haushaltsjahr für die Sanierung des Kinderbeckens im Familien- und Freizeitbad Reichenbach noch in diesem Jahr zur
Verfügung. Die Deckung erfolgt durch bereits beschlossene und bislang nicht
durchgeführte Baumaßnahmen.“
Stadtrat Uffelmann stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:
„Der Antrag soll zur weiteren Bearbeitung in den Haupt- und Personalausschuss verwiesen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.““
Beratungsergebnis:
16
14
0

Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen

Damit ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen.

-2-

V. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
192/2022
602

1.

Stegmattensee Sanierungsverfahren
Vorstellung der Genehmigungsplanung und weitere Beauftragung zur
Ausführungsplanung und Ausschreibung.

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der in der Genehmigungsplanung vorgestellten Sanierungsmethode mittel Dicht- und Spundwand zu.
Das Planungsbüro soll mit der Ausführungsplanung und Ausschreibung der
erforderlichen Arbeiten beauftragt werden.
Beratungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

173/2022
61

2.

Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2023

Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Lahr bewirbt sich um eine Förderung der Initiative RadKULTUR im
kommenden Jahr 2023. Der Eigenanteil in Höhe von EUR 5.000 ist zusätzlich
zu den regulären, jährlichen Haushaltsmitteln für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität/Verkehr in den Haushaltsplan 2023 der Stadt Lahr unter der
KST 51105020 einzustellen.
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
1
Enthaltung
Stadtrat Girstl war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

-3-

175/2022
61

3.

Ausbau und Umgestaltung des westlichen Rosenwegs zwischen WillyBrandt-Straße und Rosenpark

Der Gemeinderat beschließt:
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in einem der nächsten Haushaltspläne
der Stadt Lahr wird der westliche Rosenweg zwischen Willy-Brandt-Straße und
Rosenpark entsprechend der beigefügten Planung ausgebaut und der Straßenquerschnitt zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs neu aufgeteilt. Die
Anordnung
einer
Fahrradstraße
für
den
gesamten
Rosenweg nach Abschluss der Sanierung wird zur Beratung in den Beirat für
Verkehrsangelegenheiten gebracht.
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

181/2022
202

4.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den
Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche
Darlehen mit dem Bau- und Gartenbetrieb Lahr.
Beratungsergebnis:
28
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
Stadtrat Frank Himmelsbach war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im
Saal anwesend.

167/2022
202

5.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Mittelübertragungen 2021 nach 2022

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2021
nach 2022 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-4297/2021
621

6.

Vergabe des Straßennamens im Bauentwicklungsgebiet
„Quartier am Stadtpark“

Der Gemeinderat beschließt:
Für das Bauentwicklungsgebiet „Quartier am Stadtpark“ wird für die neu
entstehende Straße die Benennung „Louis-Pasteur-Straße“ vorgeschlagen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
217/2022
602

7.

Feuerwache West
Vergabe der Bauarbeiten für die Aussenanlagen

Der Gemeinderat beschließt:
Das Gremium stimmt der Vergabe der Bauarbeiten für die Erstellung der Außenanlagen mit einer Bruttosumme von 949.162,12 € an die Firma Peter
Gross Infrastruktur GmbH & Co. KG, Villingen, zu.
Beratungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

219/2022
605

8.

Ausschreibung Straßenbeleuchtung Lahr - Umbau auf LED Bauabschnitt 14
- Vergabe von Bauleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, Lahr, wird auf Grund ihres
Angebots vom 18.08.2022 beauftragt, die erforderlichen Umbauarbeiten
durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 348.606,03 €
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-5144/2022
622

9.

Veräußerung der Liegenschaft auf dem Flurstück Nr. 22, Gemarkung
Falkau, Gemeinde Feldberg; ehemaliges Ferienheim der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr stimmt der Auflösung des bestehenden Pachtvertrages
mit dem Jugendwerk Ortenaukreis e.V. mit Wirkung zum 31.12.2022
zu.
2. Die Stadt Lahr veräußert das Flurstück Nr. 22, Gemarkung Falkau mit
dem darauf stehenden Gebäude an den höchst bietenden Interessenten. Die Beschlussfassung der Veräußerung erfolgt nach Sichtung der
eingegangen Kaufangebote erneut im Gemeinderat.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt

182/2022
61

10.

Bebauungsplan WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung,
Gemarkung Sulz (Aufhebung)
- Beratung des Entwurfs
- Änderung Geltungsbereich
- 2. Offenlage

Oberbürgermeister Ibert teilt dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung
folgende Information mit:
„Die Signatur für den Geltungsbereich für die aufzuhebenden Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung wurde gegenüber
dem Bestandsplan in der Vorlage geändert.
Der Geltungsbereich wurde nun entsprechend dem Planzeichen 15.13 der
Planzeichenverordnung exakter eingezeichnet. Somit ist der heute ausgehängte Bestandsplan mit Geltungsbereich Bestandteil der Vorlage anstatt der
mit den Sitzungsunterlagen gesendete Bestandsplan mit Geltungsbereich.“
Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1.
Änderung, Gemarkung Sulz, vom 24. August 2022 werden beschlossen.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 24. August 2022 ist eine 2. Offenlage gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-6199/2022
61

11.

Bebauungsplan BREITMATTEN, 6. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan vom 16. August 2022 markierten Bereich
wird gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans
BREITMATTEN, 6. Änderung beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 16. August 2022 werden gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

VI. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 18.
und 28. Juli 2022

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 27. April 2022

- ohne Beschluss 3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom
14. Juli 2022

- ohne Beschluss -