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Beschlussvorlage (Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Rappenecker

Drucksache Nr.: 276/2022
Az.: 892.41

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
14

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

16.01.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

23.01.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr - in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds - beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 nach Maßgabe des
angeschlossenen Entwurfs.

Drucksache 276/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Entwurf des Haushaltsplans der Stiftung Hospital- und Armenfonds für das Haushaltsjahr 2023 sind
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H.v. 36.000,- Euro und ordentliche Aufwendungen i.H.v.
23.200,- Euro veranschlagt. Das planerische Gesamtergebnis weist somit ein Überschuss i.H.v.
12.800,- Euro aus. Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden
Tätigkeit betragsidentisch mit den Erträgen und Aufwendungen. Somit entsteht ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. 12.800,- Euro. Für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit
sind keine Ansätze einzuplanen. Folglich ist im Haushaltsjahr 2023 von einer planmäßigen Erhöhung
des Finanzierungsmittelbestands i.H.v. 12.800,- Euro auszugehen. Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 verwiesen. Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen

_________________________
Markus Ibert
Stiftungsratsvorsitzender

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 276/2022

Seite 3

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:

Anlage(n):
Entwurf Haushalt 2023
Entwurf Anlagen Haushalt 2023
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.