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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Bewilligung von Mehrausgaben im Wirtschaftsplan 2022)

21. November 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Banholzer

Drucksache Nr.: 183/2022
Az.: 60/605 Ban

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
14 / 20

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagen- 05.10.2022
konferenz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss 07.11.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Keine Abstimmung

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

21.11.2022

Betreff:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Bewilligung von Mehrausgaben im Wirtschaftsplan 2022

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bewilligt im Wirtschaftsjahr 2022 investive Mehrausgaben von insgesamt 2.205.000 € (einschließlich der in der Beschlussvorlage 61/2022 bereits beschlossenen Deckung bzgl. der Rheinstraße Nord, in Höhe von 975.000 €). Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Gesamtbudget sowie durch Verzicht auf die
Durchführung einzelner Maßnahmen in diesem Jahr. Diese sollen im kommenden
Jahr bzw. dann zur Umsetzung kommen, wenn die notwendigen Informationen hierfür
vorliegen.

Zusammenfassende Begründung:
Im Laufe des Wirtschaftsjahres führen gestiegene Anforderungen der unteren Wasserbehörde an die Planungs- und Bauleistungen zu deutlichen Ausgabensteigerungen. Die Umsetzung dieser Forderungen sind für die Genehmigungsfähigkeit der zukünftigen Bauvorhaben unabdingbar und unerlässlich. Daneben ergaben sich bei Einzelmaßnahmen Ausgabensteigerungen. In Summe können die Mehrausgaben durch Einsparungen innerhalb
des bewilligten Gesamtbudgets und baulich vertretbare Maßnahmenverschiebungen decken.

Drucksache 183/2022

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Generalentwässerungsplan (GEP) stellt das Abwasserkonzept einer Kommune für ein jeweiliges Einzugsgebiet dar. Daneben stellt der GEP auch das Planungskonzept für den künftigen
Ausbau von Neubaumaßnahmen dar. Er ermittelt die Auswirkungen von neuen Bau- und Gewerbegebieten auf das Gesamtsystem und ist der Nachweis, dass die Abwasserbeseitigung der
Kommune den gesetzlichen Anforderungen entspricht, insbesondere die Umweltauflagen erfüllt.
Dem GEP kommt bisher bereits eine große Bedeutung zu. Aufgrund einer höheren Sensibilisierung für die Umwelteinwirkungen durch gestiegenen Umweltauflagen wird die Bedeutung des
GEP immer gewichtiger.
Für den Generalentwässerungsplan der Kernstadt, der einzelnen Stadtteile sowie größere Einzelgebiete gibt es unterschiedliche zeitliche Befristungen. Obwohl die jeweiligen Planwerke aufeinander aufbauen bzw. sich gegenseitig bedingen, laufen die Fristen (noch) nicht parallel, sondern zeitlich versetzt aus. In einem Fall ist diese Frist bereits abgelaufen. Für die Zukunft ist eine
Harmonisierung der Fristen geplant.
Für die Herstellung des Benehmens durch die untere Wasserbehörde für neue Maßnahmen, z.B.
aktuell für die nördliche Erweiterung Rheinstraße Nord, ist es erforderlich, die GEPs auf aktuellem
Stand zu halten, um die oben beschriebenen Wirkungen zu erzielen. Die Verwaltung arbeitet
daher seit geraumer Zeit zusammen mit einem externen Ing. Büro an der Aktualisierung und
Harmonisierung der verschiedenen GEPs. Im Zuge der Arbeiten zeigte sich ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf. Es müssen hierfür zusätzliche Mittel für die Erstellung eines Regenwasserbehandlungskonzeptes, die Erstellung einer Schmutzfrachtberechnung, die Versiegelungskartierung aktualisiert sowie gewässerökologische Gutachten erstellt werden. Zudem zeigte sich, dass
die bisher veranschlagten Mittel insgesamt nicht ausreichen, um die GEPs zu aktualisieren.

Neben den beschriebenen Mehrbedarfen für die GEPs gibt es bei einzelnen Maßnahmen (Sanierung Pumpwerk im Dornschlag, Messeinrichtungen an Regenüberlaufbecken, Rheinstraße
Nord sowie der Position Sonstiges) im laufenden Jahr Mehrausgaben.

Weiter das Anlagevermögen aus dem Gebiet Hosenmatten II i.H.v. von rd. 300.000 € übernommen werden. Dieses wird wertgleich gegen Abwasserbeiträge übernommen. Diese Mehrausgaben sind damit durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe vollständig gedeckt.

Diese Mehrausgaben von zusammen rd. 2.205.000 € lassen sich nur teilweise aber nicht mehr
insgesamt durch Einsparungen im laufenden Budget oder Ersatzdeckungsmittel (z.B. zusätzliche
Abwasserbeiträge) decken. Die Deckung muss daher anderweitig durch Einsparung bereits beschlossener Maßnahmen erfolgen. Die Verwaltung hat hierfür vier Maßnahmen eruiert, deren
Verschiebung gerechtfertigt und auch erforderlich ist.

