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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

21. November 2022
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 12/2022) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 21.11.22, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in
die Tagesordnung teilt er mit, dass TOP 7 „Nutzung des Dienstwagens durch den Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin“ sowie TOP 14 „Überörtliche Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg - Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018“
abgesetzt wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
252/2022
1. Ergänzung
201

1.

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023
mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der
Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe

Der Gemeinderat beschließt:
1.) Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf
der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr sowie
den Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2026
entgegen und verweist diese Entwürfe zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse.
Die gedruckten Entwurfswerke des Haushaltsplanes 2023 werden in
der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2022 ausgeteilt.
2.) Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit
Investitionsprogrammen bis 2026 werden zeitnah nachgereicht. Diese
werden
ebenfalls
an
die
entsprechenden
Fachausschüsse verwiesen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-2243/2022
603

2.

Ersatzbau Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
- Grundsatzbeschluss zum Bau einer 4gruppigen Einrichtung
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Errichtung einer 4 gruppigen Kindertagesstätte auf dem Flst. 4202 (Gutleutstraße/Dreyspringstraße) als Ersatz für die Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße wird zugestimmt.
2. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Auszahlungen i.H.v. 1.290.000 Euro
sowie gemäß § 86 GemO außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
i.H.v. 2.900.000 Euro. Die Deckung erfolgt von mehreren Positionen (siehe
Begründung).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

127/2022
1. Ergänzung
61

3.

Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim MaxPlanck-Gymnasium

Der Gemeinderat beschließt:
1. Mit der bereits beschlossenen Geh- und Radwegsanierung einher geht die
Neugestaltung der südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der
momentan ein Teil als Lehrerparkplatz genutzt wird, als Grünfläche. Zudem
werden die Grünflächen südlich der Fahrradüberdachungen miteinander
verbunden und der Abstellbereich der Mülltonnen neu geordnet.
2. Vorbehaltlich einer Aufnahme ins Förderprogramm 2023-2027 werden die
Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums saniert.
3. Mittel-/langfristig soll das Gesamtkonzept Klostermatte umgesetzt werden,
welches u.a. eine Neugestaltung des öffentlichen Parkplatzes am Ende der
Max-Planck-Straße, eine Grünflächenschaffung und einen zusätzlichen
Geh- und Radweg entlang der Schutter vorsieht. In diesem Zusammenhang
soll auch die Anordnung einer Fahrradstraße vor dem Hintergrund der Stellplatzkompensation weiterverfolgt werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-3187/2022
61

4.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Lahr 2040
- Vorstellung der Ergebnisse und des Berichts

Der Gemeinderat beschließt:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Lahr 2040 wird beschlossen. Zur konkreten Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme wird die Verwaltung eine eigenständige Beratung und Entscheidung im Gemeinderat veranlassen.
Beratungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
2
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

234/2022
61

5.

Einfacher Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der neuen Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 12. Oktober 2022 zu den während der neuen Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird in beigefügter
Fassung vom 12. Oktober 2022 als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

207/2022
1. Ergänzung
61

6.

Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr
- Information zum Umsetzungsstand und Anpassung des Umsetzungsprogramms

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Arbeitsschwerpunkte 2022 werden 2023 fortgesetzt.
2. Kenntnisnahme: Beim beschlossenen Umsetzungsprogramm für den Radverkehr wird die in der Beschlussvorlage Nr. 216/2021, Anlage 3 dargestellte Zeitschiene aufgehoben.

-43. Die Maßnahmenumsetzung soll mit unveränderter Anstrengung und den
zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Kapazitäten weiter
vorangetrieben werden.
Beratungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

171/2022
101

7.

Nutzung des Dienstwagens durch den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin

Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Dienstfahrzeug wird dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin auch für außerdienstliche / private Fahrten gegen Kostenerstattung zur
Verfügung gestellt.
2. Außerdienstliche / private Fahrten des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin innerhalb des Stadtgebietes werden unentgeltlich zugelassen.
3. Die private Nutzung ist weiterhin anhand von Eintragungen im Fahrtenbuch zu dokumentieren und wird auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums für den Kfz-Betrieb des Landes (VwVKfz) abgerechnet.
4. Kostenerstattungen Dritter sind an die Stadt abzuführen.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt

180/2022
202

8.

Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt
Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer
(Zweitwohnungssteuersatzung)
Beratungsergebnis:
23
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen

-5186/2022
202

9.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der
Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Mauch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal anwesend.
135/2022
201

10.

Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben - Kleinkläranlagensatzung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kleinkläranlagensatzung
vom 01.06.2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Satzungsentwurfs
(Anlage 1) und stimmt der zugrunde liegenden Gebührenkalkulation sowie
dem vorgeschlagenen Gebührensatz zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

244/2022
603

11.

Bau- und Gartenbetriebe Lahr: Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände
- Vergabe von Architektenleistungen

Der Gemeinderat beschließt:
Das Büro Meurer Architektur aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 2-4 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Umbau und Ausbau
des Bau- und Gartenbetriebs“ in der Gutleutstraße in Lahr.
Beratungsergebnis:
29
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
1
Enthaltung

-6238/2022
14

12.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Hospital- und
Armenfonds Lahr - Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme
des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die
örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss des Hospitalund Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 9.679.074,47 EUR und einem Jahresüberschuss von
62.797,49 EUR gemäß den gesetzlichen Vorschriften fest.
2. Nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 34.200,45 EUR ergibt
sich ein Ergebnisvortrag in Höhe von 96.997,94 EUR. Dieser wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
gegeben werden.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

245/2022
14

13.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts
des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1)

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von
3.676.980,38 EUR und einem Jahresgewinn von 76.118,34 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung,
gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

2)

Der Jahresüberschuss des Eigenbetriebs im Jahr 2021 beträgt
76.118,34 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3)

Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

4) Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
Beratungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen

-7241/2022
201

14.

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen
der
überörtlichen Prüfung Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen zu.
Beratungsergebnis:
Abgesetzt

224/2022
202

15.

Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

183/2022
605

16.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Bewilligung von Mehrausgaben im Wirtschaftsplan 2022

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt im Wirtschaftsjahr 2022 investive Mehrausgaben von insgesamt 2.480.000 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Gesamtbudget sowie durch Verzicht auf die Durchführung einzelner Maßnahmen in diesem Jahr. Diese sollen im kommenden Jahr bzw.
dann zur Umsetzung kommen, wenn die notwendigen Informationen
hierfür vorliegen.
Beratungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

-8IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 24.
Oktober 2022

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom
6. Oktober 2022

- ohne Beschluss -