Beschlussvorlage (Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023)
23. Januar 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Rappenecker Drucksache Nr.: 276/2022 Az.: 892.41 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 14 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 16.01.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 23.01.2023 beschließend öffentlich Betreff: Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Drucksache 276/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Entwurf des Haushaltsplans der Stiftung Hospital- und Armenfonds für das Haushaltsjahr 2023 sind im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H.v. 36.000,- Euro und ordentliche Aufwendungen i.H.v. 23.200,- Euro veranschlagt. Das planerische Gesamtergebnis weist somit ein Überschuss i.H.v. 12.800,- Euro aus. Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Tätigkeit betragsidentisch mit den Erträgen und Aufwendungen. Somit entsteht ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. 12.800,- Euro. Für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind keine Ansätze einzuplanen. Folglich ist im Haushaltsjahr 2023 von einer planmäßigen Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands i.H.v. 12.800,- Euro auszugehen. Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 verwiesen. Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen _________________________ Markus Ibert Stiftungsratsvorsitzender Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 276/2022 Seite 3 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Anlage(n): Entwurf Haushalt 2023 Entwurf Anlagen Haushalt 2023 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.