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Informationsvorlage (Durchführung eines Pilotprojektes zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit in der Willy-Brandt-Straße)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 216/2022
Az.: 112.21/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.09.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.09.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 13.10.2022
ten

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Durchführung eines Pilotprojektes zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit in der WillyBrandt-Straße

Mitteilung:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten nimmt die vorerst temporäre Sperrung der
Rechtsabbiegespur von der Willy-Brandt-Straße auf die B 415 zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit zur Kenntnis.

Drucksache 216/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Außenstelle der Geroldseckerschule sowie die Einrichtung Kita & Hort Geroldseck haben um die
Überprüfung der örtlichen Verkehrssituation mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit vor dem
Schul- und Kitagebäude gebeten.
Aus diesem Grund fand eine gemeinsame Begehung mit Vertretern des Landratsamtes Ortenaukreis,
des Polizeipräsidiums Offenburg, der Schule und Kita, des Elternbeirates und der Stadtverwaltung Lahr
statt. Die Kernproblematik zeigte sich darin, dass die Aufstellfläche für den Fußverkehr im Bereich des
Ampelanlage nicht ausreichend dimensioniert ist und die Kinder regelmäßig auf dem Zebrastreifen auf
die nächste Grünphase warten müssen, wenn diese in einer größeren Gruppe unterwegs sind. Zudem
wird häufig aus Richtung des Gebäudes kommend über den Zebrastreifen gerannt, um die Grünphase
auf dem nächsten Abschnitt der Überquerungsstrecke noch zu erwischen. Beim Zebrastreifen hat der
Fußgänger zwar Vorrang, durch das schnelle Auftauchen besteht dennoch eine Gefährdung.
Somit kommt es nicht selten zu erheblichen Gefahrensituationen. Eine bauliche Anpassung der Kreuzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist kurzfristig nicht realisierbar. Im Ergebnis wurde entschieden, im Rahmen eines Pilotprojektes die Sperrung der Rechtsabbiegespur von der Willy-Brandt-Straße
auf die B 415 für den Kraftfahrzeugverkehr zum Schulbeginn zu veranlassen. Der Radverkehr ist von
dieser Maßnahme nicht betroffen. Bei einer Erweiterung des Verbotes kann davon ausgegangen werden, dass die Radfahrenden auf den großzügigen Gehweg vor dem Schulgebäude ausweichen werden. Das erhöht die Gefahrensituation zusätzlich. Unter Berücksichtigung aller Aspekte erscheint es
vertretbar, dem Radverkehr das Rechtsabbiegen weiterhin auf der Fahrbahn zu erlauben.
Die Willy-Brandt-Straße kann weiterhin uneingeschränkt erreicht werden. Lediglich für das Rechtsabbiegen muss ein Umweg über die Feuerwehrstraße und den Hohbergweg in Kauf genommen werden.
Aus straßenverkehrsrechtlicher und verkehrsplanerischer Sicht und nach Einschätzung der Polizei ist
dieser geringfügige Umweg vertretbar.
Um die Anwohnenden der Bertha-von-Suttner-Allee nicht durch zusätzlichen Umleitungsverkehr zu
belasten, werden im Einmündungsbereich Verbotsschilder für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet.
Radfahrende und der ÖPNV werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt.
Da sich die Maßnahme seit der Umsetzung zum Schulbeginn im September gut bewährt hat, die Erfahrungswerte aufgrund des kurzen Zeitraums jedoch noch nicht für eine abschließende Entscheidung
ausreichen, schlägt die Verwaltung eine Beratung über das Fortbestehen des Pilotprojektes im Rahmen der nächsten Sitzung des Beirates für Verkehrsangelegenheiten im Frühjahr 2023 vor.

Zielsetzung:
Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Ampelanlagen. Der motorisierte Verkehr
kann den Bereich nicht mit genügend Sicherheitsabstand befahren, weshalb nur ein Umbau der Ampelanlage oder die Sperrung der Abbiegespur langfristig in Frage kommen. Andernfalls würde die Aufrechterhaltung des Bestandes zu Lasten der Schulwegesicherheit gehen.

Maßnahmen:

Drucksache 216/2022

Seite 3

Die Umsetzung würde sich auf die Beibehaltung der mobilen Absicherung beschränken. Sollte langfristig eine dauerhafte Sperrung realisiert werden, erfolgt diese durch Poller auf der Fahrbahn und Anpassungsarbeiten an den vorhandenen Fahrbahnmarkierungen. Die Beibehaltung der Sperrung der
Bertha-von-Suttner-Allee wird separat geprüft.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Vergrößerung der Aufstellfläche würde eine Anpassung des gesamten Knotenpunktes nach sich
ziehen. Da sich der betroffene Bereich nicht auf der B 415 sondern in der Willy-Brandt-Straße befindet,
wäre die Stadt Lahr alleiniger Kostenträger.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt

Erster Bürgermeister

Leiterin Ordnungsamt

Anlage(n):
Verkehrszeichenplan
Übersichtsplan Sperrung Rechtsabbiegespur
Anlage O