Beim Gewerbegebiet Rheinstraße Nord wurden die erwartbaren Mehrbedarfe bereits durch Einsparungen beim Stauraumkanal Sulz über einen Ratsbeschluss gedeckt. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Deckungsmitteln werden bei dieser Maßnahme weitere 275.000 € benötigt,
um eine Auflage, die aus einem Genehmigungsverfahren zur Grundwasserabsenkung durch die

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Drucksache 183/2022

untere Wasserbehörde gestellt wurde, erfüllen zu können. Der Antrag auf Genehmigung zur
Grundwasserabsenkung wurde bereits vor Ausschreibung der Maßnahme gestellt. Die Auflage
bzgl. der Genehmigung wurde erst nach dem Submissionsergebnis bekannt. Hierbei muss das
abgepumpte Grundwasser mittels einer Filteranlage gereinigt werden, da sich das betroffene Gebiet innerhalb von Altlastenverdachtsflächen befindet. Des Weiteren lag das Ausschreibungsergebnis 25.000 € über der Kostenberechnung. Insgesamt werden hier demnach 300.000 € zusätzliche Mittel benötigt. Die Kosten für die Filteranlage in Höhe von 275.000 € werden über das
Rahmenkonto Ost finanziert, da hier die Möglichkeit der Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe
von 90% besteht.

Die aus der Maßnahme „Stauraumkanal Sulz“ dadurch freien Restmittel können nun zur Deckung
der weiteren Mehrbedarfe teilweise herangezogen werden. Die zeitliche Verschiebung der Maßnahme Stauraumkanal Sulz ist aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt und auch angezeigt, da
zunächst ein gewässerökologisches Gutachten erstellt, und der Betrieb des neuen Regenüberlaufbeckens Sulz sowie dessen Auswirkungen zu untersuchen sind. Auf Basis dieser Erkenntnisse lässt sich das notwendige Stauraumvolumen und damit die notwendigen Investitionsausgaben des neuen Kanals genau bestimmen.

Zur Deckung der weiteren Mehrausgaben schlägt die Verwaltung zudem die zeitliche Verschiebung des Regenüberlaufbeckens Rheinstraße Nord, sowie die Kanalerneuerung Burgstraße und
Dingliner Hauptstraße vor.

Das Regenüberlaufbecken Rheinstraße Nord kann aus Gründen des Bauablaufs nicht zeitgleich
mit den erforderlichen Kanalmaßnahmen für die nördliche Erweiterung des Gebiets umgesetzt
werden. Die Verschiebung der Maßnahme um ein Jahr wäre auch ohne die Notwendigkeit der
Deckung von Mehrbedarfen im laufenden Jahr erforderlich geworden. Die durch die Verschiebung der Maßnahme freiwerdenden Mittel i.H.v. 290.000 € können zur Deckung der beschriebenen Mehrbedarfe verwandt werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind für den Wirtschaftsplan 2023 Mittel i.H.v. rd. 654.000 € neu zu veranschlagen.

Die Kanalmaßnahme Burgstraße steht in direktem Zusammenhang mit dem Ausbau des Gebiets
Heubühl. Für den Gebietsausbau wurden für den Haushalt der Stadt im kommenden Jahr (2023)
Planungsmittel gemeldet. Der Ausbau soll dann im Folgejahr (2024) durchgeführt werden. Dann
wird zeitgleich auch die Kanalmaßnahme Burgstraße durchgeführt. Im kommenden Wirtschaftsplan sind deshalb Planungsmittel von 300.000 € einzuplanen. Damit der Ausbau verzögerungsfrei
durchgeführt werden kann, ist zudem eine Verpflichtungsermächtigung für den Wirtschaftsplan
2024 i.H.v. 2.500.000 € erforderlich.

Für die Dinglinger Hauptstraße wurde im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt.
Diese Mittel werden im Jahr 2022 nicht mehr benötigt, da in diesem Jahr kein Planungsauftrag
vergeben wird.

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Drucksache 183/2022

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Die Finanzierung erfolgt gemäß den beigefügten Anlagen 1+2
Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Mehrausgabenbedarfe i.H.v. 2.205.000 € durch Einsparungen bei
anderen Maßnahmen sowie dem zeitlichen Verzicht auf die Maßnahmen Stauraumkanal Sulz,
Regenüberlaufbecken Rheinstraße Nord, die Kanalmaßnahme Burgstraße, sowie der Dinglinger
Hauptstraße zu decken. Für die zunächst verzichteten Investitionsmaßnahmen sind die benötigten Mittel für die jeweiligen Wirtschaftspläne neu anzumelden.

Tilman Petters………………..

Udo Lau………………..

Anlage(n):
Anlage 1
Anlage 2_20220930
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.