Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
21. November 2022
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2022) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 21.11.22, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt er mit, dass TOP 7 „Nutzung des Dienstwagens durch den Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin“ sowie TOP 14 „Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg - Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018“ abgesetzt wird. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 252/2022 1. Ergänzung 201 1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe Der Gemeinderat beschließt: 1.) Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie den Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2026 entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse. Die gedruckten Entwurfswerke des Haushaltsplanes 2023 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2022 ausgeteilt. 2.) Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit Investitionsprogrammen bis 2026 werden zeitnah nachgereicht. Diese werden ebenfalls an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen. Beratungsergebnis: Einstimmig -2243/2022 603 2. Ersatzbau Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße - Grundsatzbeschluss zum Bau einer 4gruppigen Einrichtung - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Errichtung einer 4 gruppigen Kindertagesstätte auf dem Flst. 4202 (Gutleutstraße/Dreyspringstraße) als Ersatz für die Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Auszahlungen i.H.v. 1.290.000 Euro sowie gemäß § 86 GemO außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 2.900.000 Euro. Die Deckung erfolgt von mehreren Positionen (siehe Begründung). Beratungsergebnis: Einstimmig 127/2022 1. Ergänzung 61 3. Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim MaxPlanck-Gymnasium Der Gemeinderat beschließt: 1. Mit der bereits beschlossenen Geh- und Radwegsanierung einher geht die Neugestaltung der südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der momentan ein Teil als Lehrerparkplatz genutzt wird, als Grünfläche. Zudem werden die Grünflächen südlich der Fahrradüberdachungen miteinander verbunden und der Abstellbereich der Mülltonnen neu geordnet. 2. Vorbehaltlich einer Aufnahme ins Förderprogramm 2023-2027 werden die Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums saniert. 3. Mittel-/langfristig soll das Gesamtkonzept Klostermatte umgesetzt werden, welches u.a. eine Neugestaltung des öffentlichen Parkplatzes am Ende der Max-Planck-Straße, eine Grünflächenschaffung und einen zusätzlichen Geh- und Radweg entlang der Schutter vorsieht. In diesem Zusammenhang soll auch die Anordnung einer Fahrradstraße vor dem Hintergrund der Stellplatzkompensation weiterverfolgt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig -3187/2022 61 4. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Lahr 2040 - Vorstellung der Ergebnisse und des Berichts Der Gemeinderat beschließt: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Lahr 2040 wird beschlossen. Zur konkreten Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme wird die Verwaltung eine eigenständige Beratung und Entscheidung im Gemeinderat veranlassen. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 234/2022 61 5. Einfacher Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der neuen Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 12. Oktober 2022 zu den während der neuen Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird in beigefügter Fassung vom 12. Oktober 2022 als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig 207/2022 1. Ergänzung 61 6. Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Information zum Umsetzungsstand und Anpassung des Umsetzungsprogramms Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Arbeitsschwerpunkte 2022 werden 2023 fortgesetzt. 2. Kenntnisnahme: Beim beschlossenen Umsetzungsprogramm für den Radverkehr wird die in der Beschlussvorlage Nr. 216/2021, Anlage 3 dargestellte Zeitschiene aufgehoben. -43. Die Maßnahmenumsetzung soll mit unveränderter Anstrengung und den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Kapazitäten weiter vorangetrieben werden. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 171/2022 101 7. Nutzung des Dienstwagens durch den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Dienstfahrzeug wird dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin auch für außerdienstliche / private Fahrten gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. 2. Außerdienstliche / private Fahrten des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin innerhalb des Stadtgebietes werden unentgeltlich zugelassen. 3. Die private Nutzung ist weiterhin anhand von Eintragungen im Fahrtenbuch zu dokumentieren und wird auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums für den Kfz-Betrieb des Landes (VwVKfz) abgerechnet. 4. Kostenerstattungen Dritter sind an die Stadt abzuführen. Beratungsergebnis: Abgesetzt 180/2022 202 8. Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen -5186/2022 202 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung) Beratungsergebnis: Einstimmig Stadtrat Mauch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend. 135/2022 201 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Kleinkläranlagensatzung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kleinkläranlagensatzung vom 01.06.2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Satzungsentwurfs (Anlage 1) und stimmt der zugrunde liegenden Gebührenkalkulation sowie dem vorgeschlagenen Gebührensatz zu. Beratungsergebnis: Einstimmig 244/2022 603 11. Bau- und Gartenbetriebe Lahr: Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände - Vergabe von Architektenleistungen Der Gemeinderat beschließt: Das Büro Meurer Architektur aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 2-4 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Umbau und Ausbau des Bau- und Gartenbetriebs“ in der Gutleutstraße in Lahr. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung -6238/2022 14 12. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Hospital- und Armenfonds Lahr - Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss des Hospitalund Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 9.679.074,47 EUR und einem Jahresüberschuss von 62.797,49 EUR gemäß den gesetzlichen Vorschriften fest. 2. Nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 34.200,45 EUR ergibt sich ein Ergebnisvortrag in Höhe von 96.997,94 EUR. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. Beratungsergebnis: Einstimmig 245/2022 14 13. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1) Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 3.676.980,38 EUR und einem Jahresgewinn von 76.118,34 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2) Der Jahresüberschuss des Eigenbetriebs im Jahr 2021 beträgt 76.118,34 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3) Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4) Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen -7241/2022 201 14. Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Beratungsergebnis: Abgesetzt 224/2022 202 15. Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Lahr zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Einstimmig 183/2022 605 16. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Bewilligung von Mehrausgaben im Wirtschaftsplan 2022 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt im Wirtschaftsjahr 2022 investive Mehrausgaben von insgesamt 2.480.000 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Gesamtbudget sowie durch Verzicht auf die Durchführung einzelner Maßnahmen in diesem Jahr. Diese sollen im kommenden Jahr bzw. dann zur Umsetzung kommen, wenn die notwendigen Informationen hierfür vorliegen. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -8IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 24. Oktober 2022 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 6. Oktober 2022 - ohne Beschluss -