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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GARTENHÖFE - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Vollenweider

Drucksache Nr.: 271/2022
Az.: Vo/Fk

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Steuerungsrunde

09.01.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

18.01.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

23.01.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan GARTENHÖFE
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen
Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Sicherung der Sozialwohnungsquote ist ein Städtebaulicher Vertrag notwendig. Die Regelung ist für das ganze Quartier getroffen, so dass auch Grundstücke ohne diese Verpflichtung verkauft werden können.

Drucksache 271/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans GARTENHÖFE sollen rund 250 Wohneinheiten mit
ca. 17.700 m² Wohnfläche realisiert werden. Das Bebauungskonzept basiert auf dem Grundgedanken
der sozialen Durchmischung. Durch den Verbleib der jetzigen Bewohner im Quartier und den Zuzug
von neuen Anwohnern kann das Ziel sehr gut umgesetzt werden.
Bereits in der Auslobung, die Grundlage für den städtebaulichen Wettbewerbs 2018/2019 war, wurde
vorausgesetzt, dass 30% der Bauvorhaben als geförderter Wohnungsbau hergestellt werden müssen
und 20% als preisgedämpfter Wohnungsbau. Das soll auch so umgesetzt werden.
Der Städtebauliche Vertrag regelt die Anwendung der Sozialwohnungsquote für das gesamte Quartier,
sodass 50% der Grundstücke ohne Verpflichtung veräußerbar sind.
Für die soziale Durchmischung ist es unabdingbar, dass auch Wohnungen ohne Preisbindung vorhanden sind.
Es ist vorgesehen, die Weitergabe von verwaltungsinternen Kosten zu erhöhen, dafür wird die Verwaltung eine eigenständige Vorlage ausarbeiten, um die politische Diskussion darüber führen zu können.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Tilman Petters
Bürgermeister

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

Anlage(n):
- Städtebaulicher Vertrag
- Bauabschnittsplan
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.