Informationsvorlage (Durchführung eines Pilotprojektes zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit in der Willy-Brandt-Straße)
13. Oktober 2022
Informationsvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 216/2022 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.09.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.09.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Beirat für Verkehrsangelegenhei- 13.10.2022 ten zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Betreff: Durchführung eines Pilotprojektes zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit in der WillyBrandt-Straße Mitteilung: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten nimmt die vorerst temporäre Sperrung der Rechtsabbiegespur von der Willy-Brandt-Straße auf die B 415 zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit zur Kenntnis. Drucksache 216/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Außenstelle der Geroldseckerschule sowie die Einrichtung Kita & Hort Geroldseck haben um die Überprüfung der örtlichen Verkehrssituation mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit vor dem Schul- und Kitagebäude gebeten. Aus diesem Grund fand eine gemeinsame Begehung mit Vertretern des Landratsamtes Ortenaukreis, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Schule und Kita, des Elternbeirates und der Stadtverwaltung Lahr statt. Die Kernproblematik zeigte sich darin, dass die Aufstellfläche für den Fußverkehr im Bereich des Ampelanlage nicht ausreichend dimensioniert ist und die Kinder regelmäßig auf dem Zebrastreifen auf die nächste Grünphase warten müssen, wenn diese in einer größeren Gruppe unterwegs sind. Zudem wird häufig aus Richtung des Gebäudes kommend über den Zebrastreifen gerannt, um die Grünphase auf dem nächsten Abschnitt der Überquerungsstrecke noch zu erwischen. Beim Zebrastreifen hat der Fußgänger zwar Vorrang, durch das schnelle Auftauchen besteht dennoch eine Gefährdung. Somit kommt es nicht selten zu erheblichen Gefahrensituationen. Eine bauliche Anpassung der Kreuzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist kurzfristig nicht realisierbar. Im Ergebnis wurde entschieden, im Rahmen eines Pilotprojektes die Sperrung der Rechtsabbiegespur von der Willy-Brandt-Straße auf die B 415 für den Kraftfahrzeugverkehr zum Schulbeginn zu veranlassen. Der Radverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Bei einer Erweiterung des Verbotes kann davon ausgegangen werden, dass die Radfahrenden auf den großzügigen Gehweg vor dem Schulgebäude ausweichen werden. Das erhöht die Gefahrensituation zusätzlich. Unter Berücksichtigung aller Aspekte erscheint es vertretbar, dem Radverkehr das Rechtsabbiegen weiterhin auf der Fahrbahn zu erlauben. Die Willy-Brandt-Straße kann weiterhin uneingeschränkt erreicht werden. Lediglich für das Rechtsabbiegen muss ein Umweg über die Feuerwehrstraße und den Hohbergweg in Kauf genommen werden. Aus straßenverkehrsrechtlicher und verkehrsplanerischer Sicht und nach Einschätzung der Polizei ist dieser geringfügige Umweg vertretbar. Um die Anwohnenden der Bertha-von-Suttner-Allee nicht durch zusätzlichen Umleitungsverkehr zu belasten, werden im Einmündungsbereich Verbotsschilder für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet. Radfahrende und der ÖPNV werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Da sich die Maßnahme seit der Umsetzung zum Schulbeginn im September gut bewährt hat, die Erfahrungswerte aufgrund des kurzen Zeitraums jedoch noch nicht für eine abschließende Entscheidung ausreichen, schlägt die Verwaltung eine Beratung über das Fortbestehen des Pilotprojektes im Rahmen der nächsten Sitzung des Beirates für Verkehrsangelegenheiten im Frühjahr 2023 vor. Zielsetzung: Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Ampelanlagen. Der motorisierte Verkehr kann den Bereich nicht mit genügend Sicherheitsabstand befahren, weshalb nur ein Umbau der Ampelanlage oder die Sperrung der Abbiegespur langfristig in Frage kommen. Andernfalls würde die Aufrechterhaltung des Bestandes zu Lasten der Schulwegesicherheit gehen. Maßnahmen: Drucksache 216/2022 Seite 3 Die Umsetzung würde sich auf die Beibehaltung der mobilen Absicherung beschränken. Sollte langfristig eine dauerhafte Sperrung realisiert werden, erfolgt diese durch Poller auf der Fahrbahn und Anpassungsarbeiten an den vorhandenen Fahrbahnmarkierungen. Die Beibehaltung der Sperrung der Bertha-von-Suttner-Allee wird separat geprüft. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Vergrößerung der Aufstellfläche würde eine Anpassung des gesamten Knotenpunktes nach sich ziehen. Da sich der betroffene Bereich nicht auf der B 415 sondern in der Willy-Brandt-Straße befindet, wäre die Stadt Lahr alleiniger Kostenträger. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Verkehrszeichenplan Übersichtsplan Sperrung Rechtsabbiegespur Anlage O